Bei der Ausgestaltung des Vergütungssystems und der Höhe und Struktur der Vergütung des Vorstands berücksichtigt der Aufsichtsrat folgende Grundsätze:
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder leistet in ihrer Gesamtheit einen wesentlichen Anteil zur - nachhaltigen Unternehmensentwicklung sowie zur Förderung der Geschäftsstrategie. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder stellt sicher, dass besondere Leistungen angemessen honoriert - werden und Zielverfehlungen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder ist sowohl in ihrer Höhe als auch in ihrer Struktur marktüblich und - trägt der Größe, der Komplexität sowie der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens Rechnung. - Die Vergütung berücksichtigt den jeweiligen Verantwortungsbereich jedes Vorstandsmitglieds, die persönlichen Leistungen der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Leistungen des Gesamtvorstands. Zusammensetzung der Vergütung Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Komponenten zusammen. Erfolgsunabhängige Komponenten sind a) Jahresfixgehalt (Festgehalt); b) Nebenleistungen (wie z.B. Dienstwagen, Reisekostenerstattung, Unfallversicherung, D& O-Versicherung; Altersversorgung). A.
Erfolgsabhängige Komponenten sind
a) Kurzfristige variable Vergütung (variabler Jahresbonus); b) Langfristige variable Vergütung (Aktienoptionen).
Durch die Kombination von erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten schafft die
Gesellschaft einen attraktiven Anreiz für bestehende und potenzielle Vorstandsmitglieder, zu einer
nachhaltigen und langfristigen Unternehmensentwicklung beizutragen. Variable Vergütungen sind der
wesentliche materielle Anreiz, um die Ziele der Geschäftspolitik zu verfolgen. Sie sind Motivation und
Belohnung für konkretes Handeln, für operative Leistungen, für eine strategische Ausrichtung, die die
langfristige Entwicklung der Gesellschaft fördert, und für verantwortungsbewusstes Verhalten.
Erfolgsunabhängige Vergütung Jahresfixgehalt (Festgehalt) a. Jedes Vorstandsmitglied erhält eine erfolgsunabhängige feste (fixe) Vergütung, die in monatlichen Raten ausbezahlt wird. Die Höhe der festen Vergütung wird auf der Grundlage der vorstehend dargestellten Grundsätze festgelegt. Nebenleistungen Neben dem Festgehalt werden den Mitgliedern des Vorstands folgende Nebenleistungen gewährt: Bereitstellung eines Dienstwagens oder BahnCard 100 1. Klasse, bis zu einem (1) maximalen Betrag (für die Leasingrate eines Dienstwagens) von EUR 1.000 pro Monat; Abschluss einer Unfallversicherung (Deckungssumme Todesfall EUR 100.000 und 1. (2) Invaliditätsfall EUR 500.000) und diesbezügliche Zahlung der Versicherungsbeiträge; b. Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung: Die einzelnen Zuschüsse entsprechen in ihrer Höhe der Hälfte der von dem Vorstandsmitglied gezahlten (3) Beiträge, höchstens jedoch den jeweils unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen gesetzlich geschuldeten Höchstbetrag des Arbeitgeberanteils der Kranken- und Pflegeversicherung; Abschluss einer D&O-Versicherung mit Selbstbehalt entsprechend der gesetzlich (4) vorgeschriebenen Mindesthöhe; Zahlung eines Betrags von bis zu maximal EUR 14.000 pro Jahr für die (5) Altersversorgung; (6) Erstattung der Kosten von Dienstreisen.
Die aus den oben angeführten Nebenleistungen resultierenden sonstigen Bezüge können von der Höhe des betrieblichen Aufwands (Kosten) der Nebenleistungen abweichen.
Erfolgsabhängige Vergütung Neben der festen Vergütung haben die Vorstandsmitglieder Anspruch auf eine variable Vergütung in Abhängigkeit von der Erreichung mehrerer durch den Aufsichtsrat vorab festgelegter, langfristiger, nachhaltiger, strategischer und finanzieller Unternehmensziele. Die Erreichung der Ziele muss dabei nicht unbedingt exakt messbar, aber auf jeden Fall verifizierbar sein. Der Zusammenhang zwischen der Erreichung der Ziele und der variablen Vergütung wird vorher festgelegt und darf nicht nachträglich verändert werden. Der Grad der Zielerreichung und die damit verbundene Höhe der variablen Vergütung werden durch den Aufsichtsrat beurteilt und festgestellt. a. Kurzfristige variable Vergütung
Im Mittelpunkt der kurzfristig variablen Vergütung stehen vor allem operative Metriken.
Festlegung der kurzfristigen Ziele:
Vom Aufsichtsrat werden jährlich sowohl einheitliche kurzfristige Ziele für alle Vorstandsmitglieder
als auch darüber hinaus für jedes Vorstandsmitglied individuell geltende kurzfristige Ziele festgelegt.
Die kurzfristigen Ziele werden vom Aufsichtsrat untereinander gewichtet.
Ermittlung der Höhe der kurzfristigen variablen Vergütung:
Grundsätzlich können kurzfristige Ziele zwischen 0 % und 100 % erreicht werden. Die Zielerreichung
wird arithmetisch, gegebenenfalls mit einer entsprechenden Gewichtung der Ziele, ermittelt (z.B. 4 von 5
vollständig erreichten Zielen = 80 % Zielerreichung).
Die kurzfristige variable Vergütung des Vorstandsmitglieds Dr. Schmidt-Brand ist auf EUR 100.000
begrenzt, die kurzfristige variable Vergütung des Vorstandsmitglieds Prof. Dr. Pahl ebenfalls auf EUR
100.000.
Der kurzfristige Bonus ist insoweit nach oben begrenzt ('kurzfristiger Bonus-Cap').
b. Ermittlung der Höhe der Jahreserfolgsvergütung (kurzfristiger Bonus)
Aus dem Grad der Zielerreichung, bezogen auf die einzelnen Ziele unter Berücksichtigung der diesem
Ziel zugeordneten Gewichtung, errechnet sich die Höhe der Jahreserfolgsvergütung.
Es werden bei 100%iger Zielerreichung der kurzfristigen variablen Vergütung 100 % der erreichten
Jahreserfolgsvergütung nach der Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das betreffende
Geschäftsjahr in bar ausbezahlt. Das betreffende Vorstandsmitglied kann über den ausbezahlten Betrag der
kurzfristig variablen Vergütung sofort nach eigenem Ermessen verfügen.
c. Aktienoptionen (langfristig variable Vergütung) 2.
Darüber hinaus können die Vorstände als langfristig variable Vergütung Aktienoptionen auf der
Grundlage des im Zeitpunkt der Ausgabe gültigen Aktienoptionsprogramms der Gesellschaft erhalten.
Hierdurch sollen Leistungsanreize geschaffen werden, die auf Nachhaltigkeit und Langfristigkeit des
Unternehmenserfolgs ausgerichtet sind.
Die Vorstandsmitglieder erhalten in diesem Fall Aktienoptionen, die entweder in einer Tranche oder
mehreren Tranchen ausgegeben werden.
Der Ausübungspreis entspricht dem Durchschnittsschlusskurs der letzten 10 Handelstage vor Ausgabe der
Aktienoptionen (Zuteilungstag). Die Vorstandsmitglieder können die Optionsrechte frühestens nach Ablauf
einer Wartezeit von vier Jahren beginnend mit dem Zuteilungstag des jeweiligen Bezugsrechts ausüben.
Weitere zwei Voraussetzungen sind erforderlich:
Der Durchschnittsschlusskurs an den 10 Handelstagen vor der jeweiligen Ausübung beträgt 120 - % des Ausübungspreises (absolutes Erfolgsziel). Der Vergleichspreis übersteigt den Ausübungspreis mindestens in dem Verhältnis, in dem der - TecDAX (Kursindex) am letzten Börsenhandelstag vor dem jeweiligen Ausübungszeitraum den TecDAX (Kursindex) am Ausgabetag übersteigt (relatives Erfolgsziel).
Die Optionen haben einen vertraglichen Optionszeitraum von zehn Jahren, d.h. nach Ablauf der
erforderlichen Wartefrist von vier Jahren können bei Erfüllung der Bedingungen Aktienoptionen in einem
Zeitfenster von sechs Jahren ausgeübt werden.
Die Ausgabe von Aktienoptionen an den Vorstand steht im Ermessen des Aufsichtsrats und erfolgt jeweils
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April 09, 2021 09:06 ET (13:06 GMT)