Ausbildung / Akademischer Werdegang

1987: Abschluss Informatikstudium an der Technischen Universität Berlin

1992: Promotion an der Technischen Universität Berlin

2003: Habilitation und Ruf zum Professor an der Technischen Universität Berlin

Beruflicher Werdegang

Seit 1992: Gründer und Leiter des Distributed Artificial Intelligence Laboratory (DAI-Labor) an der Technischen Universität Berlin

Seit 2003: Leiter des Fachgebiets 'Agententechnologien in betrieblichen Anwendungen und der Telekommunikation" an der Technischen Universität Berlin

Seit 2004: Gründungsmitglied des 'Steering Committees' der Deutschen Telekom Laboratories (Konzernforschung - Deutschen Telekom AG)

2005: Gründungsmitglied des European Center for ICT (EICT)

Seit 2009: Initiator und Vorstandsvorsitzender des Innovationscenters 'Connected Living e.V.'

Seit 2012: Geschäftsführer des TU Berlin An-Instituts 'German-Turkish Advanced Research Center for ICT' (GT-ARC)

2014: Entrepreneur und Gründer verschiedener Start-ups, wie z. B. der IOLITE GmbH, Semper Technologie in Istanbul, etc.

Neben zahlreichen Best Paper Awards und Preisen, Träger des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland für die Verdienste um die Deutsch-Türkische Wissenschaftskooperation und Beiträge zur Innovation.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

keine

Kernkompetenzen und Erfahrung

Digitalisierung/IT, Technologie, Innovation Dr. Britta Giesen

Vorsitzende des Vorstands der Pfeiffer Vacuum Technology AG

Jahrgang: 1966

Nationalität: Deutsch

Diplom-Wirtschaftsingenieurin (Maschinenbau)

Ausbildung / Akademischer Werdegang

1995: Technische Hochschule Darmstadt, Promotion in Operations Research

1991: Technische Hochschule Darmstadt, Diplom-Wirtschaftsingenieurin (Maschinenbau)

1990: Cornell University, Master of Engineering Aerospace

Beruflicher Werdegang

1994 - 1998: A.T.Kearney GmbH, Arthur D. Little International Inc., Unternehmensberaterin

1998 - 1999: KSB AG, Assistentin des Vorstandsvorsitzenden

1999 - 2001: KSB AG, Leiterin Marketing und Strategie, Pumpen Industrie- und Wassertechnik

2002 - 2004: KSB AG, Vice President Marketing und Strategie

2004 - 2009: KSB AG, Vice President Marktsegment Gebäudetechnik

2010 - 2014: KSB AG, Senior Vice President Geschäftsbereich Tauchpumpen

2014 - 2017: ThyssenKrupp Access Solutions GmbH, Vorsitzende der Geschäftsführung

2017 - 2019: ERIKS Holding Deutschland GmbH, Geschäftsführerin

2019 - 2020: ISS Facility Services Holding GmbH, Chief Operations Officer (COO)

Seit 10/2020: Pfeiffer Vacuum Technology AG, Mitglied des Vorstandes

Seit 01/2021: Pfeiffer Vacuum Technology AG, Vorsitzende des Vorstandes

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

keine

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Keine

Kernkompetenzen und Erfahrung

Vorstandserfahrung in börsennotierten Unternehmen, industrielle Managementerfahrung und absatzseitige/operative Funktionen, Unternehmensstrategie Anlage zu Punkt 8 der Tagesordnung: Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der Rheinmetall AG

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK). Das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder in der hier beschriebenen Form soll ab dem 1. Januar 2022 und damit für das nächste beginnende Geschäftsjahr gelten. Es stellt sich im Einzelnen wie folgt dar (Angaben nach § 113 Absatz 3 Satz 3 i.V.m. § 87a Absatz 1 Satz 2 AktG):


              Das Vergütungssystem für Aufsichtsratsmitglieder sieht eine Festvergütung in Verbindung mit einer 
              Aktienhalteverpflichtung vor. Die Gewährung einer Festvergütung entspricht der überwiegenden Praxis in 
              anderen börsennotierten Gesellschaften und hat sich bewährt. Vorstand und Aufsichtsrat sind der 
              Auffassung, dass eine Festvergütung der Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich am besten geeignet ist, die 
1)            Unabhängigkeit des Aufsichtsrats zu stärken, der unabhängig vom Unternehmenserfolg zu erfüllenden 
              Beratungs- und Überwachungsfunktion des Aufsichtsrats Rechnung zu tragen und dabei potentielle 
              Fehlanreize zu vermeiden. Die vorgesehene Aktienhalteverpflichtung soll darüber hinaus den Aufsichtsrat 
              im Hinblick auf einen langfristigen Unternehmenserfolg inzentiveren. 
              Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus folgenden Bestandteilen: 
                            Nach den in der Satzung festgelegten Regelungen beträgt die feste Jahresvergütung der 
                            Mitglieder des Aufsichtsrats 90.000,00 EUR. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 
                            Zweifache dieses Betrags, also 180.000,00 EUR, der stellvertretende Vorsitzende das 
              a)            Eineinhalbfache, also 135.000,00 EUR. Entsprechend der Empfehlung G.17 Satz 1 des DCGK wird 
                            damit der höhere zeitliche Aufwand für den Vorsitz und den stellvertretenden Vorsitz im 
                            Aufsichtsrat bei der Bemessung der Vergütung berücksichtigt. 
                            Die Vorsitzenden und die Mitglieder der in § 13 Absatz 2 der Satzung benannten Ausschüsse 
                            erhalten neben der festen Jahresvergütung eine zusätzliche feste Vergütung. Diese beträgt: 
                                          für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 60.000,00 EUR, für jedes andere 
                            -             Mitglied des Prüfungsausschusses 30.000,00 EUR; 
              b)                          für den Vorsitzenden des Nominierungsausschusses sowie des 
                            -             Vermittlungsausschusses 20.000,00 EUR, für jedes andere Mitglied des 
                                          Nominierungsausschusses sowie des Vermittlungsausschusses 10.000,00 EUR; und 
                                          für den Vorsitzenden des Personalausschusses sowie des Strategieausschusses 
                            -             30.000,00 EUR, für jedes andere Mitglied des Personalausschusses sowie des 
2)                                        Strategieausschusses 15.000,00 EUR. 

Für die persönliche Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats erhält jedes

Aufsichtsratsmitglied jeweils ein Sitzungsgeld von 1.000,00 EUR, sowie für die Teilnahme an

Sitzungen der Ausschüsse je 1.000,00 EUR für Sitzungen, die nicht an dem Tag einer

Aufsichtsratssitzung teilnehmen. Das Sitzungsgeld wird unabhängig davon gewährt, ob die

Sitzung in physischer oder zumindest teilweise virtueller Form unter Verwendung

c) elektronischer Kommunikationsmittel stattfindet, sowie unabhängig davon, unter Verwendung

welchen Kommunikationsmittels (bspw. Telefon- oder Videokonferenz) ein

Aufsichtsratsmitglied an einer Sitzung teilnimmt. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied jedoch

nicht an der Sitzung, sondern nur an der Beschlussfassung teil, etwa durch Übermittlung

einer Stimmbotschaft, wird kein Sitzungsgeld gewährt.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden zudem in eine von der Gesellschaft in angemessener

Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und bestimmte

d) Führungskräfte mit angemessenem Selbstbehalt einbezogen, soweit eine solche besteht. Die

Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.

Außerdem erstattet die Gesellschaft jedem Aufsichtsratsmitglied auf Nachweis seine

e) Auslagen sowie gegebenenfalls auf Antrag die auf seine Vergütung gesetzlich geschuldete

Umsatzsteuer.

Die Obergrenze der Vergütung ergibt sich für das jeweilige Aufsichtsratsmitglied aus der Summe von 3) Fixvergütung, der Vergütung für die im Einzelnen übernommenen Aufgaben im Aufsichtsrats bzw. dessen

Ausschüssen, sowie dem Sitzungsgeld.

Das Vergütungssystem sieht darüber hinaus eine Aktienhalteverpflichtung vor. Diese ist ausdrücklich

nicht als variables Vergütungselement ausgestaltet, sondern als eigenständige Pflicht des jeweiligen

Aufsichtsratsmitglieds, mit eigenen Mitteln Aktien zu erwerben. Daher steht diese Pflicht aus Sicht von

Vorstand und Aufsichtsrat nicht im Widerspruch zu Anregung G.18 Satz 1 DCGK. Durch die Pflicht zum Erwerb

und zum Halten einer bestimmten Anzahl von Aktien sollen die Aufsichtsratsmitglieder auf einen 4) langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg hin incentiviert werden. Die Aktienhalteverpflichtung

gilt dabei nicht für die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer, da diese erklärt haben, ihre

Vergütung an die Hans-Böckler-Stiftung abzuführen. Die Einhaltung der jeweiligen

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April 01, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)