GLOBAL FASHION GROUP PLATZIERT 44.000.000 AKTIEN ZU EUR 4,50 JE AKTIE

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DGAP-Ad-hoc: Global Fashion Group S.A. / Schlagwort(e): Börsengang
GLOBAL FASHION GROUP PLATZIERT 44.000.000 AKTIEN ZU EUR 4,50 JE AKTIE

29.06.2019 / 01:00 CET/CEST
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GLOBAL FASHION GROUP PLATZIERT 44.000.000 AKTIEN ZU EUR 4,50 JE AKTIE

Luxemburg, 28. Juni 2019 - Die Global Fashion Group S.A. ("GFG") platziert
im Rahmen ihres Börsengangs insgesamt 44.000.000 Aktien, bestehend aus
40.000.000 neuen Aktien aus einer Barkapitalerhöhung und 4.000.000
bestehenden Aktien zur Abdeckung von Mehrzuteilungen.

Die bestehenden Aktien wurden durch eine Wertpapierleihe zur Verfügung
gestellt. Sollten keine Stabilisierungsmaßnahmen vorgenommen werden und die
Konsortialbanken daher die ihnen eingeräumte Option ausüben, eine der
Mehrzuteilung entsprechende Anzahl von Aktien zu erwerben (Greenshoe
Option), wird GFG zusätzliche neue Aktien ausgeben und die Erlöse aus der
Mehrzuteilung erhalten (Primary Greenshoe).

Der Platzierungspreis wurde auf EUR 4,50 je Aktie festgelegt. Die
Bruttogesamterlöse belaufen sich auf EUR 180 Millionen, wenn die Greenshoe
Option nicht ausgeübt wird und EUR 198 Millionen, wenn die Greenshoe Option
vollumfänglich ausgeübt wird. Die Bruttoerlöse, abzüglich Kommissionen
und
Ausgaben, fließen allein GFG zu.

Kinnevik Internet Lux S.à r.l. und Rocket Internet SE werden Aktien für EUR
60 Millionen bzw. rund EUR 50 Millionen zugeteilt werden.

Es wird erwartet, dass der Handel in Aktien der GFG im regulierten Markt
(Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Handelssymbol
GFG, der Wertpapierkennnummer (WKN) A2PLUG und der Internationalen
Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) LU2010095458 am 2. Juli 2019
beginnt, mit einer geplanten Lieferung der Angebotsaktien am 4. Juli 2019.

--Ende--

Medienkontakt:
Jovana Lakcevic
Head of PR & Communications, GFG
jovana.lakcevic@global-fashion-group.com
+447990 038510

Investor Relations:
investorrelations@global-fashion-group.com


Haftungsausschluss

Diese Veröffentlichung ist nicht zur direkten oder indirekten Verbreitung
innerhalb oder in die Vereinigten Staaten (einschließlich ihrer Territorien
und Besitztümer, den einzelnen Bundesstaaten und dem Distrikt Columbia),
Australien, Kanada oder Japan bestimmt. Diese Veröffentlichung stellt weder
ein Angebot zum Verkauf, noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
zum Kauf oder zur Zeichnung, von Aktien in den Vereinigten Staaten,
Australien, Kanada oder Japan dar, noch ist sie Teil eines solchen Angebots
oder einer solchen Aufforderung. Die hier genannten Aktien sind nicht nach
dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (des
"Securities Act") registriert worden und eine solche Registrierung ist auch
nicht vorgesehen. Die Aktien wurden in den Vereinigten Staaten nur aufgrund
einer Ausnahmeregelung von den Registrierungspflichten des Securities Act
verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot von Aktien
der Global Fashion Group S.A. (die "Gesellschaft") in den Vereinigten
Staaten findet nicht statt.

Diese Veröffentlichung ist kein Prospekt im Sinne der Richtlinie 2003/71/EC
in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektrichtlinie") und stellt als
solche kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zum Kauf von Aktien
des Unternehmens dar. Anleger sollten die Aktien, auf die in dieser
Veröffentlichung Bezug genommen wird, nicht zeichnen, außer auf Grundlage
der Informationen, die in einem auf die Aktien bezogenen Prospekt enthalten
sind. Eine Anlageentscheidung in Bezug auf öffentlich angebotene Wertpapiere
der Global Fashion Group S.A. sollte nur auf Grundlage des
Wertpapierprospekts getroffen werden. Der Wertpapierprospekt wurde nach
Billigung durch die Commision de Surveillance du Secteur Financier (CSSF)
veröffentlicht. Anleger können eine Kopie des Wertpapierprospekts bei der
Global Fashion Group S.A., 5, Heienhaff, L-1736 Senningerberg, Großherzogtum
Luxemburg, oder über die Website der Gesellschaft anfordern.

Diese Veröffentlichung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung einer
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oder "sollte" oder je nach Einzelfall ähnliche Variationen oder
vergleichbare Begriffe. Zukunftsgerichtete Aussagen enthalten keine Gewähr
für den Eintritt zukünftiger Ergebnisse und Entwicklungen und sind mit
bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden. Aufgrund
verschiedener Faktoren können die tatsächlichen zukünftigen Ergebnisse,
Entwicklungen und Ereignisse wesentlich von jenen abweichen, die in dieser
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Die Joint Bookrunner, von denen einige durch die Prudential Regulation
Authority autorisiert sind und durch die Financial Conduct Authority und die
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andere Wertpapiere des Unternehmens oder damit in Zusammenhang stehende
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veröffentlicht ist, auf die Aktien des Unternehmens, die angeboten,
erworben, platziert oder auf andere Weise gehandelt werden, so verstanden
werden, dass sie auch mögliche Ausgaben, Angebote, Platzierungen an, oder
Erwerbe oder Handel durch die Joint Bookrunner sowie ihre jeweiligen
verbundenen Unternehmen in dieser Eigenschaft umfassen. Darüber hinaus
könnten die Joint Bookrunner sowie ihre jeweiligen verbunden Unternehmen
Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich von Swaps oder
Differenzgeschäften) mit Investoren abschließen, in deren Zusammenhang die
Joint Bookrunner sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen von Zeit zu
Zeit Aktien des Unternehmen erwerben, halten oder veräußern könnten. Die
Joint Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder
Transaktionen über das rechtlich und regulatorisch geforderte Maß hinaus
offenzulegen.

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leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Bevollmächtigten
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Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihrer Inhalte oder in sonstiger
Weise im Zusammenhang damit.

In Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh.
Berenberg, Gossler & Co. KG auf Rechnung der Joint Bookrunner als
Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in
dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und
Stabilisierungs-maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen
(Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit
Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052) durchführen.
Stabilisierungsmaßnehmen zielen auf die Unterstützung des Marktkurses der
Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser
Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit Aktien der Gesellschaft
am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse
aufgenommen wird, voraussichtlich am 2. Juli 2019, und endet spätestens 30
Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Jedoch ist der
Stabilisierungsmanager nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen
durchzuführen. Insofern muss eine Kursstabilisierungs-maßnahme nicht
zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Diese Maßnahmen können
dazu führen, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft höher ist als er es
anderenfalls wäre. Zudem kann sich der Kurs vorübergehend auf einem nicht
nachhaltigen Niveau befinden. In Zusammenhang mit solchen
Stabilisierungsmaßnahmen können den Anlegern zusätzlich zu den neu
ausgegeben Aktien bis zu 4.000.000 Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden
(wobei die Anzahl dieser Aktien 15% der im Angebot tatsächlich platzierten
Neuen Aktien nicht überschreiten darf). Darüber hinaus hat die Gesellschaft
den Joint Bookrunnern eine Option eingeräumt, die es ihnen ermöglicht, eine
Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der
Mehrzuteilungsaktien zum endgültigen Angebotspreis abzüglich vereinbarter
Provisionen entspricht (sogenannte Greenshoe-Option). Soweit Investoren im
Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden, ist der
Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option auf Rechnung der Joint
Bookrunner während des Stabilisierungszeitraums auszuüben.

Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der
Produktionsüberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU
über
Märkte für Finanzierungsinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"),
(b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission
zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein
"Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen)
ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein
Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i)
mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über
alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die
"Zielmarktbestimmung").

Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten:
Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres
investierten Betrages verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien
bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in
den Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und
keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines
geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile
und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende
Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage
entstehen, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die
Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. Um etwaige Zweifel
auszuräumen wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung weder (a) eine
Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b)
eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung
in Bezug auf diese vorzunehmen, darstellt. Jeder Vertreiber ist dafür
verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu
bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.


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29.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    Global Fashion Group S.A.
                   5, Heienhaff
                   1736 Senningerberg
                   Luxemburg
   Telefon:        +352 691 20 56 54
   E-Mail:         investorrelations@global-fashion-group.com
   Internet:       https://global-fashion-group.com
   ISIN:           LU2010095458
   WKN:            A2PLUG
   Börsen:         Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Börse
                   Luxemburg
   EQS News ID:    833333

   Notierung vorgesehen / Designated to be listed

   Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
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