Stellungnahme der Verwaltung der ABO Wind Aktiengesellschaft ("Gesellschaft") zum Ergänzungsverlangen der Aktionäre Enalco Capital GmbH

  • Co. KG, ENKRAFT CAPITAL GmbH, ENKRAFT CAPITAL.partners GmbH & Co. KG, ENKRAFT IMPACTIVE.capital GmbH, ENKRAFT IMPACTIVE GmbH & Co. KG, ENKRAFT SQUARE.partners GmbH, SUSTAINVEST Beteiligungs GmbH zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung vom 30. April 2024

Für die Einleitung einer Sonderprüfung und Bestellung eines Sonderprüfers (TOP 6), die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats (TOP 7) sowie die Bestellung eines besonderen Vertreters (TOP 8) besteht aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat kein Anlass.

Das Verlangen einer Sonderprüfung (TOP 6) betrifft die Untersuchung der Vorgänge bei der Gesellschaft, einschließlich des Vorwurfs vermeintlicher Pflichtverletzungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, im Zusammenhang mit dem von der Gesellschaft mittels Ad-hoc-Mitteilung vom 1. Juni 2023 angekündigten und durch die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Oktober 2023 beschlossenen Rechtsformwechsel der Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Insbesondere wird den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats vorgeworfen, die Prüfung des Formwechsels zu spät per Ad-hoc-Mitteilung bekanntgemacht zu haben. TOP 7 und TOP 8 bauen auf TOP 6 auf und betreffen die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Aus Sicht des Vorstands und des Aufsichtsrats gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass die Mitglieder des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats der Gesellschaft ihre Pflichten durch eine verspätete Ad-hoc-Mitteilung der Prüfung des Formwechsels verletzt haben. Erst nachdem am 1. Juni 2023 der Aufsichtsrat beschlossen hat, dass die weiteren Schritte eines solchen Rechtsformwechsel eingeleitet und die entsprechenden Unterlagen erarbeitet werden sollen, lagen nach Auffassung des Vorstands und des Aufsichtsrats die Voraussetzungen der Ad-hoc-Publizitätspflicht vor.

ABO Wind Aktiengesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat

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ABO Wind AG published this content on 25 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 16:16:24 UTC.