Ausbildung / Akademischer Werdegang
1987: Abschluss Informatikstudium an der Technischen Universität Berlin
1992: Promotion an der Technischen Universität Berlin
2003: Habilitation und Ruf zum Professor an der Technischen Universität Berlin
Beruflicher Werdegang
Seit 1992: Gründer und Leiter des Distributed Artificial Intelligence Laboratory (DAI-Labor) an der Technischen Universität Berlin
Seit 2003: Leiter des Fachgebiets 'Agententechnologien in betrieblichen Anwendungen und der Telekommunikation" an der Technischen Universität Berlin
Seit 2004: Gründungsmitglied des 'Steering Committees' der Deutschen Telekom Laboratories (Konzernforschung - Deutschen Telekom AG)
2005: Gründungsmitglied des European Center for ICT (EICT)
Seit 2009: Initiator und Vorstandsvorsitzender des Innovationscenters 'Connected Living e.V.'
Seit 2012: Geschäftsführer des TU Berlin An-Instituts 'German-Turkish Advanced Research Center for ICT' (GT-ARC)
2014: Entrepreneur und Gründer verschiedener Start-ups, wie z. B. der IOLITE GmbH, Semper Technologie in Istanbul, etc.
Neben zahlreichen Best Paper Awards und Preisen, Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland für die Verdienste um die Deutsch-Türkische Wissenschaftskooperation und Beiträge zur Innovation.
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
keine
Kernkompetenzen und Erfahrung
Digitalisierung/IT, Technologie, Innovation Dr. Britta Giesen
Vorsitzende des Vorstands der Pfeiffer Vacuum Technology AG
Jahrgang: 1966
Nationalität: Deutsch
Diplom-Wirtschaftsingenieurin (Maschinenbau)
Ausbildung / Akademischer Werdegang
1995: Technische Hochschule Darmstadt, Promotion in Operations Research
1991: Technische Hochschule Darmstadt, Diplom-Wirtschaftsingenieurin (Maschinenbau)
1990: Cornell University, Master of Engineering Aerospace
Beruflicher Werdegang
1994 - 1998: A.T.Kearney GmbH, Arthur D. Little International Inc., Unternehmensberaterin
1998 - 1999: KSB AG, Assistentin des Vorstandsvorsitzenden
1999 - 2001: KSB AG, Leiterin Marketing und Strategie, Pumpen Industrie- und Wassertechnik
2002 - 2004: KSB AG, Vice President Marketing und Strategie
2004 - 2009: KSB AG, Vice President Marktsegment Gebäudetechnik
2010 - 2014: KSB AG, Senior Vice President Geschäftsbereich Tauchpumpen
2014 - 2017: ThyssenKrupp Access Solutions GmbH, Vorsitzende der Geschäftsführung
2017 - 2019: ERIKS Holding Deutschland GmbH, Geschäftsführerin
2019 - 2020: ISS Facility Services Holding GmbH, Chief Operations Officer (COO)
Seit 10/2020: Pfeiffer Vacuum Technology AG, Mitglied des Vorstandes
Seit 01/2021: Pfeiffer Vacuum Technology AG, Vorsitzende des Vorstandes
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
Keine
Kernkompetenzen und Erfahrung
Vorstandserfahrung in börsennotierten Unternehmen, industrielle Managementerfahrung und absatzseitige/operative Funktionen, Unternehmensstrategie Anlage zu Punkt 8 der Tagesordnung: Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG
Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK). Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder in der hier beschriebenen Form soll ab dem 1. Januar 2022 und damit für das nächste beginnende Geschäftsjahr gelten. Es stellt sich im Einzelnen wie folgt dar (Angaben nach § 113 Absatz 3 Satz 3 i.V.m. § 87a Absatz 1 Satz 2 AktG):
Das Vergütungssystem für Aufsichtsratsmitglieder sieht eine Festvergütung in Verbindung mit einer Aktienhalteverpflichtung vor. Die Gewährung einer Festvergütung entspricht der überwiegenden Praxis in anderen börsennotierten Gesellschaften und hat sich bewährt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass eine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich am besten geeignet ist, die 1) Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen und dabei potentielle Fehlanreize zu vermeiden. Die vorgesehene Aktienhalteverpflichtung soll darüber hinaus den Aufsichtsrat im Hinblick auf einen langfristigen Unternehmenserfolg inzentiveren. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus folgenden Bestandteilen: Nach den in der Satzung festgelegten Regelungen beträgt die feste Jahresvergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 90.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Zweifache dieses Betrags, also 180.000,00 EUR, der stellvertretende Vorsitzende das a) Eineinhalbfache, also 135.000,00 EUR. Entsprechend der Empfehlung G.17 Satz 1 des DCGK wird damit der höhere zeitliche Aufwand für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im Aufsichtsrat bei der Bemessung der Vergütung berücksichtigt. Die Vorsitzenden und die Mitglieder der in § 13 Absatz 2 der Satzung benannten Ausschüsse erhalten neben der festen Jahresvergütung eine zusätzliche feste Vergütung. Diese beträgt: für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 60.000,00 EUR, für jedes andere - Mitglied des Prüfungsausschusses 30.000,00 EUR; b) für den Vorsitzenden des Nominierungsausschusses sowie des - Vermittlungsausschusses 20.000,00 EUR, für jedes andere Mitglied des Nominierungsausschusses sowie des Vermittlungsausschusses 10.000,00 EUR; und für den Vorsitzenden des Personalausschusses sowie des Strategieausschusses - 30.000,00 EUR, für jedes andere Mitglied des Personalausschusses sowie des 2) Strategieausschusses 15.000,00 EUR.
Für die persönliche Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats erhält jedes
Aufsichtsratsmitglied jeweils ein Sitzungsgeld von 1.000,00 EUR, sowie für die Teilnahme an
Sitzungen der Ausschüsse je 1.000,00 EUR für Sitzungen, die nicht an dem Tag einer
Aufsichtsratssitzung teilnehmen. Das Sitzungsgeld wird unabhängig davon gewährt, ob die
Sitzung in physischer oder zumindest teilweise virtueller Form unter Verwendung
c) elektronischer Kommunikationsmittel stattfindet, sowie unabhängig davon, unter Verwendung
welchen Kommunikationsmittels (bspw. Telefon- oder Videokonferenz) ein
Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung teilnimmt. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied jedoch
nicht an der Sitzung, sondern nur an der Beschlussfassung teil, etwa durch Übermittlung
einer Stimmbotschaft, wird kein Sitzungsgeld gewährt.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden zudem in eine von der Gesellschaft in angemessener
Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte
d) Führungskräfte mit angemessenem Selbstbehalt einbezogen, soweit eine solche besteht. Die
Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.
Außerdem erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied auf Nachweis seine
e) Auslagen sowie gegebenenfalls auf Antrag die auf seine Vergütung gesetzlich geschuldete
Umsatzsteuer.
Die Obergrenze der Vergütung ergibt sich für das jeweilige Aufsichtsratsmitglied aus der Summe von 3) Fixvergütung, der Vergütung für die im Einzelnen übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrats bzw. dessen
Ausschüssen, sowie dem Sitzungsgeld.
Das Vergütungssystem sieht darüber hinaus eine Aktienhalteverpflichtung vor. Diese ist ausdrücklich
nicht als variables Vergütungselement ausgestaltet, sondern als eigenständige Pflicht des jeweiligen
Aufsichtsratsmitglieds, mit eigenen Mitteln Aktien zu erwerben. Daher steht diese Pflicht aus Sicht von
Vorstand und Aufsichtsrat nicht im Widerspruch zu Anregung G.18 Satz 1 DCGK. Durch die Pflicht zum Erwerb
und zum Halten einer bestimmten Anzahl von Aktien sollen die Aufsichtsratsmitglieder auf einen 4) langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg hin incentiviert werden. Die Aktienhalteverpflichtung
gilt dabei nicht für die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer, da diese erklärt haben, ihre
Vergütung an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. Die Einhaltung der jeweiligen
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April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)