HALBJAHRESFINANZBERICHT

2023

INHALT

KONZERN-ZWISCHENLAGEBERICHT

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VERKÜRZTER KONZERN-ZWISCHENABSCHLUSS

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VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

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BESCHEINIGUNG NACH PRÜFERISCHER DURCHSICHT

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Aus rechentechnischen Gründen können in den Tabellen

Rundungsdifferenzen in Höhe +einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

KONZERN-ZWISCHENLAGEBERICHT

BERICHT ÜBER DAS ERSTE HALBJAHR 2023

  • Im ersten Halbjahr 2023 behandelten wir 446.022 Patienten in unseren Kliniken und Medizini- schen Versorgungszentren und erwirtschafteten dabei Umsatzerlöse in Höhe von 728,2 Mio. €, ein EBITDA in Höhe von 45,2 Mio. € und ein Konzernergebnis in Höhe von 12,2 Mio. €.
  • Das erste Halbjahr 2023 war weiterhin von den Auswirkungen der geopolitischen Risiken infolge des Krieges in der Ukraine, der gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise sowie der Inflation ge- prägt.
  • Unsere Kennzahlen sind durch den mehrwöchigen Arbeitskampf am Universitätsklinikum Gießen und Marburg im Frühjahr dieses Jahres, der zu massiven Einschnitten in der ambulanten und sta- tionären Patientenversorgung führte, belastet.
  • Erfolgreiche Einigung mit dem Land Hessen über die Gewährung von Investitionsfördermitteln sowie zur Weiterentwicklung der Trennungsrechnung am Universitätsklinikum Gießen und Mar- burg Ende Februar 2023.

GRUNDLAGEN DES RHÖN-KLINIKUM KONZERNS

Der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum 30. Juni 2023 wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34 in verkürzter Form und unter Anwen- dung von § 315e HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) sowie den In- terpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) er- stellt, wie sie gemäß der Verordnung Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Anwendung Internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäi- schen Union im Geschäftsjahr 2023 verpflich- tend anzuwenden sind.

Die zur Anwendung kommenden Bilanzie- rungs- und Bewertungsmethoden haben wir, soweit sie bereits im Geschäftsjahr 2022 zur Anwendung gelangten und im Geschäftsjahr 2023 unverändert fortgeführt werden, im Kon- zernabschluss der RHÖN-KLINIKUM AG zum 31. Dezember 2022 ausführlich dargestellt.

Darüber hinaus gehende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen, die ab dem

1. Januar 2023 bzw. Folgejahre anzuwenden sind und bereits von der Europäischen Union verabschiedet wurden, sind im verkürzten Kon- zernanhang zu diesem Zwischenbericht erläu- tert. Diese haben die im verkürzten Konzernan- hang angegebenen Auswirkungen auf die Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG.

Das Ergebnis je Aktie ist gemäß IAS 33 nach den durchschnittlichen im Umlauf befindlichen Stammaktien gewichtet ermittelt.

Soweit nachfolgend Angaben zu einzelnen Ge- sellschaften gemacht werden, handelt es sich um Werte vor Konsolidierung. Aus rechentech- nischen Gründen können in den Tabellen Run- dungsdifferenzen in Höhe von +einer Einheit (€, % usw.) auftreten.

CORPORATE GOVERNANCE

In der virtuellen ordentlichen Hauptversamm- lung der RHÖN-KLINIKUM AG am 7. Juni 2023 stimmten die Aktionäre neben der Verwen- dung des Bilanzgewinns der Entlastung der Mit-

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glieder des Vorstands und Aufsichtsrats, dem Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG, der Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 sowie diversen Satzungsänderungen zu. Diese Satzungsänderungen betreffen insbesondere die Verschlankung der Satzung an zahlreichen Stellen, insbesondere bei den Regelungen zur Zusammensetzung und Amtszeit der Vorstands- mitglieder, Amtspflichten des Aufsichtsrats und Modalitäten von Aufsichtsratssitzungen sowie Vorschriften zur Einberufung und Durchführung von Hauptversammlungen. Ferner wurde in der neugefassten Satzung der Ergänzung einiger Bestimmungen bzw. Befugnissen zugestimmt. Hierzu gehören z. B. die Regelung der grundsätz- lichen persönlichen Teilnahme der Aufsichts- ratsmitglieder an der Hauptversammlung, es sei denn, es liegt eine persönliche Hinderung vor. Im Falle einer virtuellen Hauptversammlung ist die Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern zu- dem auch dann im Wege der Bild- und Tonüber- tragung möglich, wenn kein Fall der persönli- chen Hinderung vorliegt. Ferner stimmten die Aktionäre der Änderung der Satzung betreffend die Ermächtigung des Vorstands zur Einberu- fung virtueller Hauptversammlungen, die inner- halb von fünf Jahren nach Eintragung der Sat- zungsbestimmung in das Handelsregister statt- finden, zu.

Die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats hat sich gegenüber dem 31. De- zember 2022 nicht geändert.

Im Übrigen wird die Geschäftsverteilung inner- halb des Vorstands sowie innerhalb des Auf- sichtsrats regelmäßig den sich ändernden An- forderungen angepasst.

In den ersten sechs Monaten des Geschäftsjah- res 2023 liegen der RHÖN-KLINIKUM AG keine Meldungen gemäß § 33 ff. WpHG bzw. keine Mitteilungen über Eigengeschäfte von Füh- rungspersonen nach Art. 19 Marktmiss- brauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 vor.

Die von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam abgegebene Erklärung zur Unternehmensfüh- rung und die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG wurden im Geschäftsjahr 2023 bzw.

2 Konzern-Zwischenlagebericht

2022 aktualisiert und auf unserer Website ver- öffentlicht. Alle übrigen Elemente unserer Un- ternehmensverfassung blieben im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres unverändert. Wir verweisen hierzu auf unsere Erläuterungen im Lagebericht zum Konzernabschluss des Ge- schäftsjahres 2022.

Die Ende Februar 2023 unterzeichnete Zu- kunftsvereinbarung Plus zwischen dem Land Hessen, der RHÖN-KLINIKUM AG, der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA, der Universitätskli- nikum Gießen und Marburg GmbH sowie den Universitäten mit den Fachbereichen Medizin bezüglich der Gewährung von Investitionsför- dermitteln für das UKGM sieht ab dem 1. Ja- nuar 2023 im Falle eines Kontrollwechsels un- ter bestimmten Voraussetzungen eine Rück- übertragung der Gesellschaftsanteile an das Land Hessen vor. Ein Kontrollwechsel liegt vor, wenn 50 % der Anteile an der RHÖN-KLINIKUM AG oder mehr als 50 % der Geschäftsanteile an der Asklepios Kliniken GmbH & Co. KGaA oder ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin an eine andere natürliche oder juristische Person übergehen. Zu weiteren Verträgen mit Kon- trollwechselklausel verweisen wir auf unsere Ausführungen im Lagebericht zum Konzernab- schluss des Geschäftsjahres 2022.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENSPEZIFISCHE RAHMEN- BEDINGUNGEN

Die Stimmung in der deutschen Wirtschaft hat sich merklich eingetrübt. Nach 91,5 Punkten im Mai 2023 ist der ifo Geschäftsklimaindex auf 88,5 Punkte im Juni 2023 gefallen. Die wirt- schaftliche Lage in Deutschland ist nach wie vor von einer hohen Unsicherheit geprägt. Wäh- rend sich das außenwirtschaftliche Umfeld als schwach erweist, deuten erste binnenwirt- schaftliche Indikatoren auf eine konjunkturelle Stabilisierung hin. Als binnenwirtschaftliche Dämpfer wirken weiterhin die Kaufkraftver-

luste infolge der hohen, wenn auch rückläufi- gen Inflation, die den privaten Konsum beein- trächtigen. Die wirtschaftliche Entwicklung stellt sich als sehr verhalten dar.

Die geopolitischen Entwicklungen mündeten in einer Störung der Lieferketten und damit ein- hergehend einer allgemeinen Steigerung des Preisniveaus. Während die Gesellschaften des Konzerns der RHÖN-KLINIKUM AG die direkten Preissteigerungen im Energiebereich durch in der Vergangenheit kontrahierte Liefermengen im Wesentlichen ausgleichen konnten, führten die Preissteigerungen bei unseren Lieferanten zu einer erhöhten Belastung des Ergebnisses.

Die Dissonanz zwischen den gesetzlichen Er- stattungsmechanismen im Krankenhausbe- reich einerseits und der inflationären Preisent- wicklung andererseits wird aus Sicht des Vor- stands der RHÖN-KLINIKUM AG zu erheblichen Auswirkungen auf die deutsche Gesundheits- wirtschaft führen. Viele Kliniken werden auf- grund des enormen Kostendrucks bei Energie, medizinischen Gütern und Dienstleistungen und im Zuge der geplanten Krankenhausreform nicht beherrschbaren Risiken ausgesetzt.

Der Bundestag hat Mitte Dezember 2022 mit der Einführung einer Gas- und Strompreis- bremse ab dem Geschäftsjahr 2023 Hilfszah- lungen für Krankenhäuser beschlossen. Auf- grund der stark gestiegenen Energiepreise und der großen Abhängigkeit der Krankenhäuser von Erdgas sind insgesamt 6 Mrd. €, davon 1,5 Mrd. € für mittelbar gestiegene Energiekos- ten als pauschale Zahlung nach Krankenhaus- betten und 4,5 Mrd. € zum krankenhausindivi- duellen Ausgleich unmittelbarer Energiepreis- steigerungen für den Zeitraum vom 1. Okto- ber 2022 bis zum 30. April 2024 vorgesehen. Am 23. Juni 2023 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbrem- sengesetzes (EWPBG) und des Strompreis- bremsengesetzes (StromPBG) gebilligt. Die Mittel zum Ausgleich der Energiepreissteige- rungen bei Krankenhäusern in Höhe von 6 Mrd. € bleiben demnach zwar unverändert, dennoch findet eine Umwidmung statt. Da sich abzeichnet, dass 4,5 Mrd. €, die ursprünglich

zum Ausgleich von unmittelbaren Energiemehr- kosten vorgesehen waren, nicht in voller Höhe von den Krankenhäusern abgerufen werden können, sollen nunmehr 2,5 Mrd. € hieraus ebenso pauschal auf Basis der Bettenzahlen ver- teilt werden. Am 7. Juli 2023 hat der Bundesrat dem Änderungsgesetz zugestimmt. Das Gesetz ist am 3. August 2023 in Kraft getreten.

Am 10. Juli 2023 haben sich Bund und Länder auf die Eckpunkte für eine Krankenhausreform geeinigt. Die Ergebnisse fließen in den Geset- zesentwurf ein, der während der parlamentari- schen Sommerpause erarbeitet wird. Das Ge- setz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Eckpunktepapier sieht vor, das System der rein mengenabhängigen Vergütung über Fallpau- schalen umzugestalten und für Leistungen so- matischer Krankenhäuser eine weitgehend von der Leistungserbringung unabhängige Kompo- nente der Vorhaltevergütung einzuführen. Die bestehenden Fallpauschalen sollen in diesem Kontext abgesenkt werden. Die Höhe der Vor- haltefinanzierung ist an Leistungsgruppen ge- koppelt, welche den einzelnen Krankenhäu- sern von den Ländern zugewiesen werden und welche die Einhaltung einheitlich festgelegter Qualitätskriterien voraussetzen.

Die konkreten Auswirkungen der Reform auf unsere Kliniken lassen sich frühestens mit dem für September angekündigten Referentenent- wurf abschätzen, wenn weitere Details vor al- lem zu den geplanten Zuordnungen der Leis- tungsgruppen und zur Ausgestaltung der Vor- haltefinanzierung bekannt sind. Dennoch se- hen wir uns mit der Aufstellung unserer Klini- ken auf die bevorstehende Reform gut vorbe- reitet.

GESCHÄFTSVERLAUF DES ERSTEN HALBJAHRES

Für das Universitätsklinikum Gießen und Mar- burg (UKGM) konnten am Ende eines langen Verhandlungsmarathons die Landesregierung und die Verantwortlichen auf Seiten des Kon- zerns, der Universitäten und des Klinikums eine Einigung über die dem Klinikum zustehende In-

Konzern-Zwischenlagebericht 3

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Rhön-Klinikum AG published this content on 10 August 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 August 2023 07:37:02 UTC.