Ordentliche Hauptversammlung 2024

Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 gemäß § 124a S. 1 Nr. 2 AktG

Zu Tagesordnungspunkt 1 (Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts für die Friedrich Vorwerk Group SE und den Konzern, des Vorschlags des Vorstands und des Aufsichtsrats für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 sowie des erläuternden Berichts zu den Angaben nach Art. 9 Abs. 1 lit. c Ziff. ii) SE-VO i.V.m. §§ 289a, 315a HGB) erfolgt keine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss in seiner Sitzung vom 18. März 2024 gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 AktG festgestellt. Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung hat gemäß § 173 AktG zu diesem Tagesordnungspunkt deshalb keinen Beschluss zu fassen.

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