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Jahresfinanzbericht zum 31. Dezember 2022

FinLab AG Jahresfinanzbericht zum 31. Dezember 2022

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INHALT

JAHRESFINANZBERICHT

Bericht des Aufsichtsrats

03

Jahresabschluss (HGB)

06

Bilanz

07

Gewinn- und Verlustrechnung

09

Anhang zum Jahresabschluss

10

Entwicklung des Anlagevermögens

15

Bestätigungsvermerk

16

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BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

nachfolgend informiert der Aufsichtsrat über die Wahrnehmung seiner Aufgaben und die Schwer- punkte seiner Tätigkeit im Geschäftsjahr 2022.

Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben dafür fortlaufend mit den Vorstandsmitgliedern Kontakt gehalten, sich über den Geschäftsverlauf und wesentliche Vorgänge informiert und sich mit den Mitgliedern des Vorstands beraten.

Bedeutende Sachverhalte hat der Aufsichtsratsvorsitzende mit den übrigen Aufsichtsratsmitgliedern besprochen und sie in die laufende Aufsichtsratsarbeit einbezogen.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend über alle wichtigen Aspekte der Unternehmensplanung und der strategischen und laufenden Geschäftsentwicklung. Wir hatten dabei stets ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum des Aufsichtsrats mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinan- derzusetzen sowie Anregungen einzubringen.

Alle zustimmungspflichtigen Angelegenheiten hat der Vorstand dem Aufsichtsrat rechtzeitig zur Entscheidung vorgelegt. Die Genehmigungen sind nach ausführlicher Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls ergänzenden Erläuterungen durch den Vorstand erteilt worden.

Die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung von Vorstand und Aufsichtsrat verliefen in allen Fällen auf Basis gründlicher, sachgerechter Information einvernehmlich, zügig und erfolgreich.

Aufsichtsratssitzungen

Der Aufsichtsrat der FinLab AG trat im Geschäftsjahr 2022 zu sechs ordentlichen Sitzungen zusammen, welche aufgrund der Coronakrise sowohl als Präsenzveranstaltungen sowie als Telefon- bzw. Videokonferenzen abgehalten wurden.

In den Aufsichtsratssitzungen wurden die Berichterstattungen des Vorstands über die Lage der Gesell- schaft, das wirtschaftliche Umfeld, die Umsatz- und Kostenentwicklung sowie wesentliche Geschäfts- vorfälle, Transaktionen und Beteiligungen besprochen.

Im Einzelnen hat sich der Aufsichtsrat vor allem mit folgenden Themen auseinandergesetzt:

  • Finanzplanung und Diskussionen zum Finanzierungskonzept der Gesellschaft sowie Vorbereitung und Analyse der Tagesordnungspunkte und Beschlussvorschläge für die Jahreshauptversammlung, insbesondere mit Blick auf die vorgeschlagene Änderung der Vergütungsstruktur der Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA
  • Billigung des geprüften und testierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Berichts des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2021

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  • Berufung von Julian Kappus zum Vorstand der Gesellschaft
  • Beschluss der Planung des Geschäftsjahres 2023
  • Vorbereitung potenzieller Transaktionen im Beteiligungsportfolio, insbesondere Veräußerung von Beteiligungen
  • Sonstige Themenkomplexe, insbesondere zur Entwicklung des Wagniskapitalmarktes, strategische Implikationen daraus sowie etwaige geplante Kapitalmarktkommunikation

Jahresabschlussprüfung

Der vom Vorstand im Februar 2023 aufgestellte Jahresabschluss der FinLab AG für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der ifc Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich (bis 9. Januar 2023 als ifb Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Grünwald, firmierend), geprüft.

Auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FinLab AG wurde gemäß § 293 Abs.1 HGB verzichtet.

Der Abschlussprüfer erteilte für den Jahresabschluss der Finlab AG einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Die Abschlussunterlagen und der Prüfbericht des Abschlussprüfers lagen dem Aufsichtsrat vor. Sie wurden vom Aufsichtsrat in der Bilanzsitzung eingehend geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers, der über die Ergebnisse seiner Prüfung berichtete, erörtert. In dieser Sitzung wurde vom Abschluss- prüfer auch detailliert über Umfang, Schwerpunkte und Kosten der Abschlussprüfung berichtet. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat von der Ordnungsmäßigkeit der Prüfung und des Prüfungsberichts überzeugen.

Der Aufsichtsrat hat sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen und im Rahmen seiner im dafür üblichen Umfang vorgenommenen eigenen Prüfung festgestellt, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Er hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FinLab AG für das Geschäftsjahr 2022 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der FinLab AG nach § 172 AktG festge- stellt.

Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhän- gigkeitsbericht) gemäß § 312 Aktiengesetz für das Geschäftsjahr 2022 wurde zusammen mit dem hierzu vom Abschlussprüfer erstatteten Prüfungsbericht dem Aufsichtsrat vorgelegt.

Der Abschlussprüfer hat den Abhängigkeitsbericht geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 AktG erteilt:

"Einwendungen im Sinne von § 313 Abs. 4 AktG sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung gegen den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nicht zu erheben. Wir erteilen daher dem Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der FinLab AG für das Geschäftsjahr 2022 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG."

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Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschluss- prüfers seinerseits im Rahmen des Üblichen geprüft. Der Aufsichtsrat gelangte zu der Überzeugung, dass der Prüfungsbericht wie auch die von dem Abschlussprüfer durchgeführte Prüfung selbst den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht insbeson- dere auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft und hat sich dabei auch davon vergewissert, dass der Kreis der verbundenen Unternehmen mit der gebotenen Sorgfalt festgestellt und notwendige Vorkehrungen zur Erfassung der berichtspflichtigen Rechtsgeschäfte und Maßnahmen getroffen wurden. Anhaltspunkte für Beanstandungen des Abhängigkeitsberichts sind bei dieser Prüfung nicht ersichtlich geworden. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die Schlusserklärung des Vorstands und stimmt dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu.

Besetzung des Aufsichtsrats

  • Stefan Müller, Aufsichtsratsvorsitzender
  • Herbert Seuling, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
  • Volker Rofalski, Mitglied des Aufsichtsrats

Dank

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der FinLab AG herzlich für ihren Ein- satz und ihre Leistungen im abgelaufenen Geschäftsjahr.

Frankfurt am Main, im April 2023

Für den Aufsichtsrat

Stefan Müller

(Vorsitzender des Aufsichtsrats)

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FinLab AG published this content on 06 April 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 02 May 2023 07:25:10 UTC.