Geschäftsbericht

2023

Intertainment AG

Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023

Die Intertainment AG konnte im Geschäftsjahr 2023 über 30 Prozent auf 189 TEuro gestiegene Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr aus der Vermarktung ihrer Filmrechtebibliothek erzielen. Dazu gegenläufig stiegen die Zinsen auf die Gesellschafterdarlehen von 81 TEuro auf 388 TEuro an und bestimmten somit den entstandenen Konzernjahresfehlbetrag in Höhe von 330 TEuro gegenüber 145 TEuro im Vorjahr. Da die angefallenen Zinsen nicht ausbezahlt wurden, ergaben sich daraus keine Effekte auf die Liquiditätssituation der Gesellschaft.

Das Geschäftsjahr 2023 war geprägt durch die Erledigung der seit Jahren anhängigen Rechtsstreitigkeiten. So stimmte die Hauptversammlung vom 13. Juli 2023 dem gerichtlich vorgeschlagenen Vergleich mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Oliver Maaß zu. Die Intertainment AG steht damit weiterhin vor einer zukunftsorientierten Neuausrichtung.

Der Aufsichtsrat stand in engem Kontakt mit dem Vorstand. Zustimmungspflichtige Geschäfte und Maßnahmen wurden entsprechend Gesetz und Satzung gemeinsam mit dem Vorstand diskutiert und durch den Aufsichtsrat gebilligt. Besonders breiten Raum nahmen unverändert die Erörterungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquiditätslage, rechtlicher Angelegenheiten sowie die strategische Unternehmensplanung und die zukünftige Ausrichtung ein. Kein Aufsichtsrat hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Es waren immer alle drei Aufsichtsräte beteiligt. Ausschüsse wurden keine gebildet, da dies bei einem dreiköpfigen Aufsichtsrat keinerlei Sinn macht. Innerhalb des Aufsichtsrats sind keine Interessenskonflikte aufgetreten. Vorstand und Aufsichtsrat waren im Geschäftsjahr 2023 in unveränderter Besetzung. Die Aufsichtsratsmitglieder wurden in der Hauptversammlung am 13. Juli 2023 wiedergewählt. In der sich daran anschließenden konstituierenden Sitzung wurde Matthias Gaebler als

Aufsichtsratsvorsitzender und Bianca Krippendorf als stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende im Amt bestätigt. Der Vorstandsvertrag mit Herrn Petri wurde am 9. November 2023 bis Ende 2024 verlängert.

Im Berichtsjahr fanden am 20. März, 24. April, 13. Juli und 9. November 2023 Aufsichtsratssitzungen statt, die mit Ausnahme des 13. Juli alle im Umlaufverfahren oder per Videokonferenz stattfanden. In der Sitzung am 20. März 2023 wurden die bestehenden Darlehen prolongiert und ein neues Gesellschafterdarlehen verabschiedet. Am 24. April 2023 fand die bilanzfeststellende Aufsichtsratssitzung über das Geschäftsjahr 2022 unter Teilnahme der Vertreter des Abschlussprüfers statt. Zugleich wurde die Tagesordnung zur Hauptversammlung am 13. Juli 2023 verabschiedet. Am 9. November 2023 wurde die jährliche Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen und der Vorstandsvertrag bis Ende 2024 verlängert.

Der Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurden von der KMpro GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und es wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk ohne Modifikation erteilt. Nachdem die bestehenden Darlehen der beiden größten Aktionäre im März 2023 bis Mitte 2026

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prolongiert wurden, konnte dem Abschlussprüfer damit die Sicherung des Fortbestands der Gesellschaft dargelegt werden. Die Neuaufstellung der Intertainment AG sollte daher in diesem Zeitfenster erfolgen.

Der Abschlussprüfer hat auch den Vergütungsbericht geprüft und einen entsprechenden Vermerk hierzu erteilt. Aufgrund der Lage der Gesellschaft erhält der Vorstand wie auch der Aufsichtsrat ausschließlich eine Fixvergütung.

Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ohne Modifikation versehene Jahresabschluss und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023, der zusammengefasste Lagebericht und Konzernlagebericht und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor und wurden in der bilanzfeststellenden Sitzung am 22. April 2024 gemeinsam mit dem Abschlussprüfer eingehend erörtert. Der Abschlussprüfer hat über sämtliche wesentliche Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und die Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Dem Ergebnis des Abschlussprüfers stimmt der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung zu. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 selbst geprüft. Diese Prüfung hat keinen Anlass zu Einwendungen gegeben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gemäß § 172 Abs.1 AktG festgestellt.

Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen geprüft und ihn mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaft nicht unangemessen hoch waren."

Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und den hierzu erstellten Prüfungsbericht des Abschlussprüfers ebenfalls geprüft. Der Aufsichtsrat hat sich dem Ergebnis der Prüfungen durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands nicht zu erheben.

Unser Dank gilt allen Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Begleiten Sie uns auch weiter auf unserem Weg im Geschäftsjahr 2024.

22. April 2024

Matthias Gaebler

Aufsichtsratsvorsitzender

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Intertainment Aktiengesellschaft, München

Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns

für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeines

Der Konzernlagebericht und der Lagebericht des Mutterunternehmens, der Intertainment AG, für das Geschäftsjahr 2023 werden gemäß § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst. Aus diesem Grund wird in den einzelnen Abschnitten eine differenzierte Darstellung nach einzelnen Konzernunternehmen vorgenommen, sofern es dem besseren Verständnis dient. Im Folgenden wird der Intertainment Konzern auch als Intertainment bezeichnet.

II. Grundlagen des Unternehmens

Die Intertainment AG ist ein auf den Erwerb und die Verwertung von Filmrechten, den Handel mit Filmlizenzen sowie die Produktion und Co-Produktion von Filmen und das Merchandising- Geschäft ausgerichtetes Unternehmen. Dabei konzentrierte sich Intertainment in der Vergangenheit insbesondere darauf, US-amerikanische Filmproduktionen über die Vertriebswege Kino, DVD, Pay-TV und Free-TV auszuwerten. Intertainment erwarb dabei Rechte an Filmen und veräußerte sie über die verschiedenen Verwertungsstufen weiter. Intertainment war in diesem Zusammenhang europaweit tätig. Aufgrund eines bereits im Jahr 2000 aufgedeckten Budgetbetrugs in den USA zu Lasten von Intertainment und den daraus folgenden langjährigen Rechtsstreitigkeiten kam das operative Geschäft von Intertainment allerdings schrittweise nahezu zum Erliegen.

Intertainment hatte in den Vorjahren erste Schritte für den Wiederaufbau des operativen Geschäfts unternommen - und sich in diesem Zusammenhang nicht mehr ausschließlich auf die Auswertung US-amerikanischer Filmproduktionen konzentriert, sondern die Strategie verfolgt, auch die Rechte anderer internationaler sowie deutscher Produktionen auszuwerten. Auch bemühte sich Intertainment nicht mehr ausschließlich um die Erstverwertungsrechte von Filmen, sondern auch um Zweit- und Drittverwertungsrechte. Allerdings konnte diese Strategie bislang nur ansatzweise umgesetzt werden.

III. Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die deutsche Wirtschaft hat 2023 unter den allgemeinen schwierigen Rahmenbedingungen - hier sind vor allem die hohe Inflation und die rasch steigenden Zinsen zu nennen - und den sich daraus ergebenden Unsicherheiten gelitten. Dabei stagnierte das Bruttoinlandsprodukt (BIP), bzw. war leicht rückläufig. Nach Berechnung des Statistischen Bundesamts (Destatis) ist die Wirtschaftsleistung im Gesamtjahr um 0,3 Prozent (kalenderbereinigt um 0,1 Prozent) gegenüber dem Vorjahr geschrumpft.

Trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage hat die Zahl der Kinobesuche 2023, wie bereits im Vorjahr, deutlich zugenommen, auch wenn die Besucherzahlen immer noch deutlich unter denen der Vor-Corona-Jahre lagen. Nach vorläufigen Zahlen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle (EAI) stieg die Zahl der verkauften Eintrittskarten in der Europäischen Union und Großbritannien 2023 gegenüber 2022 um 19,7 Prozent, in der EU27 alleine wuchs die Zahl der Besuche sogar um 22,8 Prozent. Insgesamt wurden 2023 in der EU und

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Großbritannien laut EAI 784,7 Millionen Kino-Besuche verzeichnet, dies waren allerdings noch 20,1 Prozent weniger als im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019.

2. Geschäftsverlauf

Die Intertainment AG hat sich im Geschäftsjahr 2023 endgültig von ihren juristischen Altlasten befreit. Dies hat sich positiv auf den Zahlungsmittelbestand zum Jahresende ausgewirkt. Aufgrund deutlich gestiegener Zinsbelastungen fiel das Jahresergebnis von Intertainment allerdings deutlich schlechter aus als im Vorjahr. So beläuft sich der Jahresfehlbetrag für 2023 auf -330 TEuro, nach -145 TEuro im Jahr 2022. Der Umsatz wiederum ist von 145 TEuro auf 189 TEuro gestiegen.

Im Folgenden stellen wir die Entwicklung der relevanten Themengebiete von Intertainment im Geschäftsjahr 2023 dar.

2.1 Auswertung von Filmen

Wie bereits in den Vorjahren hat Intertainment auch im vergangenen Geschäftsjahr keine neuen Filmrechte erworben. Dafür war die Liquidität des Unternehmens nicht ausreichend. Deshalb hat Intertainment auch 2023 ausschließlich Umsätze durch die Verwertung der

bestehenden Filmbibliothek erzielt. Ein wesentlicher Teil davon entfiel unverändert auf den Film "Twisted", den der US-Filmproduzent Paramount für Intertainment auswertet. Dabei umfassen die im Jahresabschluss 2023 erfassten Umsatzzahlen die Auswertungserlöse für Twisted für das zweite Halbjahr 2022 und das erste Halbjahr 2023. Für das zweite Halbjahr 2023 lag zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts noch keine Auswertung von Paramount vor. Auch war keine hinreichende Schätzung über die Höhe der Erlöse möglich. Diese werden, nach erhaltener Abrechnung, im Folgejahr erfasst.

2.2 Finanzierung des Intertainment Konzerns

Neben den laufenden Umsatzerlösen war die Intertainment AG wie in den Vorjahren zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs auf Darlehen des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH angewiesen. In diesem Zusammenhang gewährte die MK Medien Beteiligungs GmbH im Geschäftsjahr 2023 ein weiteres verzinsliches Darlehen über 80 TEuro an die Intertainment AG. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden daraus 40 TEuro abgerufen. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2026 und wird mit einem Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst und ist damit an die allgemeine Zinsentwicklung gekoppelt.

Dieser Zinssatz gilt auch für alle älteren Darlehen, die die MK Medien Beteiligungs GmbH Intertainment gewährt hat. Die Laufzeit der älteren Darlehen wurden am 29. März 2023 bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Insgesamt beliefen sich die Verbindlichkeiten einschließlich Zinsen gegenüber der MK Medien Beteiligungs GmbH zum Bilanzstichtag auf 10.677 (i.V. 10.252) TEuro. Die Erhöhung ist vor allem auf die steigenden Zinsen zurückzuführen. Intertainment hat auch im Berichtsjahr 2023 keine Rückzahlung oder Zinszahlungen für sämtliche Darlehen geleistet.

Die Intertainment AG hat für diese Darlehen ihre Filmbibliotheken bzw. Lizenzen sowie die Erlöse aus deren Verwertung und die Ansprüche aus der Abwicklung der Insolvenz der Franchise Pictures Gruppe zur Sicherung abgetreten.

Aufgrund der nicht zur Verfügung stehenden alternativen Finanzierungsquellen entsteht nach Auffassung des Vorstands kein Nachteil aus diesen Darlehensvereinbarungen für die

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Intertainment AG. Sowohl Konditionen als auch die Rückzahlungsbedingungen sind für die Intertainment AG vorteilhaft gestaltet.

Ferner hatte die Intertainment AG im Geschäftsjahr 2023 unverändert auch Darlehen der Jobkit GmbH in Anspruch genommen. Insgesamt erhöhten sich die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Jobkit im Berichtsjahr von 56 TEuro auf 58 TEuro. Auch die Darlehen der Jobkit GmbH sind mit einem Zinssatz in Höhe des Euribor zuzüglich 0,75 Prozent verzinst. Sie wurden im März 2023 ebenfalls bis zum 30. Juni 2026 prolongiert. Intertainment hat 2023 keine Zahlungen im Rahmen der von der Jobkit GmbH gewährten Darlehen geleistet.

2.3 Vorstand - Ausscheiden von Dr. Maaß und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Dr. Oliver Maaß aus dem Vorstand der Intertainment AG zum 26. Februar 2016 und den danach aufgedeckten Unregelmäßigkeiten hatte Intertainment am 8. Juni 2020 Schadensersatzklage gegen Herrn Maaß vor dem Landgericht München I erhoben. Am 23. März 2022 hatte das Gericht beiden Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der vorsah, dass Herr Maaß insgesamt 180.500 Euro an Intertainment zahlt. Nach längeren Verhandlungen über den Vergleichsvorschlag einigten sich beide Parteien schließlich auf einen Vergleich, der eine Zahlung von Herrn Maaß in erheblicher Höhe beinhaltete und unter den Voraussetzungen abgeschlossen wurde, dass die Hauptversammlung von Intertainment diesem zustimmt, zweitens gegen den Zustimmungsbeschluss keine - auch fristwahrende - Anfechtungsklage erhoben wird und keine Minderheit von 10 Prozent des Grundkapitals Widerspruch zur Niederschrift erklärt. Am

13. Juli 2023 stimmte die Hauptversammlung von Intertainment dem Vergleich zu, es wurde kein Widerspruch zu Protokoll gegeben und auch keine Anfechtungsklage dagegen erhoben. Damit war der Vergleich rechtskräftig. Der Vergleichsbetrag ist im September 2023 beglichen worden.

Intertainment hatte zudem am 10. Juni 2020 ebenfalls vor dem Landgericht München I Klage gegen die Anwaltskanzlei Heise Kursawe Eversheds, für die Herr Dr. Maaß tätig ist, wegen ungerechtfertigter Bereicherung eingereicht. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren fällte das Gericht am 17. September 2021 ein Versäumnisurteil gegen Intertainment. Intertainment hat diesem widersprochen. Ende März 2023 bestätigte das Landgericht München I abschließend das Säumnisurteil vom September 2021 und entschied damit gegen den Widerspruch von Intertainment.

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2.4 Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022

Am 13. Juli 2023 hat Intertainment die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022 durchgeführt. Dabei erläuterte der Vorstand den Aktionären ausführlich die Entwicklung von Intertainment im Geschäftsjahr 2022 und ging zudem detailliert auf die juristische Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Alleinvorstand Dr. Oliver Maaß sowie den zur Abstimmung anstehenden Vergleichsvorschlag ein. Die Hauptversammlung billigte diesen mit großer Mehrheit. Die Aktionäre entlasteten bei der Hauptversammlung darüber hinaus den Vorstand und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022. Darüber hinaus wählten sie die KMpro GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023.

2.5 Vorstandsvertrag verlängert

Am 9. November 2023 verlängerte der Aufsichtsrat den ursprünglich bis zum 31. Dezember 2023 befristeten Vorstandsvertrag mit Alleinvorstand Felix Petri per Umlaufbeschluss einstimmig um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2024.

2.6 Mitarbeiter

Intertainment beschäftigte im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt unverändert keine Mitarbeiter.

2.7 Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzte sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:

  • Matthias Gaebler, Dipl.-Ökonom, Stuttgart (Vorsitzender)
  • Bianca Krippendorf, Juristin, Feldafing (stellvertretende Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Dirk Bildhäuser, Hochschullehrer, München.

2.8 Grundzüge des Vergütungssystems von Vorstand und Aufsichtsrat

Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat erhalten eine ausschließlich feste Vergütung. Eine variable Vergütung, die an bestimmte Kennzahlen gekoppelt ist, ist derzeit nicht vorgesehen. Eine betriebliche Altersvorsorge oder Aktienoptionen sind zurzeit nicht Bestandteil der Vorstandsvergütung.

Der Aufsichtsrat von Intertainment setzt gemäß § 87a Abs. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) die Vergütung der Vorstandsmitglieder in Übereinstimmung mit einem der Hauptversammlung nach § 120a Absatz 1 ARUG II zur Billigung vorgelegten Vergütungssystem fest. Der Aufsichtsrat kann vorübergehend von dem Vergütungssystem abweichen, wenn dies im Interesse des langfristigen Wohlergehens der Gesellschaft notwendig ist und das Vergütungssystem das Verfahren des Abweichens sowie die Bestandteile des Vergütungssystems, von denen abgewichen werden kann, benennt.

Die Höhe der Aufsichtsratsvergütung wird nach § 14 der Satzung von der Hauptversammlung festgesetzt und gilt so lange, bis die Hauptversammlung eine neue Festsetzung trifft.

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2.9 Bericht für das Geschäftsjahr 2023 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG

Der Vorstand der Intertainment AG hat in seinem Bericht für das Geschäftsjahr 2023 über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) folgende Erklärung abgegeben:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Insbesondere lagen nach Auffassung des Vorstandes im Berichtszeitraum keine ausgleichpflichtigen Rechtsgeschäfte vor. Die

Gesellschaft wurde durch Maßnahmen, die getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt."

IV. Erläuternder Bericht des Vorstands nach §§ 289 Abs. 4 i.V. m. 315 Abs. 4 HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2023 16.296.853,00 Euro und war eingeteilt in 16.296.853 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien, die am Grundkapital der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag von 1 Euro beteiligt waren.

Im Geschäftsjahr 2023 fanden keine Kapitalmaßnahmen statt.

Mit allen Aktien sind jeweils die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vor- stand der Intertainment AG nicht bekannt.

3. Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten

Die MK Medien Beteiligungs GmbH, Feldafing, hatte dem Vorstand der Intertainment AG am

29. Juni 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG die Meldeschwelle von 50 Prozent berührt und unterschritten hat und zu diesem Tag 7.540.095 Stimmrechte (entspricht 49,81 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Am 31. Dezember 2015 hatte Felix Wilhelm Petri Intertainment mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 23. Dezember 2015 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 883.220 Stimmrechte (entspricht 5,42 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Jürgen Hartwig hatte Intertainment am 27. Dezember 2017 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 20. Dezember 2017 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und zu diesem Tag 815.000 Stimmrechte (entspricht 5,001 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Thomas Kaiser hatte Intertainment am 1. März 2021 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Intertainment AG am 1. März 2021 die Schwelle von 5 Prozent überschritten hat und

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zu diesem Tag 815.000 Stimmrechte (entspricht 5,001 Prozent der Gesamtzahl der Stimmrechte) betragen hat.

Nach Kenntnis des Vorstands bestanden zum 31. Dezember 2023 keine weiteren direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die 3 Prozent der Stimmrechte überschreiten.

4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.

5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Es sind keine Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt, die einer Stimmrechtskontrolle unterliegen.

6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung

Der Vorstand besteht gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung i.V. m. § 76 Abs. 2 S. 1 AktG aus einer oder mehreren Personen. Der Vorstand wird grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 84 AktG) und § 7 Abs. 2 der Satzung vom Aufsichtsrat der Gesellschaft bestellt und abberufen. In besonderen Fällen entscheidet das Gericht über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds (§ 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestellt Vorstandsmitglieder auf höchstens fünf Jahre. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig.

Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Änderung wird mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Nach § 16 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen. Die Satzung der Gesellschaft wurde zuletzt am 18. Juni 2018 (mit Eintragung am 26. Juni 2018) geändert.

7. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen

Bei öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Aktien der Intertainment AG gelten ausschließlich Gesetz (insbesondere die Bestimmungen des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes) und Satzung. Es gibt keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen.

8. Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind

Es gibt keine Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.

9. Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Da die Gesellschaft im Moment über keine komplexen Prozesse und über keine Mitarbeiter verfügt, hat der Vorstand die alleinige Verantwortung für das Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf die Rechnungslegung. Die notwendige Kontroll- und Überwachungsfunktion ist vom Aufsichtsrat auszuführen.

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V. Erklärung zur Unternehmensführung

1. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Intertainment AG haben im November 2023 die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 abgegeben und den Aktionären auf der Website der Gesellschaft (www.intertainment.de) dauerhaft zugänglich gemacht.

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Intertainment AG bekennt sich zu ihrer sozialen Verantwortung und ist überzeugt, dass soziale Verantwortung ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg des Unternehmens ist. Das Engagement in den Bereichen Umwelt, Soziales und Wirtschaft beruht auf dem Verständnis für Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Nur international wettbewerbsfähige und wirtschaftlich gesunde Unternehmen sind in der Lage, ihren Beitrag zur Lösung gesellschaftlicher Probleme zu leisten. Die gesellschaftliche Verantwortung, die ein Unternehmen wahrnimmt, ist abhängig von der Branche und den Märkten, in denen das Unternehmen operiert. Die von einem Unternehmen gesetzten Schwerpunkte auf bestimmte ökologische und soziale Aktivitäten führen zu einem Wettbewerb der nachhaltigsten Unternehmenspraktiken. Good-Practice-Beispiele, externe Kodizes, Leitlinien oder Standards können Unternehmen eine Orientierung geben, um interne Prinzipien zu formulieren und Managementsysteme zu errichten.

Für die Intertainment AG bedeutet wirtschaftliches, ökologisches und sozial verantwortliches Handeln die Sicherung der Zukunftskompetenz und Innovationsfähigkeit auf Basis ökonomischen Erfolgs.

3. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten eng und vertrauensvoll im Interesse der Intertainment AG zusammen. Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand regelmäßig. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Unternehmensplanung einschließlich der Finanz-, Investitions- und Personalplanung, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns, die Risikolage, das Risikomanagement sowie die Compliance und kommt somit seiner Berichtspflicht umfassend nach. Weicht der Geschäftsverlauf von den ursprünglich aufgestellten Plänen und Zielen ab, unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat unverzüglich hierüber. Dies gilt auch, wenn sich Änderungen in der Strategie und der Entwicklung des Konzerns ergeben. Darüber hinaus berichtet der Vorstand regelmäßig schriftlich sowie mündlich umfassend und zeitnah über alle Vorgänge, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind. Für bedeutende Geschäftsvorgänge hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte vorgesehen.

In sämtliche Entscheidungen wird der Aufsichtsrat frühzeitig eingebunden. Auch außerhalb der Sitzungen besprechen sich der Vorstand und der Aufsichtsrat regelmäßig zu Fragen zur Strategie und Planung sowie zur aktuellen Geschäftsentwicklung der Gesellschaft. Dazu zählen insbesondere auch Themen wie die Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation und die Überwachung von insolvenzrechtlichen Verpflichtungen der Gesellschaft sowie die Erschließung möglicher künftiger Geschäftsfelder und deren Finanzierungsanforderungen. Der regelmäßige, umfassende und enge Informationsaustausch zwischen Vorstand und Aufsichtsrat dient auch dazu, ggf. zeitnah erforderliche bzw. als sinnvoll erachtete Maßnahmen einzuleiten.

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Intertainment AG published this content on 30 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 30 April 2024 22:12:17 UTC.