FCR Immobilien AG
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Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG der FCR Immobilien AG zum
Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 17.04.2024
Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der FCR Immobilien AG, Pullach im Isartal, zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022
Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden und werden. Die Erklärung ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen. Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält neben Darstellungen des geltenden Aktienrechts Empfehlungen, von denen die Gesellschaft abweichen kann. Die Gesellschaft ist aber dann verpflichtet, Abweichungen jährlich offen zu legen und zu begründen.
Vorstand und Aufsichtsrat der FCR Immobilien AG erklären mit dem Beschluss vom 17.04.2024, dass die FCR Immobilien AG auch künftig den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex folgen und mit folgenden begründeten Ausnahmen entsprechen wird.
FCR Immobilien AG • HRB 210430 • Amtsgericht München • Umsatzsteuer-ID: DE294100788
Vorstand: Falk Raudies (Vors.), Christoph Schillmaier • Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Franz-Joseph Busse
Raiffeisenbank Pfaffenhofen a.d. Glonn eG
IBAN DE44 7016 9186 0000 1662 27
Empfehlung | A.1 | des | Deutschen | Corporate | Governance | Kodex: |
Chancen und Risiken durch Sozial- und Umweltfaktoren
Der Vorstand setzt sich derzeit mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen auseinander und identifiziert und bewertet ökologische und soziale Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit, um zukünftig der Empfehlung A.1 vollumfänglich entsprechen zu können.
Empfehlung A.2 (vormals A.1) des Deutschen Corporate Governance Kodex: Beachtung von Diversität bei Besetzung von Führungspositionen
Der Vorstand folgt derzeit nicht der Empfehlung, bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversität) zu achten. Der Vorstand ist der Ansicht, dass die fachliche Eignung entscheidend für die Besetzung von Führungspositionen ist.
Empfehlung | A.3 | des | Deutschen | Corporate | Governance | Kodex: |
Nachhaltigkeitsbezogene Ziele im internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem
Der Vorstand setzt sich derzeit mit der Weiterentwicklung des Kontroll- und Risikomanagementsystems mit besonderem Blick auf nachhaltigkeitsbezogene Sachverhalte (Ziele, Daten etc.) auseinander, um zukünftig der Empfehlung A.3 vollumfänglich entsprechen zu können.
Empfehlung A.4 (vormals A.2) des Deutschen Corporate Governance Kodex: Compliance Management System
Die FCR Immobilien AG hat zahlreiche Tools im Risikomanagement entwickelt, um potenzielle Risiken erfassen zu können, die sich auf die zukünftige Entwicklung des Unternehmens ungünstig auswirken und somit zu einer Gefährdung des Unternehmensbestands führen können. Das System ist auf die derzeit überschaubare Unternehmensgröße mit flachen Hierarchieebenen zugeschnitten. Weitergehende Maßnahmen für das sogenannte Whistleblowing zu implementieren, hält die Gesellschaft mit Blick auf ihre Größe, Struktur und vorhandenen Tools für nicht zielführend.
FCR Immobilien AG • HRB 210430 • Amtsgericht München • Umsatzsteuer-ID: DE294100788
Vorstand: Falk Raudies (Vors.), Christoph Schillmaier• Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Franz-Joseph Busse
Raiffeisenbank Pfaffenhofen a.d. Glonn eG
IBAN DE44 7016 9186 0000 1662 27
Empfehlung | B.1 | des | Deutschen | Corporate | Governance | Kodex: |
Beachtung von Diversität bei Zusammensetzung des Vorstands
Der Aufsichtsrat folgt derzeit nicht der Empfehlung, bei der Bestellung von Vorstandsmitgliedern im Unternehmen auf Vielfalt (Diversität) zu achten. Für den Aufsichtsrat ist die fachliche Eignung die entscheidende Voraussetzung für eine etwaige Bestellung.
Empfehlung | B.2 | des | Deutschen | Corporate | Governance | Kodex: |
Langfristige Nachfolgeplanung durch Aufsichtsrat
Aufgrund des Alters des gegenwärtigen Vorstands (CEO: 49 Jahre, CFO: 36 Jahre) ist der
Aufsichtsrat der Auffassung, dass derzeit keine langfristige Nachfolgeplanung erforderlich ist.
Empfehlung | C.1 | des | Deutschen | Corporate | Governance | Kodex: |
Benennung von Zielen, Berücksichtigung von Diversität, Erarbeitung Kompetenzprofil |
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Geschäfte der Gesellschaft auf Basis der Satzung, der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und der entsprechenden Gesetze. Aus Sicht der Gesellschaft ist die fachliche Eignung entscheidend für die Besetzung eines Aufsichtsrats. Aus diesen Gründen ist die Benennung von Zielen, die Berücksichtigung von Diversität sowie die Erarbeitung eines
Kompetenzprofils aus Sicht der Gesellschaft nicht erforderlich.
Empfehlung D.2. bis D.4 (vormals D.5) des Deutschen Corporate Governance Kodex: Ausschüsse des Aufsichtsrats
Mit Blick auf die geringe Mitgliederanzahl des Aufsichtsrats hält die Gesellschaft eine Bildung
von Ausschüssen für nicht erforderlich.
Empfehlung | F.2 | des | Deutschen | Corporate | Governance | Kodex: |
Konzernabschluss
Die Gesellschaft orientiert sich bei der öffentlichen Zurverfügungstellung des Konzernjahresberichts an den gesetzlichen Vorgaben. So erfolgt spätestens vier Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, also bis 30.04., eine entsprechende Bekanntmachung.
FCR Immobilien AG • HRB 210430 • Amtsgericht München • Umsatzsteuer-ID: DE294100788
Vorstand: Falk Raudies (Vors.), Christoph Schillmaier• Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Franz-Joseph Busse
Raiffeisenbank Pfaffenhofen a.d. Glonn eG
IBAN DE44 7016 9186 0000 1662 27
Empfehlung | G.10 | des | Deutschen | Corporate | Governance | Kodex: |
Vergütung des Vorstands
Den Mitgliedern des Vorstandes wird im Rahmen von Long-Term-Incentives (kurz LTI) eine langfristige variable Vergütung gewährt. Bemessungsgrundlage für die Langfristvergütung im Allgemeinen ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes. Der LTI orientiert sich insbesondere an der Aktienkursentwicklung und der Rentabilität je Aktie. Durch diese der langfristigen Vergütungskomponente zugrunde gelegten Leistungskriterien wird die langfristige Entwicklung der FCR Immobilien AG gefördert. Die Auszahlung des LTI erfolgt erst nach dem Ablauf von drei weiteren Geschäftsjahren in bar. Hierbei wird aus dem Grad der Zielerreichung der drei Jahre ein Durchschnittswert gebildet, woraus sich der LTI-Betrag ergibt, der nach Ablauf der drei Jahre ausgezahlt wird. Aus diesem Grund ist die Gesellschaft der Auffassung, dass eine zusätzliche Gewährung der variablen Vergütung in Aktien nicht erforderlich ist.
Empfehlung | G.16 | des | Deutschen | Corporate | Governance | Kodex: |
Anrechnung Vergütung bei Übernahme konzernfremder Aufsichtsratsmandate
Der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft besitzt derzeit ein konzernfremdes Aufsichtsratsmandat. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass dies keine negative Auswirkung auf die Tätigkeit bei der Gesellschaft hat. Aus diesem Grund sieht der Aufsichtsrat keinen Grund, eine etwaige Anrechnung vorzunehmen.
Pullach im Isartal, 17.04.2024
Der Vorstand: | Für den Aufsichtsrat: |
Falk Raudies | Christoph Schillmaier | Professor Dr. Franz-Joseph Busse |
Vorsitzender des Vorstands | Finanzvorstand | Vorsitzender des Aufsichtsrats |
FCR Immobilien AG • HRB 210430 • Amtsgericht München • Umsatzsteuer-ID: DE294100788
Vorstand: Falk Raudies (Vors.), Christoph Schillmaier• Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Franz-Joseph Busse
Raiffeisenbank Pfaffenhofen a.d. Glonn eG
IBAN DE44 7016 9186 0000 1662 27
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FCR Immobilien AG published this content on 25 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 15:08:28 UTC.