Geschäftsbericht 2023

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München

NOT IF, BUT HOW

Wichtige Kennzahlen

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft (HGB)

Mio. €

2023

2022

2021

Bruttobeiträge

32�018

31�550

26�928

Kapitalanlagen

86�449

82�108

81�339

Versicherungstechnische Rückstellungen netto

72�409

70�011

66�538

Eigenkapital

13�277

12�379

13�015

Jahresüberschuss

3�941

1�095

4�051

Ausschüttung

2�011

1�590

1�541

Dividenden je Aktie in €

15�00

11�60

11�00

Aktienkurs zum 31. Dezember in €1

375�10

304�00

260�50

Börsenwert zum 31. Dezember

51�189

42�590

36�496

1 Quelle: Datastream.

Die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft, Aktiengesellschaft in München (nachfolgend: Münchener Rück AG), hat ihren Sitz in München (Handelsregisternummer: HRB 42039, Registergericht: Amtsgericht München).

Im Interesse einer besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, bei Fehlen einer geschlechtsneutralen Formulierung sowohl die männliche als auch weitere Formen anzuführen. Die gewählten männlichen Formulierungen gelten deshalb uneingeschränkt auch für die weiteren Geschlechter.

Berichtswährung ist der Euro (€). Betragsangaben werden - sofern nicht anderslautend vermerkt - auf Millionen € gerundet dargestellt. Daher können sich bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben. Betragsangaben in Klammern beziehen sich auf das Vorjahr. Vorzeichen geben wir nur an, sofern es sich nicht eindeutig aus dem Text ergibt, ob es sich um Auf- wendungen/Auszahlungen bzw. Erträge/Einzahlungen handelt.

Inhalt

Münchener Rückversicherungs-

1

Gesellschaft

Bericht über das 144. Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Bericht des Aufsichtsrats

2

Hinweis zum zusammengefassten Lagebericht und

zum zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht

9

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

11

Bilanz

12

Gewinn­ und Verlustrechnung

14

Anhang

16

Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2023

36

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

49

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

57

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Bericht des Aufsichtsrats

2

Dr. Nikolaus von Bomhard

Vorsitzender des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2023 seine Aufgaben und Pflichten gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung uneingeschränkt wahr. Die Teilnahme der Mitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse lag bei einer Quote von 99,5 % (die Übersicht zur Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen finden Sie am Ende des Berichts des Aufsichtsrats und unter www.munichre.com/aufsichtsrat). Die Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse fanden überwiegend in Präsenz statt. Einzelne Sitzungen wurden auch virtuell per Videokonferenz oder als Hybridsitzungen abgehalten, das heißt mit Teilnehmern vor Ort und per Videokonferenz.

Wir haben den Vorstand bei seiner Geschäftsführung kontinuierlich überwacht und ihn bei allen für das Unternehmen wichtigen Belangen beraten. Prüfungsmaßnahmen gemäß § 111 Abs. 2 Satz 1 AktG waren zu keinem Zeitpunkt erforderlich.

Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Vorstand

Der Vorstand bezog uns in alle wichtigen Geschäftsvorgänge und Entscheidungen von grund- legender Bedeutung für das Unternehmen rechtzeitig und unmittelbar ein. In den Sitzungen diskutierten wir ausführlich die Berichte des Vorstands. Die Zusammenarbeit mit dem Vorstand war in jeder Hinsicht geprägt von zielgerichtetem und verantwortungsvollem Handeln zur erfolg- reichen Entwicklung von Munich Re. Der Vorstand hat seine Berichtspflicht gegenüber dem Auf- sichtsrat sowohl mündlich als auch schriftlich vollumfänglich erfüllt.

Außerhalb der Sitzungen unterrichtete uns der Vorstand zeitnah und umfassend über wichtige Ereignisse im Konzern. Zur Vorbereitung der Sitzungen fanden zudem regelmäßig separate Gespräche der Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer mit dem Vorstandsvorsitzenden Joachim Wenning statt. Zusätzlich tauschten sich im Juli die Arbeitnehmervertreter mit dem Arbeitsdirektor Achim Kassow aus.

Zwischen den Sitzungen führte ich regelmäßig Gespräche mit dem Vorstandsvorsitzenden. Dabei erörterten wir unter anderem Fragen der strategischen Ausrichtung, der Nachfolgeplanung, des Risikomanagements und der Compliance sowie die aktuelle Geschäftslage und die Auswirkungen der geopolitischen Krisen auf Munich Re. Als Vorsitzender des Prüfungsausschusses stand Maxi- milian Zimmerer auch außerhalb der Sitzungen in regem Kontakt mit dem Chief Financial Officer Christoph Jurecka.

Schwerpunkte der Beratungen im Plenum

Im Berichtsjahr fanden sechs Aufsichtsratssitzungen statt. Die Sitzung am 22. Februar 2023 wurde per Videokonferenz, die weiteren Sitzungen in Präsenz abgehalten. Regelmäßig erörterten wir mit dem Vorstand den Geschäftsverlauf sowie aktuelle Themen. Hierbei gingen wir intensiv auf strategische Überlegungen des Vorstands zu den einzelnen Geschäftsfeldern ein. Der Vorstand berichtete uns regelmäßig über die Kapitalanlagen des Unternehmens. Dabei wurden die Ent- wicklung der Weltwirtschaft und der Finanzmärkte sowie deren Auswirkung auf die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens eingehend thematisiert. Wir haben den Vorstand außerdem

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Bericht des Aufsichtsrats

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in für die Zukunftsausrichtung des Unternehmens wichtigen Belangen, im letzten Jahr insbeson- dere zu den Innovations- und Wachstumsstrategien, beraten. Über die genannten Sachverhalte hinaus befassten wir uns 2023 in den einzelnen Sitzungen schwerpunktmäßig mit folgenden konkreten Themen:

Am 22. Februar setzten wir uns mit den vorläufigen Zahlen zum Jahres- und Konzernabschluss 2022 sowie dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns auseinander. Wir erörterten und beschlossen die Bewertung des Jahresbonus 2022 sowie des Mehrjahres- bonus 2019 bis 2022 und die entsprechenden Bonuszahlungen an den Vorstand. In dieser Sitzung verabschiedeten wir zudem den Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäfts- jahr 2022 zur Vorlage an die Hauptversammlung 2023. Außerdem befasste sich der Aufsichtsrat mit der versicherungsaufsichtsrechtlich gebotenen Selbsteinschätzung seiner Mitglieder hin- sichtlich ihrer Kenntnisse in Themenfeldern, die für die Beratung und Überwachung des Vor- stands von Munich Re wichtig sind. Ferner setzte er sich mit der aus dieser Selbsteinschätzung abgeleiteten und in der Erklärung zur Unternehmensführung offenzulegenden Qualifikations- matrix für den Aufsichtsrat auseinander. Die Kompetenz des Aufsichtsrats in seiner Gesamtheit liegt auf einem hohen Niveau. Der Aufsichtsrat verfügt unter Berücksichtigung der unternehmens- spezifischen Besonderheiten über eine angemessene Vielfalt an Qualifikationen, Kenntnissen und Erfahrungen, um die Geschäftsentwicklung von Munich Re sachkundig zu begleiten.

Am 15. März standen der Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022, der zusammen- gefasste Lagebericht (inklusive der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung, einschließ- lich der Angaben zur EU-Taxonomie) sowie die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung auf der Agenda. Außerdem berieten und entschieden wir über die Verlänge- rung der Bestellungen der Vorstandsmitglieder Thomas Blunck und Stefan Golling und bestätig- ten in diesem Zusammenhang ihre fachliche Eignung und Zuverlässigkeit. Zudem beschlossen wir die Ernennung von Thomas Blunck zum Vorsitzenden des Rückversicherungsausschusses.

Am 5. Mai nutzten wir die Sitzung für letzte Vorbereitungen der Hauptversammlung am gleichen Tag, die als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt wurde. Außerdem fassten wir Beschluss über die Aktualisierung der Entsprechenserklärung gemäß Deutschem Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK).

Am 26. Juli informierte uns der Vorstand über die aktuelle Strategie von ERGO International. Außerdem berichtete er über aktuelle Entwicklungen in der Rückversicherung sowie über den Cyber-Versicherungsmarkt und die diesbezügliche Strategie von Munich Re.

Am 26. Oktober nahmen wir eine Anpassung der Regularien zu Gehaltsnebenleistungen, Sach- bezügen und sonstigen Regelungen für Mitglieder des Vorstands vor. Turnusmäßig standen außer- dem Corporate-Governance-Themen auf der Tagesordnung: die Beschlussfassung über die Ent- sprechenserklärung zum DCGK sowie die Erörterung des Ergebnisses der Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Jahr 2023. Weiterhin informierte uns der Vorstand über die von Global Specialty Insurance und der Rückversicherung Leben/Gesundheit verfolgten Wachs- tumsstrategien. Außerdem wurde uns in dieser Sitzung der gruppenweite Vergütungsbericht 2022 gemäß Solvency II und Versicherungs-Vergütungsverordnung vorgelegt.

Am 14. Dezember überprüften wir die Vorstandsbezüge und setzten nach eingehender Beratung die Ziel-Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands ab 2024 fest. Zudem beschlossen wir einzelne Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung 2024. Der Group Chief Risk Officer informierte uns in dieser Sitzung über die Risikolage des Konzerns. Wir erörterten und verab- schiedeten zudem die vom Vorstand vorgestellte Finanzplanung 2024. Der Vorstand legte uns außerdem den Konzernpersonalbericht vor und erläuterte Schwerpunkte der Personalarbeit im Konzern. Ferner ließen wir uns über die Kapitalanlagestrategie, unter anderem in Bezug auf die nachhaltigen Investments, informieren.

Arbeit der Ausschüsse

Es sind sechs Ausschüsse des Aufsichtsrats eingerichtet, denen zum einen bestimmte Angelegen- heiten zur Beschlussfassung übertragen sind und die sich zum anderen vorbereitend mit den im Auf- sichtsratsplenum anstehenden Themen und Beschlüssen befassen. Über die Arbeit der Ausschüsse erstatteten deren Vorsitzende dem Plenum in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich Bericht.

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Bericht des Aufsichtsrats

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Einzelheiten zu den Aufgaben der Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren Zusammensetzung finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung und unter www.munichre.com/aufsichtsrat.

Der Personalausschuss tagte im Berichtszeitraum dreimal; zwei Sitzungen fanden als Präsenz- sitzung, eine Sitzung fand als Hybridsitzung statt. Er bereitete im Wesentlichen Beschlüsse zu Vorstandsangelegenheiten vor, sofern sie nicht in die Zuständigkeit des Vergütungsausschusses fielen. Einen Schwerpunkt der Arbeit des Personalausschusses bildete die Vorbereitung der Be- stätigung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit im Rahmen der Verlängerung der Bestel- lung von zwei bereits amtierenden Vorstandsmitgliedern. Darüber hinaus stimmte er der Über- nahme von Aufsichtsrats-, Beirats- und vergleichbaren Mandaten durch Vorstandsmitglieder zu. Der Personalausschuss befasste sich zudem - unter Berücksichtigung von Diversitätsgesichts- punkten - mit der konzernweiten Nachfolgeplanung für Vorstandsmitglieder.

Der Vergütungsausschuss kam zu fünf Sitzungen zusammen: drei Präsenz- und zwei Hybrid- sitzungen. Er bereitete insbesondere die im Bericht zur Arbeit des Plenums bereits erwähnten Beschlüsse zu Vorstandsangelegenheiten vor, soweit diese die Festsetzung der Ziel-Gesamt- vergütung, die Festlegung der Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung und deren Bewertung, Gehaltsnebenleistungen und Sachbezüge sowie vergütungsrelevante Bestandteile der Vorstandsverträge betrafen. Der Ausschuss verabschiedete den Vorschlag an das Plenum hinsichtlich der Freigabe des Vergütungsberichts von Vorstand und Aufsichtsrat zur Vorlage an die Hauptversammlung.

Der Präsidial- und Nachhaltigkeitsausschuss befasste sich in seinen sechs Sitzungen, davon fünf in Präsenz und eine hybrid, neben der Vorbereitung der jeweiligen Aufsichtsratssitzung insbeson- dere mit Themen der Corporate Governance sowie der Nachhaltigkeitsstrategie. Der Ausschuss bereitete unter anderem die Beurteilung der Wirksamkeit der Aufgabenerfüllung durch den Auf- sichtsrat insgesamt sowie seiner Ausschüsse vor (Selbstbeurteilung). Außerdem stimmte er der Beschlussfassung des Vorstands zur Durchführung des Aktienrückkaufprogramms 2023/2024 zu. In seinen Sitzungen setzte sich der Ausschuss regelmäßig mit relevanten Nachhaltigkeitsthemen auseinander. In der Juli-Sitzung des Ausschusses berichtete der Chief Financial Officer über neueste Entwicklungen auf dem Gebiet der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Außerdem nahm der Präsi- dial- und Nachhaltigkeitsausschuss die Bewertung von Geschäften mit nahestehenden Personen vor (internes Verfahren nach § 111a Abs. 2 AktG). Der Vorstandsvorsitzende informierte den Aus- schuss regelmäßig über die Aktionärsstruktur und das jeweils laufende Aktienrückkaufprogramm.

Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtszeitraum siebenmal. Die Sitzungen wurden als Präsenz- sitzungen durchgeführt. Der Abschlussprüfer nahm an allen Sitzungen teil. Der Prüfungsaus- schuss befasste sich in der Sitzung am 22. Februar 2023 mit den vorläufigen Abschlusszahlen zum 31. Dezember 2022 und dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzge- winns für das Geschäftsjahr 2022. Am 14. März 2023 erörterte der Prüfungsausschuss eingehend den Jahresabschluss der Münchener Rück AG und den Konzernabschluss sowie den zusammen- gefassten Lagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers. Am 3. Mai 2023 informierte sich der Prüfungsausschuss im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung detailliert über die Aus- wirkungen der neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 9 und IFRS 17.

Des Weiteren befasste sich der Ausschuss im Berichtszeitraum eingehend mit den Quartalsmit- teilungen für das erste und dritte Quartal 2023 und setzte sich ausführlich mit dem Halbjahres- finanzbericht 2023 sowie den Ergebnissen der prüferischen Durchsicht durch den Abschlussprüfer auseinander. Der Prüfungsausschuss ließ sich zudem regelmäßig über die wesentlichen ökonomi- schen Kennzahlen gemäß Solvency II informieren und erörterte in diesen Sitzungen die Quartals- berichterstattung an die Aufsicht. Eine weitere wichtige Aufgabe nahm der Ausschuss mit der stetigen Überwachung der Risikolage und des Risikomanagements des Unternehmens sowie der Erörterung der Risikostrategie wahr. Hierzu ließ er sich vom Group Chief Risk Officer - zusätzlich zu dessen vierteljährlichen schriftlichen Berichten - mehrmals ausführlich mündlich informieren. Die Leiterin der versicherungsmathematischen Funktion berichtete in der Sitzung am 9. August 2023 zum "Group Actuarial Function Report 2022". Regelmäßig wurden das interne Kontrollsys- tem und Compliance-Themen, insbesondere einzelne, dem Prüfungsausschuss vorgetragene Compliance-Verstöße, erörtert. Der Group Chief Auditor setzte die Ausschussmitglieder über das Ergebnis der Prüfungen 2022 und unterjährig über Prüfungsergebnisse 2023 sowie die Prüfungs- planungen 2023 und 2024 umfassend ins Bild. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nutzten ferner die Gelegenheit, sich in Abwesenheit des Vorstands regelmäßig - sowohl untereinander als

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Bericht des Aufsichtsrats

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auch zusammen mit dem Group Chief Auditor, dem Group Chief Compliance Officer, dem Group Chief Risk Officer oder dem Abschlussprüfer - zu beraten. Der Vorsitzende des Prüfungs- ausschusses tauschte sich ferner in einem Gespräch bilateral mit dem Group Chief Auditor aus.

Zusätzlich fand bei Bedarf auch außerhalb der Sitzungen ein Austausch zwischen dem Prüfungs- ausschuss und dem Abschlussprüfer zu ausgewählten Themen statt. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Maximilian Zimmerer, stand zudem - unabhängig von den Sitzungen - in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer. Dabei diskutierte er mit diesem unter anderem den Fortgang der Prüfung und berichtete hierüber dem Ausschuss.

Der Prüfungsausschuss überprüfte und überwachte intensiv die Unabhängigkeit des Abschluss- prüfers. Er ließ sich regelmäßig über die nichtprüfungsbezogenen Tätigkeiten des Abschluss- prüfers sowie über die Auslastung der gesetzlichen Obergrenze zur Vergabe solcher Aufträge be- richten. Außerdem diskutierte er mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Weiterhin wurden dem Prüfungsausschuss die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) für das Geschäftsjahr 2023 vom Abschlussprüfer vorgestellt und erläutert. Die Qualität der Abschluss- prüfung wurde regelmäßig durch den Prüfungsausschuss beurteilt. Der Prüfungsausschuss sieht die fachliche Qualifikation und Integrität der handelnden Personen im EY GmbH & Co. KG Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft-(EY-)Prüfungsteam als gewährleistet an. In diesem Zusammenhang besprechen Munich Re und EY mindestens einmal jährlich die Zusammensetzung des Prüfungs- teams. Darüber hinaus bereitete der Ausschuss für das Aufsichtsratsplenum den Beschlussvor- schlag an die Hauptversammlung für die Bestellung des Abschlussprüfers vor. Nach Beschluss der Hauptversammlung erteilte der Vorsitzende des Ausschusses EY, München, den Prüfungs- auftrag für das Geschäftsjahr 2023 und beauftragte EY auch mit der prüferischen Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2023. Der Ausschuss legte die Prüfungsschwerpunkte und das Prüfungs- honorar fest. Der Prüfungsausschuss erörterte und beschloss zudem eine Ausschreibung des Ab- schlussprüfermandats für die Geschäftsjahre ab 2026.

Der Nominierungsausschuss tagte im Berichtszeitraum zweimal. Beide Sitzungen wurden als Präsenzsitzungen durchgeführt. Der Nominierungsausschuss bereitete die Aufsichtsratswahlen in der Hauptversammlung 2024 vor und tauschte sich zu diesem Zweck auch zwischen den Sit- zungen aus. In Vorbereitung auf die Wahl von zehn Vertretern der Anteilseigner in den Aufsichts- rat erstellte der Nominierungsausschuss Anforderungsprofile und beriet über die Wiederwahl von Aufsichtsratsmitgliedern sowie über geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Nachfolge ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder. Bei der Suche und Evaluierung berücksichtigte er unter anderem die vom Aufsichtsrat für dessen Zusammensetzung gesetzten Ziele, das Kompetenz- profil für das Gesamtgremium und den Kriterienkatalog für die Anteilseignervertreter. Für jedes ausscheidende Mitglied konnten hervorragend geeignete Kandidatinnen und Kandidaten gewonnen werden. Außerdem erarbeitete der Nominierungsausschuss Vorschläge für die Wahl der Anteils- eignervertreter in die Ausschüsse des Aufsichtsrats.

Der Vermittlungsausschuss musste auch im Geschäftsjahr 2023 nicht einberufen werden.

Corporate Governance und Entsprechenserklärung

Der Aufsichtsrat achtet auf eine gute Unternehmensführung. Weitere Informationen zur Corporate Governance und zur Entsprechenserklärung entnehmen Sie bitte der Erklärung zur Unter- nehmensführung.

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter sind alle zehn Anteilseignervertreter unabhängig im Sinne des DCGK.

Um schon den Anschein einer von persönlichen Interessen beeinflussten Arbeit und Entschei- dungsfindung im Aufsichtsrat von vornherein auszuschließen, legt jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte unverzüglich offen. Sofern im Aufsichtsrat eine Befassung mit Themen mit Bezug zur Vorstandstätigkeit aus früheren Jahren erfolgt, in denen aktuelle Aufsichtsratsmitglie- der Mitglied des Vorstands waren, nimmt das betroffene Aufsichtsratsmitglied weder an der Beratung des Gegenstands noch an einer etwaigen Beschlussfassung teil. Im Geschäftsjahr 2023 bin ich dieser Praxis bei einem Tagesordnungspunkt gefolgt.

Der Aufsichtsrat hat regelmäßig auch ohne den Vorstand getagt.

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Bericht des Aufsichtsrats

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Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden 2023 zwei Informationsveranstaltungen angeboten. Nahezu alle Mitglieder nutzten die Gelegenheit, sich im Mai über die neuen Rechnungslegungs- standards IFRS 9 und IFRS 17 und im Juli über Nachhaltigkeitsthemen, die für Munich Re relevant sind, Haftungsrisiken, Rechtsstreitigkeiten und Versicherungslösungen im Kontext des Klima- wandels sowie die Cyber- und Informationssicherheit bei Munich Re zu informieren.

Zusätzlich stellt die Gesellschaft den Mitgliedern des Aufsichtsrats auf elektronischem Weg um- fangreiches Material zum Selbststudium, unter anderem in den Themenbereichen Versicherungs- technik, Risikomanagement, Rechnungslegung, Kapitalanlage, Controlling, Nachhaltigkeit und Digitalisierung, zur Verfügung. Neue Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten gezielt zusammenge- stelltes Informationsmaterial zur Vorbereitung auf ihre Tätigkeit.

In meiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats habe ich Anfang 2024 im Rahmen des Investorendialogs, wie jedes Jahr im Vorfeld der Hauptversammlung, Gespräche mit Investoren und Stimmrechtsberatern zu aufsichtsratsspezifischen Themen geführt, wie etwa Vorstands- vergütung, Arbeit und Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie die anstehenden Wahlen von Anteilseignervertretern durch die Hauptversammlung 2024.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Ruth Brown ist am 2. Januar 2024 mit der Übertragung der britischen DAS-Gesellschaften auf die ARAG SE aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Als Nachfolgerin wurde Andrea Maier gerichtlich bestellt.

Der Aufsichtsrat dankt Ruth Brown für ihre konstruktive Beratung von Munich Re.

Jahres- und Konzernabschluss 2023, Berichterstattung nach Solvency II und nichtfinanzielle Informationen

Der Abschlussprüfer EY hat den Jahresabschluss der Münchener Rück AG, den Konzern- abschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht zum 31. Dezember 2023 ordnungs- gemäß geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der für die Durchführung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Thomas Kagermeier.

Diese Berichte und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lagen den Aufsichtsratsmitgliedern vor. Der Prüfungsausschuss befasste sich am 26. Februar 2024 intensiv mit den vorläufigen Abschlusszahlen zum 31. Dezember 2023 und hat Fragen des Kapi- talmanagements, insbesondere was Dividendenzahlung und Aktienrückkäufe anbelangt, erörtert. In der Sitzung am 26. Februar 2024 beschäftigte sich der Aufsichtsrat ebenfalls eingehend mit den vorläufigen Abschlusszahlen zum 31. Dezember 2023 und der Kapitalrückgabepolitik. Am

12. März 2024 bereitete der Prüfungsausschuss den Beschluss des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Billigung des Konzernabschlusses vor. Hierzu prüfte der Prüfungs- ausschuss vorab den Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Prüfung umfasste auch die in den zusammengefassten Lagebericht integrierte zusammengefasste nichtfinanzielle Erklä- rung, einschließlich der Angaben zur EU-Taxonomie. Der Prüfungsausschuss besprach diese ein- gehend mit dem anwesenden Abschlussprüfer und ging dabei ausführlich auf die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers ein. Der Prüfungsausschuss hat sich insbesondere mit den im Bestätigungs- vermerk beschriebenen Key Audit Matters einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlun- gen beschäftigt. Der Prüfungsausschussvorsitzende unterrichtete das Aufsichtsratsplenum über das Ergebnis seiner Beratungen. Außerdem befasste sich der Prüfungsausschuss in seiner März- Sitzung mit den vorläufigen Eckdaten der Berichterstattung nach Solvency II, insbesondere mit der Solvency-II-Bedeckungsquote, und berichtete hierüber dem Plenum.

Das Aufsichtsratsplenum prüfte ebenfalls die Abschlüsse der Münchener Rück AG, des Konzerns und den zusammengefassten Lagebericht (inklusive der zusammenfassten nichtfinanziellen Er- klärung, einschließlich der Angaben zur EU-Taxonomie) sowie den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. Die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mit- gliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. März 2024 in Gegenwart des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Zudem wurden die Prüfungsergebnisse zur zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung vom Aufsichtsrat berücksichtigt. Der Ab- schlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die Key Audit Matters und die vorgenommenen

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Bericht des Aufsichtsrats

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Prüfungshandlungen ein. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risiko- managementsystems wurden nicht berichtet.

Weitere Ausführungen zum internen Kontrollsystem und dem Risikomanagementsystem finden Sie im Risikobericht und in der zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung.

Auf Basis dieser umfassenden Prüfung stimmte der Aufsichtsrat den Ergebnissen des Abschluss- prüfers zu und erhob keine Einwendungen. Am 13. März 2024 billigte er den Jahres- und den Kon- zernabschluss. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Nach Abwägung aller relevanten Aspekte folgte der Aufsichtsrat dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Dank an Vorstand und Mitarbeiter

Der Aufsichtsrat dankt den Vorstandsmitgliedern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weltweit. Sie alle haben mit ihrer engagierten Arbeit zu einem sehr erfreulichen Geschäftsergebnis von Munich Re beigetragen.

München, den 13. März 2024

Für den Aufsichtsrat

Nikolaus von Bomhard

Vorsitzender

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Bericht des Aufsichtsrats

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Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder in Aufsichtsrats- und Ausschuss- sitzungen der Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft im Jahr 2023

Präsidial-

Teilnah-

und Nach-

Aufsichts-

mequote

Personal-

Ver-

haltig-

Prüfungs-

Nominie-

Aufsichts-

gütungs-

keitsaus-

rungs-

Aufsichtsratsmitglieder

rat

rat

ausschuss

ausschuss

schuss

ausschuss

ausschuss

Nikolaus von Bomhard

6/6

100%

3/3

6/6

7/7

2/2

Anne Horstmann

6/6

100%

6/6

Ann-Kristin Achleitner

6/6

100%

5/5

6/7

2/2

Clement Booth

6/6

100%

Ruth Brown

6/6

100%

Stephan Eberl

6/6

100%

3/3

5/5

6/6

Frank Fassin

6/6

100%

Ursula Gather

6/6

100%

Gerd Häusler

6/6

100%

6/6

Angelika Judith Herzog

6/6

100%

Renata Jungo Brüngger

6/6

100%

3/3

5/5

Stefan Kaindl

6/6

100%

7/7

Carinne Knoche-Brouillon

6/6

100%

Gabriele Mücke

6/6

100%

Ulrich Plottke

6/6

100%

7/7

Manfred Rassy

6/6

100%

Carsten Spohr

6/6

100%

Karl-Heinz Streibich

6/6

100%

Markus Wagner

6/6

100%

Maximilian Zimmerer

6/6

100%

6/6

7/7

2/2

Teilnahmequote

(Durchschnitt)

100%

100%

100%

100%

97%

100%

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Munich Re Group - Münchener Rück AG published this content on 13 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 March 2024 07:45:07 UTC.