Jiayuan International Group Limited gab bekannt, dass die Liquidatoren die Rücktrittserklärungen von Herrn Huang Fuqing, Herrn Shum Tin Ching, Herrn Shen Xiaodong, Herrn Yu Anqi, Herrn Dr. Cheung Wai Bun, Charles, Herrn Lin Shaoyong und Herrn Dr. He Shibin erhalten haben. Herr Huang ist mit Wirkung zum 30. April 2024 als Executive Director zurückgetreten. Herr Huang wird nach seinem Rücktritt nicht mehr stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats sein.

Herr Shum ist mit Wirkung zum 30. April 2024 als nicht-exekutives Verwaltungsratsmitglied zurückgetreten. Herr Shum wird nach seinem Rücktritt nicht mehr Vorsitzender des Verwaltungsrats und Vorsitzender des Nominierungsausschusses sein. Herr Shen ist mit Wirkung zum 30. April 2024 als nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied zurückgetreten.

Herr Yu trat mit Wirkung zum 30. April 2024 als nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied zurück. Dr. Cheung ist mit Wirkung zum 30. April 2024 als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied zurückgetreten. Dr. Cheung wird nach seinem Rücktritt nicht mehr Mitglied des Prüfungsausschusses, Vorsitzender des Vergütungsausschusses und Mitglied des Nominierungsausschusses sein.

Herr Lin ist mit Wirkung zum 30. April 2024 als unabhängiges, nicht-exekutives Verwaltungsratsmitglied zurückgetreten. Herr Lin wird nach seinem Rücktritt nicht mehr Vorsitzender des Prüfungsausschusses sein. Herr Dr. He ist mit Wirkung zum 30. April 2024 als unabhängiges, nicht-exekutives Verwaltungsratsmitglied zurückgetreten.

Dr. He wird nach seinem Rücktritt nicht mehr Mitglied des Vergütungsausschusses sein. Herr Huang, Herr Shum, Herr Shen und Herr Yu bestätigen, dass jeder von ihnen keine Ansprüche gegen die Gesellschaft hat. Herr Dr. Cheung, Herr Lin und Herr Dr. He bestätigen, dass sie, abgesehen von der ihnen zustehenden Vergütung, keine Ansprüche gegen die Gesellschaft haben.

Jedes der ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder hat bestätigt, dass sie ihr Mandat niedergelegt haben, um mehr Zeit für ihre anderen persönlichen und geschäftlichen Verpflichtungen zu haben, und dass sie keine Meinungsverschiedenheiten mit dem Verwaltungsrat haben.