BERLIN/STUTTGART (dpa-AFX) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will mit einer Klage die Autobauer BMW und Mercedes-Benz zum Verbrennerausstieg bis 2030 zwingen. Der Verein habe erstmals Klimaklagen gegen deutsche Unternehmen erhoben, teilte die DUH am Dienstag mit. Die Klageschriften wurden demnach bei den zuständigen Landgerichten in München und Stuttgart eingereicht. Eine Sprecherin des Stuttgarter Gerichts bestätigte den Eingang der Klage.

Der Verein fordert von BMW und der Daimler-Tochter Mercedes-Benz "den klimagerechten Umbau ihrer Unternehmen insbesondere durch eine drastische Reduzierung der CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge im Einklang mit den verbindlichen Regelungen des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes". Die beiden Autobauer sollen dazu unter anderem bis 2030 den Verkauf klimaschädlicher Verbrenner-Pkw stoppen.

Die DUH hatte zuvor von den Autobauern eine entsprechende Unterlassungserklärung bis spätestens Montag gefordert und mit einer Klage gedroht. BMW verwies am Dienstagmorgen auf dpa-Anfrage zunächst auf das bereits an die DUH zugestellte Antwortschreiben, in dem BMW den behaupteten Anspruch der Umwelthilfe zurückweist und auf den Gesetzgeber verweist. Über den Weg zur Erreichung der Klimaziele entschieden die demokratisch legitimierten Parlamente, hieß es in dem Schreiben.

Ein Sprecher von Mercedes-Benz sagte auf Anfrage: "Wir werden uns das anschauen, wenn die Klagen da sind." Nach Gerichtsangaben war die Klage dem Unternehmen am Dienstag noch nicht zugestellt. In dem Antwortschreiben des Unternehmens an die DUH hieß es, für eine Unterlassungserklärung sehe man keine Grundlage, "denn wir haben längst eine klare Erklärung für den Spurwechsel zur Klimaneutralität abgegeben."

"Es ist genauso eingetreten, wie wir es uns gedacht haben", sagte DUH-Anwalt Remo Klinger dem "Handelsblatt". Der Klimarechtler ist zuversichtlich, dass es bereits nächstes Jahr in die mündlichen Verhandlungen gehen könnte. Eine weitere Klage gegen den Öl- und Gaskonzern Wintershall sei noch in Vorbereitung, gehe aber zeitnah an das Landesgericht Kassel. Laut DUH handelt es sich um die ersten Verfahren gegen deutsche Unternehmen, die auf einem wegweisenden Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts im Frühjahr basieren./tos/kal/DP/stk