FRANKFURT (Dow Jones)--Das Land Hessen stellt der Rhön-Klinikum AG Investitionsfördermittel für das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) in Höhe von bis zu 45 Millionen Euro pro Jahr für einen Zeitraum von zehn Jahren in Aussicht. Deren Auszahlung ist allerdings an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. Der Vorstand des Klinikbetreibers habe sich am Freitag entschieden, eine entsprechende Absichtserklärung des Landes Hessen zu unterzeichnen, teilte Rhön-Klinikum mit.

Durch die in Aussicht gestellten Investitionsfördermittel, die sich in den ersten fünf Jahren der Laufzeit jährlich um 1,5 Prozent und in den zweiten fünf Jahren jährlich um 2,5 Prozent erhöhen sollen, könne ein Teil der notwendigen Investitionen abgedeckt werden, die in den kommenden Jahren zur Aufrechterhaltung der universitätsklinischen Strukturen vorgenommen werden müssten. Auch eine Fortführung der bisherigen Trennungsrechnung sei vorgesehen. Die Absichtserklärung sehe unter anderem auch vor, dass sich das UKGM zur Thesaurierung seiner Gewinne in diesem Zeitraum verpflichtet, zudem sollten Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels, ein Ausgliederungsverbot und den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen getroffen werden.

Sämtliche Regelungen stehen unter dem Vorbehalt des Zustandekommens einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung zwischen der Rhön-Klinikum AG, der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, dem Land Hessen und den Universitäten Gießen und Marburg mit deren Fachbereichen Medizin. Zudem müssen die erforderlichen Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber des Landes Hessen noch freigegeben werden.

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January 14, 2022 14:22 ET (19:22 GMT)