Ordentliche Hauptversammlung 2024

Dividendenbekanntmachung

SAP SE

Walldorf/Baden

Wertpapier-Kenn-Nr. 716 460 / ISIN: DE 000 7 164 600

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 15. Mai 2024 hat u. a. beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von EUR 12.378.400.163,38 wie folgt zu verwenden:

  • Zahlung einer Dividende von EUR 2,20 je dividendenberechtigter Stückaktie
  • Einstellung in andere Gewinnrücklagen: EUR 0,00
  • Vortrag des verbleibenden Betrags auf neue Rechnung

Demgemäß entfällt auf das am Tag der Hauptversammlung (am 15. Mai 2024) dividendenberechtigte Grundkapital von EUR 1.165.866.229,00 eine Dividendensumme von EUR 2.564.905.703,80 und auf den Gewinnvortrag EUR 9.813.494.459,58.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich des hierauf entfallenden Solidaritätszuschlages von 5,5 % (gesamt 26,38 %) und ggf. Kirchensteuer.

Bei inländischen Aktionären, die ihre Anteile im Privatvermögen halten, hat die Kapitalertragsteuer grundsätzlich abgeltende Wirkung. Auf Antrag können die Kapitaleinkünfte im Rahmen der allgemeinen Einkünfteermittlung erfasst und mit der tariflichen Einkommensteuer belastet werden. In diesem Fall wird die Kapitalertragsteuer den inländischen Aktionären auf die Einkommensteuer angerechnet bzw. erstattet. Der einbehaltene Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer ist auf den bei der Veranlagung zur Einkommensteuer festgesetzten Solidaritätszuschlag anrechenbar.

Gehören die Kapitaleinkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit, wird die Kapitalertragsteuer den inländischen Aktionären auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer angerechnet bzw. erstattet. Der einbehaltene Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer ist auf den bei der Veranlagung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer festgesetzten Solidaritätszuschlag anrechenbar.

Aktionären, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, wird die Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Die Auszahlung der Dividende durch die depotführenden Banken erfolgt am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 21. Mai 2024.

Die Veröffentlichung des vollständigen Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses unserer Gesellschaft zum 31. Dezember 2023, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats im Bundesanzeiger ist veranlasst.

Walldorf/Baden, 16. Mai 2024

Der Vorstand

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