Erläuterungen zu TOP 1 der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2024

Eine Beschlussfassung zu Punkt 1 der Tagesordnung erfolgt nicht:

  • 1. § 175 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung den festgestellten Jahresabschluss, den Lagebericht, einen vom Aufsichtsrat gebilligten Einzelabschluss, den vom Aufsichtsrat ge-billigten Konzernabschluss und den Konzernlagebericht entgegennimmt. Eine Beschluss-fassung durch die Hauptversammlung der Data Modul Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen ist im Hinblick auf diese Unterlagen nicht erforder-lich. Der Jahresabschluss der Data Modul Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen für das Geschäftsjahr 2023 wurde vom Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt. Ein Sonderfall nach § 173 AktG, wonach die Feststellung des Jahresab-schlusses der Hauptversammlung überlassen wird, wenn der Vorstand und Aufsichtsrat dies beschließen, liegt nicht vor.

  • 2. Auch im Hinblick auf den Bericht des Aufsichtsrats bedarf es keines Hauptversammlungs-beschlusses. Nach § 171 Abs. 2 AktG hat der Aufsichtsrat der Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht zu erstatten. Der Bericht soll die Aktionäre und die Öffentlichkeit über das Ergebnis der Prüfung der Abschlussunterlagen durch den Aufsichtsrat unterrichten. Darüber hinaus ist der Bericht ein Rechenschaftsbericht des Aufsichtsrats über seine ei-gene Tätigkeit. Eine Beschlussfassung auch hinsichtlich des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung ist vom Gesetz nicht vorgesehen.

  • 3. Der Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns wird unter TOP 2 gefasst.

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