GEPRÜFTE FINANZIELLE

BERICHTERSTATTUNG

28. Februar 2023

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Konzernlagebericht

Konzernabschluss

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BERICHT DER ABSCHLUSSPRÜFER

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUR PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Prüfungsurteil

Die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes und die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, - im Folgenden auch "wir" genannt

  • haben den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Kon- zernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Ei- genkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem An- hang (Notes) zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG, geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind (IFRS), und den zusätzlichen Anforderungen des § 59a BWG i. V. m. § 64 BWG und § 245a UGB.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden "EU-VO") und mit den in Österreich geltenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verant- wortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen bank- und unternehmensrechtlichen sowie berufsrechtli- chen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: _ Sachverhalt

_ Prüferisches Vorgehen

_ Verweis auf weitergehende Informationen

Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)

Sachverhalt

Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar. Für Kredite und Darlehen an Kunden in Höhe von EUR 198 Mrd, die zu fortgeführten Anschaf- fungskosten bewertet werden, hat die Erste Group Bank AG zum 31. Dezember 2022 Risikovorsorgen in Höhe von EUR 3,8 Mrd. zur Abdeckung von Wertminderungen gebildet. Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen unterliegt aufgrund der einfließenden Annah- men und zu treffenden Einschätzungen erheblichem Ermessenspielraum des Managements.

Die Erste Group Bank AG hat zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten interne Richtlinien und spezifische Prozesse implementiert. Diese hängen maßgeblich von quantitativen und qualitativen Kriterien ab und erfordern Einschätzungen und Ermessensausübungen des Managements.

Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden angewandt:

Kollektiv ermittelte Wertminderungen

_ Für nicht ausgefallene Kredite werden Wertminderungen kollektiv ermittelt und entsprechen, sofern keine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos eingetreten ist, den erwarteten Kreditverlusten bei Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate. Bei einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos von nicht ausgefallenen Krediten werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Verlusts über die Rest- laufzeit dieser ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Kredite und Darlehen ermittelt, denen im Rahmen der IFRS 9-Umstellung (2018) wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko zum Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte.

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_ Für ausgefallene Kredite und Darlehen mit vergleichbarem Risikoprofil, die für sich genommen nicht als signifikant zu betrachten sind, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.

_ Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerichtete Infor- mationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten geschätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.

Nicht kollektiv ermittelte Wertminderungen

_ Für ausgefallene Kredite und Darlehen, die auf Kreditnehmerebene als signifikant zu betrachten sind, werden erwartete Kreditverluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Sze- narien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt.

Die Modelle, die zur Ermittlung von Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditport- folios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld werden länderspezifische und zukunftsgerichtete Merkmale verwendet, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und Inputfaktoren führt. Die der Schät- zung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zukünftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, in- härenten Unsicherheiten haben sich durch die geopolitischen und wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres 2022 deutlich erhöht. Bis zum Ende des Geschäftsjahres spiegeln sich Auswirkungen dieser Entwicklungen nicht im erwartbaren Maße in den Modellergebnissen wider.

Die Erste Group Bank AG hat dem auf zwei Ebenen Rechnung getragen:

_ Zum einen wurden auf der Grundlage expertenbasierter Kriterienkataloge Kundengruppen identifiziert, die von den negativen wirt- schaftlichen Entwicklungen potentiell besonders betroffen sind. Für diese Kundengruppen wird untersucht, ob es zu einer signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist (Overlays). Details zur Methodik der eingesetzten Overlays werden in der Note 40 dargestellt.

_ Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen trägt die Erste Group Bank AG, wie in Note 40 weiter ausgeführt, der erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklungen durch Anpassungen der makroökonomischen Annahmen und eine hohe Gewichtung des verwendeten Downside-Szenario Rechnung.

Aufgrund

_ des großen Ermessenspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Overlays und der Festlegung und Gewichtung makroöko- nomischer Zukunftsszenarien,

_ der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermessen ein- hergehen,

_ der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und _ des Volumens der Risikovorsorgen

haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.

Prüferisches Vorgehen

Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir

_ unser Verständnis der von der Erste Group Bank AG angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und die Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherhei- ten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.

_ die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems, sowie der Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird, ("unlikely to pay", UTP) erhoben und kritisch gewürdigt.

_ im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.

_ die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management be- richtet wurden. Wir haben mithilfe unserer Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.

_ die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der möglichen Strukturbrüche in den be- obachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kundengruppen zu identifizieren, beurteilt.

_ für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet. _ Sensitivitäten und Auswirkungen der IFRS 9-spezifischen Modellaspekte analysiert.

_ evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.

_ für ausgewählte Portfolien die korrekte Expected Credit Loss-Berechnung getestet.

_ die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei haben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenarien- gewichtung kritisch gewürdigt.

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_ anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Au- ßerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstellten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.

Verweis auf weitergehende Informationen

Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Modelle verweisen wir auf die Ausführungen des Managements in Punkt c) Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen und Punkt 37. Bemessung des erwarteten Kreditverlustes.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Den konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß § 267b UGB sowie den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 267a UGB haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchge- führten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 59a BWG i. V. m. § 64 BWG und § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver- antwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Dar- stellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil bein- haltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Ab- schlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nut- zern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

_ Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei- chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende

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wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen, kol- lusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

_ Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu pla- nen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.

_ Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertret- barkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben.

_ Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Un- ternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben- heiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

_ Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

_ Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Ab- schlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängig- keit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnah- men auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestäti- gungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzern- abschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt.

Urteil

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

Erklärung

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

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Erste Group Bank AG published this content on 31 March 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 31 March 2023 15:53:46 UTC.