Jahresfinanzbericht 2023

Inhaltsverzeichnis

Geprüfte finanzielle Berichterstattung 2023

Bestätigungsvermerk (Bericht der unabhängigen Abschlussprüfer)

Konzernlagebericht

Konzernabschluss

Glossar, Abkürzungen

Erklärung aller gesetzlichen Vertreter

Unkonsolidierter Einzelabschluss 2023

(nach UGB)

Impressum

Erste Group Bank AG

Am Belvedere 1, A-1100 Wien

E-Mail:investor.relations@erstegroup.com

Internet:https://www.erstegroup.com/de/investoren

Für den Inhalt verantwortlich:

Investor Relations & Accounting Teams, Erste Group

BERICHT DER ABSCHLUSSPRÜFER

BESTÄTIGUNGSVERMERK

BERICHT ZUR PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

PRÜFUNGSURTEIL

Die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes und die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, - im Folgenden auch "wir" ge-nannt - haben den Konzernabschluss der Erste Group Bank AG, Wien, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Ge-schäftsjahr und dem Anhang (Notes) zum Konzernabschluss der Erste Group Bank AG geprüft.

Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 59a BWG i. V. m. § 64 BWG und § 245a UGB.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden "EU-VO") und mit den in Österreich geltenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die An-wendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen bank- und unternehmensrechtlichen sowie be-rufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise zum Datum dieses Bestätigungsvermerks ausrei-chend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

  • - Sachverhalt

  • - Prüferisches Vorgehen

  • - Verweis auf weitergehende Informationen

Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden (erwartete Kreditverluste)

SACHVERHALT

Wertminderungen von Krediten und Darlehen stellen die beste Schätzung des Managements hinsichtlich der erwarteten Verluste aus dem Kreditportfolio zum Abschlussstichtag dar.

Für Kredite und Darlehen an Kunden in Höhe von EUR 199,2 Mrd., die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, hat die Erste Group Bank AG zum 31. Dezember 2023 Risikovorsorgen in Höhe von EUR 3,9 Mrd. zur Abdeckung von Wertminderungen gebildet. Die Bestimmung der Höhe der Risikovorsorgen unterliegt aufgrund der einfließenden Annahmen und zu treffenden Ein-schätzungen einem erheblichen Ermessensspielraum des Managements.

Die Erste Group Bank AG hat zur Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten interne Richtlinien und spezifische Prozesse imple-mentiert. Diese hängen maßgeblich von quantitativen und qualitativen Kriterien ab und erfordern Einschätzungen und Ermes-sensausübungen des Managements.

Zur Bestimmung der Höhe der Wertminderungen werden gemäß IFRS 9 szenariobasierte Discounted-Cashflow-Methoden ange-wandt:

Kollektiv ermittelte Wertminderungen

  • - Für nicht ausgefallene Kredite werden Wertminderungen kollektiv ermittelt und entsprechen, sofern keine signifikante Erhö-hung des Kreditrisikos eingetreten ist, den erwarteten Kreditverlusten bei Ausfall innerhalb der nächsten 12 Monate. Bei einem signifikanten Anstieg des Kreditrisikos von nicht ausgefallenen Krediten werden Wertminderungen in Höhe des erwarteten Ver-lusts über die Restlaufzeit dieser ermittelt. Ebenso werden erwartete Verluste über die Restlaufzeit für jene nicht wertgeminderte Kredite und Darlehen ermittelt, denen im Rahmen der IFRS 9-Umstellung (2018) wegen fehlender Daten kein Kreditrisiko zum Zugangszeitpunkt zugeordnet werden konnte.

  • - Für ausgefallene Kredite und Darlehen mit vergleichbarem Risikoprofil, die für sich genommen nicht als signifikant zu betrach-ten sind, werden die erwarteten Kreditverluste ebenfalls kollektiv ermittelt.

  • - Im Rahmen der kollektiven Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten werden Ausfallswahrscheinlichkeiten, zukunftsgerich-tete Informationen und Parameter, auf Basis derer die erwarteten Cashflows sowie die erwarteten Erlöse aus Sicherheiten ge-schätzt werden, berücksichtigt. Diese Schätzungen werden mit Hilfe statistischer Modelle vorgenommen.

Nicht kollektiv ermittelte Wertminderungen - Für ausgefallene Kredite und Darlehen, die auf Kreditnehmerebene als signifikant zu betrachten sind, werden erwartete Kredit-verluste in einer Einzelfallbetrachtung ermittelt. Diese Wertminderungen werden unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit einzelner Szenarien, der erwarteten Cashflows sowie der erwarteten Erlöse aus der Verwertung von Sicherheiten bestimmt.

Die Modelle, die zur Ermittlung von Wertminderungen entwickelt und implementiert wurden, sind spezifisch für die einzelnen Kreditportfolios. Sowohl für Produkte als auch für das wirtschaftliche Umfeld werden länderspezifische und zukunftsgerichtete Merkmale verwendet, die für die jeweilige Verlustschätzung relevant sind, was zu einer erhöhten Komplexität der Modelle und In-putfaktoren führt. Die der Schätzung von Wertminderungen von Krediten und Darlehen, insbesondere der Berücksichtigung zu-künftiger wirtschaftlicher Verhältnisse, inhärenten Unsicherheiten sind auch 2023 durch die geopolitische und wirtschaftliche Situation erhöht.

Die Erste Group Bank AG hat diesem Umstand durch kollektive Stufenzuteilung und In-Model Anpassung Rechnung getragen:

  • - Zum einen wurden auf der Grundlage expertenbasierter Kriterienkataloge Kundengruppen identifiziert, die von den negativen wirtschaftlichen Entwicklungen potenziell besonders betroffen sind. Für diese Kundengruppen wird untersucht, ob es zu einer kollektiven signifikanten Erhöhung des Kreditrisikos gekommen ist, die am einzelnen Finanzinstrument noch nicht feststellbar ist (kollektive Stufenzuteilung).

  • - Bei den in die Modellierung der erwarteten Kreditverluste einbezogenen zukunftsgerichteten Informationen trägt die Erste Group Bank AG, wie in Note 40 weiter ausgeführt, der erhöhten Unsicherheit über die zukünftigen volkswirtschaftlichen Entwicklun-gen durch Anpassungen der makroökonomischen Annahmen und eine hohe Gewichtung des verwendeten Downside-Szenarios Rechnung (In-Model Anpassung).

Details zur Methodik werden in der Note 40 dargestellt.

Aufgrund

  • - des großen Ermessensspielraums des Managements in der Ausgestaltung der Overlays, inkl. der Festlegung und Gewichtung makroökonomischer Zukunftsszenarien,

  • - der hohen Unsicherheiten der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungen, die mit einem hohen Maß an prüferischem Ermes-sen einhergehen,

  • - der Komplexität der Modelle und interdependenten Annahmen und des damit verbundenen Prüfungsaufwands und

  • - des Volumens der Risikovorsorgen haben wir diesen Bereich als wesentlichen Prüfungssachverhalt identifiziert.

PRÜFERISCHES VORGEHEN

Um die Angemessenheit der Wertminderungen von Krediten und Darlehen an Kunden zu beurteilen, haben wir

  • - unser Verständnis der von der Erste Group Bank AG angewandten Berechnungsmethodik für erwartete Kreditverluste auf der Grundlage von Richtlinien, Dokumentationen und Interviews aktualisiert und die Übereinstimmung mit den Anforderungen von IFRS 9 überprüft. Dabei lag der Schwerpunkt auf den Anpassungen von Methoden und Prozessen, die angewendet wurden, um die erhöhten Unsicherheiten im gegenwärtigen und zukünftigen Umfeld in den erwarteten Kreditverlusten zu erfassen.

  • - die Kontrollaktivitäten im Kreditrisikomanagement und in den Kreditgeschäftsprozessen evaluiert und Schlüsselkontrollen ge-testet, insbesondere hinsichtlich der Kreditgenehmigung, der laufenden Überwachung und des Frühwarnungssystems, sowie der

Prozesse rund um die Früherkennung von Ausfällen sowie die Beurteilung, dass eine Rückzahlung als unwahrscheinlich erachtet wird ("unlikely to pay", UTP), erhoben und kritisch gewürdigt.

  • - im Bereich der Ratingmodelle und Sicherheitenbewertung Kontrollaktivitäten evaluiert und Schlüsselkontrollen getestet.

  • - die Modell-Governance sowie Validierungsprozesse evaluiert und jene Informationen kritisch gewürdigt, die an das Management berichtet wurden. Wir haben mithilfe unserer Experten die Ergebnisse von Backtesting und Modellvalidierungen überprüft.

  • - die Angemessenheit von Kreditrisiko-Parametern und -Modellen unter Berücksichtigung der möglichen Strukturbrüche in den beobachtbaren Daten untersucht und kritisch gewürdigt und die Plausibilität von Erwartungen und Schätzungen, die aufgrund solcher Verzerrungen vorgenommen wurden, um signifikante Erhöhungen des Kreditrisikos einzelner Kunden oder von Kun-dengruppen zu identifizieren, beurteilt.

  • - für ausgewählte Portfolien die korrekte Stufenzuteilung gemäß den relevanten Richtlinien getestet.

  • - Sensitivitäten und Auswirkungen der IFRS 9-spezifischen Modellaspekte analysiert.

  • - evaluiert, ob Schlüsselkomponenten der Berechnung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss-Berechnung) korrekt in die Modelle einbezogen werden, indem wir Walkthroughs durchgeführt und Steuerungstabellen überprüft haben.

  • - für ausgewählte Portfolien die korrekte Expected Credit Loss-Berechnung getestet.

  • - die Angemessenheit und Plausibilität zukunftsgerichteter Informationen beurteilt, die in die Schätzungen einfließen. Dabei ha-ben wir insbesondere die zugrunde gelegten makroökonomischen Prognosen mit externen Informationsquellen verglichen und die Szenariengewichtung kritisch gewürdigt.

  • - anhand von Stichproben getestet, ob Verlustereignisse gemäß den internen Richtlinien identifiziert wurden, und beurteilt, ob Ereignisse eingetreten sind, welche die Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers in Bezug auf die Kreditforderung erheblich beeinflussen. Außerdem haben wir anhand von Stichproben die Angemessenheit der Risikovorsorgen geprüft und die unterstell-ten Szenarien sowie die geschätzten erwarteten Cashflows beurteilt.

VERWEIS AUF WEITERGEHENDE INFORMATIONEN

Zu weiteren Details über die Bestimmung von erwarteten Kreditverlusten sowie über die Ausgestaltung der dafür eingesetzten Mo-delle verweisen wir auf die Ausführungen des Managements in Punkt c) "Wesentliche Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen" und Punkt 37. "Bemessung des erwarteten Kreditverlustes".

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Infor-mationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bestätigungsvermerk.

Den konsolidierten Corporate Governance-Bericht gemäß § 267b UGB sowie den konsolidierten nichtfinanziellen Bericht gemäß § 267a UGB haben wir vor dem Datum des Bestätigungsvermerks erlangt, die übrigen Teile des Geschäftsberichtes werden uns voraus-sichtlich nach diesem Datum zur Verfügung gestellt.

Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt er-scheinen.

Falls wir auf der Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Prüfungsausschusses für den Konzernabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstim-mung mit den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den zusätzlichen Anforderungen des § 59a BWG i. V. m. § 64 BWG und § 245a UGB ein möglichst getreues Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstä-tigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstä-tigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns.

Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses

Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prü-fungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstim-mung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses ge-troffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.

Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Er-messen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus gilt:

  • - Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-mern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnach-weise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultie-rendes, da dolose Handlungen, kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar-stellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

  • - Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Konzerns abzugeben.

  • - Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusam-menhängende Angaben.

  • - Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Fähig-keit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir die Schlussfolgerung ziehen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizie-ren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr des Konzerns von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben.

  • - Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird.

  • - Wir erlangen ausreichende geeignete Prüfungsnachweise zu den Finanzinformationen der Einheiten oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die Alleinverantwortung für unser Prüfungsurteil.

Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kon-trollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.

Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unab-hängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen ver-nünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und - sofern einschlägig - damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Konzernabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prü-fungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

BERICHT ZUM KONZERNLAGEBERICHT

Der Konzernlagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichtes in Übereinstimmung mit den österrei-chischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den sondergesetzlichen Bestimmungen.

Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichtes durchgeführt.

URTEIL

Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss.

ERKLÄRUNG

Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.

ZUSÄTZLICHE ANGABEN NACH ARTIKEL 10 DER EU-VO

Gemäß §§ 23 und 24 SpG ist die Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes der gesetzliche Abschlussprüfer der Erste Group Bank AG, Wien. Aufgrund § 23 Abs. 3 SpG i. V. m. §§ 60 und 61 BWG erstreckt sich die Prüfpflicht auch auf den Konzernabschluss.

Die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien, wurde, in Anwendung von § 1 Abs. 1 der Prüfordnung für Sparkassen, Anlage zu § 24 SpG, von der Hauptversammlung am 18. Mai 2022 als zusätzlicher Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt und im An-schluss vom Aufsichtsrat beauftragt. In der Hauptversammlung am 12. Mai 2023 wurde die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH als zu-sätzlicher Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 gewählt und im Anschluss vom Aufsichtsrat beauftragt. Die PwC Wirtschaftsprüfung GmbH ist seit dem Geschäftsjahr 2017 ununterbrochen zusätzlicher Abschlussprüfer.

Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Konzernabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungs-ausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages sind Herr MMag. Herwig Hierzer, MBA, Wirtschaftsprüfer, (Prüfungsstelle des Sparkassen-Prüfungsverbandes) und Frau Dipl.Kfm.Univ. Dorotea-E. Rebmann, Wirtschaftsprüfer, (PwC Wirtschaftsprüfung GmbH, Wien), verantwortlich.

Wien, 29. Februar 2024

Sparkassen-Prüfungsverband

Prüfungsstelle (Bankprüfer)MMag. Herwig Hierzer, MBA

Dr. Gregor Seisser, CFA

Wirtschaftsprüfer

WirtschaftsprüferPwC Wirtschaftsprüfung GmbH

Dipl.Kfm.Univ. Dorotea-E. Rebmann

Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernab-schluss samt Konzernlagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.

Konzernlagebericht

Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage

Wirtschaftliches Umfeld

2023 schwächte sich das Weltwirtschaftswachstum, vor allem wegen anhaltender - wenngleich nachlassender - Verwerfungen auf den Energie- und Nahrungsmittelmärkten sowie einer weiterhin restriktiven Geldpolitik zur Eindämmung der starken Inflation, ab. Die Inflationsraten gingen zurück, blieben in vielen Volkswirtschaften aber dennoch über dem Zielwert. Zusätzlich war das Jahr von vermehrten geopolitischen Spannungen und Naturkatastrophen geprägt. Neben militärischen Konflikten - insbesondere dem an-dauernden Krieg zwischen Russland und der Ukraine und dem israelisch-palästinensischen Konflikt - schwächten die Insolvenzen mehrerer Regionalbanken in den USA sowie die Insolvenz der Credit Suisse - der zweitgrößten und global systemrelevanten Schwei-zer Bank - das Vertrauen der Investoren. Vor diesem Hintergrund erreichte die Weltwirtschaft eine Wachstumsrate von 3,1%.

Von den entwickelten Volkswirtschaften überraschten die Vereinigten Staaten positiv mit stabilem Konsum und Investitionen. Die US-Wirtschaft wuchs um 2,5%, trotz erhöhter Spannungen im Handel mit China, Bankenpleiten und der Haushaltskrise, die zur ersten Herabstufung des Ratings der langfristigen Staatsschulden seit 2011 führte. Die Erwartungen für die Eurozone wurden im Lauf des Jahres nach unten revidiert. Das GDP lag zum Jahresende bei 0,5%. Die starke Nachfrage nach Dienstleistungen unterstützte die dienstleistungsorientierten Volkswirtschaften, darunter insbesondere wichtige Tourismusländer wie Frankreich, Spanien und Kroatien, während die deutsche Wirtschaft sich leicht abschwächte. In Japan erholte sich das Wachstum aufgrund eines nachfrage-bezogenen Nachholbedarfs und des Wiederanspringens von Autoexporten und des Tourismus. Zahlreiche Schwellenländer erwiesen sich als durchaus robust, mit der Ausnahme von China, dessen Wirtschaftswachstum unter den Erwartungen blieb. Indien entwi-ckelte sich wieder besser als andere große Schwellenländer. Die Arbeitsmärkte blieben insbesondere in entwickelten Volkswirtschaf-ten bei historisch niedrigen Arbeitslosenquoten robust.

Die führenden Zentralbanken setzten ihre Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung fort. Die US-Zentralbank Federal Reserve (Fed) hob ihren Taggeldsatz (Federal Funds Rate) in vier Schritten von 4,00% auf 5,50% an, deutete im Dezember 2023 jedoch an, dass der Leitzins damit seinen Höchststand schon erreicht habe oder diesem zumindest nahe sei. Die Europäische Zentralbank (EZB) erhöhte den Leitzinssatz der Währungsunion ebenfalls im Lauf des Jahres in sechs Schritten von 2,50% auf 4,50%. Im Gegensatz zur Fed machte der EZB-Rat keine konkreten Aussagen zu bevorstehenden Zinssenkungen. Während die Wertpapierbestände der EZB aus dem Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (Asset Purchase Programme - APP) weiterhin stetig zurückgingen, wird das Portfolio aus dem Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) ab Mitte 2024 um mo-natlich EUR 7,5 Mrd abgebaut werden. Andere bedeutende Zentralbanken wie die Bank of England und die Schweizerische Natio-nalbank hoben im Jahr 2023 ebenfalls ihre Leitzinsen an. Zum Jahresende 2023 lag die Gesamtinflation nicht zuletzt infolge der im Jahresverlauf rückläufigen Energie- und Lebensmittelpreise unter dem 2022 erreichten Höchststand. Alle Mitglieder der Eurozone verzeichneten zum Jahresende 2023 einstellige Inflationsraten.

Die österreichische Wirtschaftsleistung entwickelte sich schwächer als ursprünglich erwartet und lag unter dem Durchschnitt der Europäischen Union. Die sich abschwächende Entwicklung verlief auf breiter Basis, wobei insbesondere der Privatkonsum und die Investitionstätigkeit Schwäche zeigten. Der Privatkonsum litt unter den rückläufigen verfügbaren Haushaltseinkommen, wenngleich diese zum Teil durch verschiedene Subventionen ausgeglichen wurden. Besonders ausgeprägt war der Rückgang der Investitionstä-tigkeit im Bausektor, mit Ausnahme des Infrastrukturbereichs. Die von den Bereichen Maschinenbau, Chemie und Nahrungsmittel getriebenen Exporte gestalteten sich zu Jahresbeginn noch stärker und trugen zum Wirtschaftswachstum bei. Der Tourismus entwi-ckelte sich sehr gut, wobei die Übernachtungen während der Sommersaison den seit Jahrzehnten höchsten Stand erreichten. Die Landwirtschaft entwickelte sich ebenfalls gut, leistete allerdings keinen signifikanten Beitrag zum BIP. Insgesamt schrumpfte die österreichische Wirtschaft um 0,7%.

Die Inflation begann in Österreich Anfang 2023 zu sinken. Die Jahresinflation erreichte ihren Höchststand im Jänner 2023 mit 11,2%. Die durchschnittliche Inflation belief sich auf 7,7% und lag damit über dem Durchschnitt der EU. Der österreichische Arbeitsmarkt blieb das gesamte Jahr hindurch stabil. Die Arbeitslosenquote belief sich auf 5,1%. Das gesamtstaatliche Defizit sank von 3,5% des BIP auf 2,7%, was hauptsächlich dem Auslaufen der Covid-19-Maßnahmen und dem dynamischen dessen Wachstum der Steuerein-nahmen zuzuschreiben war.

Die Volkswirtschaften Zentral- und Osteuropas verzeichneten gegenüber dem Vorjahr eine deutliche Abschwächung. Die Wachs-tumsprognosen wurden im Jahresverlauf leicht nach unten korrigiert, da die Konjunktur durch die rückläufige, aber immer nochhohe Inflation und ein restriktives geldpolitisches Umfeld beeinflusst wurde. Der Konsum der privaten Haushalte blieb das gesamte Jahr hindurch gedämpft. Die Exporte litten unter dem eingeschränkten Wachstum der Haupthandelspartner in der Region, was sich negativ auf die Industrieproduktion auswirkte. Der Rückgang der Auslandsnachfrage zeigte sich in den stark von der deutschen Wirtschaft abhängigen Ländern wie Tschechien und Ungarn am deutlichsten, während sich die Exporte der Slowakei dank nachlas-sender Lieferkettenprobleme und weiterer Investitionen in die Automobilindustrie günstig entwickelten. Nach dem starken Lage-raufbau im Vorjahr sanken die Lagerbestände in den meisten CEE-Ländern. In Rumänien und Ungarn leistete die landwirtschaftliche Produktion einen positiven Beitrag. Kroatien profitierte wieder von einer sehr guten Entwicklung im Touris-mussektor und konnte die beste Wirtschaftsentwicklung in der Region vorweisen. Insgesamt lagen die BIP-Wachstumsraten der CEE-Wirtschaften 2023 zwischen -0,9% in Ungarn und 2,5% in Serbien.

Trotz der Konjunkturschwäche blieben die Arbeitsmärkte sehr robust, wobei Länder wie Ungarn und Tschechien die niedrigsten Arbeitslosenquoten innerhalb der Europäischen Union aufwiesen. Angesichts erhöhter Inflationsraten setzten die Zentralbanken ihre restriktive Geldpolitik fort, was die Inflation in sämtlichen CEE-Ländern bis zum Jahresende in den einstelligen Bereich sinken ließ. Dieser dynamische Rückgang ermöglichte in einigen Nichteuroländern eine geldpolitische Lockerung: Die ungarische und die tschechische Nationalbank führten im letzten Quartal des Jahres erste Zinssenkungen durch. Die CEE-Staaten setzten eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung von privaten Haushalten und Unternehmen um, darunter eine Deckelung von Strom- und Treibstoffpreisen sowie direkte Energiesubventionen. Sondergewinnsteuern und eigene Bankensteuern wurden in einer Reihe von CEE-Ländern eingeführt, so z.B. in Ungarn, der Slowakei und Rumänien. Während die Tschechische Krone gegenüber dem Euro abwertete, blieben die meisten CEE-Währungen im Jahresverlauf relativ stabil. Am 1. Jänner 2023 trat Kroatien der Eurozone als 20. Mitglied bei.

Analyse des Geschäftsverlaufs

Im Konzernlagebericht werden die GuV-Zahlen 2023 mit jenen von 2022 und die Bilanzwerte zum 31. Dezember 2023 mit jenen zum 31. Dezember 2022 verglichen. Die gesamte Entwicklung ist im Konzernanhang detailliert dargestellt.

Gewinn- und Verlustrechnung

in EUR Mio

2022

2023

Änderung

Zinsüberschuss

5951

7228

215%

Provisionsüberschuss

2452

2640

76%

Handelsergebnis & Gewinne/Verluste von Finanzinstrumenten FVPL

-47

449

n/v

Betriebserträge

8571

10552

231%

Betriebsaufwendungen

-4575

-5020

97%

Betriebsergebnis

3996

5532

384%

Ergebnis aus Wertminderungen von Finanzinstrumenten

-300

-128

-573%

Sonstiger betrieblicher Erfolg

-399

-468

174%

Steuern und Abgaben auf das Bankgeschäft

-187

-183

-19%

Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen

3222

4795

488%

Steuern vom Einkommen

-556

-874

572%

Periodenergebnis

2666

3921

470%

Nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnendes Periodenergebnis

502

923

840%

Eigentümern des Mutterunternehmens zuzurechnendes Periodenergebnis

2165

2998

385%

Zinsüberschuss

Der Zinsüberschuss erhöhte sich sowohl im Privat- als auch im Firmenkundengeschäft signifikant. Der deutliche Anstieg resultierte aus höheren Zinsen insbesondere in Österreich, Ungarn, Kroatien und Rumänien, sowie dem höheren Kreditvolumen in nahezu allen Kernmärkten. In Tschechien hingegen belasteten gestiegene Zinsaufwendungen auf Einlagen und die verzögerten Zinsanpas-sungen bei Privatkrediten den Zinsüberschuss. Die Zinsspanne (annualisierte Summe von Zinsüberschuss, Dividendeneinkommen und Periodenergebnis aus Anteilen an At Equity-bewerteten Unternehmen, dividiert durch durchschnittliche zinstragende Aktiva) stieg deutlich auf 2,50% (2,21%).

Provisionsüberschuss

Zuwächse konnten in allen Kernmärkten und in fast allen Provisionskategorien erzielt werden. Ein deutlicher Anstieg wurde insbe-sondere bei den Zahlungsverkehrsdienstleistungen - bedingt sowohl durch eine höhere Anzahl an Transaktionen als auch durch Preisanpassungen - in allen Geschäftssegmenten ausgenommen Serbien verzeichnet. Weiterhin positiv entwickelten sich auch die Beiträge aus der Vermögensverwaltung und dem Kreditgeschäft.

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Erste Group Bank AG published this content on 29 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 29 March 2024 16:05:27 UTC.