LONDON (dpa-AFX) - EU-Bürger mit Vorstrafen könnten nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase an der Grenze Großbritanniens abgewiesen werden. Das geht aus Plänen des britischen Innenministeriums hervor, die am Donnerstag in London bekannt wurden. Konkret soll jenen Bürgern aus der Europäischen Union die Einreise verwehrt werden, die mehr als ein Jahr im Gefängnis verbracht haben oder die in den vergangenen zwölf Monaten eine Straftat begangen haben.

Allerdings könnte Großbritannien ohne ein Abkommen mit der EU Probleme bekommen, die kriminelle Geschichte von EU-Bürgern zu überprüfen, weil dafür Zugriffe auf EU-Datenbanken notwendig sind. So könnten auch Einreisende abgewiesen werden, die zu weniger als einem Jahr Haftstrafe verurteilt worden sind.

Derzeit muss nachgewiesen werden, dass ein EU-Bürger eine echte Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, um ihm die Einreise zu verweigern. Die britische Innenministerin hatte erst kürzlich neue Migrationsgesetze angekündigt, die auch die illegale Einreise von Migranten stärker begrenzen sollen. EU-Bürger mit Bleiberecht nach dem Brexit sollen von den Regeln ausgenommen sein./swe/DP/mis