Hauptversammlung am 7. Mai 2024

Gegenanträge

Fristgerecht sind uns wie folgt lautende Gegenanträge zur Hauptversammlung am 7. Mai 2024 eingegangen.

Die Anträge und ihre Begründungen geben jeweils die uns mitgeteilten Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen und Hyperlinks auf Webseiten Dritter wurden unverändert und ohne Überprüfung durch uns in das Internet eingestellt, soweit sie zugänglich zu machen sind. Die Gesellschaft übernimmt für diese Inhalte weder eine Verantwortung noch macht die Gesellschaft sich diese Webseiten und ihre Inhalte zu eigen.

Hannover, 23. April 2024

Gegenanträge des Dachverbands der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre zur Hauptversammlung der Talanx AG am 7. Mai 2024

Zu Tagesordnungspunkt 3: Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Vorstands die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Vorstand der Talanx AG kommt weiterhin nicht hinreichend seiner Verantwortung nach, wirksamere Maßnahmen für den Schutz von Klima und Menschenrechten umzusetzen.

Versicherung von US-LNG Terminals Cameron LNG und Gulf LNG

In dem Bericht "Risk Exposure: The Insurers Secretly Backing the Methane Gas Boom"1 von Februar 2024 ermittelten Rainforest Action Network (RAN) und Public Citizen 35 Versicherer (Sach- und Haftpflichtversicherungen) von sieben existierenden, im Bau befindlichen sowie für eine Erweiterung vorgesehenen LNG-Terminals in den USA. Die dabei veröffentlichten Versicherungszertifikate belegen, dass Talanx über die Tochtergesellschaften HDI Global Specialty und HDI Specialty Insurance an der Versicherung der Terminals Cameron LNG in Louisiana und Gulf LNG im Bundestaat Mississippi beteiligt war. Für beide sind Erweiterungen geplant.

Flüssiggas aus den USA ist quasi gleichbedeutend mit Fracking, was eine besonders umweltschädliche Fördermethode darstellt. Zudem befinden sich viele der in Betrieb befindlichen und geplanten Terminals wie auch das Cameron LNG-Terminal in Gemeinden, in denen Indigene, Schwarze oder People of Color leben, wodurch ein langjähriges Erbe des Umweltrassismus an der US-Golfküste fortgeschrieben wird. Zusammen mit petrochemischen Anlagen verschlechtern die LNG-Terminals die Luftqualität in diesen Regionen und steigern so das Risiko für Asthma, Herzkreislauferkrankungen oder bestimmte Krebsarten. Entlang der US-Golfküste, wo bis zu 20 neue Projekte geplant sind, organisieren sich die Betroffenen und leisten Widerstand gegen die Pläne. Präsident Biden hat auf die Proteste und Klimaprobleme von Fracking sowie LNG reagiert und im Januar ein Moratorium für neue LNG- Exportgenehmigungen verhängt.

Ausschlüsse von Öl und Gas für neue Gasinfrastruktur erweitern Talanx hat im vergangenen Jahr die Versicherung neuer Öl- und Gasfelder ausgeschlossen, was sehr positiv ist. Das Beispiel der Versicherung von Cameron LNG und Gulf LNG macht jedoch das Problem deutlich, dass Ausschlüsse von Gasinfrastruktur in der neuen Richtlinie fehlen. Dabei legt der Bau neuer Gasinfrastruktur wie die genannten LNG-Terminals die jahrzehntelange weitere Nutzung fossiler Energiequellen fest und kann durch erhöhte Nachfrage zur Erschließung

1https://www.citizen.org/news/risk-exposure-the-insurers-backing-the-lng-boom/

neuer Öl- und Gasfelder führen, was nicht mit dem 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens vereinbar ist. Deshalb muss Talanx seine Öl- und Gasrichtlinie auf neue Gasinfrastruktur ausweiten. Ebenso muss Talanx sich von den möglichen Ausnahmen trennen, nach denen in Ländern mit hohem Kohleanteil am Energiemix weiterhin neue Gasfelder versichert werden können.

Kohleausstieg 2038 zu spät und gravierende Ausnahmen bei Ausschluss von Kohleprojekten

Talanx schließt neue Kohlekraftwerke und -minen sowie Hafen- und Schienenbetriebe, die ausschließlich der Kohleindustrie dienen, von der Versicherung von Investitionen aus. Für die Projektversicherungen sind jedoch Ausnahmen für Länder mit einem hohen Kohleanteil am Energiemix und begrenztem Zugang zu Erneuerbaren Energien weiterhin möglich. Diese Ausnahmeregel muss dringend aufgehoben werden.

Beim Kohleausschluss arbeitet Talanx daran, bis 2038 keine Kohlekraftwerke und - minen sowie Kohleinfrastruktur mehr im Versicherungsbestand zu haben und sich bei Kapitalanlagen vollständig aus Kohleunternehmen zurück zu ziehen. Das Datum 2038 wird jedoch der Klimawissenschaft nicht gerecht, die einen Kohleausstieg bis spätestens 2030 in der EU und OECD-Ländern und bis 2040 für den Rest der Welt fordert. Zudem müssen Unternehmen, die neue Kohlekraftwerke und -minen planen, aus Klimasicht unbedingt von der Versicherung und von Investition ausgeschlossen werden, was bei Talanx bisher nicht der Fall ist.

Zu Tagesordnungspunkt 4: Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, den Mitgliedern des Aufsichtsrats die Entlastung zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat ist seiner Aufgabe als Kontrollorgan des Vorstands nicht hinreichend nachgekommen. Er hat es versäumt, auf mehr Transparenz bei der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten hinzuwirken.

Menschenrechte: Transparenz und Anerkennung internationaler Standards ausbaufähig, etwa bei den Rechten indigener Völker

Vor dem Hintergrund, dass sich der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) vehement auf nationaler und europäischer Ebene gegen eine effektive, gesetzliche Regelung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten der Versicherungswirtschaft einsetzt, ist die Anerkennung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und damit von Sorgfaltspflichten entlang der eigenen Wertschöpfungsketten durch Talanx positiv zu bewerten.

Die Grundsatzerklärung der Talanx zur Achtung der Menschenrechte sollte allen vorgelegt werden, die meinen, der Finanzsektor bräuchte im Gegensatz zur Industrie keine einheitlichen Regeln. Talanx stellt dort eindeutig fest, Menschenrechte auch in der Kapitalanlage und im Versicherungsgeschäft zu beachten.

Talanx legt aber leider nicht transparent dar, welche allgemeinen menschenrechtlichen Risiken identifiziert worden sind, weder im Geschäftsbericht noch im letzten Nachhaltigkeitsbericht 2022. Ein aktualisierter Nachhaltigkeitsbericht für 2023 ist bis zur Frist zur Einreichung von Gegenanträgen nicht rechtzeitig veröffentlicht worden. Hier

sollte Talanx ohnehin zu einer einheitlichen Berichterstattung in einem einheitlichen Geschäftsbericht übergehen, damit die Ergebnisse und Maßnahmen des Vorstands auch rechtzeitig bis zur Hauptversammlung bewertet werden können.

So bleibt völlig unklar, ob und falls ja, welche konkreten umwelt- oder menschenrechtlichen Missstände im Investment- oder Versicherungsgeschäft identifiziert worden sind, ob etwa Geschäfte genauer geprüft und ggf. sogar abgelehnt werden mussten. Dies ist wichtig, um nachvollziehen zu können, ob und wie Talanx die Auswirkungen und die Wirksamkeit der eigenen Maßnahmen zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten bewertet und welche Schlussfolgerungen daraus für zukünftige Maßnahmen gezogen werden.

Talanx sollte zudem internationale Menschenrechtskonventionen explizit anerkennen, etwa die ILO-Konvention 169 und UN-Deklaration der Rechte indigener Völker mit deren Konsultations- und Zustimmungsrechten.

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gegenanträge zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 sind nach unserer Einschätzung unbegründet. Wir empfehlen daher bei der Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 3 und 4 mit JA zu stimmen und damit jeweils für den Vorschlag der Verwaltung zu stimmen.

Hannover, 23. April 2024

Der Vorstand

Gegenanträge von H. Oswald zur Hauptversammlung der Talanx AG am 7. Mai 2024

Talanx Hauptversammlung 7.5.2023, um 11Uhr, Copyright1 Oswald 2024

Anträge / Gegenanträge / Billigung Nr.1 zu TOP 2 bis 8

Aktionär Hans Oswald

Die Aktionäre bitte ich, meine Anträge / Gegenanträge / Billigung zu unterstützen!

Begründungen

:

Die Dividende könnte doppelt so Hoch sein….?

Überhöhte Vergütungen….?

Mangelnde transparenz….?

Zweifelhafte Wahlergebnisse, von immer wieder 99,....%

1. Nach AktG und ARUX II ist von der AG ein eigenständiger

Vergütungsbericht zu erstellen, den Aktionären zu liefern….vorzulegen !

  1. Nach unserer Ansicht sind die Aktionärsrechte das Aktiengesetz völlig ausreichend, bei richtiger korrekter Anwendung, Umsetzung. Vorstände und Aufsichtsräte und deren beauftragtes Umfeld und Dienstleister, versuchen ständig die Aktionärsrechte zu beschneiden und zu umgehen. Das kann auch nur auf Weisung der AG, sprich Vorstände und
    Aufsichtsräte so geschehen….? Vorgenannte arbeiten gegen ihre Chefs, den Eigentümern der AG, den Aktionären….? Das Geld der Aktionäre wird mit vollen Händen rausgeworfen, auch um sich persönliche Vorteile zu verschaffen…?
  2. Bei Ihren Zustimmungsraten bei den Wahlen, würde sich sogar Erich Honecker im Grabe umdrehen, wenn er diese bombastischen eher Kommunisten
    Zustimmungsraten von 98% oder gar 99,…%, wie bei Ihrer AG erhalten würde. Das gab es nicht einmal bei den Volkskammerwahlen zum
    Staatsratsvorsitzenden der DDR…wie lässt sich das bei den derzeitigen Mehrheits-Verhältnissenerklären, wie schaffen Sie das nur, (hilft da doch jemand nach ?)…wo steht da der Notar ?
  3. 2,35€ an Dividende ist ein Hohn, ein Spott, ist lächerlich…..gegenüber den Maximalen Vorstandsvergütungen von 10 Millionen EURO.
    Das ist ein Oswald - Dividenden-Indikator von 425.531 unglaublich…..
  4. Die Führungsriege ist bestückt mit vielen promovierten Doktor Titeln.Diese Leute sind teils seit vielen Jahren bei unserer AG dabei, bringen allerdings die AG nicht entscheidend voran. Wir brauchen bei unserer AG endlich einmal Macher, nicht nur Titelträger, die utopische Vergütungen abzocken. Die promovierten Doktor Titel schießen wie PILZE aus dem Boden, auch bei den Neuvorschlägen der Verwaltung.
  5. Wichtig:Prüft man bei der Talanx bei Neueinstellungen auch die Richtigkeit, Korrektheit der promovierten Doktor Titel. In den letzten Jahren mussten viele Doktor Titel durch Plagiatsjäger zurückgegeben werden, was nicht nur der Person, sondern auch dem Unternehmen enormen Schaden zuführen kann. Wie streng wird das bei der Talanx geregelt ? Sind die Doktor Titel bei unserer AG nur zur Image-Pflege,oder leisten die auch richtige Arbeit ?
  6. Ich stelle hiermit den Antrag / Gegenantrag / Billigung Nr. 1siehe Vergütungsbericht. Wir fordern den Aufsichtsrat auf, bzw. der Aufsichtsrat soll beschließen den Vorständen die Vergütungen für das kommende Geschäftsjahr

auf die Hälfte zu kürzen, bis auf weiteres, vorläufig zur Probe und Bewährung, sowie die Aktionäre zu den TOP 2 bis 8 die Zustimmung zu verweigern !

8. Auch in Zeiten von Corona waren diese Vergütungen unangemessen und respektlos, gegenüber den Aktionären, vor allem, wenn man sich in Corona- Zeiten, auch noch Vergütungserhöhungen gönnt! 5 Millionen € Maximal Zuwendungen / Vergütungen nur für den h re Vorstandsvorsitzenden Jean-

Jacques Henchoz, der auch noch in der Talanx als Geschäftsbereichs-Vorstand tätig ist und dort nochmals eine 2te Maximal Zuwendung, Maximal-Vergütungen von 5 Millionen erhält, kumuliert wären das 10 Millionen€. Aus zwei selbständigen AG´s. Wobei nicht klar ersichtlich ist wie sich die Kumulierung verhält…? Das entspricht einer Erhöhung von SATTEN ca. 30% mehr, die letzten Jahre !!! Man gönnt sich ja sonst nichts !!!

nur für den Vorstandsvorsitzenden Jean-Jacques Henchoz, das ist das über 500fache eines Verkäufers,

das ist das über 450fache eines Mindestlohn-Empfängers,

das entspricht einem Tageslohn pro Arbeitstag von über 47.000€, das sind die Stunde über 5900€.

Des Weiteren gibt es noch übrige 2 x Aktienpakete,

Des Weiteren gibt es noch übrige 2 x Ruhegeldzusagen / Pensionen.

Die kleinen Nebenleistungen von 30.000€, 50.000€, 100.000€ ist Taschengeld? Erspare ich mir?

  1. Nochmals zum Vergleichen,der Vorstandsvorsitzende der hre und Vorstand der Talanx Jean-Jacques Henchoz gönnt sich das über 35fache an Vergütung als unser Bundespräsident Frank-Walter Steinmeyer, und das über 38fache an Vergütung, wie unser Bundeskanzler Olaf Scholz…..
  2. Der Vorstandsvorsitzende der Talanxund h re Aufsichtsratsvorsitzender Torsten Leue gönnt sich die letzten Jahre ca. 40% mehr an Vergütung, siehe Vergütungsbericht. Die Führungsriege teilt sich die höchst vergüteten Posten untereinander auf, negative Verquickungen sind da immer wieder nicht auszuschließen…?
  3. Ich stelle hiermit den Antrag / Gegenantrag Billigung Nr. 2,den Herren Vorständen die Entlastung zu verweigern. Zu den TOP 2 - 8 und beantrage dazu bei allen Vorständen und Aufsichtsräten eine Einzelabstimmung.
  4. Was haben Sie dazu zu sagen?
  5. Viele Aktionäre auch in unserem Umfeld vertreten die Meinung, den Vergütungsbericht könnte man auch als Märchenbericht, als Märchenstunde bezeichnen? Die Gebrüder Grimm hätten Ihre Freude?
  6. Viele Aktionäre sind enttäuscht, dass sich Aktionärsschützer wie SdK und DSW mit Hybriden Hauptversammlungen nicht durchsetzen können und sich von den AG`s regelrecht vorführen lassen….
    Der Vergütungs-Professor Dr. Nikolaus von Bomhard lässt grüßen… der hat es doch tatsächlich geschafft, seine Vergütungen 5mal um 100% zu erhöhen, als Vorreiter der Horizontalen Vergütungs-Spirale. Ist es auch das Horizontale Vergütungsbestreben der Talanx das zu erreichen? Wird dieses Vorgehen unter den AG`s mit dem Vergütungs-ProfessorDr. Nikolaus von Bomhard abgesprochen, trotz aktivem Datenschutz…?
  7. Ich stelle hiermit den Antrag / Gegenantrag Nr. 3 zu den TOP
    Der Versammlungsleiter möge die Wahlergebnisse der heutigen Hauptversammlung, langsam, laut und deutlich vorlesen damit auch alle

Aktionäre die Wahlergebnisse verstehen und eindeutig wahrnehmen können. Immer wieder Wahlergebnisse von 99% ist das überhaupt möglich, oder passt da irgendetwas nicht richtig…?

16. h re Vorstandsvorsitzender (und Talanx Vorstand) Herr Jean-Jacques Henchoz, können Sie eigentlich Ihre Vergütung noch selber berechnen oder benötigen Sie dazu einen Vergütungsberater. Vorstände bemühen zur Rechtfertigung ihrer überhöhten Vergütungen ja auch immer wieder gerne einen Vergütungsberater, um sich in einem Vergütungs-Gutachten die Angemessenheit horizontal und vertikal bestätigen zu lassen! Die Kosten gehen auch immer zu Lasten der Aktionäre und liegen in der Regel bei ca. 100.000 Euro!Der Inhalt der Gutachten wird dann vom Auftraggeber bestimmt, steht im Gutachten nicht das passende Ergebnis, gibt es auch keinen Auftrag mehr? Ähnlich läuft es offensichtlich bei den HDI-Regulierungen, wenn ein Versicherungs-Sachverständiger ein Gutachten zu erstellen hat? Die HDI- Schadensabwehr-Künstler kennen sich da bestens aus, dafür gibt's dann auch dicke Boni Prämien? Im ARD-Bericht"Verunsichert" mit Rechtsanwältin Beatrix Hüller bestens beschrieben und dargestellt…. Ab 1 Mio. Schadensabwehr, gibt es da einen Audi Cabrio im Wert von 40.000€ für den Sachbearbeiter und rauschende Feste mit der ganzen Abteilung….? Ähnlich wie die Erfolgs-Prämien Boni im Vergütungsbericht von Vorständen? Oder, Spiegel Bericht Versichert und verraten. Der berichtet von vielen Unregelmäßigkeiten bei Versicherungen, quer Beet durch die ganze Branche?

Liebe Grüße aus der Schneewittchenstadt Lohr am Main

………………………………...

Hans Oswald

Talanx Hauptversammlung 7.5.2024, um 11Uhr, Copyright1 Oswald2024

Anträge / Gegenanträge Nr.2 zu den Tagesordnungspunkten TOP 1 bis 8

Aktionär Oswald

Die Aktionäre bitte ich, meine Anträge, Gegenanträge zu unterstützen!

Ich stelle hiermit den Antrag / Gegenantragzu TOP 4 den Aufsichtsräten die Entlastung zu verweigern. Ich beantrage dazu bei allen Aufsichtsräten eine Einzelabstimmung.

Des Weiteren zu den TOP

Auf Fortführungen von Hauptversammlungen in hybrider Form ! Dazu die TOP und die Satzung juristisch so zu ändern und anpassen, dass zukünftige Hauptversammlungen in hybrider Form abzuhalten sind. Damit auch für jeden Aktionär die Möglichkeit besteht die Hauptversammlung zu besuchen, entweder virtuell oder präsent.

Für zukünftige Hauptversammlungen stelle ich den Antrag/ Gegenantrag diese zwingend, in hybrider Form abzuhalten.

Gründe:

1. Auch in Corona Zeiten, als die virtuellen Hauptversammlungen eingeführt wurden, wurde von Versammlungsleitern und Vorständen der Hauptversammlungen immer wieder den Aktionären versprochen und vermittelt, dass man sich freue nach Corona wieder präsente Hauptversammlungen durchzuführen.

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Talanx AG published this content on 23 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 April 2024 20:19:00 UTC.