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(Konsolidierter)
Corporate Governance-Bericht
BEKENNTNIS ZUM CORPORATE
GOVERNANCE KODEX
Die Erste Group Bank AG bekennt sich seit 2003 im Sinne einer verantwortungsvollen und transparenten Unternehmensführung dazu, die Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex (ÖCGK, siehe http://www.corporate-governance.at) anzuwenden. Darüber hinaus hat der Vorstand im Jahr 2015 eine Grundsatzerklärung (Statement of Purpose) beschlossen. Diese präzisiert und bekräftigt den Zweck der Erste Group Bank AG, Wohlstand in der Region, in der die Erste Group tätig ist, zu verbreiten und abzusichern. Auf Basis der Grundsatzerklärung definiert ein Verhaltenskodex (Code of Conduct) verpflichtende Regeln für das tägliche Geschäftsleben. Dieser Corporate Governance -Bericht wurde gemäß §§ 243c sowie 267b Unternehmensge- setzbuch (UGB) und den Regeln 60ff des ÖCGK erstellt und fasst den Corporate Governance-Bericht der Erste Group Bank AG als Mutterunternehmen sowie den konsolidierten Corporate Governance -Bericht in einem Bericht zusammen. Für das Geschäftsjahr 2022 wird auch ein (konsolidierter) nichtfinanzieller Bericht gemäß
- 243b sowie 267a UGB vom Vorstand erstellt. Die Angaben zu den Gesamtbezügen der einzelnen Vorstands- und Aufsichtsrats- mitglieder und zu den Grundsätzen der Vergütungspolitik werden in einem separaten Vergütungsbericht gemäß § 78e Aktiengesetz (AktG) veröffentlicht.
Im Geschäftsjahr 2022 hat die Erste Group Bank AG sämtliche L-Regeln (Legal Requirement - beruhen auf zwingendem Recht) und R-Regeln (Recommendation - Regeln mit Empfehlungs- charakter, eine Nichteinhaltung ist weder offenzulegen noch zu begründen) sowie mit drei Ausnahmen alle C-Regeln (Comply or Explain - Abweichung ist zulässig, muss jedoch erklärt und begründet werden) des ÖCGK erfüllt. Folgende zulässige Abwei- chungen lagen vor:
_ Gemäß der C-Regel 2 ÖCGK gilt für die Ausgestaltung der Aktie das Prinzip "one share - one vote", d.h. das Unterneh- men soll nur Aktien ausgeben, bei denen jeder Aktie ein Stimmrecht und keine Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat gewährt werden. Der Aktionärin DIE ERSTE österreichische Spar-Casse Privatstiftung wird durch die Satzung der Erste Group Bank AG (Punkt 15.1.) jedoch das Recht auf Entsen- dung von bis zu einem Drittel der von der Hauptversammlung zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats eingeräumt, so- lange sie gemäß § 92 Abs. 9 Bankwesengesetz (BWG) für alle gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten der Erste Group Bank AG im Falle von deren Zahlungsunfähigkeit haf- tet. Die Privatstiftung hat von diesem Entsendungsrecht bis- her keinen Gebrauch gemacht.
_ Gemäß C-Regel 27 ÖCGK ist unter anderem darauf zu ach- ten, dass für variable Vergütungskomponenten bei Vorstands- mitgliedern messbare Leistungskriterien sowie betragliche oder als Prozentsätze der fixen Vergütungsteile bestimmte Höchst-grenzen im Voraus festgelegt werden. In Anwendung auf die zurückgestellte variable Vergütung für Vorstandsmit-
glieder der Erste Group Bank AG, welche für den aktienba- sierten Teil als Long Term Incentive (LTI) in Form von Performance Share Units (PSUs) erfolgt, zeigt sich eine Abwei- chung. Die Anzahl der PSUs wird zum Zeitpunkt der Gewäh- rung berechnet und am Ende der Deferral-Periode (Vesting) basierend auf der durchschnittlichen Gruppenleistung ange- passt. Die Leistungskriterien, anhand derer die Gruppenleis- tung gemessen wird, werden vom Aufsichtsrat jährlich festge- legt; im Voraus festgelegte und für die Dauer der Deferral- Periode fixierte Leistungskriterien liegen somit nicht vor. Die von der Erste Group Bank AG gewählte Vorgehensweise ent- spricht jedoch am besten einer risikobasierten variablen Ver- gütung im Sinne einer langfristigen Performance der Erste Group und den regulatorischen Vorgaben. Nähere Informatio- nen sind in der von der Hauptversammlung der Erste Group Bank AG beschlossenen Vergütungspolitik nach § 78a Akti- engesetz zu finden https://www.erstegroup.com/de/recht- liches/corporate-governance.
_ Gemäß der C-Regel 52a ÖCGK soll die Anzahl der Mitglie- der des Aufsichtsrats (ohne Arbeitnehmervertreter) höchstens zehn betragen. Im Jahr 2022 gehörten dem Aufsichtsrat der Erste Group Bank AG bis zu dreizehn von der Hauptver- sammlung gewählte Mitglieder an. Neben der Größe der Ers- te Group und deren Marktposition in sieben Kernmärkten in Zentral- und Osteuropa ist der Grund für die Abweichung von der C-Regel 52a ÖCGK, dass der Aufsichtsrat eine Vielzahl von finanzmarktbezogenen und aufsichtsrechtlichen Prüf- und Überwachungsaufgaben zu erfüllen hat. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Anforderungen an die Diversität hin- sichtlich mehrerer unterschiedlicher Kriterien zu erfüllen.
UNTERNEHMENSVERFASSUNG
Die Erste Group Bank AG ist eine nach österreichischem Recht errichtete Aktiengesellschaft mit Vorstand und Aufsichtsrat als Leitungsorganen (dualistisches System). Der Vorstand hat unter eigener Verantwortung die Gesellschaft so zu leiten, wie es das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses erfordert. Der Vorstand beachtet dabei die Bestimmungen der Satzung, seiner Geschäftsordnung und der Grundsatzerklärung (Statement of Purpose). Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand und berät diesen bei der Führung des Unternehmens, insbesondere bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung, ohne selbst jedoch operative Leitungsaufgaben wahrzunehmen. Der Aufsichts- rat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Die Mitglieder des Auf- sichtsrats als Kapitalvertreter werden von der Hauptversammlung der Erste Group Bank AG gewählt, wobei das in der Satzung eingeräumte Entsendungsrecht der Aktionärin DIE ERSTE öster- reichische Spar-Casse Privatstiftung zu beachten ist. Für je zwei Kapitalvertreter ist der Betriebsrat der Erste Group Bank AG berechtigt, einen Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden; ist die Zahl der Kapitalvertreter eine ungerade, ist ein weiterer Arbeitnehmervertreter zu schicken.
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ZUSAMMENSETZUNG UND ARBEITSWEISE DER ORGANE
Auswahl und Beurteilung von Organmitgliedern
Die Qualifikationsanforderungen für Organmitglieder (Vorstand und Aufsichtsrat) der Erste Group Bank AG sind in internen Richt- linien für die Auswahl und Eignungsbeurteilung von Vorstandsmit- gliedern und Aufsichtsratsmitgliedern (Suitability Policy) geregelt.
Diese Richtlinien definieren den internen Ordnungsrahmen für die Auswahl und die Eignungsbeurteilung von Organmitgliedern, dieser berücksichtigt die einschlägigen nationalen und EU-rechtlichen Vorschriften für Kreditinstitute und börsennotierten Aktiengesell- schaften wie § 5 Abs. 1 Z 6 bis 13 BWG, § 28a BWG, die ESMA und EBA Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen ((EBA/ GL/2021/06), die ESMA und EBA Leitlinien zur internen Governance gemäß der Richtlinie (EU) 2019/2034 (EBA/GL/2021/05), den EZB Leitfaden zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit sowie das FMA-Rundschreiben zur Eignungsprüfung von Geschäftsleitern, Aufsichtsratsmitgliedern und Inhabern von Schlüsselfunktionen. Folgende Kriterien liegen der Beurteilung von vorgeschlagenen und bestellten Organmitgliedern zugrunde: persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und erfor- derliche Erfahrung sowie mögliche Interessenkonflikte, Unabhän- gigkeit, zeitliche Verfügbarkeit, Gesamtzusammensetzung des Vorstands oder Aufsichtsrats und Diversität.
Fortbildung von Organmitgliedern
Um die angemessene fachliche Qualifikation und Fortbildung von Organmitgliedern laufend sicherzustellen, organisiert die Erste Group regelmäßig Veranstaltungen und Seminare für die Mitglie- der des Vorstands und des Aufsichtsrats und ermöglicht auch die Teilnahme an externen Ausbildungsveranstaltungen wie etwa der Wiener Börse AG, der KPMG Alpen-Treuhand GmbH und der Wirtschaftsuniversität Wien. Im Rahmen des internen Fortbil- dungsprogramms für Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wurden in 2022 unter anderem folgende Themen behandelt und mit Fachexperten diskutiert und erörtert: Schulungen zu Krypto- Währungen sowie allgemein zu digitalen Währungen, zum Ban- kenaufsichtsrecht und zu weiteren für Banken relevanten Gesetzen sowie zu Cyber Security und anderen IT-Themen. Mehrere Schu- lungen wurden zu verschiedenen nachhaltigkeitsbezogenen The- men abgehalten. In diesen Schulungen wurden nicht nur ausführ- lich die drei Nachhaltigkeitskriterien Umwelt, Soziales und Unter- nehmensführung erörtert, sondern auch die Rolle und Relevanz der Nachhaltigkeit für Kreditinstitute allgemein und für die Erste Group Bank AG im Besonderen gemäß aktueller Studien, regula- torischer und gesetzlicher Vorgaben sowie möglicher zukünftiger Entwicklungen hinterfragt und analysiert. Die Nachhaltigkeitsstra- tegie der Erste Group wurde behandelt und die Erwartungshaltung von Kunden, Mitarbeitern und der Gesellschaften der Erste Group ausführlich diskutiert. Diverse Fachveranstaltungen des Sparkas- senverbands wurden ergänzend von Aufsichtsratsmitgliedern der
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Erste Group Bank AG besucht. Mit den in der ordentlichen Haupt- versammlung am 18. Mai 2022 erstmals in den Aufsichtsrat ge- wählten Mitglieder wurde überdies ein umfassender Onboarding- Prozess durchgeführt.
Maßnahmen in Bezug auf die Vermeidung von Interessenkonflikten
Die Aufsichtsratsmitglieder werden jährlich mit den Bestimmungen des ÖCGK betreffend Interessenkonflikte befasst. Ergänzend gibt es für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder interne Richtlinien für den Umgang mit Interessenkonflikten (Suitability Policy), die ihnen jeweils zur Kenntnis gebracht werden. Diese internen Richt- linien basieren auf Artikel 83 der ESMA und EBA Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen ((EBA/GL/2021/06) und Kapitel
3.3.2 des EZB Leitfadens zur Beurteilung der fachlichen Qualifika- tion und persönlichen Zuverlässigkeit sowie auf weiteren rechtli- chen Vorgaben (§ 28 BWG, § 95 Abs. 5 Z 12 AktG, § 95a Abs. 1 AktG) und geben unter anderem das geeignete Verfahren für die Bestimmung und Vermeidung von Interessenkonflikten, den Inhalt der Meldung, die Verantwortlichkeiten und die Dokumentations- pflichten wieder. Sobald Mitglieder des Vorstands und des Auf- sichtsrats (potentielle) Interessenskonflikte identifizieren, sind diese von ihnen proaktiv dem Vorsitzenden des Nominierungsausschus- ses zu melden; betrifft diese Meldungsverpflichtung den Vorsitzen- den des Nominierungsausschusses selbst, hat dieser seinen Stellver- treter davon in Kenntnis zu setzen. In Folge entscheidet der Nomi- nierungsausschuss, ob der Interessenkonflikt wesentlich ist, und über die erforderlichen Maßnahmen (etwa Stimmenthaltung bei Beschlussfassungen, Anwesenheitsverbot in Sitzungen, Stimmver- bot, Änderung der Aufgaben des betroffenen Gremiums, Beendi- gung des Mandats des betroffenen Vorstands- oder Aufsichtsrats- mitglieds). Der Interessenkonflikt wird in den jeweiligen Gremien offengelegt und im Bedarfsfall der Aufsichtsbehörde bekannt gege- ben. Im Einzelfall erfolgt die Überwachung des (potentiellen) Interessenkonflikts durch die Compliance Funktion oder Group Audit. Neue Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhal- ten bei Aufnahme ihrer Tätigkeit ausführliche Informationen in Bezug auf die Vermeidung von Interessenkonflikten.
D&O-Versicherung
Die Erste Group Bank AG verfügt über eine Vermögensschaden- haftpflichtversicherung (Directors and Officers Liability Insu- rance). Versichert sind, vorbehaltlich lokaler rechtlicher Bestim- mungen, ehemalige, aktuelle und künftige Mitglieder des Vor- stands oder der Geschäftsführung, des Aufsichtsrats, des Verwal- tungsrats, des Beirats sowie die leitenden Angestellten, Prokuris- ten und Führungskräfte der Erste Group Bank AG sowie der Toch- tergesellschaften, an denen die Erste Group Bank AG entweder direkt oder indirekt durch eine oder mehrere Tochtergesellschaften mehr als 50% der Anteile oder Stimmrechte hält. Die Kosten werden vom Unternehmen getragen.
Vorstand | | | Aufsichtsrat | | | Kapitalmarkt | | | Strategie | | | Ergebnis- und Bilanzanalyse | | | Segmente | | | Nichtfinanzieller Bericht | | | Corporate Governance | | | Geprüfte finanzielle Berichterstattung |
VORSTAND
Der Vorstand setzte sich 2022 aus sechs Mitgliedern zusammen.
Datum der | Ende der laufenden | ||
Vorstandsmitglied | Geburtsjahr | Erstbestellung | Funktionsperiode |
Willibald Cernko (Vorsitzender ab 1. Juli 2022) | 1956 | 1. Juli 2022 | 31. Dezember 2024 |
Bernhard Spalt (Vorsitzender bis 30. Juni 2022) | 1968 | 1. Juli 2019 | 30. Juni 2022 |
Ingo Bleier | 1970 | 1. Juli 2019 | 30. Juni 2026 |
Stefan Dörfler | 1971 | 1. Juli 2019 | 31. Dezember 2023 |
Alexandra Habeler-Drabek | 1970 | 1. Juli 2019 | 31. Dezember 2023 |
David O'Mahony | 1965 | 1. Jänner 2020 | 31. Dezember 2026 |
Maurizio Poletto | 1973 | 1. Jänner 2021 | 31. Dezember 2023 |
Bernhard Spalt hat sein Mandat zum 30. Juni 2022 zurückgelegt. Am 15. Juni 2022 hat der Aufsichtsrat Willibald Cernko mit Wirkung zum 1. Juli 2022 in den Vorstand der Erste Group Bank
AG berufen und zum Vorsitzenden des Vorstands bestellt. Das Vorstandsmandat von David O'Mahony wurde bis 31. Dezember 2026 verlängert.
Vorstandsmitglied | Verantwortungsbereich |
Group Secretariat, Group Audit, Group Brand Management & Communications, Group Investor Relations, Group Strategy, | |
Willibald Cernko (ab 1. Juli 2022), | |
Bernhard Spalt (bis 30. Juni 2022) | Group Corporate Affairs & Stakeholder Management, Group People and Culture, Group Legal (ab 1. November 2022), |
Group Retail Development Financial Health (ab 1. Juli 2022, vormals Group Retail Strategy) | |
Ingo Bleier | Group Corporates, Group Commercial Real Estate, Group Markets, Group Product and Business Management C. and M., |
Group Research, Group Retail Strategy (bis 30. Juni 2022) | |
Stefan Dörfler | Group Balance Sheet Management, Group Data Management, Group Accounting, Group Performance Management |
Alexandra Habeler-Drabek | Group Compliance, Credit Risk Methods, Retail Risk Management, Credit Risk Portfolio, Group Legal (bis 31. Oktober 2022), |
Corporate Risk Management, Enterprise wide Risk Management, Group Liquidity and Market Risk Management | |
David O'Mahony | CIO Group Functions, Banking Services, Group Security, Governance and Steering |
Maurizio Poletto | Strategic Innovations, Platform Governance |
Die Geschäftsordnung des Vorstands der Erste Group Bank AG sieht nicht vor, dass der Vorstand aus seinem Gremium Ausschüs- se bildet. Unabhängig davon sind Mitglieder des Vorstands neben leitenden Führungskräften der Erste Group auch Mitglieder von Ausschüssen zu unterschiedlichsten Themen in der Erste Group Bank AG. Nähere Informationen zu solchen Ausschüssen finden sich insbesondere im (konsolidierten) nichtfinanziellen Bericht (Group Sustainable Finance Committee) und im Anhang des Jahresabschlusses (Note 32: Koordination der Risikomanagemen- taktivitäten auf Konzernebene).
Die Kompetenzen des Vorstands spiegeln sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, in ihren jeweiligen aktuellen Verantwor- tungsbereichen wider. Im Rahmen der individuellen Eignungsprü- fung vor Bestellung jedes einzelnen Vorstandsmitglieds evaluiert der Aufsichtsrat der Erste Group Bank AG sorgfältig anhand der für Kreditinstitute geltenden Vorgaben die jeweiligen Kompeten- zen. Ergänzend wird auf die unter www.erstegroup.com einsehba- ren Lebensläufe der Vorstandsmitglieder verwiesen, nachstehend einige Eckdaten.
Willibald Cernko ist seit 1985 in unterschiedlichsten Management - und Leitungsfunktionen in Kreditinstituten aktiv, unter anderem war er sieben Jahre lang Vorstandsvorsitzender der UniCredit Bank Austria AG. In der Erste Group fungierte er vor seiner Ernennung zum CEO bzw. Vorstandsvorsitzenden als Chief Risk Officer der Erste Group Bank AG sowie Chief Corporates Officer und zugleich Stellvertreter der Vorsitzenden des Vorstands der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG.
Ingo Bleier (Studium der Rechtswissenschaften und Handelswis- senschaften) war bereits in der Creditanstalt und später in der UniCredit Bank Austria AG mit unterschiedlichen Leitungsauf- gaben für Corporate Banking, Projektfinanzierung und Loan Syndication betraut, bevor er 2008 in der Erste Group Bank AG Managementfunktionen für Corporate and Aquisition Finance, Investment Banking und Group Corporates innehatte.
Stefan Dörfler (Studium der Technischen Mathematik) begann seine Karriere als Zinsderivate-Händler in der GiroCredit Bank AG, nach unterschiedlichen Leitungsfunktionen, zuletzt als Leiter von Group Markets und Capital Markets, war er von 2016 bis Juni 2019 Vorstandsvorsitzender der Erste Bank der oesterreichi- schen Sparkassen AG.
Alexandra Habeler-Drabek (Studium der Handelswissenschaften) war in der Creditanstalt (später UniCredit Bank Austria AG) im Bereich Kreditrisiko, Restrukturierung und Workout in unterschied- lichen Leitungsfunktionen tätig. Positionen in der Erste Group waren unter anderem Leiterin des operativen Risikomanagements der Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG, Leiterin für Group Enterprise-Wide Risk Management der Erste Group Bank AG und Chief Risk Officer der Slovenská sporiteľňa, a.s.
David O'Mahony (Studium der Informatik und Mathematik) war für unterschiedliche Kreditinstitute in Irland, Großbritannien und der Tschechischen Republik tätig, u.a. für die Unicredit S.p.A. als Head of Department Global Banking Services Business Partner CEE sowie in der Sberbank Europe AG als Chief Operating Officer
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und Chief IT Officer. In der Erste Group fungierte er als Leiter für COO Group Governance und als Leiter für die Holding IT.
Maurizio Poletto (Studium Design) sammelte zunächst Erfahrun- gen als Designer und Art Director in Unternehmen, bevor er 2003 selbst erfolgreich ein Unternehmen gründete und als Creative Director verantwortete. In der Erste Group Bank AG gründete Maurizio Poletto das hauseigene Fintech (George Labs GmbH) und ist seit etwa 10 Jahren in der Entwicklung und Erweiterung von George aktiv.
Leitungsaufgaben bei Tochtergesellschaften
Willibald Cernko
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG,
Mitglied des Vorstands (Firmenkundenvorstand) (bis 31. Aug. 2022)
Stefan Dörfler
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG,
Mitglied des Vorstands (Finanzvorstand)
Alexandra Habeler-Drabek
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG,
Mitglied des Vorstands (Risikovorstand)
David O'Mahony
Erste Digital GmbH,
Mitglied der Geschäftsführung (ab 6. Dez. 2022)
Aufsichtsratsmandate und vergleichbare Funktionen Die Vorstandsmitglieder hatten zum 31. Dezember 2022 folgende Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen Gesellschaften sowie in wesentlichen Tochterge- sellschaften der Erste Group Bank AG (Letztere sind mit * ge- kennzeichnet).
Willibald Cernko
Česká spořitelna, a.s.*, Vorsitz
Erste & Steiermärkische Bank d.d.* (Erste Bank Croatia), Vorsitz TIROLER SPARKASSE Bankaktiengesellschaft Innsbruck*, Vor- sitz
Ingo Bleier
Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG*, Mitglied Erste & Steiermärkische Bank d.d.* (Erste Bank Croatia), Mitglied Erste Bank a.d. Novi Sad*, Vorsitz
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, Mitglied
Stefan Dörfler
Banca Comercială Română S.A.*, Stv. Vorsitz Česká spořitelna, a.s.*, Mitglied
Erste Digital GmbH*, (Vorsitz ab 23. Dez. 2022, vorher Mitglied) Sparkassen-Haftungs GmbH*, Mitglied
Wiener Börse AG, Mitglied
Alexandra Habeler-Drabek
Erste Bank Hungary Zrt.*, Mitglied
Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft, 2. Stv. Vorsitz
David O'Mahony
Erste Digital GmbH*, Vorsitz (bis 5. Dez. 2022)
Erste Bank a.d. Novi Sad*, Mitglied
Slovenská sporiteľňa, a.s.*, Vorsitz
Maurizio Poletto
Česká spořitelna, a.s.*, Mitglied Erste Bank Hungary Zrt.*, Mitglied Erste Digital GmbH*, Mitglied
Bernhard Spalt (Vorstandsmitglied bis 30. Juni 2022) hielt zum
31. Dezember 2022 keine Aufsichtsratsmandate oder vergleichba- re Funktionen in in- und ausländischen Gesellschaften sowie in wesentlichen Tochtergesellschaften der Erste Group Bank AG.
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AUFSICHTSRAT
Im Geschäftsjahr 2022 gehörten folgende Mitglieder dem Aufsichtsrat an:
Datum | Ende laufende | |||||||
Position | Name | Geschlecht | Geburtsjahr | Staatsangehörigkeit | Erstbestellung | Funktionsperiode | ||
Vorsitzender | Friedrich Rödler | männlich | 1950 | Österreich | 4. | Mai 2004 | HV 2025 | |
1.Stellvertreter (bis 18. Mai 2022) | Jan Homan | männlich | 1947 | Österreich | 4. | Mai 2004 | HV 2022 | |
1.Stellvertreter (ab 18. Mai 2022) | Maximilian Hardegg | männlich | 1966 | Österreich | 12. | Mai 2015 | HV 2025 | |
2.Stellvertreterin (ab 18.Mai 2022) | Elisabeth Krainer Senger-Weiss | weiblich | 1972 | Österreich | 21. | Mai 2014 | HV 2024 | |
Mitglied | Christine Catasta | weiblich | 1958 | Österreich | 18.Mai 2022 | HV 2026 | ||
Mitglied | Henrietta Egerth-Stadlhuber | weiblich | 1971 | Österreich | 26. Juni 2019 | HV 2026 | ||
Mitglied | Hikmet Ersek | männlich | 1960 | Österreich | 18.Mai 2022 | HV 2026 | ||
Mitglied | Alois Flatz | männlich | 1966 | Österreich | 18.Mai 2022 | HV 2025 | ||
Mitglied | Marion Khüny | weiblich | 1969 | Österreich | 17. | Mai 2017 | HV 2026 | |
Mitglied | Mariana Kühnel | weiblich | 1983 | Österreich | 18.Mai 2022 | HV 2025 | ||
Mitglied | Friedrich Santner | männlich | 1960 | Österreich | 10. November 2020 | HV 2023 | ||
Mitglied | Michael Schuster | männlich | 1980 | Österreich | 19. | Mai 2021 | HV 2024 | |
Mitglied | András Simor | männlich | 1954 | Ungarn | 10. November 2020 | HV 2023 | ||
Mitglied | Michèle F. Sutter-Rüdisser | weiblich | 1979 | Schweiz | 15. | Mai 2019 | HV 2026 | |
Vom Betriebsrat entsandt: | ||||||||
Mitglied | Martin Grießer | männlich | 1969 | Österreich | 26. Juni 2019 | b.a.w. | ||
Mitglied | Markus Haag | männlich | 1980 | Österreich | 21. November 2011 | b.a.w. | ||
Mitglied | Regina Haberhauer | weiblich | 1965 | Österreich | 12. | Mai 2015 | b.a.w. | |
Mitglied | Andreas Lachs | männlich | 1964 | Österreich | 9. August 2008 | b.a.w. | ||
Mitglied | Barbara Pichler | weiblich | 1969 | Österreich | 9. August 2008 | b.a.w. | ||
Mitglied | Jozef Pinter | männlich | 1974 | Slowakei | 25. Juni 2015 | b.a.w. | ||
Mitglied | Karin Zeisel | weiblich | 1961 | Österreich | 9. August 2008 | b.a.w. | ||
Im Geschäftsjahr 2022 gab es folgende Veränderungen im Auf- sichtsrat: Das Aufsichtsratsmandat von Jan Homan ist mit Ende der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 ausgelaufen und wurde aufgrund der in der Satzung der Erste Group Bank AG festgelegten Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder nicht verlängert.
In der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 wurde die Wiederwahl von Friedrich Rödler, Henrietta Egerth-Stadlhuber, Marion Khüny und Michèle F. Sutter-Rüdisser beschlossen sowie Hikmet Ersek, Alois Flatz, Mariana Kühnel und Christine Catasta, letztere mit Wirkung ab 1. Juli 2022, wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt.
Ab 18. Mai 2022 fungieren Maximilian Hardegg als 1. Stellvertre- ter (bis dahin 2. Stellvertreter) und Elisabeth Krainer Senger-Weiss als 2. Stellvertreterin (bis dahin Mitglied). Markus Haag wurde neuerlich mit 18. Mai 2022 und Martin Grießer mit 1. Juli 2022 wieder vom Betriebsrat in den Aufsichtsrat entsandt.
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Erste Group Bank AG published this content on 31 March 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 31 March 2023 15:53:45 UTC.