Erläuterung beschlussloser Gegenstände

Ordentliche Hauptversammlung der SPORTTOTAL AG am 13.06.2024 um 10.00 Uhr (MESZ)

Tagesordnungspunkt 1

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2023

Die vorstehenden Unterlagen enthalten auch den Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß

  • 289a, 315a des Handelsgesetzbuches (HGB). Sie sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft unter https://sporttotal.com/ir- hauptversammlung.php zugänglich und werden den Aktionären auf Verlangen unverzüglich kostenlos zugesendet.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss am

  1. April 2024 entsprechend § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses und eine Billigung des Konzernjahresabschlusses durch die Hauptversammlung sind deshalb nicht erforderlich. Die vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach der gesetzlichen Regelung gemäß §
  1. Abs. 1 Satz 1 AktG lediglich zugänglich zu machen. Zu Tagesordnungspunkt 1 findet daher keine Beschlussfassung der Hauptversammlung statt.

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