Ergänzung der Tagesordnung

Ergänzungsanträge von Aktionären sind schriftlich ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

SPORTTOTAL AG

Vorstand

Am Coloneum 2

50829 Köln

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Montag, dem 13. Mai 2024, 24:00 Uhr, zugehen. Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden - unverzüglich in gleicher Weise wie die Einberufung bekannt gemacht.

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Disclaimer

SPORTTOTAL AG published this content on 06 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 06 May 2024 13:34:05 UTC.