Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung zur Unternehmensführung gem. §§ 289f, 315d HGB

Verweis auf den "Kodex" bezeichnen entsprechende Abschnitte des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.04.2022

Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der LS telcom AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG vom 29. November 2023 (F.4 des Kodex)

Nach § 161 Abs. 1 AktG in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (Bundesgesetzblatt 2009, Teil I, S. 1102) haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird bzw. welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Ferner ist zu erklären, warum bestimmten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Governance Kodex nicht entsprochen wurde bzw. wird. Diese Erklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen (§ 161 Abs. 2 AktG).

Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG haben sich, und zwar jeweils in eigener Verantwortung, in der Aufsichtsratssitzung vom 29.11.2023 mit der Umsetzung der Empfehlungen, aber auch der Anregungen, im Deutschen Corporate Governance Kodex in der maßgeblichen Fassung vom 28.04.2022 befasst und gleichzeitig überprüft, ob diejenigen Empfehlungen im Deutschen Corporate Governance Kodex, zu denen die Gesellschaft in ihrer zurückliegenden Entsprechenserklärung vom 13.12.2022 keinen Ausnahmevorbehalt erklärt hat, seit Abgabe dieser Entsprechenserklärung uneingeschränkt befolgt worden sind. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, auch im Jahr 2023 eine gemeinsame Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex abzugeben, diese auf der Homepage der Gesellschaft nach § 161 Abs. 2 AktG dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen, im Geschäftsbericht zu veröffentlichen und gemäß § 325 Abs. 1 Satz 1; Satz 3 HGB beim Betreiber des Bundesanzeigers in elektronischer Form einzureichen.

Die Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG nach § 161 Abs. 1 AktG für das Jahr 2023, beruhend auf der Textfassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 28.04.2022, hat folgenden Wortlaut:

Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex mit den nachfolgend aufgeführten und begründeten Ausnahmen entsprochen wird, wobei die Reihenfolge der Aufzählung derjenigen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht:

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Zu Empfehlung B.2: Vorstand und Aufsichtsrat sorgen gemeinsam für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Aufsichtsrat hält hierbei jedoch Diskretion für das oberste Gebot und erachtet es deshalb als schädlich, hierüber in der jährlichen Erklärung zur Unternehmensführung Bericht zu erstatten.

Zu Empfehlung C.7: Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats gehören dem Gremium seit mehr als zwölf Jahren an. Dies beeinträchtigt jedoch nicht deren Unabhängigkeit.

Zu den Empfehlungen D.2 bis D.4 und D.10: Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht satzungsgemäß lediglich aus drei Mitgliedern. Ausschüsse können deshalb nicht gebildet werden, da diese dann weniger als drei Mitglieder hätten und nicht beschlussfähig wären.

Zu Empfehlung D.6: Aufsichtsratssitzungen ohne den Vorstand werden auch weiterhin von Zeit zu Zeit stattfinden. Der Aufsichtsrat ist jedoch entschieden der Meinung, dass es zur umfassenden und sachgerechten Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats unverzichtbar ist, regelmäßig unter Einbeziehung des Vorstands und nicht, wie im Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehen, ohne den Vorstand zu tagen. Personalangelegenheiten des Vorstands werden hingegen auch weiterhin regelmäßig in Abwesenheit des Vorstands erörtert werden, jedoch begleitet von gründlichen Einzelgesprächen des Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem entsprechenden Vorstandsmitglied und einer lückenlosen Einbindung aller übrigen Aufsichtsratsmitglieder in den Vorgang.

Zu Empfehlung F.2 und F.3: Die Gesellschaft kommt sämtlichen Informations- und Mitteilungspflichten in den einschlägigen gesetzlichen und börsenrechtlichen Bestimmungen uneingeschränkt nach. Die Übernahme weiterreichender Informations- und Mitteilungspflichten würde einen unvertretbaren Zusatzaufwand verursachen und keinen nennenswerten Zusatznutzen für die Aktionäre der Gesellschaft erbringen.

Darüber hinaus erklären Vorstand und Aufsichtsrat der LS telcom AG, dass die Gesellschaft seit Abgabe der letztjährigen Erklärung nach § 161 AktG am 13.12.2022 den seither geltenden Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28.04.2022 entsprochen hat, soweit sie in ihrer Entsprechenserklärung keine Vorbehalte aufgeführt hat.

Lichtenau, den 29. November 2023

Für den Aufsichtsrat der LS telcom AG

Für den Vorstand der LS telcom AG

gez. Dr. Winfried Holtermüller,

gez. Dr. Georg Schöne,

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Sprecher des Vorstands

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Bezugnahme auf die Internetseite der Gesellschaft, auf der der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG öffentlich zugänglich gemacht werden

Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG wird künftig auf der deutschsprachigen Seite www.lstelcom.com unter den Menüpunkten "Die LS telcom AG"-"Investor Relations" - "Corporate Governance" abrufbar sein.

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Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Strukturen der Unternehmensleitung und Überwachung der LS telcom AG stellen sich wie folgt dar:

Aktionäre und Hauptversammlung

Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung der LS telcom AG findet in den ersten sechs Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen).

Aufsichtsrat

Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten zum Wohle des Unternehmens und zur nachhaltigen Wertschöpfung eng zusammen. Bestimmte Entscheidungen von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsordnung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ist auf der Internetseite des Unternehmens www.lstelcom.com unter den Menüpunkten "Die LS telcom AG"-"Investor Relations"

- "Corporate Governance" abrufbar.

Der Aufsichtsrat der LS telcom AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Die reguläre Amtszeit aller derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023/2024 beschließt. Die Wahlen der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner auf der Hauptversammlung am 05.03.2020 wurden als Einzelwahlen durchgeführt. Herr Prof. Dr. Hans-Peter Burghof wurde am 10.03.2022 von der Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat gewählt. Derzeit gehört kein ehemaliges Vorstandsmitglied der LS telcom AG dem Aufsichtsrat an.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats achten darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht, und nehmen die erforderliche Aus- und Fortbildung eigenverantwortlich wahr. Die Gesellschaft unterstützt sie dabei angemessen.

Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder (C.2 des Kodex)

Der Aufsichtsrat der LS telcom AG hat bei seiner Sitzung am 30.11.2020 eine Altersgrenze für Aufsichtsräte der LS telcom AG von 85 Jahren festgelegt.

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Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder (C.7 und C.8 des Kodex)

Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dies kann für alle aktuellen Aufsichtsratsmitglieder bestätigt werden.

Die gemäß C.7 des Kodex gelisteten Kriterien zur Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder werden, bis auf den letzten Kopfstrich, von allen derzeitigen Aufsichtsratsmitgliedern erfüllt. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats gehören dem Gremium jeweils seit mehr als zwölf Jahren an. Nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats beeinträchtigt diese Zugehörigkeitsdauer jedoch nicht die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder. Jedes Aufsichtsratsmitglied berät und entscheidet stets unabhängig, auf der Basis eigener Sachkompetenz und stets im besten Interesse des Unternehmens. Bei keinem der beiden Aufsichtsratsmitglieder besteht aufgrund der Dauer ihrer Zugehörigkeit ein Interessenskonflikt oder eine enge Bindung an den Vorstand, was die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsentscheidungen in Frage stellen könnte.

Vorstand

Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens und des Konzerns und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens und des Konzerns gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus erfolgsabhängigen und fixen Bestandteilen zusammen, die im Vergütungsbericht näher erläutert werden.

Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten Anteile an der LS telcom AG. Eine detaillierte Übersicht der von Vorstand und Aufsichtsrat gehaltenen Aktien wird regelmäßig im Zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der LS telcom AG als Teil des Geschäftsberichts publiziert.

Altersgrenze für Vorstandsmitglieder der LS telcom AG (B.5 des Kodex)

Der Aufsichtsrat der LS telcom AG hat in seiner Sitzung am 30.11.2020 eine Altersgrenze für Vorstände der LS telcom AG von 85 Jahren festgelegt.

Transparenz

Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat im LS telcom Konzern höchsten Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse erfolgt im Geschäftsbericht und im Halbjahresbericht. Des Weiteren werden Informationen über

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Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen, Präsentationen und Mitteilungen sind auf unserer Homepage www.LStelcom.com im Internet unter der Rubrik "Die LS telcom AG" - "Finanzberichte / Publikationen / News" einsehbar. Die LS telcom AG hat die vorgeschriebene Insiderliste gemäß Art 18 Marktmissbrauchsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014) angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.

Finanzkalender

Die geplanten Termine der wesentlichen wiederkehrenden Ereignisse und Veröffentlichungen - wie Hauptversammlung, Geschäftsbericht und Zwischenberichte - sind in einem Finanzkalender zusammengestellt. Der Kalender wird mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf veröffentlicht und auf der Internetseite der LS telcom AG zugänglich gemacht.

Meldepflichten

Die LS telcom AG erfüllt die geltenden gesetzlichen Meldepflichten und veröffentlicht die entsprechenden Angaben - soweit erforderlich - auf ihrer Homepage.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzern-Abschluss wird nach den IFRS-Richtlinien aufgestellt. Nach Erstellung durch den Vorstand wird der Konzern-Abschluss vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat festgestellt. Der Konzern-Abschluss wird innerhalb von 90 Tagen nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht. Mit dem Abschlussprüfer wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über Ausschluss- oder Befangenheitsgründe bzw. über Unrichtigkeiten der Entsprechenserklärung, die während der Prüfung auftreten, unverzüglich informiert wird. Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich an den Aufsichtsratsvorsitzenden.

Steuerungsgrößen und Kontrollsystem

Die strategischen Ziele sind mit wertorientierten Kennzahlen hinterlegt. Die wichtigsten Größen für die Konzern- und Bereichssteuerung sind das Konzern-EBIT(Konzern-Betriebsergebnis nach IFRS) und die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds.

Die LS telcom Firmengruppe misst der Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Pflichten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsleitung höchste Priorität zu. Der Vorstand achtet außerdem darauf, dass unternehmensinterne Richtlinien befolgt werden. Die Compliance mit externen und internen Regelungen wird zudem durch Wirtschaftsprüfer stichprobenweise regelmäßig im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und Konzernabschlussprüfung überprüft.

Der Risikomanagementprozess besteht aus mehreren Prozessschritten. Der wichtigste Schritt ist die so genannte Risikoinventur, für die das Management der operativen Einheiten zuständig ist. Dabei werden die jeweiligen Einzelrisiken ermittelt, den definierten Risikofeldern zugeordnet und bewertet.

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Die Bewertung eines Risikos erfolgt nach einheitlichen Maßstäben. Beurteilt werden die maximale Schadenshöhe, die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Effektivität möglicher Gegenmaßnahmen. Am Ende dieser Prüfung steht das so genannte Nettorisiko oder tatsächliche Risikopotenzial. Aus der Addition aller einzelnen Risikopotenziale ergibt sich die Gesamtrisikosituation des Konzerns. Diese wiederum lässt sich segmentieren nach spezifischen Risiken in den einzelnen Geschäftsfeldern sowie nach übergreifenden Risiken auf Konzern-Ebene.

Risikomanagement

Die Geschäftsbereiche der LS telcom AG sind einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die untrennbar mit globalem unternehmerischem Handeln verbunden sind. Die LS telcom AG versteht Risikomanagement als zentrale Aufgabe des Vorstandes, des Aufsichtsrats, der Führungskräfte und aller Mitarbeiter. Damit soll es gelingen, Risiken frühzeitiger zu erkennen, zu begrenzen und gleichzeitig unternehmerische Chancen zu nutzen. Das Risikomanagement untergliedert sich in die folgenden vier Schritte:

  • Risikoidentifikation
  • Risikobewertung
  • Risikosteuerung
  • Risikoüberwachung

Für jeden dieser Schritte haben wir geeignete Instrumente entwickelt. Dazu gehören zum Beispiel ein Risikomanagement-Handbuch, eine regelmäßige Risikoinventur sowie eine ebenso regelmäßige Risikoberichterstattung. Darüber hinaus informieren die Geschäftsbereiche den Vorstand über unerwartet auftretende Risiken in Form von internen Sofortmitteilungen. Das interne Kontrollsystem ist wesentlicher Bestandteil eines durchgängigen und wirkungsvollen Risikomanagements. Da ein Teil der Risiken außerhalb des Einflussbereiches des Vorstands liegt, kann auch ein funktionierendes Risikomanagement nicht garantieren, dass alle Risiken ausgeschaltet sind. Insoweit können sich Entwicklungen ergeben, die von der Planung des Vorstands abweichen.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut § 6 der Satzung mindestens zwei), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt diese und beschließt, ob stellvertretende Mitglieder oder ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden sollen. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheidet, ob die Vorstandsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen sollen. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung.

Der Vorstand der LS telcom AG besteht aus zwei Vorständen. Der Vorstandsvorsitzende ist zuständig für die Geschäftssegmente "Hardwarenahe Systeme" und "Softwaresysteme" sowie den Vertrieb und

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die zugehörige Geschäftsentwicklung in diesen Segmenten. Er ist außerdem verantwortlich für die Finanzen und das Controlling, Investor Relations und die Finanzkommunikation, das Personalwesen, die Administration, das Rechtswesen sowie IT und konzernweite Forschung und Entwicklung. Das zweite Vorstandsmitglied ist innerhalb des LS telcom Konzerns zuständig für das gesamte Geschäftssegment "Dienstleistungen" einschließlich des Projektmanagements der entsprechenden Dienstleistungsprojekte im Geschäftsfeld "Consulting and Engineering Services (CE) bei der LS telcom AG sowie den entsprechenden dienstleistungs-erbringenden Einheiten in den Konzerneinheiten (Tochterunternehmen und Beteiligungen). Er ist außerdem verantwortlich für konzernweites Marketing und Public Relations über alle Geschäftssegmente, Business Development sowie die strategische Geschäftsentwicklung und den Vertrieb (bzgl. Dienstleistungen und Vertikalmärkte). Beide Vorstandsmitglieder sind eng in die operativen Aktivitäten eingebunden.

Die Leiter der Geschäftsfelder und der Direktorate der LS telcom AG sowie die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften berichten an den Vorstand und tragen die Ergebnisverantwortung für ihren jeweiligen Bereich.

Die weitere Geschäftsverteilung zwischen den Mitgliedern des Vorstands ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Der Vorstand nimmt, sofern der Vorsitzende des Aufsichtsrats dies so entscheidet, an Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.

Die Beschlussanträge und eine ausführliche schriftliche Unterlage erhält der Aufsichtsrat - soweit nicht besondere Eilbedürftigkeit besteht - eine Woche vor seiner Sitzung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird verhältnismäßig selten und in der Regel nur in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind oder Routineangelegenheiten zum Gegenstand haben.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre, der als gesondertes Kapitel im Geschäftsbericht veröffentlich wird, und in der Hauptversammlung.

Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats steht regelmäßig mit dem Vorstand in Kontakt und erörtert mit diesem alle wichtigen aktuellen Fragen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsratsvorsitzenden und die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Der Aufsichtsrat hat aufgrund seiner Größe keine Ausschüsse gebildet. Sämtliche Beschlüsse werden vom gesamten Gremium gefasst.

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Kompetenzprofil in Form einer Qualifikationsmatrix

Dr. Winfried

Prof. Dr. Werner

Prof. Dr. Hans-

Holtermüller

Wiesbeck

Peter Burghof

Finanzen, Bilanzierung, Rechnungslegung

Abschlussprüfung

Wirtschaftsbereich Hochfrequenztechnik, IT, Digitalisierung

Nachhaltigkeitsfragen

Selbstbeurteilung zur Wirksamkeit des Aufsichtsrats (D.12 des Kodex)

Der Aufsichtsrat evaluiert regelmäßig im Verfahren einer Selbstbeurteilung, wie wirksam er seine Aufgaben erfüllt und beschließt Verbesserungsmaßnahmen. Im Dezember 2022 hat der Aufsichtsrat erneut eine solche Effizienzprüfung vorgenommen. Die Selbstbeurteilung erfolgt über die Auswertung von Antworten auf Fragen des Aufsichtsrats an alle Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands zur Arbeit im Plenum und zur Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Darüber hinaus fließen in die Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats auch individuelle Feedback-Gespräche mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden ein.

Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG und die Angabe, ob die festgelegten Zielgrößen während des Bezugszeitraums erreicht worden sind, und wenn nicht, Angaben zu den Gründen

Zielgröße für den Frauenanteil gemäß § 76 Abs. 4 AktG in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Gemäß § 76 Abs. 4 AktG ist der Vorstand der LS telcom AG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen. Zugleich sind Fristen zur Erreichung der Zielgrößen festzulegen. Die Fristen zur Erreichung der Zielgrößen dürfen nicht länger als 5 Jahre dauern.

Der Vorstand hat diesbezüglich am 21. Dezember 2020 folgenden Beschluss gefasst:

"Der Vorstand strebt eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen und eine Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen an. Aufgrund der einseitig männlich dominierten Bewerberlage gestaltet es sich indes nach wie vor sehr schwierig, Führungspositionen im Unternehmen mit fachlich geeigneten weiblichen Kandidaten zu besetzen.

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Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unmittelbar unterhalb des Vorstands legt der Vorstand folgende Zielgrößen fest:

  1. Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungseben direkt unterhalb des Vorstands: 20%
  2. Zielgröße für den Frauenanteil in der zweiten Führungseben unterhalb des Vorstands: 20% Die beiden Zielgrößen sollen bis zum 30.09.2025 erreicht werden."

Zielgröße für den Frauenanteil gemäß § 111 Abs. 5 AktG im Aufsichtsrat und Vorstand

Bezüglich der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 29.11.2023 beschlossen, dass im Vorstand und im Aufsichtsrat keine Mindestbeteiligung von Frauen vorgegeben wird.

Ziele des Aufsichtsrats hinsichtlich der Zusammensetzung des Aufsichtsrats und des Vorstands

Der Aufsichtsrat der LS telcom AG hat in seiner Sitzung am 30.11.2010 beschlossen, bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern und auch bei der Besetzung des Aufsichtsrats das Kriterium der Vielfalt verstärkt zu beachten. Zielrichtung ist es, neben einer ausgewogenen fachlichen Qualifikation des jeweiligen Organs durch Berücksichtigung von Vielfalt bei weiterem Wachstum des Unternehmens und damit auch seiner Organe, eine größere Internationalität und eine angemessene Vertretung von Frauen im Vorstand und Aufsichtsrat zu erreichen.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 30.11.2010 vereinbart, konkrete Ziele für die künftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats festzulegen, diese aber nicht auf das Thema Frauenbeteiligung zu beschränken. Vielmehr sollen weitere Kriterien eine heterogene Besetzung des Aufsichtsrats sicherstellen. Im Einzelnen wurden folgende konkrete Ziele beschlossen:

  • Angemessene Berücksichtigung von Frauen bei Aufstellung von Kandidaten zur nächsten regulären Neuwahl des Aufsichtsrats
  • Angemessene Berücksichtigung von Kandidaten mit internationalem Hintergrund zur nächsten regulären Neuwahl des Aufsichtsrats
  • Berücksichtigung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren
  • Berücksichtigung von technischem Sachverstand
  • Berücksichtigung von Kenntnissen des Unternehmens und der Branche
  • Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder
  • Vermeidung von Interessenkonflikten

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LS telcom AG published this content on 29 December 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 29 December 2023 18:05:45 UTC.