GELSENWASSER AG

Ordentliche Hauptversammlung am Mittwoch, 12. Juni 2024, 12:00 Uhr (MESZ)

Formular zur Vollmachtserteilung an einen Dritten

Eintrittskartennummer:

............................................. Anzahl Aktien:

ausgestellt auf:

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(Vorname, Name, Wohnort)

Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch einen Intermediär (z. B. ein Kreditinstitut), eine Vereinigung von Aktionären, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Auch im Fall einer solchen Stimmrechtsvertretung sind eine rechtzeitige Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den in der Einladung zur Hauptversammlung ausgeführten Bestimmungen, die im Bundesanzeiger am 24. April 2024 veröffentlicht wurden, erforderlich.

Wenn weder ein Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), eine Aktionärsvereinigung, ein Stimmrechtsberater noch eine diesen nach § 135 AktG gleich gestellte Institution oder Person, bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gemäß § 126b BGB zu erteilen. Der Widerruf einer Vollmacht und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen in solchen Fällen ebenfalls der Textform.

Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen.

Der Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann gegenüber der Gesellschaft dadurch geführt werden, dass dieser die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorweist. Für eine Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:

GELSENWASSER AG Bereich Finanzen Willy-Brandt-Allee 26

45891 Gelsenkirchen Telefax: + 49 (0) 209 708-732

E-Mail: finanzen@gelsenwasser.de

Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.

Darüber hinaus kann eine Vollmacht auch vor Ort in der Hauptversammlung erteilt und nachgewiesen oder widerrufen werden. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Für die Bevollmächtigung eines Intermediärs (z. B. eines Kreditinstituts), einer Aktionärsvereinigung, eines Stimmrechtsberaters oder einer diesen nach

  • 135 AktG gleich gestellten Person oder Institution sowie den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen.

Bitte beachten Sie auch die rechtlich maßgeblichen Hinweise in der Tagesordnung unter "Weitere Angaben zur Einberufung".

Vollmacht

Ich/Wir bevollmächtige(n) Herrn/Frau

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(Name, Vorname, Wohnort)

mich/uns in der am 12. Juni 2024 stattfindenden ordentliche Hauptversammlung der GELSENWASSER AG zu vertreten und insbesondere mein/unser Stimmrecht unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB für mich/uns auszuüben. Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt, einen Unterbevollmächtigten zu bestellen oder die Vollmacht auf einen Dritten zu übertragen.

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Ort / Datum / Unterschrift bzw. andere Erklärung i. S. v. § 126b BGB

Bitte informieren Sie Ihren Bevollmächtigten über die unter https://www.gelsenwasser.de/hauptversammlung veröffentlichten Hinweise zum Datenschutz.

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Gelsenwasser AG published this content on 07 May 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 07 May 2024 16:33:01 UTC.