Mercedes-Benz Pensionsfonds AG

Erklärung über die Grundsätze der Anlagepolitik

gemäß § 239 Abs. 2 VAG

Mercedes-Benz Pensionsfonds AG

Stand 06.03.2024

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1. Vorbemerkungen

Die vorliegenden Anlagegrundsätze dienen der Konkretisierung der Anlagepolitik der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ("Pensionsfonds") gemäß § 239 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz ("VAG") und dem BaFin-Rundschreiben R 11/2017 (VA) ("Kapitalanlagerundschreiben"). Sie werden jährlich auf we- sentliche Änderungen überprüft und vom Vorstand der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG beschlossen.

Der Pensionsfonds hat im Dezember 2018 ehemals unmittelbare Leistungszusagen der betrieblichen Altersversorgung der Mercedes-Benz Group AG (vormals Daimler AG) im Sinne von § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung übernommen und führt diese nicht-versicherungs- förmig im Sinne von § 236 Abs. 2 VAG durch. Der Pensionsfonds übernimmt die Durchführung der Leistungen nur insoweit, als dass das Trägerunternehmen seinen Finanzierungsverpflichtungen nach dem Pensionsfondsvertrag insgesamt nachkommt und der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG ausrei- chende Deckungsmittel zur Verfügung stellt. Das Trägerunternehmen bleibt damit grundsätzlich zu Nachschüssen verpflichtet.

Einziges Trägerunternehmen des Pensionsfonds ist derzeit die Mercedes-Benz Group AG. Beigetre- tene Arbeitgeber gibt es aktuell nicht. Insofern beziehen sich sämtliche Ausführungen auf das Träger- unternehmen Mercedes-Benz Group AG.

Der Pensionsfonds führt Leistungen der betrieblichen Altersversorgung als Altersleistung, vorgezogene Altersleistung, Invalidenleistung oder Hinterbliebenenleistung durch, soweit ein arbeitsrechtlicher An- spruch dem Grunde nach besteht und höchstens in Höhe dieses Anspruchs und soweit nicht ein Leis- tungsvorbehalt nach dem Pensionsplan greift. Hierbei werden sowohl laufende Renten als auch Raten- und Kapitalzahlungen geleistet. Sollte aufgrund von Untersterblichkeit eine Anpassung der biometri- schen Rechnungsgrundlagen durch den verantwortlichen Aktuar erforderlich sein, kann dies zu einer Nachschusspflicht des Trägerunternehmens führen, sollte der Deckungsgrad unter 100% fallen.

2. Allgemeine Beschreibung der Anlagepolitik

Das Kapitalanlageziel des Pensionsfonds bei der Anlage des Sicherungsvermögens ist es, die langfris- tige Bedienung der Pensionsverpflichtungen zu gewährleisten und somit auch gleichzeitig das Risiko eines Nachschusserfordernisses seitens des Trägerunternehmens zu reduzieren. In diesem Zusam- menhang wird die Bedeckung der aufsichtsrechtlichen Mindestdeckungsrückstellung laufend über- wacht. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kapitalanlageerfolg keinen Einfluss auf die Höhe der Ver- sorgungsleistungen hat und deshalb die Versorgungsanwärter keinen Einfluss auf die Ausgestaltung der Kapitalanlage haben. Der Pensionsfonds hat mit dem Trägerunternehmen eine Kapitalanlagericht- linie vertraglich vereinbart, in der neben der Zielsetzung der Kapitalanlage auch die Verantwortlichkei- ten, der Kapitalanlageprozess (inkl. Risikomanagement) sowie die Umsetzung der Kapitalanlage doku- mentiert sind.

Die Vermögenswerte im Sicherungsvermögen werden nach den im VAG normierten Grundsätzen der Sicherheit, Rentabilität, Qualität und Liquidität unter Berücksichtigung der Auslegungsentscheidungen der BaFin nach dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht angelegt. Bei der Auswahl der Kapital- anlagen wird eine angemessene Mischung und Streuung berücksichtigt.

Die Anlage des Sicherungsvermögens erfolgt im Einklang mit Kapitel 4 der Pensionsfonds-Aufsichts- verordnung ("PFAV"). Die Anlage des Sicherungsvermögens des Pensionsfonds erfolgt mit der gebote- nen Sachkenntnis und Sorgfalt. Der Fokus liegt auf einem qualifizierten Anlagemanagement, geeigne- ten internen Kapitalanlagegrundsätzen und Kontrollverfahren, einer strategischen und taktischen Anla- gepolitik sowie weiteren organisatorischen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere die Beobach- tung aller Risiken der Aktiv- und Passivseite der Bilanz und des Verhältnisses beider Seiten zueinander sowie eine Analyse der Entwicklung des Anlagebestands in bestimmten Kapitalmarktszenarien.

Grundlage der Kapitalanlagepolitik ist deshalb eine detaillierte Analyse der Risiken auf der Aktiv- und Passivseite im Rahmen des Asset Liability Managements (ALM). Der Analyse des Risikos einer poten- tiellen Unterschreitung des Mindestvermögens, welche ein Nachschusserfordernis seitens des Träger- unternehmens auslösen würde, kommt hierbei als Teil des Risikomanagements eine besondere Bedeu- tung zu. Basierend auf den Ergebnissen der ALM-Studie und damit unter Berücksichtigung der Struktur und Ablauf der Altersversorgungsleistungen wird eine Strategische Asset Allokation ("SAA") festgelegt.

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3. Konkrete Ausgestaltung der Anlagepolitik

Die Kapitalanlage des Sicherungsvermögens erfolgt gebündelt über einen für den Pensionsfonds auf- gelegten Dachfonds. Zusätzlich gibt es ein dem Sicherungsvermögen zugeordnetes laufendes Konto zur Haltung von Liquidität. Zur Durchführung der Kapitalanlagepolitik hält der Dachfonds dabei primär Anteile an weiteren Investmentfonds ("Zielfonds"), in denen unterschiedlichen Anlageklassen gebündelt sind; im Einzelnen:

  • Zielfonds mit Schwerpunkt "Staatsanleihen"
  • Zielfonds mit Schwerpunkt "Unternehmensanleihen und Anleihen aus Schwellenländern"
  • Zielfonds mit Schwerpunkt "Aktien"
  • Zielfonds mit Schwerpunkt "Immobilien"

Innerhalb der Zielfonds erfolgt die Kapitalanlage durch unterschiedliche Asset Manager, die das jewei- lige Vermögen entsprechend der vorgegebenen Anlagerichtlinie anlegen. Im Rahmen regelmäßig statt- findender Anlageausschusssitzungen werden die wichtigsten Entwicklungen und Risiken des Mandats analysiert. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft, die die Zielfonds verwaltet, überprüft die Einhaltung der vertraglichen Anlagerichtlinien sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Kapitalanla- gegesetzbuch (siehe auch Angaben gemäß §§134b und 134c Aktiengesetz). Zusätzlich wird die Ent- wicklung der Zielfonds bzw. des Dachfonds laufend überwacht. Damit stellt der Pensionsfonds sicher, flexibel und angemessen auf sich verändernde Marktbedingungen zu reagieren.

Durch die Berücksichtigung der Struktur und des Ablaufs der abzudeckenden Altersversorgungsleistun- gen, das überwiegende Investment in liquide Vermögenswerte sowie der jederzeitigen Möglichkeit zur Rückgabe von Anteilen an dem Dachfonds (bzw. den Zielfonds) werden die Liquiditätserfordernisse für den Pensionsplan hinreichend berücksichtigt.

4. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien

Die Integration von ökologischen, sozialen/gesellschaftlichen und Governance-Aspekten (sog. ESG- Kriterien) spielt eine zunehmend wichtigere Rolle in der Kapitalanlage der Mercedes-Benz Pensions- fonds AG.

Im Rahmen eines Nachhaltigkeitskonzepts achtet der Pensionsfonds verstärkt auf die Berücksichtigung und Transparenz von Nachhaltigkeitsaspekten im Investmentprozess. Dabei werden auch mit nachhal- tigen Investments verbundene Risiko- und Renditeaspekte einbezogen. In der Zusammenarbeit mit Ver- mögensverwaltern achtet der Pensionsfonds auf die Einhaltung von grundsätzlichen Nachhaltigkeits- standards. Daher sind für die liquiden Assetklassen des Pensionsfonds ausschließlich Vermögensver- walter tätig, die die UN Principles for Responsible Investment unterzeichnet haben. Anhand einer Ne- gativliste werden Investments in Unternehmen und Ländern ausgeschlossen, die bestimmte Kernanfor- derungen nicht erfüllen. Dies beinhaltet u.a. Unternehmen, die im Zusammenhang mit umstrittenen Rüstungsgütern (z.B. Streubomben, Landminen), kohlebasierten Geschäftsmodellen sowie nuklearer Energieerzeugung stehen1. Darüber hinaus werden Unternehmen mit kontroversen Geschäftspraktiken (wie z.B. Menschenrechtsverletzungen oder Korruption) ausgeschlossen. Die Negativliste ist in den An- lagebedingungen verankert und für alle Vermögensverwalter gültig. Die regelmäßige Überprüfung, Wei- terentwicklung und Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten ist Teil des Risikomanagements.

Darüber hinaus setzt der Pensionsfonds sukzessive eine über die Negativliste hinausgehende Veran- kerung von ESG-Kriterien im Investmentprozess um. Hier konzentriert sich der Pensionsfonds darauf, Nachhaltigkeitsaspekte - unter anderem über Benchmarks oder Nachhaltigkeitskennzahlen - schritt- weise in seine Mandate zu integrieren und eine ESG-Berichterstattung zu verschiedenen Nachhaltig- keitskennzahlen in Einklang mit der EU-Offenlegungsverordnung weiterzuentwickeln. Darüber hinaus ist die jährliche Veröffentlichung nach EU-Offenlegungsverordnung zum 30.06.2023 erstmalig erfolgt.

1 Teilweise unter Verwendung von Schwellenwerten.

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5. Beschreibung des Asset Liability Managements (ALM) und der Asset Allokation

Die strategische Asset Allokation wird im Rahmen einer jährlich durchgeführten ALM-Studie festgelegt. Bei der ALM-Studie werden Szenarien aus möglichen zukünftigen Pensionsverpflichtungen und mögli- chen Zusammensetzungen des Sicherungsvermögens (Portfolien) modelltheoretisch simuliert. Im Rah- men der Simulation werden unterschiedliche Kapitalmarktszenarien betrachtet, aus denen sich zentrale Ziel- bzw. Ergebnisgrößen, wie z.B. Ausfinanzierungsgrad, Nachschusserfordernis, Schwankungsbreite und Rendite ableiten lassen.

Die SAA für das Sicherungsvermögen wird aus den optimierten Portfolien ausgewählt. Besondere Be- rücksichtigung findet hierbei ein potenzielles Nachschussrisiko des Trägerunternehmens.

Der Schwerpunkt der SAA liegt auf in EUR und USD denominierten Staats- und Unternehmensanleihen mit Investment-Grade-Rating. Zur Steigerung der Robustheit des Sicherungsvermögens sollen zusätz- lich Risikoprämien aus Anlagen in Hochzinsanleihen, Anleihen aus Schwellenländern, global gestreuten Aktien und Immobilien vereinnahmt werden. Die Anlage in unterschiedlichen Anlageklassen soll eine ausreichende Diversifikation sicherstellen. Weiterhin stellt die überwiegende Anlage in börsengehan- delten Instrumenten eine ausreichende Liquidierbarkeit zur Erfüllung der Altersversorgungsleistungen sicher.

6. Risikomanagement-Strategie

Die Risikostrategie folgt einem ganzheitlichen Ansatz und sichert die Umsetzung der strategischen Ziele des Pensionsfonds. Dabei sollen relevante Risiken frühzeitig erkannt werden und durch entsprechende Maßnahmen bewertet, vermindert oder vermieden werden. Die Ziele des Risikomanagements sind in der Risikostrategie sowie den dazugehörigen Leitlinien und Prozessen des Pensionsfonds beschrieben. Für die kapitalanlagerelevanten Risiken sind die quartalsweise durchgeführten Stresstests ein wichtiges Element des Risikomanagements, in welchen Assets und Liabilities im Rahmen unterschiedlicher Sze- narien gestresst werden.

Zudem ist das Risikomanagement der Kapitalanlage auch Gegenstand der zwischen Pensionsfonds und Trägerunternehmen vereinbarten Kapitalanlagerichtlinie. Die Kapitalanlagerisiken sind dabei Be- standteil der Risikostrategie.

Die Umsetzung der Kapitalanlage erfolgt durch die Mandatierung von qualifizierten Asset Managern. Im Rahmen der Kapitalanlagesteuerung werden insbesondere folgende Risiken überwacht und gesteuert:

  • Marktrisiken (einschließlich dem Zinsänderungs- und Währungsrisiko) werden fortlaufend über- wacht. Währungsrisiken werden zu einem gewissen Teil durch entsprechende Sicherungsge- schäfte abgesichert.
  • Kreditrisiken im Anleiheportfolio sowie Konzentrationsrisiken allgemein werden durch eine breite Diversifikation des Anlageportfolios begrenzt.
  • Liquiditätsrisiken wird durch die Anlage in liquide Anlageformen sowie einer Liquiditätsplanung begegnet.

Basis für die Steuerung der Risiken ist u.a. ein regelmäßiges Reporting einschließlich Performance- und Risikoanalysen.

Die Grundsätze der Anlagepolitik wurden durch den Vorstand und den Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG genehmigt und treten zum 30.04.2024 in Kraft.

Der Vorstand der Mercedes-Benz Pensionsfonds AG

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Mercedes-Benz Group AG published this content on 02 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 11:06:37 UTC.