Archer Daniels Midland : Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Am 12. März 2015 um 15:27 Uhr
Teilen
Betreff: Delisting; Frankfurter Wertpapierbörse widerruft auf Antrag der
Archer-Daniels-Midland Company Zulassung der Aktien zum regulierten
Markt (General Standard) mit Ablauf des 12. Juni 2015
Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Archer-Daniels-Midland Company
(ADM; ISIN: US0394831020; WKN: 854161) heute mitgeteilt, dass sie dem
Antrag der ADM auf Widerruf der Zulassung ihrer Aktien zum regulierten
Markt (General Standard) vom 24. Februar 2015 stattgegeben hat. Der
Widerruf wird mit Ablauf des 12. Juni 2015 wirksam. Ab diesem Zeitpunkt
werden die Aktien der ADM nicht mehr im regulierten Markt der
Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Archer-Daniels-Midland Company ist einer der weltweit führenden Verarbeiter von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu Lebensmittelzutaten, Kraftstoffen und Industrieprodukten. Der Nettoumsatz teilt sich wie folgt auf die einzelnen Aktivitäten auf: - Landwirtschaftliche Dienstleistungen (78,3%): Herstellung und Verkauf von Produkten auf Ölsaatenbasis, Rohstoffhandel, Transport, Lagerung usw.; - Herstellung und Verkauf von Produkten auf Getreidebasis (13,8%): Mehle, Stärke, Glukose, Säuerungsmittel, Süßstoffe, Dextrose, Aminosäuren usw.; - Herstellung von Aromen und Inhaltsstoffen (7,5%); - Sonstiges (0,4%). Der Nettoumsatz verteilt sich geografisch wie folgt: Vereinigte Staaten (42,6%), Schweiz (21,5%), Kaimaninseln (5,8%), Brasilien (3,9%), Mexiko (3,7%), Kanada (2,2%), Vereinigtes Königreich (2,2%) und Sonstige (18,1%).