BERLIN (dpa-AFX) - Zum Jahresbeginn steigt der gesetzliche Mindestlohn - und zwar von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro je Arbeitsstunde. Ab dem 1. Januar 2020 klettert er dann auf 9,35 Euro. Arbeitslose können zudem leichter Arbeitslosengeld I beziehen: Künftig müssen sie binnen 30 Monaten mindestens 12 Monate Beiträge gezahlt haben - bisher sind es 12 Monate binnen 24 Monaten./bw/sam/ted/ir/DP/zb