Zug (awp/sda) - Ex-Novartis-Chef Daniel Vasella hat 2013 im Kanton Zug einen "äusserst hohen" Steuerbetrag nicht bezahlen wollen - weil er angeblich seinen Wohnsitz von Risch ZG nach Monaco verlegt hatte. Doch der Multimillionär unterlag vor dem Zuger Verwaltungsgericht.

Aus dem bislang unbekannten rechtskräftigen Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts vom September 2020, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt und über das die "SonntagsZeitung" berichtete, geht hervor, dass Vasella im entsprechenden Rekursverfahren "vollständig" unterlag. Gerichtspräsident Aldo Elsener bestätigte auf Anfrage, dass es sich im anonymisierten Urteil um Vasella handelt.

Daniel Vasella musste demnach die gesamten Kosten des Verfahrens tragen, die "aufgrund des ausserordentlich hohen Zeit- und Arbeitsaufwands, der Wichtigkeit und Schwierigkeit" auf 25'000 Franken festgelegt wurden. Wie hoch der umstrittene Steuerbetrag ist, geht aus dem Urteil nicht hervor. Das Gericht bezeichnet ihn jedoch als "äussert hoch".

Indizien gegen Umzug

Anfang 2013 hatte sich Ex-Novartis Chef Vasella bei der Einwohnergemeinde Risch abgemeldet. Seit 1998 wohnte er dort in einer Villa. Der Zuger Steuerverwaltung gab er an, ab März nach Monaco umgezogen zu sein. Dort mietete er laut dem Urteil eine 5-Zimmer-Wohnung. Auf Anfang 2016 meldet er sich wieder an seiner alten Wohnadresse im zugerischen Risch an.

Im April 2017 veranlagte die Steuerverwaltung des Kantons Zug Vasella für das Steuerjahr 2013. Wegen "eines beibehaltenen Wohnsitzes" ging die Steuerverwaltung von einer unbeschränkten Steuerpflicht in der Schweiz und im Kanton Zug aus. Vasella aber wollte für die Monate April 2013 bis Dezember 2013 keine Steuern bezahlen und wehrte sich dagegen.

Das nun öffentlich gewordene Verwaltungsgerichtsurteil zeigt zahlreiche Indizien auf, die gegen Daniel Vasellas Umzug nach Monaco sprechen.

Beispielsweise wurde der Wasserverbrauch von der Villa in Risch und der Wohnung in Monaco verglichen. So reichte der Wasserverbrauch in Monaco laut Urteil "nicht einmal aus für zwei Personen mit einem durchschnittlichen Wasserverbrauch". Obschon die Wohnung in Monaco über ein kleines Schwimmbad im Aussenbereich verfügte, was laut den Zuger Richtern bei einem dauerhaften Aufenthalt dort wohl für einen effektiv noch höheren Wasserverbrauch sprechen würde. Beim Stromverbrauch konnte ähnliches vorgerechnet werden.

Standortdaten nicht ausgehändigt

Weitere Erkenntnisse konnten auch aus den Daten und Angaben zum Telefongebrauch gewonnen werden. Vasella wollte aus "Vertraulichkeitsgründen" die Standortdaten seines Mobiltelefons nicht aushändigen. Dies war für das Gericht "nicht nachvollziehbar", wie es schreibt, zumal er die Privatsphäre der Gesprächspartner und die "berechtigten Interessen" der ehemaligen Arbeitgeberin durch Einschwärzen der Nummern hätte schützen lassen können.

So habe sich die Vermutung aufgedrängt, dass die Standortdaten des Schweizer Mobiltelefons für ein für Vasella "unerwünschtes Resultat" hätte liefern dürfen, schreibt das Gericht.

Widersprüchen kamen bei der Auswertung von Einträgen im Outlook-Kalender sowie Kreditkartenzahlungen ans Licht sowie bei den gebuchten Flügen, die fast immer über Zürich gingen.

Die zentrale Stellung des Flughafens Zürich deute darauf hin, dass der Wohnsitz in der Schweiz nicht aufgegeben wurde, schreibt das Gericht. Vasella argumentierte laut Urteil, er habe Zürich als internationales Drehkreuz verwendet.

Wenig soziale Kontakte in Monaco gepflegt

Die Richter kamen auch zum Schluss, dass im besagten Zeitraum Vasellas persönlichen Beziehungen zur Schweiz überwogen. Der ehemalige Novartis-Chef soll in Monaco "wenig soziale Kontakte" gehabt haben, wie es im Urteil heisst. Dieses Argument spricht laut Gericht gegen eine Wohnsitzverlegung. Vasella führte aus, er habe die Öffentlichkeit bewusst gemieden, um nicht erkannt zu werden.

Schliesslich sprächen auch das Zurückbehalten der Post in Risch und die Nichtbekanntgabe des Adresswechsels an die Krankenkasse "relativ deutlich" gegen eine Absicht des dauernden Verbleibens in Monaco, heisst es im Urteil.