BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der IONOS Group SE hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung und Ge- schäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Geschäftsführung überwacht. Die Beratung und Überwachung des Vor- stands durch den Aufsichtsrat umfasste insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen. Dabei konnte sich der Aufsichtsrat stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen und war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen unmittelbar eingebun- den. Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich zeitnah und umfassend auch zwischen den Sitzungen über alle relevanten Fragen der Strategie und den damit verbundenen Chancen und Risiken, der Unternehmensplanung, über die Entwicklung und den Gang der Geschäfte, geplante und laufende Investitionen, die Lage des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risk Management Systems, des Internal Control Systems sowie des an der Risikolage des Unterneh- mens ausgerichtete Compliance Management Systems. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens stimmte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat ab. Der Vorstand legte dem Aufsichtsrat vierteljährlich einen umfassenden Bericht über den Gang der Geschäfte einschließlich der Umsatzentwicklung und Rentabili- tät sowie der Lage der Gesellschaft und der Geschäftspolitik vor. Dies beinhaltete auch Informationen über eine Abweichung des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Inhalte als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, von guter Corporate Governance und vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Die Berichte lagen jeweils allen Auf- sichtsratsmitgliedern vor.

Die vom Vorstand erteilten Berichte und sonstigen Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibili- tät hin überprüft, intensiv behandelt sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. Zu einzelnen Geschäftsvor- gängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war.

Der Aufsichtsrat und der vom Aufsichtsrat gebildete Prüfungs- und Risikoausschuss haben sich regelmä- ßig vom Vorstand über das konzernweit eingerichtete Internal Control System und das Risk Management System, die auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele abdecken, sowie das interne Revisionssystem und das Compliance Management System berichten lassen. Der Aufsichtsrat ist aufgrund seiner Prüfungen zu der Einschätzung gelangt, dass das Internal Control System, das Risk Management System, das interne Revisi- onssystem und das Compliance Management System angemessen und wirksam sind.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaß- nahmen eigenverantwortlich wahr. Bei der Amtseinführung sowie Aus- und Fortbildung werden die Mit- glieder des Aufsichtsrats von der Gesellschaft angemessen unterstützt. So findet insbesondere bei Amtsantritt eine individuelle Einführung in die Tätigkeit des Aufsichtsrats bei der IONOS Group SE statt. Hierbei werden alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt und praktische sowie rechtliche Grundlagen erläutert und spezifische aktienrechtliche Fragestellungen beleuchtet. Im Jahr 2023 wurden darüber hinaus für Aufsichtsratsmitglieder Schulungen und Workshops zu besonders relevanten Themen wie beispielsweise bestimmten Nachhaltigkeitsaspekten und zum Deutschen Corporate Governance Ko- dex durchgeführt.

Personelle Veränderungen im Vorstand und im Aufsichtsrat

Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 hat der Aufsichtsrat Herrn Dr. Jens-Christian Reich als Chief Commercial Officer und stellvertretenden Vorsitzenden in den Vorstand der IONOS Group SE berufen. In der neu ge- schaffenen Funktion verantwortet und koordiniert Herr Reich die Marketing- und Vertriebsaktivitäten der Gesellschaft.

Der Vorstand setzt sich aus den Herren Achim Weiß, Dr. Jens-Christian Reich und Frau Britta Schmidt zu- sammen.

Der Aufsichtsrat der IONOS Group SE bestand zum 31. Dezember 2022 aus den folgenden sechs Mitglie- dern:

  • Max Fowinkel (Aufsichtsratsvorsitzender)
  • Issam Abedin (stellvertretender Vorsitzender)
  • Markus Langer
  • Markus Kadelke
  • Lutz Laffers
  • Lysander Ammann

Im Vorfeld des Börsengangs wurde der Aufsichtsrat neu besetzt. Dieser besteht seit dem 26. Januar 2023 aus den folgenden sechs Mitgliedern:

  • Ralph Dommermuth (Aufsichtsratsvorsitzender)
  • René Obermann (stellvertretender Vorsitzender)
  • Dr. Claudia Borgas-Herold
  • Kurt Dobitsch
  • Martin Mildner
  • Vanessa Stützle

Dem Aufsichtsrat gehören in Übereinstimmung mit § 96 Abs. 1, § 101 Abs. 1 AktG und § 10 Abs. 1 der Sat- zung der Gesellschaft sechs Mitglieder an und er entspricht im Kompetenzprofil seiner bisherigen und aktuellen Zielsetzung; insbesondere sind mit den Herren Kurt Dobitsch und Martin Mildner mindestens zwei unabhängige Mitglieder im Aufsichtsrat vertreten. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat betrug 33,33 Pro- zent. Der Aufsichtsratsvorsitz wurde im Berichtsjahr 2023 von Herrn Ralph Dommermuth wahrgenom- men, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitz von Herrn René Obermann.

Nach Einschätzung der Gesellschaft übt keines der Aufsichtsratsmitglieder Organ- oder Beratungsfunktio- nen bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens aus. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte eines Aufsichtsrats- oder Vorstandsmitglieds hat es im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht gegeben.

Sitzungen und Themenschwerpunkte

Neben der gesetzlichen Regelberichterstattung sind im Geschäftsjahr 2023 insbesondere folgende The- men intensiv beraten und geprüft worden:

  • Die Vorbereitung und Durchführung des Börsengangs der IONOS Group SE
  • Der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022
  • Die Umsatz- und Ergebnisplanung 2023 der Gesellschaft
  • Die Planung der Investitionsvorhaben der Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2023
  • Die Feststellung der Zielerreichung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022 und die Freigabe
  • der Auszahlung der variablen Vergütungsanteile sowie die Zielvereinbarung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
  • Die Einladung und die Tagesordnung sowie die Beschlussvorschläge für die ordentliche Haupt- versammlung 2023
  • Die Prüfungsplanung und die Quartalsberichte der internen Revision
  • Überwachung der Wirksamkeit des eingerichteten Compliance Systems
  • Die Quartalsberichte zum Risikomanagement und die Risikomanagementstrategie
  • Überwachung der Wirksamkeit des eingerichteten internen Kontrollsystems
  • Der Abhängigkeitsbericht 2022, Prüfung und Billigung des Abhängigkeitsberichts 2022
  • Die unterjährige Unternehmensentwicklung
  • Die Prüfung der Unabhängigkeit der PricewaterhouseCoopers GmbH und der handelnden Perso- nen auch unter Einbeziehung der zusätzlich erbrachten Leistungen sowie über die Schwerpunkte der Prüfung
  • Einrichtung eines Prüfungs- und Risikoausschusses und Festlegung der konkreten Ausgestaltung und Arbeitsweise
  • Die Vorlage eines Vergütungssystems für den Vorstand
  • Die Vorlage eines Vergütungssystems für den Aufsichtsrat
  • Die Bestellung von Herrn Dr. Jens-Christian Reich in den Vorstand
  • Die Sitzungstermine und der Finanzkalender für das Geschäftsjahr 2023
  • Übersicht zu den Investor-Relations-Aktivitäten
  • Der Abschluss einer Konsortialfinanzierung zur teilweisen Refinanzierung des Shareholder Loans der United Internet AG
  • Die Verabschiedung der Planung für das Geschäftsjahr 2024
  • Wesentliche Corporate-Governance-Themen
  • Die Abgabe der Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex vom 19. Dezember 2023

Im Geschäftsjahr 2023 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, in denen der Vorstand den Aufsichtsrat eingehend über die wirtschaftliche Lage, die Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns sowie über bedeutende Geschäftsvorfälle und weitere Vorstandsangelegenheiten informierte. Der Auf- sichtsrat hat festgelegt, dass regelmäßig ein Teil der Aufsichtsratssitzungen ohne die Anwesenheit des Vorstandes stattfinden sollen.

Drei von vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats haben in Präsenz und eine in hybrider Form stattgefun- den. Frau Dr. Borgas-Herold und Frau Vanessa Stützle haben an der dritten ordentlichen Sitzung virtuell teilgenommen. Herr Martin Mildner konnte an der dritten ordentlichen Aufsichtsratssitzung nicht teilneh- men.

Frau Vanessa Stützle konnte bei der letzten ordentlichen Aufsichtsratssitzung nicht persönlich anwesend sein. Sie konnte dadurch teilnehmen, dass sie einem anderen Aufsichtsratsmitglied, in diesem Fall Herrn Dommermuth, ihre Stimmabgabe überreichen ließ.

Neben den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen haben drei weitere außerordentliche Sitzungen des Auf- sichtsrats stattgefunden, in denen Sachverhalte erörtert und entschieden worden sind, die zeitlich nicht bis zur nächsten ordentlichen Aufsichtsratssitzung warten konnten. Die Sitzungen haben in virtueller Form stattgefunden.

Teilweise wurden Beschlüsse des Aufsichtsrats auch im schriftlichen Umlaufverfahren oder in Videokonfe- renzen aufgrund von schriftlichen Entscheidungsvorlagen des Vorstandes getroffen.

Arbeit im Prüfungs- und Risikoausschuss

Neben der Neubesetzung des Aufsichtsrats im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung am 26. Januar 2023 wurde ein Prüfungs- und Risikoausschuss etabliert. In der konstituierenden Sitzung des Auf- sichtsrats wurden Herr Kurt Dobitsch, Herr Martin Mildner und Frau Claudia Borgas-Herold zu Mitgliedern des Prüfungs- und Risikoausschusses sowie Herr Dobitsch zum Vorsitzenden des Prüfungs- und Risiko- ausschusses bestimmt.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Rechnungsle- gung und der Integrität des Rechnungslegungsprozesses sowie der Überwachung der Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit des Internal Control Systems, des Risk Management Systems, des Compliance Management Systems und des internen Revisionssystems. Des Weiteren unterstützt er den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Abschlussprüfung, der vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen, der Prüfungshono- rare und der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss beschäftigt sich intensiv mit dem Jahresabschluss und dem Konzern- abschluss, dem Lagebericht für die Gesellschaft und dem Lagebericht für den Konzern.

Der Ausschuss ist federführend bei der Ausschreibung der Abschlussprüfung, insbesondere bei der Ein- haltung der formalen Anforderungen, Würdigung der Ausschreibungsangebote und Teilnahme an der Prä- sentation der Bewerber, sowie Erarbeitung eines Vorschlags an den Aufsichtsrat.

Mit Vorstand und Abschlussprüfer erörtert der Ausschuss die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prü- fungsstrategie, die Prüfungsplanung, den Prüfungsablauf, die Prüfungsschwerpunkte und -methodik die Prüfungsergebnisse sowie die Prüfungsberichte, auch hinsichtlich des Internal Control Systems und des Risk Management Systems bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und gibt Empfehlungen an den Aufsichtsrat. Regelmäßig berät sich der Prüfungs- und Risikoausschuss mit dem Abschlussprüfer auch ohne den Vorstand. Er nimmt jährlich eine Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung vor. Vor deren Veröffentlichung erörtert er mit dem Vorstand die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss beschäftigt sich zudem intensiv mit dem konzernweiten Internal Control System, dem Risk Management, dem internen Revisionssystem und dem Compliance Management System, und hat insbesondere zur Aufgabe, die Angemessenheit und Wirksamkeit der Systeme zu über- prüfen.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss bereitet zudem die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats für den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers und Ent- scheidungen zu Corporate-Governance-Themen vor und beschließt auch über die Zustimmung zu wesent- lichen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 111b Abs. 1 AktG (sog. Related Party Transactions).

Inhaltlich beschäftigte sich der Prüfungs- und Risikoausschuss im Jahr 2023 insbesondere mit den folgen- den Themen:

  • Berichterstattungen zum Risikomanagement
  • Berichterstattungen zum Compliance Management System
  • Entwicklung des Projekts zur Verbesserung des internen Kontrollsystems,
  • Berichterstattungen der Internen Revision,
  • Beurteilung der Qualität der Abschlussprüfung,
  • Erörterung der Prüfungsschwerpunkte und Festlegung der Key Audit Matters,
  • Veröffentlichungsmeldungen sowie
  • Aktien- und Kapitalmarktrecht für Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen eines Workshops mit exter- ner Unterstützung.

Der Vorsitzende des Prüfungs- und Risikoausschusses erstattet dem gesamten Aufsichtsrat regelmäßig Bericht über die Tätigkeit des Prüfungsausschusses. Bei wesentlichen Vorkommnissen und Feststellungen des Prüfungs- und Risikoausschusses informiert er unverzüglich den Vorsitzenden des Aufsichtsrats.

Der Prüfungs- und Risikoausschuss hielt im Geschäftsjahr 2023 fünf ordentliche Sitzungen ab. Die Sitzun- gen des Prüfungs- und Risikoausschusses fanden teilweise telefonisch bzw. als Videokonferenz statt.

Neben diesen ordentlichen Sitzungen haben zahlreiche weitere Sitzungen und Workshops stattgefunden, in denen einzelne Mitglieder des Ausschusses gemeinsam mit Mitarbeitenden der Gesellschaft durch die

ihnen zugewiesenen Themenfelder gegangen sind, um sich die oben genannten Kontrollsysteme erläu- tern zu lassen und sodann daraus Maßnahmen mit dem Ziel abzuleiten, die Kontrollsysteme kontinuier- lich zu verbessern.

Corporate Governance

Gemäß D. 12 des DCGK soll die Gesellschaft die Mitglieder des Aufsichtsrats bei ihrer Amtseinführung so- wie den Aus- und Fortbildungsmaßnahmen angemessen unterstützen.

Für ein erfolgreiches "Onboarding" werden dem neuen Mitglied des Aufsichtsrates alle notwendigen Un- terlagen zur Verfügung gestellt, in Gestalt von einem einführenden, individuell zusammengestellten Infor- mationspaket. Zudem gibt es einen Einführungstermin zu den wichtigsten Prozessen und Abläufen, sowie individuelle Gespräche mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden und CFO in Form von Abstimmungsterminen.

Die Unterstützung in Bezug auf Aus- und Fortbildungsmaßnahmen wird insbesondere durch die regelmä- ßige und/oder anlassbezogene Versendung von Informationsmaterial zu aktuellen Themen, sowie exter- nen Fortbildungsveranstaltungen, gewährleistet und sichergestellt.

Im Einklang mit der Empfehlung D.13 des DCGK beurteilt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit, als auch der Prüfungs- und Risikoausschuss, regelmäßig, wie wirksam er jeweils als Gremium seine Aufgaben er- füllt. Zu diesem Zweck wird in einem Turnus von ungefähr zwei Jahren eine Selbstbeurteilung mittels Fra- gebögen vorgenommen. Die Ergebnisse der Befragung werden anonymisiert ausgewertet und anschließend in einer Plenumssitzung diskutiert. Der dabei zutage tretende Verbesserungsbedarf wird aufgegriffen.

Des Weiteren werden die Auswertungen als Grundlage für eine positive Weiterentwicklung der Gremien- arbeit herangezogen.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr keine Investorengespräche geführt.

Über die Corporate Governance berichten Vorstand und Aufsichtsrat gemäß C.22 DCGK im Zusammen- hang mit der Erklärung zur Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Berichtsjahr zu- letzt am 19. Dezember 2023 eine gemeinsame Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, wonach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex weitgehend Rechnung getragen wird. Die Erklärungen nebst dazu veranlassten Erläuterungen werden den Aktionären auf der Internet- seite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Erklä- rung zur Unternehmensführung 2023 verwiesen.

Erörterung und Prüfung des Jahres- und Konzernjahresabschlusses 2023

Der vom Vorstand aufgestellte, fristgerecht vorgelegte Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum

31. Dezember 2023, der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns (der den erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289a Abs. 1 bzw. § 315 Abs. 2a HGB umfasst) inklusive der Würdigung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie das Risikofrüherkennungssystem wurden durch die von der Hauptversammlung am 15. Mai 2023 zum Abschlussprüfer gewählte PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken ver- sehen.

Der Jahres- und der Konzernabschluss, der Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns so- wie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers sind allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegt worden. Neben den Prüfungsschwerpunkten Fraud Management und Override of Controls, ak- tienbasierte Vergütung sowie Leasing nach IFRS 16 wurden bei der Auftragserteilung an den Wirtschafts- prüfer insbesondere auch die bedeutsamen Prüfungsschwerpunkte (KAM=Key Audit Matters) festgelegt,

die die folgenden Punkte umfassten: die Umsatzrealisierung, Goodwill Impairment Test und Ansatz und Bewertung der Finanzanlagen (Einzelabschluss).

Die Abschlussunterlagen wurden schließlich im Rahmen einer Sitzung des Aufsichtsrats am 20. März 2024 in Anwesenheit des Abschlussprüfers durchgesprochen und erörtert. Dabei berichtete der Abschlussprü- fer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen, erläuterte diese und beantwortete die Fragen der Mitglieder des Aufsichtsrats eingehend. Gegenstand dieser Besprechung waren insbesondere die Ergeb- nisse der Prüfung im Hinblick auf die festgelegten Prüfungsschwerpunkte und die Rechnungslegungspro- zesse. Das Internal Control System, der Risikobericht und das Risk Management System wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 20. März 2024 mit dem Wirtschaftsprüfer eingehend diskutiert. Zum beste- henden Risikofrüherkennungssystem stellte der Abschlussprüfer fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in ge- eigneter Weise getroffen hat und das Überwachungssystem zur frühzeitigen Erkennung von Entwicklun- gen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, geeignet ist. Der Aufsichtsrat schloss sich nach eigener Prüfung dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt nach dem abschlie- ßenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss 2023 durch Beschluss vom 20. März 2024 im Rahmen seiner Sitzung gebilligt. Der Jahresabschluss ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt worden. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 20. März 2024 auch dem vom Vorstand beschlossenen Vergütungsbericht zugestimmt.

Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand hat den von ihm aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) für das Geschäftsjahr 2023 dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt.

Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen war Gegenstand der Prü- fung durch den Abschlussprüfer. Es wurde diesbezüglich folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unange- messen hoch war,
  3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beur- teilung als die durch den Vorstand sprechen."

Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Ab- hängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht geprüft. Die abschließende Prüfung durch den Aufsichtsrat erfolgte in der Aufsichtsratssitzung am 20. März 2024. An der Sitzung nahm der Abschluss- prüfer teil und berichtete über seine Prüfung des Abhängigkeitsberichts und seine wesentlichen Prü- fungsergebnisse, erläuterte seinen Prüfungsbericht und beantwortete die Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung stimmt der Aufsichtsrat dem Abhängigkeitsbericht des Vorstands und dem Prüfungsbericht zu und hat keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren erneut erfolgreichen Einsatz für die IONOS Group SE im abgelaufenen Geschäftsjahr. Den Kunden und Aktionären gilt unser herzlicher Dank für das der Gesellschaft entgegengebrachte Vertrauen.

Montabaur, den 20. März 2024

Für den Aufsichtsrat

Ralph Dommermuth

Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2023 (alle seit dem 26. Januar 2023)

  • Ralph Dommermuth (Vorsitzender des Aufsichtsrats), Montabaur Vorstandsvorsitzender der United Internet AG
  • René Obermann (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Berlin Geschäftsführer Warburg Pincus Deutschland GmbH
  • Martin Mildner, Hamburg
    Finanzvorstand der ProSiebenSat.1 Media SE
  • Dr. Claudia Borgas-Herold, Kilchberg/Schweiz Managing Director borgas advisory GmbH
  • Vanessa Stützle, Düsseldorf
    Chief Executive Officer der Luqom GmbH
  • Kurt Dobitsch, Markt Schwaben Vorsitzender des Aufsichtsrats 1&1 AG

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Ionos Group SE published this content on 28 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 27 April 2024 16:08:03 UTC.