Auszug aus der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Deutsche Wohnen SE am 6. Mai 2024
Tagesordnungspunkt 8 - Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Dr. Florian Stetter
wohnhaft in Wien, geboren 1964,
Selbständiger Immobilieninvestor
Nationalität: deutsch und österreichisch
Mitglied im Aufsichtsrat seit: März 2006
Beruflicher Werdegang | ||
Seit 2024 | Selbständiger Immobilieninvestor | |
2014 | - 2022 | RockHedge Asset Management AG, Vorstandsvorsitzender, und |
Vorstand der RockHedge Grundbesitz Management AG | ||
2000 | - 2010 | Strabag Property and Facility Services GmbH, Geschäftsführer |
1998 | - 1999 | Oliver Wyman, Vice President |
1991 | - 1997 | OC&C Strategy Consultants, Partner |
1988 | - 1991 | McKinsey & Company, Senior Associate |
Ausbildung/Akademischer Werdegang
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Wirtschafsuniversität Wien, Österreich, Abschluss als Magister; Promotion an der Universität Wien, Österreich.
Mandate (im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG)
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 1 AktG:
- RockHedge Asset Management AG, Krefeld (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
Mitgliedschaft in vergleichbarem ausländischem Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 AktG:
- C&P Immobilien AG, Graz, Österreich (Mitglied des Aufsichtsrats)
- Intelliway Services AD, Sofia, Bulgarien (Mitglied des Verwaltungsrats)
Weitere Angaben zu Empfehlung C.13 DCGK:
Abgesehen davon, dass Herr Dr. Stetter bereits gegenwärtig Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist, steht er in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Gesellschaft, ihren Organen, einem mit ihr verbundenen Unternehmen oder einem wesentlichen an der Deutsche Wohnen SE beteiligten Aktionär, deren Offenlegung Ziffer C.13 DCGK empfiehlt.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass Herr Dr. Stetter als unabhängig von der Gesellschaft und dem Vorstand anzusehen ist, da er in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder dem Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründet. Der Umstand, dass Herr Stetter seit über 18 Jahren dem Aufsichtsrat der Gesellschaft angehört, hat der Aufsichtsrat bei seinem Wahlvorschlag berücksichtigt. Gem. C.7 DCGK ist eine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat einer Gesellschaft ein Indikator für eine Abhängigkeit von der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist aber davon überzeugt, dass Herr Dr. Stetter seine Aufgaben weiterhin integer, objektiv und im besten Interesse der Gesellschaft wahrnehmen wird. Es liegt im Unternehmensinteresse, die langjährige Erfahrung von Herrn Dr. Stetter im Aufsichtsrat der Gesellschaft zu nutzen.
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Deutsche Wohnen SE published this content on 24 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 11 April 2024 10:20:07 UTC.