Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat dem Gesetz zur flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung mit den Stimmen der Koalition zugestimmt. Mit dem Vorhaben soll die Umstellung der Wärmeversorgung auf Klimaneutralität forciert werden. Alle rund 11.000 Kommunen müssen bis spätestens Mitte 2028 Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen, damit Wohnungs- und Hausbesitzer wissen, ob in ihrem Wohngebiet eine Fernwärmeversorgung oder ein Wasserstoffnetz geplant ist oder ob sie etwa eine Wärmepumpe zum klimafreundlichen Heizen einbauen müssen.

"Warum machen wir das Gesetz? Ganz einfach, weil wir mehr Tempo und Effizienz in der Klimapolitik im Gebäudesektor brauchen. Die verlangt eine nationale Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland", sagte der wohnungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bernhard Daldrup, vor der Abstimmung im Bundestag. Die kommunale Wärmeplanung habe deshalb eine Schlüsselfunktion.

Denn nun würden Kommunen Klarheit schaffen, welche Wärmelösungen vor Ort möglich seien. Sie analysierten die Wärmebedarfe, erfassten die Potentiale, legten konkrete Wärmeversorgungsgebiete fest und sagten, wie die Ziele umgesetzt werden sollen. "Die Bürgerinnen und Bürger bekommen Klarheit für Ihre Entscheidungen zur Wärmeversorgung der eigenen vier Wände", so Daldrup.


   Union wirft Koalition schlechtes Handwerk vor 

Die Abgeordneten der Oppositionsparteien stimmten gegen das Vorhaben. Die CDU warf der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor, viele Unklarheiten nicht beseitigt zu haben. Es sei ein Gesetz, "was handwerklich schlecht ist, was verfahrensmäßig nicht in Ordnung war und was viele Unklarheiten" in sich habe, sagte der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak.

Er warf der Koalition vor, letzte Änderungen erst kurz vor der Debatte im Bundestagsausschuss vorgenommen zu haben. Außerdem hätte die kommunale Wärmeplanung vor dem Heizungsgesetz kommen müssen und nicht wie nun umgekehrt.

"Gerade weil diese Wärmeplanung so wichtig ist, hätten wir als Opposition uns nicht nur gewünscht, sondern wir hätten auch die glasklare Erwartung gehabt, dass Sie der Bedeutung des Gesetzes entsprechend auch gehandelt hätten - und zwar sowohl beim Verfahren als auch beim Inhalt", sagte er.


   Wärmeplanung in Großstädten Mitte 2026 - kleinere Orte zwei Jahre später 

Das Gesetz sieht Technologieoffenheit vor, denn es sollen Biomasse, Fern- oder Nahwärme genutzt werden können. Es ergänzt das bereits beschlossene Gebäudeenergiegesetz, das als Heizungsgesetz bekannt ist.

In dem Wärmeplanungsgesetz ist geregelt, dass die Wärmepläne in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026 vorliegen sollen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder.

Hauseigentümer, die dann erfahren, dass sie nicht an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden können, werden dann verpflichtet, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu heizen. Dies wäre dann etwa über Wärmepumpen möglich.

Zudem soll es erstmals eine rechtlich verbindliche Verpflichtung für die Betreiber von bestehenden Wärmenetzen geben, diese Netze bis zum Jahr 2030 mindestens zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme, die aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme hergestellt wurde, zu speisen. Ab dem Jahr 2045 müssen in Übereinstimmungen mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden.


   Mehr als die Hälfte der verbrauchten Endenergie für Wärmeerzeugung 

Der Bundesregierung zufolge wird in Deutschland mehr als die Hälfte der verbrauchten Endenergie für die Bereitstellung von Wärme eingesetzt. Für die Erzeugung von Raumwärme kommen nach wie vor zu einem weit überwiegenden Anteil Erdgas sowie Heizöl zum Einsatz.

Der Anteil erneuerbarer Energien beträgt in der Erzeugung von Raumwärme in privaten Haushalten aktuell lediglich circa 18 Prozent. Etwa 14 Prozent der Haushalte werden derzeit über Fernwärme versorgt; auch hier beträgt der Anteil erneuerbarer Energien nur etwa 20 Prozent.

"Ohne eine signifikante Reduktion der Treibhausgasemissionen in der Wärmeversorgung werden die Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) nicht erreicht werden. Hierfür sind ein erheblich beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien und anderer klimaneutraler Technologien in der Wärmeversorgung und eine signifikante Steigerung der Energieeffizienz notwendig", heißt es in dem Gesetzentwurf.

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November 17, 2023 07:11 ET (12:11 GMT)