J A H R E S A B S C H L U S S

DER ADIDAS AG

ZUM 31. DEZEMBER 2023

Inhalt

Hinweis zum zusammengefassten Lagebericht

2

Bilanz

3

Gewinn- und Verlustrechnung

4

Anhang

5

Aufsichtsrat und Vorstand (Anlage 1 zum Anhang)

31

Aufstellung des Anteilsbesitzes (Anlage 2 zum Anhang)

37

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

40

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

49

Bericht des Aufsichtsrats

50

1

Zusammengefasster Lagebericht

Der Lagebericht der adidas AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2023 veröffentlicht.

Der Jahresabschluss und zusammengefasste Lagebericht für die adidas AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023 werden beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht und im Unternehmensregister veröffentlicht.

Der Jahresabschluss der adidas AG sowie der Geschäftsbericht über das Geschäftsjahr 2023 stehen auch im Internet unter http://www.adidas-group.com/de/investoren/finanzberichtezur Verfügung.

2

Jahresabschluss der adidas AG

Bilanz

In Tsd. €

31.12.2023

31.12.2022

AKTIVA

ANLAGEVERMÖGEN

(1)

Immaterielle Vermögensgegenstände

(2)

359.145

329.235

Sachanlagen

(2)

675.045

684.278

Finanzanlagen

(3)

4.426.801

4.407.451

5.420.964

5.460.991

UMLAUFVERMÖGEN

Vorräte

(4)

43.735

51.814

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

(5)

2.764.992

4.719.642

Wertpapiere

(6)

670.690

0

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

(7)

188.868

194.671

3.668.285

4.966.127

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

(8)

136.023

88.217

9.265.299

10.475.308

PASSIVA

EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital1)

(9)

180.000

180.000

Nennbetrag eigene Anteile

(9)

-1.451

-1.463

Kapitalrücklage

(9)

1.364.692

1.360.819

Gewinnrücklagen

(9)

500.611

504.041

Bilanzgewinn

(10)

410.978

723.270

2.766.667

2.454.830

SONDERPOSTEN

(11)

1.912

2.046

RÜCKSTELLUNGEN

(12)

812.775

833.188

VERBINDLICHKEITEN

(13)

5.988.652

6.861.515

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

(14)

7.130

11.892

10.475.308

9.265.299

  1. Bedingtes Kapital 2022 zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 12.500 Tsd. € (im Vorjahr 12.500 Tsd. €)

3

Jahresabschluss der adidas AG

Gewinn- und Verlustrechnung

In Tsd. €

2023

2022

Umsatzerlöse

(16)

4.509.828

4.813.807

Verminderung (Vorjahr Erhöhung) des Bestands an fertigen und

-3.632

1.773

unfertigen Erzeugnissen

Gesamtleistung

4.506.196

4.815.580

Sonstige betriebliche Erträge

(17)

721.146

1.226.544

Materialaufwand

(18)

-1.678.258

-1.878.382

Personalaufwand

(19)

-852.233

-726.321

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

(20)

-139.350

-139.606

des Anlagevermögens und Sachanlagen

Sonstige betriebliche Aufwendungen

(21)

-2.800.913

-3.414.371

Betriebliches Ergebnis

-243.412

-116.556

Erträge aus Beteiligungen

(22)

89.741

2.491.398

Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags erhaltene Gewinne

(23)

18.880

130.795

Abschreibungen auf Finanzanlagen

-8.563

-328.426

Zinsergebnis

(24)

3.284

-57.194

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

(25)

-48.313

-62.911

Ergebnis nach Steuern

-188.383

2.057.106

Sonstige Steuern

-475

-477

JAHRESFEHLBETRAG/-ÜBERSCHUSS

-188.858

2.056.629

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr

598.294

724.433

Einstellung in andere Gewinnrücklagen

0

-500.000

Einstellung in Kapitalrücklage

0

-12.100

Verwendung für den Rückkauf/die Ausgabe eigener Anteile

1.542

-1.545.692

BILANZGEWINN

410.978

723.270

4

Anhang der adidas AG zum 31.12.2023

Die adidas AG hat ihren Sitz in 91074 Herzogenaurach, Adi-Dassler-Str. 1 und ist eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Fürth, HRB 3868.

Wegen der übersichtlicheren Darstellung werden Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 265 Abs. 7 HGB zusammengefasst und nachfolgend unter dem jeweiligen Textziffernverweis gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Angaben zu Name und Sitz anderer Unternehmen, von denen die adidas AG unmittelbar oder mittelbar eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB hält, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Angaben, sind in der Aufstellung des Anteilsbesitzes in Anlage 2 als Bestandteil dieses Anhangs dargestellt.

Aufgrund von kaufmännischen Rundungsregeln kann es vorkommen, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren.

Der Jahresabschluss wurde in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) und aktienrechtlichen Vorschriften (AktG) in Euro erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Im Geschäftsbericht 2023 wird der zusammengefasste Lagebericht gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB veröffentlicht.

5

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Sofern nur eine Jahreszahl angegeben ist, steht diese jeweils für den Zeitraum 01.01.-31.12. des jeweiligen Jahres.

Immaterielle Vermögensgegenstände sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten aktiviert. Bei den Herstellungskosten werden sämtliche aktivierungsfähige Einzel- und Gemeinkosten angesetzt. Auch selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände werden aktiviert. Hierauf besteht gem. §268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre in Höhe von 50.299 Tsd. €. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.

Die Nutzungsdauer beträgt bei Wirtschaftsgebäuden maximal 50 Jahre, bei technischen Anlagen und Maschinen, anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwei bis dreiundzwanzig Jahre und bei Software drei bis zehn Jahre.

Geringwertige Anlagegüter werden bei einem Wert bis zu 800 € im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden darüber hinaus vorgenommen, wenn eine Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Der beizulegende Zeitwert wird auf Basis des Ertragswertverfahrens unter Anwendung der Grundsätze des IDW S 1 ermittelt. Hierbei ergibt sich der Unternehmenswert aus dem Barwert der zukünftigen Ausschüttungen unter Verwendung eines geeigneten Diskontierungszinssatzes. Finanzforderungen der adidas AG gegenüber den jeweiligen Tochtergesellschaften werden implizit im Rahmen des Bewertungsmodells berücksichtigt und auf Werthaltigkeit getestet. Sofern sich ein Wertminderungsbedarf ergibt, werden zunächst die Anteile an verbundenen Unternehmen wertgemindert und ein übersteigender Wertminderungsbedarf den Finanzforderungen zugeordnet. Soweit die Gründe für eine Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine Zuschreibung bis maximal zu den historischen Anschaffungskosten.

Die Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen aktivierungspflichtige Einzelkosten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten. Den erkennbaren modischen und technischen Risiken, der Altersstruktur und den Verwertungsmöglichkeiten wird durch Wertabschläge Rechnung getragen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Wenn der Grund für eine vorherige außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, werden Zuschreibungen gemäß § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB vorgenommen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Die erkennbaren Risiken sind in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Den im Rahmen des Konzerntreasury mit Banken abgeschlossenen derivativen Finanzgeschäften (vor allem Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäften sowie Eigenkapitalinstrumente) stehen im Allgemeinen gegenläufige Geschäfte mit Konzerngesellschaften gegenüber. Soweit ein unmittelbarer Sicherungszusammenhang zwischen diesen Geschäften besteht, werden sie zu einem Bewertungsportfolio zusammengefasst. Es findet die Einfrierungsmethode Anwendung. Im Bewertungsportfolio werden die Zeitwerte (Fair Value) gegenübergestellt und sich aufhebende Wertveränderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert. Unrealisierte Verluste werden vor Fälligkeit ergebniswirksam nur dann berücksichtigt, soweit sie innerhalb der Bewertungseinheit nicht

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durch unrealisierte Gewinne gedeckt werden. Finanzgeschäfte, für die keine Bewertungseinheit gebildet wurde, werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Daraus resultierende Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. Aufgrund der übereinstimmenden wesentlichen Bewertungsmerkmale der Transaktionen kann prospektiv von einer hoch effektiven Sicherungsbeziehung ausgegangen werden. Retrospektiv wird die Effektivität mittels der hypothetischen Derivate-Methode nachgewiesen. Für die rechnerische Ermittlung des Betrags der Unwirksamkeit bzw. Ineffektivität wird die Dollar-Offset-Methode angewendet.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Abschlussstichtag bewertet.

Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bilanziert.

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert bilanziert.

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes der adidas AG von aktuell 27,37 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung ist in der Bilanz als passive latente Steuer anzusetzen. Im Falle einer Steuerentlastung wird das bestehende Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgeübt. Im Geschäftsjahr ergab sich insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Bei dem Sonderposten mit Rücklageanteil wurde das im Rahmen der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gewährte Wahlrecht zur Beibehaltung ausgeübt. Die Bilanzierung sowie die planmäßige Auflösung des Sonderpostens erfolgt weiterhin nach den vormals geltenden Grundsätzen.

Die Pensionsverpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten ("Heubeck Richttafeln RT 2018 G") nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode, kurz PUC-Methode) ermittelt. Der Erfüllungsbetrag gemäß der PUC- Methode ist definiert als versicherungsmathematischer Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden durch eine Rentendynamisierung von 1,0 % bzw. 2,2 % p.a. berücksichtigt (im Vorjahr 1,0 % bzw. 2,2 %). Die Fluktuation wird unverändert je nach Alter mit 5 % bis 20 % angenommen. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB beläuft sich zum 31.12.2023 auf 1,83 % (im Vorjahr 1,79 %); es handelt sich dabei um den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Laufzeit von 15 Jahren. Auf den Unterschiedsbetrag zwischen der Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre in Höhe von 1,75 % (im Vorjahr 1,45 %) und der Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen zehn Geschäftsjahre von 1,83 % (im Vorjahr 1,79 %) besteht gem. § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB eine Ausschüttungssperre. Es wurden prognostizierte Werte angesetzt, da diese nur um 0,01% vom tatsächlichen Zins abweichen und die Auswirkungen unwesentlich sind. Das im Jahr 2014 durch Dotierung des Treuhandvereins geschaffene Deckungsvermögen wurde, unter anderem unter Anwendung einer anerkannten Methode zur Immobilienbewertung, mit dem beizulegenden Zeitwert gem. § 255 Abs. 4 HGB bewertet und gegen die Pensionsverpflichtungen saldiert.

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Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um künftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre, wie von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht, abgezinst. Rückstellungen mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst. Der Effekt aus der jährlichen Anpassung des Rechnungszinssatzes zur Abzinsung der Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 HGB wird sofort ergebniswirksam erfasst.

Nettoerträge aus der Abzinsung der Verpflichtungen für Altersversorgung sind in der Gewinn- und Verlustrechnung als Bestandteil des Finanzergebnisses unter dem Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" und Nettoaufwendungen unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen.

Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen ist in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Umsatzerlöse werden dann realisiert, wenn die Gefahr des Untergangs der Ware auf den Käufer übergegangen ist.

Die Realisierung der Lizenzerträge erfolgt gemäß den zu Grunde liegenden vertraglichen Vereinbarungen. Regelmäßig entstehen die Ansprüche bzw. Erträge dann, wenn die Lizenznehmer Umsätze mit adidas Produkten tätigen.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt des Transaktionstags der Geschäftsvorfälle erfasst. Zum Abschlussstichtag entstandene Kursverluste aus der Bewertung der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden berücksichtigt. Kursgewinne aus der Bewertung von kurzfristigen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr werden gemäß § 256a HGB ergebniswirksam erfasst. Erträge aus der Währungsumrechnung werden unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" erfasst.

Erträge aus Beteiligungen werden grundsätzlich in dem Zeitpunkt vereinnahmt, in dem der Anspruch entstanden und der Eingang der entsprechenden Erträge bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sicher zu erwarten ist.

Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne werden dann vereinnahmt, wenn das abzuführende Ergebnis zweifelsfrei beziffert werden kann, auch ohne, dass der Jahresabschluss der Tochtergesellschaft bereits festgestellt ist.

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01 Anlagevermögen

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten

Angaben in TEUR

01.01.2023

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

31.12.2023

  1. Immaterielle Vermögensgegenstände
    1. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände
    2. In Erstellung befindliche selbstgeschaffene Software
      Entgeltlich erworbene Konzessionen,
    3. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
      an solchen Rechten und Werten
    4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
  1. Sachanlagen

18.564

20.048

-534

4.583

42.661

7.435

11.614

0

-4.583

14.466

977.672

41.261

-23.636

5.286

1.000.583

80.432

58.871

0

-5.286

134.017

1.084.103

131.794

-24.170

0

1.191.727

1.

Grundstücke und Bauten

825.328

5.910

-102

3.006

834.142

2.

Technische Anlagen und Maschinen

83.797

2.958

-2.950

1.316

85.121

3.

Andere Anlagen, Betriebs-

300.306

12.367

-5.389

702

307.986

und Geschäftsausstattung

4.

Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

14.093

16.965

-549

-5.024

25.485

1.223.524

38.200

-8.990

0

1.252.734

  1. Finanzanlagen

1.

Anteile an verbundenen Unternehmen

4.525.048

7.258

-28

0

4.532.278

2.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen

93.160

92.270

-78.160

0

107.270

3.

Beteiligungen

78.841

0

0

0

78.841

4.

Ausleihungen an nicht verbundene Unternehmen

200

0

-200

0

0

5.

sonstige Ausleihungen

82.958

19.251

-12.478

0

89.731

4.780.207

118.779

-90.866

0

4.808.120

Anlagevermögen

7.087.834

288.773

-124.026

0

7.252.581

9

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adidas AG published this content on 26 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 12 April 2024 07:35:07 UTC.