MAINZ (dpa-AFX) - Gewerbliche Betriebe, Landwirte und Winzer, die von der Flutkatastrophe im Juli im nördlichen Rheinland-Pfalz betroffen sind, bekommen 100 Prozent ihrer Gutachterkosten erstattet. Bislang hätten die Betriebe nur 80 Prozent erhalten, doch Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) habe in Zusammenarbeit mit den Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern eine Neuregelung erreicht, teilte das Ministerium am Freitag mit. Die Gutachten sind eine Voraussetzung für den Antrag auf Wiederaufbauhilfe.

"Die Förderung der Gutachten ist ein weiterer Schritt, um das Antragsverfahren für den Wiederaufbau möglichst niederschwellig und schlank zu halten", sagte Schmitt. Auch die Kammern begrüßten den Schritt.

Nach Erstellung eines Gutachtens zum entstandenen Schaden können Gewerbebetriebe die Anträge online bei der landeseigenen Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) stellen. Winzer und Landwirte wenden sich für Schäden an Betriebsgebäuden, Geräten und Einrichtungen an das DLR Mosel. Bei Flächenschäden nehmen die Kreisverwaltungen Anträge entgegen./mba/DP/jha