SÜSS MicroTec SE

Garching

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

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Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

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BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die SÜSS MicroTec SE, Garching

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAM- MENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der SÜSS MicroTec SE - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstel- lung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der SÜSS MicroTec SE für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die in den Abschnitten "Risikoma- nagement", "Beschreibung und wesentliche Merkmale des Compliance-Management- Systems (CMS)" und "Beschreibung und wesentliche Merkmale des internen Kontroll- systems (IKS)" enthaltenen Angaben sowie die in dem Abschnitt "Konzernerklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB" enthaltene Erklärung zur Unter- nehmensführung und die in dem Abschnitt "Nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß

  • 315b HGB" enthaltene nichtfinanzielle Erklärung des zusammengefassten Lagebe- richts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deut- schen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und ver- mittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Fi- nanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zu- sammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünf- tigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in den Abschnitten "Risikomanage- ment", "Beschreibung und wesentliche Merkmale des Compliance-Management-

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Systems (CMS)" und "Beschreibung und wesentliche Merkmale des internen Kon- trollsystems (IKS)" enthaltenen Angaben sowie die in dem Abschnitt "Konzernerklä- rung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB" enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung und die in dem Abschnitt "Nichtfinanzielle Konzernerklä- rung gemäß § 315b HGB" enthaltene nichtfinanzielle Erklärung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen- dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammenge- fassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim- mung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgen- den "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge- stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Un- sere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verant- wortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusam- mengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtli- chen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen An- forderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU- APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU- APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungs- nachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlus- ses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

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Aus unserer Sicht war folgender Sachverhalt am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

  1. Sachverhalt und Problemstellung
  2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
  3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir diesen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen

  1. Im Jahresabschluss der SÜSS MicroTec SE werden unter dem Bilanzposten
    "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 46,9 Mio. ausgewiesen, die damit rd. 26 % der Bilanzsumme repräsentieren. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden jährlich zum Bilanzstichtag oder anlassbezogen von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Grundlage dieser Bewer- tungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme des jeweiligen verbun- denen Unternehmens. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzel- nen verbundenen Unternehmen zugrunde, die auf den vom Management genehmig- ten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durch- schnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen Gesellschaft. Das Ergebnis dieser Bewer- tung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sowie des verwendeten Diskontie- rungszinssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet, weswegen dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeu- tung ist.
  2. Um dieses Risiko zu adressieren, haben wir die Annahmen und Schätzungen des Managements kritisch hinterfragt und dabei unter anderem die folgenden Prüfungs- handlungen durchgeführt:
    • Wir haben das methodische Vorgehen zur Durchführung der Werthaltigkeitstests nachvollzogen und die Ermittlung der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkos- ten beurteilt.

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  • Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Werthaltigkeitsprüfungen der ein- zelnen Gesellschaften bilden.
  • Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie umfangreiche Er- läuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen sowie Abgleich dieser Angaben mit den aktuellen Budgets aus der vom Aufsichts- rat gebilligten Planung gestützt.
  • Mit der Kenntnis, dass bereits kleine Veränderungen des Diskontierungszinssatz- es wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Werts haben können, haben wir uns mit den bei der Bestimmung des verwendeten Dis- kontierungszinssatzes herangezogenen Parametern einschließlich der gewichte- ten durchschnittlichen Kapitalkosten beschäftigt und das Berechnungsschema der Gesellschaft nachvollzogen.
  • Ferner haben wir ergänzend für ausgewählte Gesellschaften eigene Sensitivitäts- analysen durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für mög- lich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschät- zen zu können. Die Auswahl basierte auf qualitativen Aspekten und der Höhe der Überdeckung des jeweiligen Buchwerts durch den Nutzungswert. Wir haben fest- gestellt, dass die jeweiligen Gesellschaften und insgesamt die Buchwerte der Fi- nanzanlagen zum Bilanzstichtag durch die diskontierten künftigen Cashflows ge- deckt sind.

3. Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen sind in Textziffer "Abschnitt C" des Anhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sons- tigen Informationen im Abschluss umfassen:

  • Die im zusammengefassten Lagebericht in den Abschnitten "Risikomanagement", "Beschreibung und wesentliche Merkmale des Compliance-Management-Systems (CMS)" und "Beschreibung und wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems (IKS)" enthaltenen Angaben,

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  • Konzernerklärung zur Unternehmensführung und Entsprechenserklärung im zusam- mengefassten Lagebericht 2023,
  • Angaben zur nichtfinanziellen Konzernerklärung im zusammengefassten Lagebericht 2023,
  • den Bericht des Aufsichtsrats,
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresab- schlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsver- merks,
  • Alternative Leistungskennzahlen des SÜSS-Konzerns.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht er- strecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen In- formationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebe- richt oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahres- abschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tat- sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ord- nungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines

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Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Ver- mögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant- wortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrund- satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat- sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusam- mengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Ge- sellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusam- mengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozes- ses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefass- ten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkennt- nissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Be- stätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

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Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßi- ger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resul- tieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlus- ses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeig- net sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht auf- gedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentli- che falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten La- geberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Ver- tretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenhei- ten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortfüh- rung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss

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kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestä- tigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusam- mengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unan- gemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver- merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein- schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge- schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach- tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ge- sellschaft vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahres- abschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde geleg- ten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zu- kunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan- ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir wäh- rend unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenom- menen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

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Süss MicroTec SE published this content on 30 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2024 14:03:01 UTC.