Der Vorstand der Alibaba Pictures Group Limited teilte den Aktionären der Gesellschaft und potenziellen Investoren mit, dass auf der Grundlage seiner vorläufigen Einschätzung der ungeprüften konsolidierten Managementbilanz der Gruppe und der dem Vorstand derzeit vorliegenden Informationen erwartet wird, dass der den Eigentümern der Gesellschaft zurechenbare Nettogewinn für das am 31. März 2024 endende Geschäftsjahr nicht weniger als 260 Millionen RMB betragen wird, verglichen mit dem den Eigentümern der Gesellschaft zurechenbaren Nettoverlust von etwa 291,1 Millionen RMB für das am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr. Es wird erwartet, dass der Gesamtumsatz der Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 um mehr als 40% gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 steigen wird. Hätte die Damai-Akquisition am 1. April 2022 oder 2023 stattgefunden, würde das bereinigte EBITA der Gruppe für das Geschäftsjahr 2024 nicht weniger als 1.000 Millionen RMB betragen, was einer Steigerung von über 700% im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Das Board of Directors ist der Ansicht, dass der Umschwung der Gruppe vom Nettoverlust zum Nettogewinn im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 unter anderem auf (i) ein erhebliches Wachstum des gesamten Einspielergebnisses in Festlandchina im Jahresvergleich infolge einer robusten Erholung des Offline-Unterhaltungsgeschäfts für das Geschäftsjahr 2024 und (ii) eine überdurchschnittliche Performance des Geschäfts der Gruppe mit einem erheblichen Anstieg der Anzahl der von der Gruppe gemeinsam produzierten und vertriebenen hochwertigen Filme im Jahresvergleich zurückzuführen ist. Der Vorstand ist der Ansicht, dass der Rückgang des Nettogewinns für die zwölf Monate bis zum 31. März 2024 im Vergleich zum Nettogewinn für die sechs Monate bis zum 30. September 2023 unter anderem auf (i) die fortgesetzte Absorption relevanter Investitionskosten für die zweite Hälfte des Geschäftsjahres 2024 angesichts des anhaltenden Engagements der Gruppe, in das Content-Geschäft der Gruppe zu investieren, und (ii) die Bildung von Wertberichtigungen für bestimmte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Gruppe aus Vorsichtsgründen zurückzuführen ist.