Wertpapierkennnummer: 549890 ▪ ISIN: DE0005498901

Erklärung zur Unternehmensführung /

Corporate Governance Bericht

Vorstand und Aufsichtsrat der DATA MODUL Aktiengesellschaft Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen (nachfolgend "DATA MODUL AG" oder auch die "Gesell- schaft" genannt) berichten in dieser Erklärung gemäß §§ 289f Abs. 1, 2, 315d HGB über die Unternehmensführung. Die Erklärungen beziehen sich auf die DATA MODUL AG und ihre Konzerngesellschaften. Die Satzung, Entsprechenserklärungen, sowie weitere Unter- lagen zur Corporate Governance sind auf der Internetseite der DATA MODUL AG unter http://www.data-modul.com unter der Rubrik "Unternehmen > Investor Relations > Corporate Governance" abrufbar.

1. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DATA MODUL AG erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der derzeit gültigen Fassung seit der letzten Abgabe der Entsprechenserklärung mit den folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und künftig entsprochen wird:

- Lit. B. 5

Für Vorstandsmitglieder ist keine Altersgrenze festgeschrieben, um die Auswahl an fachlich geeigneten Kandidaten nicht einzuschränken.

- Lit. C. 2

Für Aufsichtsratsmitglieder ist keine Altersgrenze festgeschrieben, um die Auswahl an fach- lich geeigneten Kandidaten nicht einzuschränken.

- Lit. D. 2

Der Aufsichtsrat richtet keine separaten Ausschüsse ein. Da die Gesellschaft einen aus drei Personen bestehenden Aufsichtsrat hat, wäre jeder separate Ausschuss personenidentisch mit dem Plenum des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Aufgaben des Prüfungsausschusses.

- Lit. D. 4

Der Aufsichtsrat richtet keinen separaten Nominierungsausschuss ein, sondern führt die genannten Ausschusstätigkeiten selbst durch, weil dies bei dem aus drei Personen beste- henden Aufsichtsrat genauso effizient ist.

- Lit. G. 10

Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sind von ihm nicht überwiegend in Aktien der Gesellschaft anzulegen oder werden nicht entsprechend aktien- basiert gewährt. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass die derzeitige Ausgestaltung der variablen Vergütung hinreichend stakeholdergerecht ist.

Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge kann das Vorstandsmitglied nicht erst nach vier Jahren verfügen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass Mehrjährigkeit und

Nachhaltigkeit durch die derzeitige Auszahlungsstruktur der Tantieme sichergestellt sind (Gewährung von 2/3 bei Erreichen der Auszahlungsvoraussetzungen, Auszahlung des ver- bleibenden 1/3 im darauffolgenden Geschäftsjahr bei weiter positiver Entwicklung der Ge- sellschaft).

2. Vergütungssystem und Vergütungsbericht

Unterhttps://www.data-modul.com/de/unternehmen/investor-relations/hauptversamm-

lungsind das geltende Vergütungssystem für Mitglieder des Vorstands gemäß §§ 87 Abs. 1, 87a Abs. 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 9. Mai 2023 gebilligt wurde, sowie der von der Hauptversammlung am 9. Mai 2023 gefasste Beschluss gemäß § 113 Abs. 3 AktG über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats öffentlich zugänglich. Un- ter derselben Internetadresse werden der Vergütungsbericht und der Vermerk des Ab- schlussprüfers gemäß § 162 AktG öffentlich zugänglich gemacht.

3. Arbeitsweise und Zusammensetzung der Organe Führungs- und Kontrollstruktur

Als Aktiengesellschaft hat die DATA MODUL AG gemäß deutschem Aktiengesetz drei Or- gane: die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Deren Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem Aktiengesetz, der Satzung der DATA MODUL AG sowie den Geschäftsordnungen von Aufsichtsrat und Vorstand. Die Aktionäre üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng und vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand führt die Geschäfte und trägt die unternehmerische Verantwor- tung. Er stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte festgelegt. Hierzu gehören Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern.

Der Vorstand wird - im Rahmen des dualistischen Systems - vom Aufsichtsrat beraten und überwacht. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann sie, falls ein wichtiger Grund vorliegt, abberufen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und berichtet ihm regelmäßig, zeitnah und umfassend entsprechend den Grundsätzen einer gewissen- haften und getreuen Rechenschaft nach Maßgabe des Gesetzes, der Satzung und der vom Aufsichtsrat festgelegten Berichtspflichten. Die Information des Aufsichtsrats ist Aufgabe des Vorstands. Der Aufsichtsrat stellt jedoch seinerseits sicher, dass er angemessen infor- miert wird. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festgelegt.

Vorstand

Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse, somit unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sons- tigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung.

Der Vorstand ist zuständig für die Aufstellung der Jahresabschlüsse und der Zwischenfi- nanzberichte. Darüber hinaus entwickelt er die strategische Ausrichtung des Unterneh- mens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.

Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unterneh- mensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt unter Berücksichtigung ihres jeweiligen Gel- tungsbereichs auf deren konzernweite Beachtung hin (Compliance). Des Weiteren sorgt er für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen.

Der Vorstand besteht derzeit aus einer Person, Herrn Dr. Florian Pesahl.

Aufsichtsrat

Aufgabe des Aufsichtsrats ist es, den Vorstand bei der Leitung der DATA MODUL AG regel- mäßig zu beraten und zu überwachen. Er wird in Entscheidungen von grundlegender Be- deutung für die DATA MODUL AG eingebunden. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands.

Der Aufsichtsrat setzt die jeweilige Gesamtvergütung für die Mitglieder des Vorstands fest und beschließt und überprüft regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten der DATA MODUL AG als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die monetären Vergütungsteile der Vorstandsmitglieder umfassen fixe und variable Bestand- teile auf einer mehrjährigen Bemessungsgrundlage.

Der Aufsichtsrat der DATA MODUL AG besteht aus drei Mitgliedern und verzichtet daher auf die Bildung von Ausschüssen. Dem Aufsichtsrat gehören an Frau Kristin D. Russell und Herr Richard A. Seidlitz sowie der von den Mitarbeitern gewählte Vertreter der Arbeitneh- mer, Herr Eberhard Kurz.

Die Aufsichtsratsvorsitzende Kristin D. Russel koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, sie leitet die Sitzungen und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr.

Detaillierte Informationen zu den Arbeits- und Beratungsschwerpunkten des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 sind im Bericht des Aufsichtsrats enthalten.

Nach dem Aktiengesetz muss mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Nach dem DCGK soll der Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung in besonderen Kenntnissen und Erfahrun- gen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risi- komanagementsysteme bestehen und der Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung in besonderen Kenntnissen und Erfahrungen in der Abschlussprüfung, wobei zu Rech- nungslegung und Abschlussprüfung auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung gehört. Der Aufsichtsrat der DATA MODUL AG erfüllt gleichzeitig die gesetzlichen Aufgaben des Prü- fungsausschusses. Dem Aufsichtsrat der DATA MODUL AG gehören mit Frau Kristin D. Rus- sell mindestens ein Mitglied mit Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mit Herrn Richard A. Seidlitz mindestens ein weiteres Mitglied mit Sachverstand auf dem Ge- biet Abschlussprüfung an. Frau Russell hatte im Rahmen ihres beruflichen Werdegangs diverse Führungspositionen bei verschiedenen international tätigen Gesellschaften inne und bringt daher besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rech- nungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme, ein- schließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung, mit. Herr Seidlitz verfügt aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit für eine große Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Abschlussprüfung.

4. Unternehmensführungspraktiken Leitbild

Unternehmensziel

Die digitale Aufbereitung von Daten ist zum festen Bestandteil des privaten und beruflichen Alltags und insbesondere auch in der Industrie geworden. Ob im Maschinenbau, in medi- zinischen Geräten, in Fortbewegungsmitteln, in der Unterhaltungsindustrie, im Haushalt oder in einem anderen der vielen Einsatzgebiete - in jedem Bereich des Lebens werden heutzutage Displays verwendet. Wir passen uns den Marktgegebenheiten nicht nur an, sondern setzen neue Trends durch kundenspezifische Lösungen und Eigenentwicklungen.

Unser Selbstverständnis

Wir sind Spezialisten, weil wir wissen, dass wir dann am wirkungsvollsten Dienstleistungen erbringen, wenn wir uns mit all unseren Kräften auf ein wichtiges und zentrales Bedürfnis unserer klar umrissenen Zielgruppe konzentrieren und ihre Probleme in bester Weise lösen.

Wir kombinieren Engagement und Freude an der Arbeit mit Kompetenz und Erfahrung. Unsere Beratungsfunktion endet nicht mit dem Verkauf eines Produktes!

Wir sind Marktführer im Bereich der Displaydistribution in Europa, weil wir unseren Fokus auf die beste und neueste Technologie und eine ausgezeichnete Qualität legen und neben den individuellen kundenspezifischen Lösungen auch wettbewerbsfähige Preise nicht außer Acht lassen.

Wachstum, Stabilität und Gewinn sind die Ergebnisse unserer Kundenausrichtung - Spaß an der Arbeit und ständiges Streben nach Verbesserung sind Grundlage unseres Erfolgs.

Transparenz

Die DATA MODUL AG hat im Geschäftsjahr 2023 kontinuierlich Berichte veröffentlicht, um alle Aktionäre unmittelbar über die aktuelle geschäftliche Entwicklung zu informieren. Der Vorstand der DATA MODUL AG wird Insiderinformationen, die die DATA MODUL AG unmit- telbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen, soweit er nicht im Einzelfall von der Veröf- fentlichungspflicht befreit ist.

Sobald der DATA MODUL AG bekannt wird, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3, 5, 10, 15, 20, 25, 30, 50 oder 75 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht, über- oder unterschreitet, wird dies vom Vorstand unverzüglich ver- öffentlicht. Die Scherzer & Co. Aktiengesellschaft hat der DATA MODUL AG mitgeteilt, am

6. Juni 2023 3,02% der Stimmrechte an der Gesellschaft erworben zu haben. Im Übrigen wurden der DATA MODUL AG im Geschäftsjahr 2023 keine Über- oder Unterschreitung der oben genannten Schwellen mitgeteilt. Am 31. Dezember 2023 hielten weder Herr Dr. Pesahl als einziges Mitglied des Vorstands der DATA MODUL AG noch die Mitglieder des Aufsichtsrats der DATA MODUL AG DATA MODUL-Aktien oder Bezugsrechte auf DATA MO- DUL-Aktien. Im Geschäftsjahr 2023 wurden der DATA MODUL AG zudem keine Geschäfte von Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen (sogenannte "Eigengeschäfte von Führungskräften") gemeldet.

Im Rahmen der laufenden Öffentlichkeitsarbeit werden die Termine der wesentlichen wie- derkehrenden Veröffentlichungen (u.a. Geschäftsbericht, Halbjahres- und Quartalsbe- richte) sowie der Termin der Hauptversammlung mit ausreichendem Zeitvorlauf publiziert. Veröffentlichungen erfolgen auch in englischer Sprache.

Rechnungslegung

Aktionäre und Dritte werden vor allem durch den Konzernabschluss informiert. Während des Geschäftsjahres werden sie zusätzlich durch Zwischenfinanzberichte (Halbjahresfi- nanzbericht, Quartalsberichte) unterrichtet. Der Konzernabschluss und der verkürzte Kon- zernabschluss des Halbjahresfinanzberichts sowie der Quartalsberichte werden unter Be- achtung der einschlägigen internationalen Rechnungslegungsgrundsätze aufgestellt. Für gesellschaftsrechtliche Zwecke werden weiterhin Jahresabschlüsse nach nationalen Vor- schriften (HGB) aufgestellt, die auch Grundlage für die Besteuerung sind.

Die Hauptversammlung am 9. Mai 2023 hat die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Kon- zernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt.

5. Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil Rahmenbedingungen

In Übereinstimmung mit § 76 Abs. 4 AktG legt der Vorstand Zielgrößen für den Frauenan- teil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands fest. Für den Fall, dass der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgrößen unter 30 Prozent liegt, dürfen die Zielgrößen den jeweils erreichten Anteil nicht unterschreiten (sogenanntes Verschlechterungsverbot). Gleichzeitig legt der Vorstand Fristen zur Erreichung der jeweiligen Zielgrößen fest, wobei die Fristen nicht länger als fünf Jahre sein dürfen.

Der Aufsichtsrat legt gemäß § 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil im Auf- sichtsrat und im Vorstand fest. Auch hierbei gilt das Verschlechterungsverbot, sodass der Frauenanteil den jeweils erreichten Anteil nicht unterschreiten darf, wenn dieser bei Fest- legung der Zielgrößen unter 30 Prozent liegt. Gleichzeitig sind auch hier Fristen zur Errei- chung der jeweiligen Zielgröße festzulegen, die ebenfalls nicht länger als fünf Jahre sein dürfen.

Zielgrößen für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Nach Erreichen der Zielgröße von 30% innerhalb der maßgeblichen Frist hat der Vorstand für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 30% mit einer Frist zur Erreichung bis zum 30. Juni 2027 festgelegt.

Nach Erreichen der Zielgröße von 15% innerhalb der maßgeblichen Frist hat der Vorstand für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands eine Zielgröße von 15% mit einer Frist zur Erreichung bis zum 30. Juni 2027 festgelegt.

Zielgröße für den Vorstand

Nach Erreichen der Zielgröße von 0% innerhalb der maßgeblichen Frist hat der Aufsichtsrat für den Frauenanteil im Vorstand eine Zielgröße von 0% mit einer Frist zur Erreichung bis zum 30. Juni 2027 festgelegt.

Der Hintergrund für die Festlegung der Zielgröße auf 0% bestand darin, dass einziges Mit- glied des Vorstands Herr Dr. Pesahl war und ist und keine Erweiterung oder Umbesetzung des Vorstands geplant war und nach wie vor nicht geplant ist.

Zielgröße für den Aufsichtsrat

Nach Erreichen der Zielgröße von 33,3% innerhalb der maßgeblichen Frist hat der Auf- sichtsrat für den Frauenanteil im Aufsichtsrat eine Zielgröße von 33,3% mit einer Frist zur Erreichung bis zum 30. Juni 2027 festgelegt.

6. Beschreibung und Ziele des Diversitätskonzepts für den Vorstand und den Auf- sichtsrat

Für die Zusammensetzung des Vorstandes verfolgt die Gesellschaft abweichend zu § 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB kein Diversitätskonzept, da der Vorstand derzeit aus einem Mitglied be- steht und keine Erweiterung oder Umbesetzung des Vorstands geplant ist.

Für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird in Bezug auf den Frauenanteil im Auf- sichtsrat auf die oben dargestellte Zielgröße verwiesen. Im Übrigen verfolgt die Gesell- schaft im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats das übergeordnete Ziel bestmöglicher Beurteilungskompetenz der Mitglieder, wobei im Hinblick auf das Alter, den Bildungs- und Berufshintergrund sowie die Internationalität, jeweils soweit mit dem über- geordneten Ziel bestmöglicher Beurteilungskompetenz vereinbar, eine große Vielfalt ange- strebt wird. Hierzu hat der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt und ein Kompetenzprofil erarbeitet (s. hierzu im Einzelnen unten, Ziffer 7.). Dabei wurde auch die Internationalität des Gremiums berücksichtigt sowie auf einen vielfältigen Ausbil- dungs- und Erfahrungshintergrund des Gremiums Wert gelegt. Starre Altersgrenzen wur- den nicht festgelegt. Bezüglich der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat erfolgt die Um- setzung des Diversitätskonzepts im Rahmen der Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 stand im Einklang mit dem Diversitätskonzept: Mit Kristin D. Russell ist eine Frau Mitglied des Aufsichtsrats, d.h. der Frauenanteil im Aufsichtsrat beträgt 33,3%. Mit ihr und Herrn Richard A. Seidlitz war und ist das Gremium international besetzt. Schließlich verfügen Frau Russell, Herr Seidlitz so- wie Herr Kurz über vielfältige Bildungs- und Berufshintergründe.

7. Ziele des Aufsichtsrats bzgl. seiner Zusammensetzung, Kompetenzprofil und Stand der Umsetzung

Nach Lit. C. 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgre- mium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten. Das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats soll auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhal- tigkeitsfragen umfassen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll in Form einer Qualifikations- matrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offengelegt werden. Diese soll auch über die nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl un- abhängiger Anteilseignervertreter und die Namen dieser Mitglieder informieren.

Der drittelparitätisch mitbestimmte Aufsichtsrat der DATA MODUL AG setzt sich aus zwei Anteilseignervertretern und einem Arbeitnehmervertreter zusammen. Der Aufsichtsrat kann durch das Vorschlagsrecht an die Hauptversammlung nur auf die Wahl der zwei An- teilseignervertreter im Aufsichtsrat Einfluss nehmen. Die konkreten Ziele für die Zusam- mensetzung des Aufsichtsrats der DATA MODUL AG beziehen sich daher in erster Linie auf die Zusammensetzung der zwei Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat.

Berücksichtigung der internationalen Tätigkeit des Unternehmens

Die internationale Tätigkeit der DATA MODUL AG bei der Zusammensetzung der Anteils- eignervertreter im Aufsichtsrat wurde bisher und wird auch weiterhin bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung besonders berücksichtigt. Maßstab sind hier- bei neben hinreichender Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift die erworbene Berufserfahrung in anderen international tätigen deutschen oder ausländischen Gesell- schaften mindestens vergleichbarer Größe, sei es im Management oder in Kontrollgremien, sowie das Verständnis globaler wirtschaftlicher Zusammenhänge, sei es im produzierenden Gewerbe, im Vertrieb oder bei der Erbringung von Dienstleistungen. Das Kriterium der Internationalität setzt bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht zwingend ein Auf- sichtsratsmitglied mit ausländischer Staatsangehörigkeit voraus, sondern es können auch deutsche Staatsangehörige den gewünschten Erfahrungshorizont einbringen, wie zum Bei- spiel aufgrund einer längeren Tätigkeit im Ausland.

Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte

Potenzielle Interessenkonflikte werden bereits bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vermieden. Keiner der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat war etwa zuvor Mitglied des Vorstands der DATA MODUL AG.

Bei Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung wird insbesondere darauf geachtet, dass der jeweilige Kandidat nicht in Organ- oder Beraterfunktionen von Wettbewerbsun- ternehmen, Lieferanten, Kreditgebern oder Kunden tätig ist, um Interessenkonflikte von vornherein zu verhindern. Sollten während der Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds et- waige Interessenkonflikte entstehen, hat das betreffende Aufsichtsratsmitglied diese dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen und bei wesentlichen, nicht nur vorübergehenden In- teressenkonflikten sein Aufsichtsratsamt niederzulegen. Der Aufsichtsrat informiert in sei- nem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung.

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene An- zahl unabhängiger Anteilseignervertreter

Dem Aufsichtsrat gehörte im Geschäftsjahr 2023 und gehört nach wie vor nach Einschät- zung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl an unabhängigen Anteilseignervertretern an. Zwar waren oder sind die beiden Anteilseignervertreter im Auf- sichtsrat in Führungspositionen bei Unternehmen des Arrow-Konzerns tätig. Allerdings stellten und stellen nach Einschätzung der Anteilseignervertreter ihre Tätigkeiten für den Arrow-Konzern keine Beziehung zu einem kontrollierenden Aktionär oder zu einem mit diesem verbundenen Unternehmen dar, die einen wesentlichen und nicht nur vorüberge- henden Interessenkonflikt begründen kann. Kristin D. Russell und Richard A. Seidlitz sind daher als unabhängig im Sinne von Lit. C. 9 des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.

Berücksichtigung der Vielfalt (Diversity)

Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist auch die Vielfalt (Diversity) zu berücksich- tigen. Die Vielfalt im Aufsichtsrat der DATA MODUL AG spiegelt sich insbesondere in den unterschiedlichen beruflichen Werdegängen und Tätigkeitsbereichen seiner Mitglieder so- wie deren unterschiedlichen beruflichen, internationalen Erfahrungshorizonten wider.

Kompetenzprofil

Der Aufsichtsrat der DATA MODUL AG hat für das Gesamtgremium ein Kompetenzprofil

beschlossen, welches vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen in folgenden Bereichen vor- sieht: Rechnungslegung und Finanzen; Strategieplanung, -umsetzung und Unternehmens- organisation; Corporate Governance, Compliance und Risikomanagement; Innovation, Forschung und Entwicklung; Markt- und Wettbewerbsumfeld des Unternehmens; Mecha- nik-, Technik- und Elektronikbranche, insbesondere in den Bereichen Display-,Touch-, Embedded- und Systemtechnik oder in ähnlichen Bereichen sowie internationales Markt- verständnis und Kommunikation.

Stand der Umsetzung

Die genannten Zielsetzungen sowie die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamt- gremium sind nach der Einschätzung des Aufsichtsrats bereits jetzt erreicht. Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils wird im Folgenden in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt.

Kristin D.

Richard A.

Eberhard

Russell

Seidlitz

Kurz

(Anteilseigner-

(Anteilseigner-

(Arbeitneh-

vertreterin)

vertreter)

mervertreter)

Zugehörigkeitsdauer

Mitglied seit

15. Juni

18. Dezem-

9. Mai 2019

2016

ber 2018

Persönliche Eignung

Unabhängigkeit1

Diversität

Geburtsjahr

1970

1977

1967

Geschlecht

weiblich

männlich

männlich

Nationalität

US-amerika-

US-amerika-

Deutsch

nisch

nisch

Internationale Erfahrung

Fachliche Eignung

Rechnungslegung und Abschlussprüfung2

Strategieplanung, -umsetzung und Un-

ternehmensorganisation

Compliance und Risikomanagement

Innovation

Forschung und Entwicklung

Markt- und Wettbewerbsumfeld

Mechanik-, Technik- und Elektronikbran-

che

Internationales Marktumfeld

8. Langfristige Nachfolgeplanung

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgepla- nung. Es finden regelmäßig Gespräche zwischen Vorstand und Aufsichtsrat statt, in denen über die Vertragslaufzeit und Verlängerungsmöglichkeit für das aktuelle Vorstandsmitglied

  1. i.S.d. DCGK, basierend auf der Einschätzung des Aufsichtsrats.
  2. i.S.d. AktG und DCGK, basierend auf der Einschätzung des Aufsichtsrats.

gesprochen sowie über mögliche interne Nachfolger*innen, die sich durch Teilnahme am Nachwuchsführungskräfte-Programm für eine Führungsposition im DATA MODUL-Konzern qualifiziert haben, beraten wird.

9. Selbstbeurteilung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat beurteilt regelmäßig, wie wirksam der Aufsichtsrat seine Aufgaben erfüllt. Dazu finden Gespräche statt, in denen die Aufsichtsratsmitglieder ihre Einschätzung zur Wirksamkeit der Arbeitsweise des Aufsichtsrats abgegeben und Verbesserungsmöglichkei- ten vorschlagen können. Im Anschluss erarbeiten die Aufsichtsratsmitglieder konkrete Handlungsempfehlungen.

München, im März 2024

Der Vorstand der DATA MODUL AG

Der Aufsichtsrat der DATA MODUL AG

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Data Modul AG published this content on 22 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 09 April 2024 15:28:08 UTC.