DATA MODUL Aktiengesellschaft

Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen

München

- ISIN: DE0005498901 -

- WKN: 549 890 -

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am

Mittwoch, den 8. Mai 2024, um 10:00 Uhr (MESZ)

im Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

eingeladen.

  • I. Tagesordnung

  • 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Data Modul AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes für die Data Modul AG und den Konzern einschließlich der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Satz 1, 315a Satz 1 HGB und den wesentli-chen Merkmalen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

    Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Kon-zernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG fest-gestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

    Ab Einberufung der Hauptversammlung sind die Unterlagen über unsere Internetseite unterhttps://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relati-ons/hauptversammlung

    zugänglich. Alle vorzulegenden Unterlagen werden dort auch während der Hauptver-sammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert werden.

  • 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Gesellschaft aus-gewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 67.866.321,17 wie folgt zu verwenden:

    Gewinnverteilung unter den Aktionären

    EUR

    7.052.364,00

    (EUR 2,00 je dividendenberechtigter Stückaktie)

    Einstellung in andere Gewinnrücklagen

    EUR

    32.277.093,86

    Gewinnvortrag auf neue Rechnung

    EUR

    28.536.863,31

    Bilanzgewinn

    EUR

    67.866.321,17

    Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 13. Mai 2024, fällig.

  • 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Mitglieds des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

  • 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mit-gliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen.

  • 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

    Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesell-schaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzern-abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 zu bestellen.

    Der Vorschlag des Aufsichtsrats ist frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkenden Regelungen im Sinne der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Eu-ropäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014).

  • 6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts

    Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht zu er-stellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzule-gen.

    Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer der Gesellschaft geprüft und mit einem Prüfungsvermerk versehen.

    Der Vergütungsbericht samt Prüfungsvermerk ist in Ziffer II. dieser Einladung wie-dergegeben und von der Einberufung der Hauptversammlung an zusätzlich über un-sere Internetseite unter

    https://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relati-ons/hauptversammlung zugänglich.

    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach § 162 AktG erstellten und geprüf-ten Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

  • II. Vergütungsbericht (Tagesordnungspunkt 6)

    Der nachfolgende Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG stellt die gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der DATA MODUL AG im Geschäftsjahr 2023 individuell gewährte und/oder geschuldete Vergütung dar und erläutert diese.

    Der Vergütungsbericht für das vorangegangene Geschäftsjahr 2022 wurde in der Hauptversammlung der Gesellschaft am 9. Mai 2023 gebilligt. Das dort gleichfalls ge-mäß § 120a Abs. 1 AktG gebilligte Vergütungssystem wurde in diesem Vergütungs-bericht berücksichtigt.

  • 1. Vergütung des Vorstands

    Vergütungssystem für den Vorstand

    Der Aufsichtsrat hat am 23. März 2023 gemäß §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG Änderungen an dem bis dahin geltenden und von der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 gebilligten Vergütungssystem für den Vorstand beschlossen, welche ab dem 1. Januar 2023 Anwendung finden.

    Das Vergütungssystem ist sodann der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Mai 2023 gemäß § 120a Abs. 1 AktG zur Abstimmung vorgelegt und mit der erforderlichen Mehrheit gebilligt worden.

Von den im Vergütungssystem verankerten Möglichkeiten, vorübergehend vom Vergütungssystem abzuweichen, hat der Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 keinen Gebrauch gemacht.

Das Vergütungssystem im Überblick

Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands der DATA MODUL AG orientiert sich an der Größe und globalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage, seinem Erfolg und seinen Zukunftsaussichten sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland.

Daneben werden die Aufgaben des Vorstands und seine persönlichen Leistungen berücksichtigt.

Die Vergütungsstruktur ist so ausgerichtet, dass sie wettbewerbsfähig ist und Anreize für erfolgreiche Arbeit zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung schafft.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Komponenten des Vergütungssystems sowie die jährlichen Zielbeträge dargestellt. Die Komponenten und ihre konkrete Anwendung im Geschäftsjahr 2023 werden sodann im Detail erläutert.

Erfolgsunabhängige Komponenten

1.

Festvergütung

Jährlicher Betrag: EUR 250.000,00

2.

Bonus für Konzerntreue

Jährlicher Betrag: EUR 100.000,00

3.

Nebenleistungen

Jährlicher Zielbetrag: EUR 20.000,00

Erfolgsabhängige Komponenten

1. Tantieme / Performance Jährlicher Zielbetrag: EUR 250.000,00 Bonus gemäß EBIT

Die Zielbeträge können bis zur Höhe der Maximalvergütung überschritten werden.

Vergütungskomponenten im Detail

Die Festvergütung ist ein festes Jahresgehalt, das in zwölf gleichen Teilbeträgen jeweils zum Monatsende ausbezahlt wird.

Als Anerkennung für Konzerntreue gewährt die Gesellschaft dem Alleinvorstand einen Bonus in Höhe von EUR 100.000,00, sofern er zum Ende des Geschäftsjahres bei der Gesellschaft beschäftigt ist.

Die Nebenleistungen bestehen vor allem aus der Bereitstellung eines Dienstwagens, Beitragszuschüssen für Unfall-, Lebens- und Krankenversicherung sowie der Einbeziehung in eine D&O-Versicherung.

Für den Alleinvorstand bestehen keine betrieblichen Pensionszusagen.

Die erfolgsabhängige variable Vergütung in Form einer Tantieme ist von dem Erreichen bestimmter finanzieller Ziele abhängig. Die Tantieme incentiviert den im Geschäftsjahr geleisteten Beitrag des Vorstands zur Umsetzung der operativen Geschäftsstrategie der DATA MODUL AG.

Damit die Tantieme eine langfristige Anreizwirkung entfaltet, werden nur 2/3 der Tantieme nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung desKonzernabschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr ausbezahlt. Das ausstehende 1/3 der Tantieme kommt erst bei einer weiter positiven Entwicklung des DATA MODUL-Konzerns im darauffolgenden Geschäftsjahr zur Auszahlung. Berechnungsgrundlage für die Tantieme ist das EBIT des DATA MODUL-Konzerns, wie es sich unter Zugrundelegung des Konzernabschlusses für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ergibt.

Der Auszahlungsbetrag der Tantieme ist gestaffelt und davon abhängig, welchen Prozentsatz das tatsächliche EBIT des DATA MODUL-Konzerns (EBIT-Performance) am geplanten EBIT des DATA MODUL-Konzerns (EBIT-Planung) erreicht, wobei der Auszahlungsbetrag bei einer Zielerreichung von 100% maximal EUR 250.000 beträgt. Vor Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres verabschiedet der Aufsichtsrat einen Planwert für das EBIT des DATA MODUL-Konzerns. Maßgeblich für das tatsächlich erreichte EBIT des DATA MODUL-Konzerns sind die Werte, die in dem festgestellten Konzernabschluss der Gesellschaft für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr ausgewiesen worden sind.

Überschreitet die EBIT-Performance die EBIT-Planung um bis zu 200%, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf Auszahlung eines Performance Bonus, der bis zu EUR 250.000 betragen kann. Der Auszahlungsbetrag des Performance Bonus ist davon abhängig, welchen Prozentsatz das tatsächliche EBIT des DATA MODUL-Konzerns am geplanten EBIT des DATA MODUL-Konzerns erreicht.

Einhaltung der Maximalvergütung

Der Aufsichtsrat hat festgelegt, dass die Gesamtvergütung, die ein Vorstandsmitglied in einem Geschäftsjahr mit dem aktuellen Vergütungssystem erreichen kann, einen Betrag in Höhe von EUR 870.000,00 nicht überschreiten darf (Maximalvergütung). Dies wird auch durch eine Obergrenze für die variable Vergütung sichergestellt. Die Maximalvergütung wurde im Geschäftsjahr 2023 bezogen auf die gewährten und/oder geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile vom Alleinvorstand eingehalten und unterschritten.

Überprüfung der Angemessenheit

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Angemessenheit und Üblichkeit der Vergütung des Vorstands. Dabei zieht der Aufsichtsrat sowohl Unternehmen aus der Branche der Gesellschaft als auch andere im Prime Standard notierte Unternehmen heran. Darüber hinaus berücksichtigt der Aufsichtsrat auch die Vergütung des Senior Management Teams und der Gesamtbelegschaft des DATA MODUL-Konzerns.

Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Vorstands

Vergütung des gegenwärtigen Alleinvorstands

Die folgende Tabelle stellt die dem Alleinvorstand im Geschäftsjahr 2023 gewährten und/oder geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar und nennt die Vergleichswerte für die Geschäftsjahre 2021 und 2022. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr 2023 ausbezahlte Jahresfestvergütung, die im Geschäftsjahr 2023 angefallenen Nebenleistungen, den im Geschäftsjahr 2023 ausbezahlten Bonus für Konzerntreue, 2/3 der Tantieme gemäß EBIT für das Geschäftsjahr 2022 und 1/3 der Tantieme gemäß EBIT für das Geschäftsjahr 2021 sowie den im Geschäftsjahr 2023 für das Geschäftsjahr 2022 ausbezahlten EBIT-Performance Bonus.

Dr. Florian Pesahl

CEO

Eintritt: 1. Januar 2010

2021

2022

2023

in TEUR

in %1

in TEUR

in %

in TEUR

in %

Erfolgsunabhängige Vergütung

Festver- gütung

2242

35

230

35

250

31

Neben- leistungen

18

3

18

3

19

2

Bonus Konzern- treue

100

16

100

16

100

13

Zwischensumme

342

54

348

54

369

46

Erfolgsabhängige Vergütung

Tantieme gemäß EBIT (2/3)

147

23

147

23

147

18

Tantieme gemäß EBIT (1/3)

37

6

37

6

73

9

Sonderver-gütung/Per -formance Bonus

110

17

110

17

220

27

Zwischensumme

294

46

294

46

440

54

Gesamtvergütung

636

100

642

100

809

100

Vergütung der ehemaligen Vorstandsmitglieder

Die folgende Tabelle enthält die den früheren Mitgliedern des Vorstands, die ihre

Tätigkeit innerhalb der letzten zehn Geschäftsjahre beendet haben, im Geschäftsjahr 2023 gewährten und/oder geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr 2023 ausbezahlten Pensionen.

Peter Hecktor (im Geschäftsjahr 2014 ausgetreten)

2021

2022

2023

in TEUR

in %

in TEUR

in %

in TEUR

in %

Ausbezahlte Pensionen

24

100

25

100

26

100

Summe

24

100

25

100

26

100

Daneben wurde im Geschäftsjahr 2023 an ein weiteres ehemaliges Vorstandsmitglied, welches seine Tätigkeit vor mehr als zehn Jahren beendet hat, eine Pension in Höhe von TEUR 31 ausbezahlt.

1 Die hier angegebenen relativen Anteile beziehen sich auf die in der Tabelle am Ende ausgewiesene Gesamtvergütung.

2 Herr Dr. Pesahl verzichtete im Geschäftsjahr 2021 in den Monaten der Kurzarbeit freiwillig auf 10% seiner Festvergütung.

Rückforderung variabler Vergütungsbestandteile

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine variablen Vergütungsbestandteile zurückgefordert.

Leistungen Dritter sowie im Fall der Beendigung der Tätigkeit

Im Geschäftsjahr 2023 bestanden keine Leistungen Dritter oder Kreditgewährungen an den Alleinvorstand, ebenfalls wurden keine ähnlichen Leistungen vergeben. Aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften erhält der Alleinvorstand keine Vergütung.

Es bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen mit dem Alleinvorstand hinsichtlich der Verfahrensweise bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund. Der Aufsichtsrat vertritt die Auffassung, dass dies nicht sachgerecht wäre, weil der Vorstand in der Regel keinen Einfluss auf eine Beendigungsentscheidung ohne wichtigen Grund hat. Es besteht eine Abfindungsregelung für den Fall eines Kontrollwechsels bei der DATA MODUL AG in Höhe von maximal zwei Jahresvergütungen.

2.

Vergütung des Aufsichtsrats

Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

Nach § 113 Abs. 3 AktG ist bei börsennotierten Gesellschaften mindestens alle vier Jahre durch die Hauptversammlung ein Beschluss über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder zu fassen.

Dementsprechend hat die Hauptversammlung am 6. Mai 2021 die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder, wie sie in § 8 Abs. 5 der Satzung der DATA MODUL AG festgelegt ist und das geltende Vergütungssystem für Aufsichtsratsmitglieder bestätigt.

Das Vergütungssystem im Überblick

Gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung der DATA MODUL AG erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Jahresvergütung.

Die Vergütung eines Aufsichtsratsmitglieds beträgt EUR 20.000,00 jährlich, die Vorsitzende erhält das Doppelte, der Stellvertreter der Vorsitzenden das Eineinhalbfache dieses Betrags. Sitzungsgelder werden für die Aufsichtsratssitzungen nicht bezahlt.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat der DATA MODUL AG in allen Aspekten wie in § 8 Abs. 5 der Satzung geregelt angewandt.

Individualisierte Offenlegung der Vergütung des Aufsichtsrats

Die folgende Tabelle stellt die den gegenwärtigen und früheren Aufsichtsratsmitgliedern im Geschäftsjahr 2023 gewährten und/oder geschuldeten festen und variablen Vergütungsbestandteile einschließlich des jeweiligen relativen Anteils nach § 162 AktG dar. Es handelt sich dabei um die im Geschäftsjahr 2023 ausbezahlte Jahresfestvergütung.

Festvergütung

in TEUR

in %

Kristin D. Russell

40

100

Gesamtvergütung

40

100

Rick Seidlitz

30

100

Gesamtvergütung

30

100

Eberhard Kurz

20

100

Gesamtvergütung

20

100

Insgesamt

90

Mitgliedern des Aufsichtsrats werden Auslagen, die in Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen sowie die auf die Bezüge etwaig entfallende Umsatzsteuer ersetzt.

Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten vom Unternehmen keine Kredite.

  • 3. D&O-Versicherung

    Die Gesellschaft unterhält eine D&O-Versicherung für Organmitglieder des Unternehmens. Diese deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der versicherte Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. In der für das Geschäftsjahr 2023 geltenden Police ist für den Vorstand ein den Vorgaben des Aktiengesetzes und des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechender Selbstbehalt vorgesehen.

  • 4. Vergleichende Darstellung der Vergütungs- und Ertragsentwicklung

    Die folgende vergleichende Darstellung stellt die jährliche Veränderung der gewährten und/oder geschuldeten Vergütung der gegenwärtigen und früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Ertragsentwicklung der DATA MODUL AG und der Vergütung von Arbeitnehmern auf Vollzeitäquivalenzbasis dar, wobei für letztere auf die durchschnittliche Vergütung der Mitarbeiter in deutschen Konzerngesellschaften abgestellt wird. Gemäß § 26j Abs. 2 Satz 2 EGAktG hat der dargestellte Vergleich mit dem Geschäftsjahr 2021 zu beginnen.

2021 in TEUR

2022 in TEUR

2023 in TEUR

Δ in %

Vorstand

Dr. Florian Pesahl

636

642

809

26

Peter Hecktor

24

25

26

4

Aufsichtsrat

Kristin D. Russell (Vorsitzende)

40

40

40

0

Rick Seidlitz (Stellvertreter)

30

30

30

0

Eberhard Kurz

20

20

20

0

Belegschaft

Durchschnittsver gütung in Deutschland auf Vollzeitäqui-valenzbasis

56

58

60

3

Ertrags- entwicklung

EBIT des DATA MODUL-Konzerns nach IFRS (in EUR Mio.)

13

27

22

-18

Für den Vorstand

Für den Aufsichtsrat

Dr. Florian Pesahl

Kristin D. Russell

Alleinvorstand

Vorsitzende des Aufsichtsrats

der DATA MODUL AG

der DATA MODUL AG

Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers

An die DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Vergütungsbericht der DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 daraufhin formell geprüft, ob die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG im Vergütungsbericht gemacht wurden. Im Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir den Vergütungsbericht nicht inhaltlich überprüft.

Nach unserer Beurteilung sind im beigefügten Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht worden. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf den Inhalt des Vergütungsberichts.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Vergütungsberichts in Übereinstimmung mit § 162 Abs. 3 AktG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Die Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. 3 AktG (IDW PS 870 (09.2023)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach dieser Vorschrift und diesem Standard ist im Abschnitt "Verantwortung des Wirtschaftsprüfers" unseres Vermerks weitergehend beschrieben.

Wir haben als Wirtschaftsprüferpraxis die Anforderungen des International Standard on Quality Management (ISQM 1) angewendet. Die Berufspflichten gemäß der Wirtschaftsprüferordnung und der Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer / vereidigte Buchprüfer einschließlich der Anforderungen an die Unabhängigkeit haben wir eingehalten.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind verantwortlich für die Aufstellung des Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, der den Anforderungen des § 162 AktG entspricht. Ferner sind sie verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Vergütungsberichts, einschließlich der dazugehörigen Angaben, zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Verantwortung des Wirtschaftsprüfers

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob im Vergütungsbericht in allen wesentlichen Belangen die Angaben nach § 162 Abs. 1

und 2 AktG gemacht worden sind, und hierüber ein Prüfungsurteil in einem Vermerk abzugeben.

Wir haben unsere Prüfung so geplant und durchgeführt, dass wir durch einen Vergleich der im Vergütungsbericht gemachten Angaben mit den in § 162 Abs. 1 und 2 AktG geforderten Angaben die formelle Vollständigkeit des Vergütungsberichts feststellen können. In Einklang mit § 162 Abs. 3 AktG haben wir die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts nicht geprüft.

Umgang mit etwaigen irreführenden Darstellungen

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, den Vergütungsbericht unter Berücksichtigung der Kenntnisse aus der Abschlussprüfung zu lesen und dabei für Anzeichen aufmerksam zu bleiben, ob der Vergütungsbericht irreführende Darstellungen in Bezug auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, die inhaltliche Vollständigkeit der einzelnen Angaben oder die angemessene Darstellung des Vergütungsberichts enthält.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine solche irreführende Darstellung vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

München, 21. März 2024

Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Helge Schäfer WirtschaftsprüferChristian Schönhofer Wirtschaftsprüfer

III. Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung gemäß § 13 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft anmelden.

Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Letztintermediär gemäß § 67c Abs. 3 AktG aus. Der Nachweis muss sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung beziehen. Dies ist der 16. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und der Gesellschaft bis zum 1. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), in Textform über einen der folgenden Kontaktwege zugehen:

Data Modul AG c/o Computershare Operations Center 80249 München

E-Mail:anmeldestelle@computershare.de

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Data Modul AG published this content on 27 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 March 2024 07:08:05 UTC.