DGAP-Ad-hoc: Deutsche Wohnen SE / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Firmenzusammenschluss 
Deutsche Wohnen SE: Deutsche Wohnen und Vonovia unterzeichnen neue Vereinbarung über Zusammenschluss beider Unternehmen 
2021-08-01 / 22:01 CET/CEST 
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(Marktmissbrauchsverordnung) 
Deutsche Wohnen und Vonovia unterzeichnen neue Vereinbarung über Zusammenschluss beider Unternehmen 
Berlin, 1. August 2021 - Die Deutsche Wohnen SE (ISIN DE000A0HN5C6) (die "Deutsche Wohnen") und die Vonovia SE (die 
"Vonovia") haben heute eine neue Grundsatzvereinbarung über den Zusammenschluss beider Unternehmen (Business 
Combination Agreement, "BCA") unterzeichnet. Die Deutsche Wohnen ist weiterhin von den strategischen Vorteilen eines 
Zusammenschlusses beider Unternehmen überzeugt. 
In diesem Zusammenhang plant die Vonovia, vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin"), ein weiteres freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot nach dem 
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz für sämtliche ausstehende Aktien der Deutsche Wohnen zum Preis von EUR 53,00 je 
Aktie in bar zu unterbreiten. Das geplante Übernahmeangebot wird unter dem Vorbehalt einer Mindestannahmequote von 50 % 
der Deutsche Wohnen-Aktien und weiterer üblicher Bedingungen stehen. Da das geplante Übernahmeangebot innerhalb der 
gesetzlich vorgesehenen Sperrfrist von einem Jahr nach dem Nichterreichen der Mindestannahmequote des zuvor von der 
Vonovia durchgeführten Übernahmeangebots erfolgen soll, ist eine vorherige Befreiung durch die BaFin erforderlich. 
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Wohnen begrüßen das geplante verbesserte Übernahmeangebot der Vonovia und 
beabsichtigen dieses, vorbehaltlich der Prüfung der finalen Angebotsunterlage, zu unterstützen und den Aktionären die 
Annahme zu empfehlen. Demgemäß hat die Deutsche Wohnen einer Befreiung der Vonovia von der einjährigen Sperrfrist 
zugestimmt. 
Die Deutsche Wohnen hält mit der Vonovia weiterhin an dem gemeinsamen Vorhaben fest, durch den Zusammenschluss Europas 
größten Wohnimmobilienkonzern zu schaffen. 
Beide Unternehmen haben die Grundsatzvereinbarung an die neue Situation angepasst. Die Kerninhalte der Vereinbarung zum 
kombinierten Unternehmen ("Vonovia SE" mit Sitz in Bochum und Führung aus Bochum und Berlin) haben die Parteien 
beibehalten. Dies gilt auch für die zuvor vereinbarte Governance-Struktur und Organbesetzung, insbesondere für die 
Bestellung von Herrn Michael Zahn zum stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden und Herrn Philip Grosse zum 
Finanzvorstand der Vonovia. 
Die Deutsche Wohnen und Vonovia halten zudem weiterhin an ihrer Verantwortung für eine soziale und nachhaltige 
Wohnungspolitik und konkret an dem mit dem Land Berlin geschlossenen "Zukunfts- und Sozialpakt Wohnen" fest. Der 
Verzicht auf betriebsbedingte Beendigungskündigungen mit Wirkung zu einem Datum vor dem 31. Dezember 2023 im 
Zusammenhang mit der Transaktion ist ebenfalls Bestandteil der fortgeltenden Vereinbarungen. 
Im Zusammenhang mit der Transaktion haben die Parteien zudem geregelt, den zuvor vereinbarten Verkauf von 12.708.563 
eigenen Aktien der Deutsche Wohnen zum Preis von EUR 52,00 je Aktie an die Vonovia zu vollziehen. 
Darüber hinaus hat der Vorstand der Deutsche Wohnen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, beschlossen, unter bestimmten 
Voraussetzungen das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 19.620.147,00 durch Ausgabe von 19.620.147 neuen, an Vonovia 
auszugebende Aktien zu erhöhen. Zudem wird die Deutsche Wohnen die von ihr weiter gehaltenen 3.362.003 eigenen Aktien 
unter bestimmten Voraussetzungen zum Angebotspreis von EUR 53,00 je Aktie an Vonovia verkaufen. 
In Bezug auf die ausstehenden Wandelschuldverschreibungen der Deutsche Wohnen wird sie vereinbarungsgemäß rechtzeitig 
bis zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage zu dem Übernahmeangebot den Abwicklungsmechanismus für den Fall eines 
Kontrollwechsels bei Wandlung (Barzahlung oder Lieferung von Aktien) festlegen. 
Die Vonovia hat sich dazu verpflichtet, für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem heutigen Datum des Abschlusses des 
BCA keinen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen abzuschließen. 
Mitteilende Person: 
Sebastian Jacob 
Director Investor Relations 
Telefon +49 (0)30 897 86-5413 
Telefax +49 (0)30 897 86-5419 
ir@deutsche-wohnen.com 
Ende 
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Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. 
Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind 
durch die Worte "werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und 
ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und 
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Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Deutsche Wohnen und die mit ihr 
gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige 
Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen 
sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der Deutsche Wohnen oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. 
Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den 
zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Deutsche Wohnen SE 
              Mecklenburgische Straße 57 
              14197 Berlin 
              Deutschland 
Telefon:      +49 (0)30 89786-5413 
Fax:          +49 (0)30 89786-5419 
E-Mail:       ir@deutsche-wohnen.com 
Internet:     https://www.deutsche-wohnen.com 
ISIN:         DE000A0HN5C6 
WKN:          A0HN5C 
Indizes:      DAX 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, 
              München, Stuttgart, Tradegate Exchange 
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1223228 2021-08-01 CET/CEST


 
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August 01, 2021 16:02 ET (20:02 GMT)