20EINLADUNG

24

zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der ElringKlinger AG, Dettingen / Erms

ISIN DE 0007856023, WKN 785 602 EINDEUTIGE KENNUNG: D25EE2260C98EE11B52D00505696F23C

Kennzahlen

ElringKlinger-Konzern auf einen Blick

2023

2022

2021

2020

2019

2018

2017

Auftragslage

Auftragseingang

in Mio. EUR

1.690,5

1.874,1

1.977,5

1.483,1

1.737,2

1.735,3

1.732,0

Auftragsbestand

in Mio. EUR

1.305,2

1.461,9

1.386,2

1.033,1

1.030,3

1.020,1

1.000,6

Umsatz/Ergebnis

Umsatz

in Mio. EUR

1.847,1

1.798,4

1.624,4

1.480,4

1.727,0

1.699,0

1.664,0

Umsatzkosten

in Mio. EUR

1.444,3

1.459,9

1.273,4

1.195,5

1.401,7

1.328,9

1.255,6

Bruttomarge

21,8 %

18,8 %

21,6 %

19,2 %

18,8 %

21,8 %

24,5 %

EBITDA

in Mio. EUR

200,3

174,2

216,1

181,5

181,0

196,6

238,4

EBIT bereinigt1 (bereinigtes

Ergebnis vor Zinsen und Steuern)

in Mio. EUR

100,1

68,4

102,0

27,7

61,2

96,2

137,3

EBIT­Marge bereinigt1

5,4 %

3,8 %

6,3 %

1,9 %

3,5 %

5,7 %

8,3 %

Ergebnis vor Ertragsteuern

in Mio. EUR

53,2

­ 56,1

100,8

­13,6

41,7

81,4

110,1

Periodenergebnis

in Mio. EUR

33,5

­ 90,7

54,6

­ 40,0

5,0

47,9

73,8

Ergebnisanteil der Aktionäre

der ElringKlinger AG

in Mio. EUR

39,3

­ 89,1

55,7

­ 40,8

4,1

43,8

69,9

Cashflow

Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit

in Mio. EUR

129,7

101,3

156,1

217,8

277,6

91,6

95,5

Cashflow aus Investitionstätigkeit

in Mio. EUR

­ 90,2

­ 95,5

­73,0

­ 60,6

­ 84,5

­120,7

­193,2

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

in Mio. EUR

­ 39,7

5,0

­106,8

­155,8

­103,8

30,0

109,3

Operativer Free Cashflow2

in Mio. EUR

36,7

14,8

72,0

164,7

175,8

­ 86,2

­ 66,6

Bilanz

Bilanzsumme

in Mio. EUR

2.008,2

2.046,6

2.090,0

1.963,1

2.146,5

2.079,7

2.022,4

Eigenkapital

in Mio. EUR

910,7

896,8

982,3

812,8

891,2

890,1

889,7

Eigenkapitalquote

45,3 %

43,8 %

47,0 %

41,4 %

41,5 %

42,8 %

44,0 %

Nettofinanzverbindlichkeiten3

in Mio. EUR

323,2

364,2

369,2

458,8

595,3

723,5

655,3

Nettoverschuldungsgrad4

1,6

2,1

1,7

2,5

3,3

3,7

2,7

Renditen/Kennzahlen

Eigenkapitalrendite nach Steuern

3,7 %

­ 9,7 %

6,1 %

­ 4,7 %

0,6 %

5,4 %

8,3 %

Gesamtkapitalrendite nach Steuern

2,9 %

­ 3,7 %

3,1 %

­1,2 %

1,2 %

3,1 %

4,5 %

Return on Capital Employed (ROCE)

5,6 %

­ 2,7 %

6,4 %

1,7 %

3,4 %

5,5 %

8,2 %

F&E­Quote5

5,2 %

5,1 %

5,1 %

5,1 %

4,7 %

5,1 %

4,6 %

Personal

Mitarbeiterzahl (31.12.)

9.576

9.540

9.462

9.724

10.393

10.429

9.611

Aktie

Ergebnis je Aktie

in EUR

0,62

­1,41

0,88

­ 0,64

0,06

0,69

1,10

  • Seit 2023 berichtet ElringKlinger das bereinigte EBIT und die bereinigte EBIT­Marge; Vorjahreswert 2022 wurde nach derselben Systematik berechnet; Geschäftsjahre 2017 bis 2021 ohne Bereinigungspositionen dargestellt
  • Cashflow aus betriebl. Tätigkeit und Cashflow aus Investitionstätigkeit (exklusive Zahlungsflüsse für M&A­Aktivitäten und für finanzielle Vermögenswerte)
    3 Lang­ und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel und kurzfristige Wertpapiere 4 Nettofinanzverbindlichkeiten/EBITDA
    5 Forschungs­ und Entwicklungskosten (inkl. aktivierte Entwicklungskosten) im Verhältnis zum Konzernumsatz

1

wir laden Sie herzlich zu unserer 119. ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 16. Mai 2024, 10:00 Uhr (MESZ) ein. Die Hauptversammlung findet auf Grundlage von § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) in Ver­ bindung mit der Ermächtigung gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung der ElringKlinger AG virtuell und daher ohne physische Präsenz der Aktionäre1 oder ihrer Be­ vollmächtigten statt.

Die gesamte Hauptversammlung wird für Aktionäre und ihre Bevollmächtigten über das Internet live in Bild und Ton übertragen. Sie können an der Haupt­ versammlung nicht persönlich vor Ort teilnehmen. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist das Werk 2 der ElringKlinger AG, Paul-Lechler- Straße 31, 72581 Dettingen/Erms.

1 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird teilweise auf die Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen verzichtet. Personenbezeichnungen beziehen sich auf alle Personen ungeachtet ihres Geschlechts.

ElringKlinger AG Einladung zur Hauptversammlung 2024

2

Tagesordnung

Tagesordnungspunkt 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ­ElringKlinger AG, des gebilligten Konzernabschlusses sowie des gemeinsamen Lageberichts für die ElringKlinger AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2023

Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Handels- gesetzbuch. Sie sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.elringklinger.de/hauptversammlung abrufbar. Gleiches gilt für die Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich der Entsprechenserklärung­ zum Deutschen Corporate Governance Kodex und den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- abschluss genehmigt und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Be- schlussfassung erforderlich.

Tagesordnungspunkt 2

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der ElringKlinger AG aus dem abgelaufenen Geschäfts- jahr 2023 in Höhe von EUR 9.503.998,50 wie folgt zu ver- wenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie

63.359.990 Stück x EUR 0,15/Aktie = EUR 9.503.998,50

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 21. Mai 2024, fällig.

Tagesordnungspunkt 3

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.

Tagesordnungspunkt 4

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.

Tagesordnungspunkt 5

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,

zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 sowie für die prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte für das Ge- schäftsjahr 2024 sowie für das erste Quartal des Ge- schäftsjahres 2025, sofern diese einer prüferischen Durchsicht unterzogen werden, zu bestellen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfeh- lung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Haupt- versammlung beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) auferlegt wurde.

Tagesordnungspunkt 6

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts­

Gemäß § 162 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht über die Vergütung der Organmitglieder zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach

  • 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen. Der Vergütungs­ bericht ist im Anschluss an die Tagesordnung als Anhang zu Tagesordnungspunkt 6 abgedruckt und über unsere Inter- netseite unter www.elringklinger.de/hauptversammlung auch während der Hauptversammlung zugänglich.

ElringKlinger AG Einladung zur Hauptversammlung 2024

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Tagesordnungspunkt 7

Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung­ der Vorstandsmitglieder

Gemäß § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversamm- lung einer börsennotierten Gesellschaft über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder bei einer wesentlichen Änderung des Systems, mindestens jedoch alle vier Jahre.

Der Aufsichtsrat hat in seiner ordentlichen Sitzung am

26. März 2024 für die Vorstandsmitglieder beschlossen, das bestehende Vergütungssystem lediglich mit einer Änderung, aber ansonsten unverändert, beizubehalten. Die Änderung betrifft die für die Berechnung des Short Term Incentive (STI) heranzuziehende Kennziffer für das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT). Zukünftig soll das von der Gesellschaft in ihrer Berichterstattung so ver- wendete bereinigte Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT adjusted) auch für die Berechnung des entsprechen- den Bestandteils der Vorstandsvergütung herangezogen werden. Bei der Berechnung des EBIT adjusted werden bestimmte Sondereffekte nicht berücksichtigt, um über einen längeren Zeitraum eine Vergleichbarkeit des opera- tiven Ergebnisses zu erreichen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, das als Anhang zu diesem Tagesordnungspunkt nachfolgend beschriebene Vergü- tungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen bzw. mit der vorgenannten Änderung zu bestätigen.

Tagesordnungspunkt 8

Beschlussfassung über die Nachwahl zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 96 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus zwölf Mitgliedern. Jeweils sechs Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären und Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen der inländischen Betriebsstätten der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften gewählt. Herr Klaus Eberhardt hat sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am

16. Mai 2024 niedergelegt. An seiner Stelle muss ein neues Mitglied als Vertreter der Anteilseigner von den Aktionären gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

Herrn Ludger Heuberg, 65 Jahre, Offenbach a.M.

Chief Financial Officer

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäfts- jahr 2024 beschließt.

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Auf- sichtsräten (lit. a) oder weiteren vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunter- nehmen (lit. b) im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:

  1. Aramark GmbH, Neu-Isenburg
  2. Zschimmer & Schwarz Chemie GmbH, Lahnstein Zschimmer & Schwarz Holding GmbH & Co. KG, Lahnstein

Es bestehen keine persönlichen und geschäftlichen Bezie- hungen zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär im Sinne der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance.

Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass der vorge- schlagene Kandidat den zu erwartenden Zeitaufwand im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit aufbringen kann. Weitere Angaben zu Herrn Heuberg finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter Investor Relations bzw. Hauptversammlung.

Zusätzliche Informationen zur Abstimmung gemäß Tabelle 3 DVO (EU) 2018/1212

Die Beschlussfassungen zu den Punkten 2 bis 5 der Tages- ordnung sind verbindlich. Die Beschlussfassungen zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 haben empfehlenden Charakter. Bei den vorgesehenen Abstimmungen zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7 besteht jeweils die Möglich- keit, mit Ja (Befürwortung), Nein (Ablehnung) oder Ent- haltung zu stimmen.

ElringKlinger AG Einladung zur Hauptversammlung 2024

4

Vergütungsbericht

Anhang zu Tagesordnungspunkt 6

Der Vergütungsbericht der ElringKlinger AG stellt transparent und verständlich die individuell gewährte und geschuldete Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 dar und gibt detaillierte Erläute- rungen. Der Bericht entspricht den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG). Das aktuelle Vergütungssystem gilt ab dem Geschäftsjahr 2021 und wurde von der Hauptversammlung am 18. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 98,8 % gebilligt.

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder orien­ tiert sich an der langfristigen Unternehmensstrategie sowie an dem nachhaltigen Unternehmenserfolg und setzt ent­ sprechende Anreize für den Vorstand. Dabei orientiert sich das Vergütungssystem an der Größe, Komplexität und wirt­ schaftlichen Lage sowie den Zukunftsaussichten des Unter­ nehmens. Daher basiert das Vergütungssystem auf trans­ parenten, leistungsbezogenen und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Parametern. Die Aufgaben und Leistungen des Gesamtvorstands stehen im Mittelpunkt des Vergütungs­ systems.

Der Anteil der variablen Vergütung übersteigt den Anteil der fixen Vergütung. Der Zielwert der langfristigen variablen

Vergütung liegt zusätzlich über dem der kurzfristigen vari­ ablen Vergütung.

Diese Struktur der Vergütungsbestandteile hat das Ziel, die positive Unternehmensentwicklung zu fördern. Der höhere variable Anteil der langfristigen variablen Vergütung setzt insbesondere einen Anreiz dafür, den Unternehmenserfolg nachhaltig zu sichern und den Fokus auf eine positive lang­ fristige Unternehmensentwicklung zu setzen.

Zusammenfassend ist das Vergütungssystem darauf abge­ stimmt, die Transformation des Unternehmens zu unter­ stützen und zu fördern und das Unternehmen langfristig profitabel zu entwickeln.

ElringKlinger AG Einladung zur Hauptversammlung 2024

5

Vergütungsstruktur der Vorstände

Vergütungssystem

Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands, die

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über

Ausgestaltung der einzelnen Vergütungsbestandteile sowie

die Bestandteile des für das Geschäftsjahr 2023 geltenden

die diesen jeweils zugrunde liegenden Zielsetzungen:

Bestandteil

Zielsetzung

Ausgestaltung

Erfolgsunabhängige Vergütung

Sicherung des Grundeinkommens

Barvergütung

Abhängigkeit vom Verantwortungsbereich

Grundvergütung

des Vorstandsmitglieds

Auszahlung in zwölf Monatsraten

Dienstwagen

Nebenleistungen

Versicherungsleistungen

Leistungen für private

Altersversorgung

Sicherung einer adäquaten Altersversorgung

Auszahlung eines jährlichen Fixbetrags

Erfolgsabhängige Vergütung

EBIT-Vorjahresvergleich

Vorjahresvergleich des operativen Free Cashflows

Modifier für zusätzlich zu vereinbarende Ziele

Short Term Incentive (STI)

Profitables Wachstum des Unternehmens

Auszahlung in bar

Gewährung zu Beginn eines Geschäftsjahres

basierend auf dem Vorjahresvergleich des EBITs

und des operativen Free Cashflows

Modifier für zusätzlich zu vereinbarende Ziele

Auszahlung in bar unter der Bedingung, Aktien

Nachhaltiger Unternehmenserfolg und Incentivierung

der ElringKlinger AG zu erwerben und vier Jahre

Long Term Incentive (LTI)

der Unternehmenswertsteigerung durch Aktienbezug

zu halten

Leistungen im Fall der

Beendigung der Tätigkeit

Abfindung begrenzt auf Restlaufzeit des Anstellungs-

Einvernehmliche Beendigung

Vermeidung von zu hohen Abfindungen

vertrags bzw. maximal zwei Jahresvergütungen

Weitere

Vergütungsregelungen

Möglichkeit des Aufsichtsrats, STI und LTI

einzubehalten oder bereits ausbezahlte Vergütungen

Malus/Clawback

Nachhaltiger Unternehmenserfolg

zurückzufordern

Begrenzung von Auszahlungen auf eine angemessene

STI: Zweifaches des individuellen Zuteilungswerts

Maximalvergütung

Höhe aufgrund von möglichen Sondereffekten

LTI: Zweifaches des individuellen Zuteilungswerts

Aufsichtsrat hat die Möglichkeit, in außergewöhn-

Abweichungen vom

lichen Situationen eine abweichende Vereinbarung

Vergütungssystem

Sicherung des nachhaltigen Unternehmenserfolgs

festzulegen

ElringKlinger AG Einladung zur Hauptversammlung 2024

6

Vergütungsbericht 2022

Der Vergütungsbericht 2022 wurde von der Hauptver­ sammlung am 16. Mai 2023 mit 96,81 % gebilligt. Aufgrund der Billigung bestand keine Veranlassung, die Bericht­ erstattung oder Umsetzung zu hinterfragen.

Veränderungen im Vorstand

Im Geschäftsjahr 2023 gab es mehrere Veränderungen im Vorstand. Mit Wirkung zum 30. Juni 2023 wurde die Bestel­ lung von Dr. Stefan Wolf zum Vorsitzenden und Mitglied des Vorstands durch Beschluss des Aufsichtsrats vom

6. April 2023 beendet. Die in diesem Zusammenhang ge­ schlossene Aufhebungs­ und Abfindungsvereinbarung re­ gelt die Abgeltung der vertraglichen Ansprüche im Rahmen einer Einmalzahlung in Höhe von TEUR 4.424 unter Berück­ sichtigung des Abfindungs­Caps von maximal zwei Jahres­ vergütungen. Die Einmalzahlung wurde im Juni 2023 aus­ bezahlt. Für die im Rahmen der Aktienhalteverpflichtung erworbenen Aktien der Gesellschaft wurde eine Haltedauer bis zum 30. Juni 2025 vereinbart. Gewährte Altersversor­ gungsansprüche bleiben bestehen.

In der Sitzung am 28. September 2023 hat der Aufsichtsrat den bisherigen Finanzvorstand Thomas Jessulat zum Vor­ standsvorsitzenden ernannt. Als Vorstandssprecher hatte Thomas Jessulat interimistisch bereits diese Aufgabe wahr­ genommen. In den Vorstand wurde darüber hinaus Dirk Willers berufen. Beide Ernennungen wurden mit Wirkung zum 1. Oktober 2023 getroffen.

EBIT-Zielerreichungskurve

%

200 %

Cap

in

Zielerreichung

100 %

0 %

- 50 %

0 %

100 %

Ist/Ist-Vergleich EBIT in %

Die Zielerreichung für den operativen FCF ermittelt sich ebenfalls auf Basis eines Ist/Ist­Vergleichs. Der Ist­Wert des operativen FCF im jeweiligen Geschäftsjahr wird mit dem Ist­Wert des operativen FCF des vorausgegangenen Geschäfts­ jahres verglichen. Bei einem gleichbleibenden operativen FCF gegenüber dem Vorjahr beträgt die Zielerreichung 100 %. Wird der operative FCF um +100 % gesteigert, so wird ein Maximalwert von 200 % erreicht. Bei einem opera­ tiven FCF von ­ 50 % gegenüber dem Vorjahr beträgt die Zielerreichung 0 %, was einem Mindestwert entspricht. Die Werte innerhalb dieses Bereichs werden interpoliert. Die Zielerreichungskurve zum operativen FCF ist im Folgenden dargestellt.

Short Term Incentive (STI)

Der STI orientiert sich an den zwei maßgeblichen und mit je 50 % gewichteten finanziellen Erfolgszielen EBIT* (Earnings before Interest and Taxes) und operativer FCF (Operativer Free Cashflow*). Er wird jährlich gewährt und in bar aus­ bezahlt. Maßgeblich für beide Kennzahlen ist der jeweils geprüfte, testierte und festgestellte Konzernabschluss der ElringKlinger AG. Bei außergewöhnlichen Entwicklungen liegt es im Ermessen des Aufsichtsrats, die Parameter ab­ weichend zu den geprüften Zahlen festzulegen.

Die Zielerreichung für das EBIT ermittelt sich auf Basis eines Ist/Ist­Vergleichs. Der Ist­Wert des EBIT im jeweiligen Geschäftsjahr wird mit dem Ist­Wert des EBIT des voraus­ gegangenen Geschäftsjahres verglichen. Bei einem gleich­ bleibenden EBIT gegenüber dem Vorjahr beträgt die Ziel­ erreichung 100 %. Wird das EBIT um +100 % gesteigert, so wird ein Maximalwert von 200 % erreicht. Bei einem EBIT von ­ 50 % gegenüber dem Vorjahr beträgt die Zielerrei­ chung 0 %, was einem Mindestwert entspricht. Die Werte innerhalb dieses Bereichs werden interpoliert. Die EBIT­ Zielerreichungskurve ist im Folgenden dargestellt.

Zielerreichungskurve operativer FCF

%

200 %

Cap

in

Zielerreichung

100 %

0 %

- 50 %

0 %

100 %

Ist/Ist-Vergleich operativer FCF in %

ElringKlinger AG Einladung zur Hauptversammlung 2024

7

Ein zusätzlicher Modifier erlaubt dem Aufsichtsrat, neben der finanziellen Zielerreichung, auch die individuelle und kollektive Leistung des Vorstands sowie die Erreichung von Stakeholder­Zielen kriterienbasiert zu beurteilen. Die Beur­ teilungskriterien werden vom Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres, spätestens innerhalb der ersten drei Monate, festgelegt. Die Festlegung des Modifiers, der sich in einer Spanne von 0,8 bis 1,2 bewegen kann, liegt im Ermessen des Aufsichtsrats.

Für jedes Vorstandsmitglied wird ein individueller Zutei­ lungswert vertraglich vereinbart. Die Gesamtzielerreichung ermittelt sich aus der Summe der Zielerreichung EBIT und operativer FCF, multipliziert mit dem Modifier. Der STI­Betrag errechnet sich aus dem individuellen Zuteilungswert, multi­ pliziert mit der Gesamtzielerreichung. Der Maximalbetrag des STI pro Vorstandsmitglied beträgt das Zweifache des Zuteilungswerts. Die Funktionsweise des STI ist im folgen­ den Schaubild illustriert.

Übersicht: Funktionsweise des Short Term Incentives (STI)

GJn

Gesamtzielerreichung STI

Individueller Zuteilungswert x

STI (in EUR)

Zielerreichung

Zielerreichung

EBIT (in %)

+ operativer FCF (in %)

Gewichtung: 50 %

Gewichtung: 50 %

x

Modifier

Ausbezahlter

=

STI (in EUR)

(Spannbreite:

0,8 - 1,2)

Cap: 200 %

Zuteilungswert

Festlegungen der Ziele für das Geschäftsjahr 2023

Für das Jahr 2023 wurden als Kriterien für den Modifier die Innovationsquote, die Kundenbindung und die Verbesserung der Energieeffizienz für alle Vorstandsmitglieder kollektiv festgelegt. Die Innovationsquote zeigt die in der Forschung und Entwicklung aufgewendeten Stunden für E­Mobility im Verhältnis zu den gesamten für Forschung und Entwicklung

aufgewendeten Stunden. Für den Modifier Kundenbindung ist der durchschnittliche Auftragsbestand der letzten zwölf Monate maßgeblich. Die Energieeffizienz misst die CO2­ Reduzierung. Die Kennzahl setzt den CO2­Ausstoß ins Ver­ hältnis zum Umsatz. Da das EBIT im Geschäftsjahr 2022 auf­ grund von Sondereffekten negativ war, hat der Aufsichtsrat TEUR 85.000 als Ziel­EBIT für 2023 festgelegt.

Zielerreichung STI 2023

gewichtete

in TEUR

Ziel

2023

Zielerreichung

Gewichtung

Zielerreichung

EBIT

85.000

82.905

95 %

50 %

48 %

Operativer Free Cashflow

14.810

36.736

200 %

50 %

100 %

Summe

100 %

148 %

gewichtete

Ziel

2023

Zielerreichung

Gewichtung

Zielerreichung

Modifier

Innovationsquote

> 70 %

79 %

1,20

1/3

0,40

Kundenbindung

> 1.600 Mio. EUR

1.360 Mio. EUR

0,96

1/3

0,32

Verbesserung Energieeffizienz

> 5 %

10 %

1,20

1/3

0,40

Modifier

1,00

1,12

Gesamtzielerreichung

165 %

ElringKlinger AG Einladung zur Hauptversammlung 2024

8

anteiliger

STI in TEUR

Maximalbetrag

Zuteilungswert

Monate

Zuteilungswert

STI

Thomas Jessulat¹

540

360

12

270

446

Reiner Drews

480

240

12

240

396

Dirk Willers²

100

200

3

50

83

Dr. Stefan Wolf³

480

480

6

240

396

  • Für 2023 wird bis zum 30. September 2023 ein Zuteilungswert von TEUR 240 und ab dem 1. Oktober 2023 ein Zuteilungswert von TEUR 360 zugrunde gelegt. ² Ab dem 1. Oktober 2023
    ³ Bis zum 30. Juni 2023

Long Term Incentive (LTI)

Die berechtigten Vorstände haben einen Anspruch auf die jährliche Gewährung eines LTI. Analog zur Vorgehensweise beim STI wird der Zuteilungswert mit der Gesamtzielerrei­ chung für den STI des dem jeweiligen Geschäftsjahr voran­ gegangenen Geschäftsjahres multipliziert. Hieraus ermittelt sich der Auszahlungsbetrag für das jeweilige Geschäftsjahr.

Übersicht: Funktionsweise des Long Term Incentives

Der Auszahlungsbetrag muss nach Abzug anfallender Steu­ ern und Abgaben vollständig in Aktien der Gesellschaft in­ vestiert werden. Diese Aktien müssen über einen Zeitraum von vier Jahren gehalten werden.

Die Funktionsweise ist im folgenden Schaubild illustriert:

Aktienkurs

4-jährige Halteperiode Restricted Stocks

Aktienkurs

am Ende der

bei Kauf

Haltefrist

GJn-1

GJn

GJn+1

GJn+2

GJn+3

Erwerb von Aktien

Gesamtziel-

Frei

Individueller

erreichung

Brutto-

i. H. d. Netto-

Zuteilungs-

x

STIn-1

= Auszahlungs-

Auszahlungs-

verfügbare

Aktien

wert

betrag

betrags durch

(Maximal: 200 %)

Finanzdienstleister

Der individuelle Zuteilungswert wird in jährlich rollierenden Tranchen, jeweils zu Beginn eines Geschäftsjahres (Zutei­ lungszeitpunkt), gewährt. Die Gewährung erfolgt unmittel­ bar nach Feststellung des Konzernabschlusses und Festset­ zung der ermittelten Gesamtzielerreichung für den STI des dem Gewährungsjahr der jeweiligen Tranche des LTI voran­ gegangenen Geschäftsjahres.

Der Brutto­Auszahlungsbetrag errechnet sich aus der Multiplikation des individuellen Zuteilungswertes mit der ermittelten Gesamtzielerreichung für den STI des dem Gewährungsjahr der jeweiligen Tranche des LTI vorange­ gangenen Geschäftsjahres.

ElringKlinger AG Einladung zur Hauptversammlung 2024

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ElringKlinger AG published this content on 08 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 12 April 2024 07:53:06 UTC.