January 26, 2022

Der Verwaltungsrat der Ascom Holding AG beruft mit Nicolas VandenAbeeleeine Führungspersönlichkeit mit erstklassigem Leistungsausweis und einer Expertise von über zwei Jahrzehnten in Technologie und Industrie zum neuen CEO der Ascom Gruppe. Jeannine Pilloud verlässt Ascom nach zweijähriger erfolgreicher Tätigkeit als CEO, um sich beruflich neuen Herausforderungen zu stellen.

Mit der Berufung von Nicolas Vanden Abeele ist es Ascom gelungen, eine international erfolgreiche Führungskraft mit breiter Erfahrung in verschiedenen Märkten und umfassender kommerzieller, operativer und technologischer Fachkompetenz zu verpflichten. Nicolas Vanden Abeele verfügt über einen wertvollen globalen Leistungsausweis in den Bereichen Verkaufsförderung, Business Transformation, Forschung & Entwicklung, digitale Innovation und Unternehmens-führung.

Nicolas Vanden Abeele wird am 1. Februar 2022 zu Ascom stossen. In den vergangenen vier Jahren war er Mitglied des Executive Committee und Division Head bei Barco (www.barco.com), einem führenden globalen Technologieunternehmen, das Visualisierungs-Lösungen für medizinische und betriebliche Bedürfnisse sowie Unterhaltungsanwendungen anbietet. Zuvor war Nicolas Vanden Abeele während sechs Jahren Division Head und Mitglied des Management Board bei der Etex Group. Zudem war er dreizehn Jahre in unterschiedlichen Führungspositionen, einschliesslich in Amerika und Asien, bei Nokia/Alcatel-Lucent tätig.

«Wir freuen uns sehr, Nicolas als neuen CEO von Ascom gewinnen zu können. Seine umfassende technologische, operationelle und kommerzielle Expertise kombiniert mit seinem beruflichen Leistungsausweis machen ihn zu einer ausgezeichneten Führungspersönlichkeit für die weitere Entwicklung und Umsetzung unserer Strategie. Nicolas wird die starke Position von Ascom in den Bereichen Kommunikation, Kollaboration und Workflow-Orchestration weiter ausbauen, dadurch das Wachstum beschleunigen und somit erheblichen Wert für alle Stakeholders schaffen.

Der Verwaltungsrat bedankt sich bei der bisherigen CEO Jeannine Pilloud für ihre erfolgreiche Tätigkeit in herausfordernden Zeiten und für ihren Beitrag zur Transformation des Unternehmens», unterstreicht Dr. Valentin Chapero, Präsident des Verwaltungsrates der Ascom Holding AG.

«Ascom hat eine lange Tradition in technologischen Anwendungen und Innovationen und nimmt eine globale Führungsrolle in Real-Time Communication & Collaboration Lösungen für Healthcare, Longterm Care und Enterprise Business ein. Diese Verfügen über ein bedeutendes Potenzial für Wachstum und positive Transformationprozesse. Ich freue mich, auf den starken Fundamenten von Ascom aufzubauen und Wert für alle Stakeholders zu schaffen», fügt Nicolas Vanden Abeele, neuer CEO der Ascom, bei.

Telefonkonferenz für Investoren und Medien

Im Zusammenhang mit dieser Medienmitteilung findet eine Telefonkonferenz für Investoren und Medien wie folgt statt:

26. Januar 2022um 08:30 Uhr

Einwahl: + 41 58 262 07 22 / Code:192498

Während der Konferenz sind alle Teilnehmer stumm geschaltet. Für Fragen während der Q&A Session drücken Sie *14.Um eine Frage zurückzuziehen, drücken Sie *15.

Anhänge

  • Medienmitteilung
  • CV Nicolas Vanden Abeele DE

Back to list
Download
Download
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung, zum Erwerb oder zur Veräusserung von Wertpapieren dar. Das Dokument ist nicht zur Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika und im Vereinigten Königreich bestimmt. Die Verbreitung hat in allen Ländern gemäss den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Insbesondere ist dieses Dokument nicht in den Vereinigten Staaten, an US-Personen oder an Publikationen, die in den Vereinigten Staaten im Umlauf sind, weiterzugeben. Darüber hinaus sind und werden die Ascom-Aktien in keinem anderen Land ausserhalb der Schweiz eingetragen. Ascom-Aktien dürfen in den USA oder US-Personen weder angeboten, verkauft oder abgegeben werden, noch darf in den USA oder dürfen US-Personen zum Erwerb der Aktien aufgefordert werden, sofern keine gültige Befreiung von den Eintragungsvorschriften gemäss US-Wertpapiergesetz vorliegt. Dasselbe gilt für Länder oder Situationen, in denen derartige Angebote, Verkäufe, Abgaben oder Handlungsaufforderungen nicht im Einklang mit dem geltenden Recht stehen (einschliesslich des Vereinigten Königreichs).

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Ascom Holding AG published this content on 26 January 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 January 2022 05:45:08 UTC.