Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die EU-Kommission hat den Rahmen für die deutschen außerordentliche Wirtschaftshilfen, die den Betrag von 4 Millionen Euro für ein Unternehmen übersteigen, beihilferechtlich genehmigt. Das teilte das Bundeswirtschaftsministerium mit. Damit stehen laut den Angaben die Förderbedingungen für Unternehmen fest, die im Rahmen der außerordentlichen Wirtschaftshilfe, der sogenannten November- und Dezemberhilfe, Beträge von über 4 Millionen Euro geltend machen wollen.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) erklärte, er begrüße die Brüsseler Entscheidung ausdrücklich. "Damit sind außerordentliche Wirtschaftshilfen auch von über 4 Millionen Euro beihilferechtlich möglich. Das ist ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte und dringend notwendig, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten."

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/apo

(END) Dow Jones Newswires

January 22, 2021 03:02 ET (08:02 GMT)