DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung Siemens Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 2021-09-27 / 19:25 Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - Abschlussmeldung

Siemens Aktiengesellschaft schließt Aktienrückkauf ab Im Zeitraum vom 20. September 2021 bis einschließlich 24. September 2021 wurden insgesamt Stück 302.895 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Siemens Aktiengesellschaft erworben und zwar jeweils wie folgt:


 Rückkauftag  Aggregiertes Volumen in Stück Gewichteter Durchschnittskurs 
 20.09.2021              60.000                       143,01622 
 21.09.2021              59.893                       145,35065 
 22.09.2021              60.000                       148,87628 
 23.09.2021              60.000                       150,40171 
 24.09.2021              63.002                       148,62361 

Damit wurde am 24. September 2021 der Aktienrückkauf abgeschlossen. Die Gesamtzahl der im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 3. Dezember 2018 bis einschließlich 24. September 2021 erworbenen eigenen Aktien beläuft sich auf Stück 29.385.132 Aktien. Dies entspricht 3,46% des Grundkapitals. Der an der Börse gezahlte Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 86,47 EUR. Mit Abschluss des Aktienrückkaufs zahlt Siemens an die ausführende Bank einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 410 Mio. EUR; diese Abschlusszahlung wirkt wie eine nachträgliche Kaufpreisanpassung und führt bezogen auf den gesamten Aktienrückkauf 2018-2021 zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Erwerbspreises je Aktie auf 100,42 EUR sowie des Rückkaufvolumens auf 2,951 Mrd. EUR.

Gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 wurde der Rückkaufbeginn mit Bekanntmachung vom 3. Dezember 2018 für den 3. Dezember 2018 mitgeteilt. Der Erwerb der Aktien der Siemens Aktiengesellschaft erfolgte durch ein von der Siemens Aktiengesellschaft beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).

Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Siemens Aktiengesellschaft veröffentlicht (www.siemens.com/ir).

München, 27. September 2021

Siemens Aktiengesellschaft

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2021-09-27 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Siemens Aktiengesellschaft 
              Werner-von-Siemens-Str. 1 
              80333 München 
              Deutschland 
Internet:     www.siemens.com 
 
Ende der Mitteilung  DGAP News-Service 
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1236298 2021-09-27

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September 27, 2021 13:25 ET (17:25 GMT)