Offenlegungsbericht per Juni 2023

Inhalt

04 Einführung

05 Schlüsselparameter (Art. 438, 447 CRR)

06 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)

Zum Inhalt

Strategische Partnerschaften bilden einen wichtigen Bestandteil der Strategie 2026 der VP Bank. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen und Partnern und der Zugang zu deren Expertise ist von zentraler Bedeutung für die Weiterentwicklung von innovativen und kundenzentrierten Lösungen.

Der Geschäftsbericht präsentiert eine Auswahl von sechs Partnerschaften,

­welche die VP Bank in den unterschiedlichsten Bereichen - von Technologie, Innovation, Wissen und Kundenlösungen bis zum Vertrieb - eingegangen ist.

Weitere Informationen zu diesen Kooperationen finden Sie im Online-Bericht unter report.vpbank.com.

Der komplette Halbjahresbericht ist online und als PDF Download verfügbar:

Halbjahresbericht 2023

report.vpbank.com

Offenlegungsbericht 2023    Einführung

Einführung

Halbjàhrlicher

4

Die VP Bank

Die VP Bank ist eine international tätige Privatbank und gehört zu den grössten Banken Liechtensteins. Sie ist an den Standorten Vaduz, Zürich, Luxemburg, Tortola / British Virgin Islands, Singapur und Hongkong vertreten.

Die VP Bank konzentriert sich seit ihrer Gründung im Jahr 1956 auf die Vermögensverwaltung und Anlageberatung für Privatpersonen und Finanzintermediäre. 1'063 Mitar­ beitende verwalten per 30. Juni 2023 Kundenvermögen von CHF 47.2 Mrd.

Die VP Bank ist an der SIX Swiss Exchange kotiert. Ihre Finanzstärke wird mit einem «A-»-Rating von Standard & Poor's beurteilt (gemäss Ratingbericht vom 19.07.2023). Das Aktionariat mit drei Ankeraktionären gewährleistet Stabilität, Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit.

Grundlage und Zweck der Offenlegung

Der Offenlegungsbericht beruht auf Teil 8 der Verord- nung (EU) Nr. 575/2013 CRR, welche in Liechtenstein mit Abänderungen des Bankengesetzes­ (BankG) und der Bankenverordnung (BankV) seit 1. Februar 2015 direkt anwendbar ist, i. V. m. der Verordnung (EU) 2019/876 (CRR

  1. Teil 8 Art. 431 bis 455 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, welche per 1. Mai 2022 in Liechtenstein in Kraft getreten ist. Ergänzt werden die Offenlegungsan- forderungen durch die Durchführungsverordnung (EU)
    2021/637 der Kommission vom 15. März 2021 zur Festle- gung technischer Durchführungsstandards sowie der Richt- linie (EU) 2019/879 (BRRD II) Artikel 45i Absatz 3 Buchstabe a und c zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, welche per 1.
    Mai 2023 in Liechtenstein in Kraft getreten ist.

Der Offenlegungsbericht vermittelt einen Überblick über die Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung der VP Bank.

Inhalt und Anwendungsbereich der Offenlegung

Der Offenlegungsbericht enthält alle in Teil 8 Titel II CRR genannten qualitativen und quantitativen Informationen, welche nicht bereits im Geschäftsbericht der VP Bank

veröffentlicht­werden. Die Ausnahmeregelungen des Artikel 432 CRR für unwesentliche oder vertrauliche Infor­ mationen sowie Geschäftsgeheimnisse werden nicht in Anspruch genommen.

Die VP Bank AG mit Sitz in Vaduz, Liechtenstein, ist das übergeordnete Unternehmen der VP Bank Gruppe und erfüllt die Offenlegungsanforderungen gemäss Artikel 13 Abs. 1 CRR auf konsolidierter Ebene. Grundlage bildet der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis gemäss ­Artikel 18 bis 24 CRR. Alle Angaben im Offenlegungs­ bericht beziehen sich deshalb auf die VP Bank Gruppe.

Häufigkeit und Mittel der Offenlegung

Ein vollumfänglicher Offenlegungsbericht wird jährlich erstellt und als eigenständiges Dokument auf der Home- page der VP Bank publiziert (www.vpbank.com). Ergänzen­ de­ Informationen können dem Geschäftsbericht entnom- men werden. Eine zusätzliche Offenlegung erfolgt jeweils zum Halbjahr in reduziertem Umfang gemäss Artikel 433a Absatz 2 i. V. m. Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 146 und 148 CRR und wird ebenfalls auf der Homepage der VP Bank publi- ziert.

Erstellung und Prüfung der Offenlegung

Für die Erstellung des Offenlegungsberichtes hat die VP Bank einen Prozess implementiert und die Aufgaben und Verantwortlichkeiten schriftlich geregelt. In diesem Rahmen werden auch Inhalt und Turnus der Offenlegung wiederkehrend auf Angemessenheit überprüft. Der Offenlegungsbericht wird von der bankengesetzlichen Revisionsstelle keiner prüferischen Durchsicht unterzogen.

Veränderungen gegenüber dem Offenlegungsbericht­ vom 30.06.2022

Der vorliegende Offenlegungsbericht erfolgt in unverän- dertem Umfang gegenüber dem Vorjahr. Auf die Veröffent- lichung des Meldebogens KM2 Schlüsselparameter - MREL aus den Offenlegungsanforderung zu den Mindestanforde- rungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Ver- bindlichkeiten (MREL), resultierend aus dem nationalen Inkrafttreten der BRRD II am 1. Mai 2023 in Liechtenstein, wird bis zum Geltungsbeginn vom 1. Januar 2024 gestützt auf Artikel 17 der Verordnung (EU) 2021/763 i. V. m. Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/879 ver- zichtet.

Schlüsselparameter (Art. 438, 447 CRR)

Die Tabelle EU KM1 zeigt einen Überblick über die regulatorischen Schlüsselparameter. Die harte Kernkapitalquote erhöhte sich seit dem 30.06.2022 von 22.8 Prozent auf 23.4 Prozent und liegt deutlich über der regulatorischen Mindest- anforderung. Die Eigenkapitalbasis ist sehr solide und erlaubt ein erfolgreiches Wachstum. Die Liquiditätsdeckungsquote reduzierte sich von 250.2% auf 202.2% und liegt weiterhin deutlich über der Mindestanforderung von 100 Prozent. Die VP Bank hat sämtliche Mindestanforderungen für Kapital, Gesamtverschuldungsquote, Liquiditätsdeckungsquote, struk- tureller Liquiditätsquote sowie Mindestanforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten im vergangenen Jahr jederzeit eingehalten.

EU KM1 - Schlüsselparameter

in CHF 1'000

30.06.2023

30.06.2022

Verfügbare Eigenmittel (Beträge)

1

Hartes Kernkapital (CET1)

1'053'856

1'021'861

2

Kernkapital (T1)

1'053'856

1'021'861

3

Gesamtkapital

1'053'856

1'021'861

Risikogewichtete Positionsbeträge

4

Gesamtrisikobetrag

4'506'421

4'477'041

Kapitalquoten (in % des risikogewichteten Positionsbetrags)

5

Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) (%)

23.4

22.8

6

Kernkapitalquote (%)

23.4

22.8

7

Gesamtkapitalquote (%)

23.4

22.8

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risiken als das Risiko einer übermässigen

Verschuldung (in % des risikogewichteten Positionsbetrags)

EU 7a

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risiken als das Risiko einer übermässigen

Verschuldung (%)

1.5

1.5

EU 7b

Davon: in Form von CET1 vorzuhalten (Prozentpunkte)

0.8

0.8

EU 7c

Davon: in Form von T1 vorzuhalten (Prozentpunkte)

1.1

1.1

EU 7d

SREP-Gesamtkapitalanforderung (%)

9.5

9.5

Kombinierte Kapitalpuffer- und Gesamtkapitalanforderung

(in % des risikogewichteten Positionsbetrags)

8

Kapitalerhaltungspuffer (%)

2.5

2.5

EU 8a

Kapitalerhaltungspuffer aufgrund von Makroaufsichtsrisiken oder Systemrisiken auf Ebene eines

Mitgliedstaats (%)

0.0

0.0

9

Institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffer (%)

0.1

0.0

EU 9a

Systemrisikopuffer (%)

0.1

0.2

10

Puffer für global systemrelevante Institute (%)

0.0

0.0

EU 10a

Puffer für sonstige systemrelevante Institute (%)

2.0

2.0

11

Kombinierte Kapitalpufferanforderung (%)

4.8

4.7

EU 11a

Gesamtkapitalanforderungen (%)

14.3

14.2

12

Nach Erfüllung der SREP-Gesamtkapitalanforderung verfügbares CET1 (%)

18.0

17.5

Verschuldungsquote

13

Gesamtrisikopositionsmessgrösse

13'352'516

13'899'371

14

Verschuldungsquote (%)

7.9

7.4

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer übermässigen Verschuldung

(in % der Gesamtrisikopositionsmessgrösse)

EU 14a

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer übermässigen Verschuldung (%)

0.0

0.0

EU 14b Davon: in Form von CET1 vorzuhalten (Prozentpunkte)

0.0

0.0

EU 14c

SREP-Gesamtverschuldungsquote (%)

3.0

3.0

Anforderung für den Puffer bei der Verschuldungsquote und die Gesamtverschuldungsquote

(in % der Gesamtrisikopositionsmessgrösse)

EU 14d

Puffer bei der Verschuldungsquote (%)

0.0

0.0

EU 14e

Gesamtverschuldungsquote (%)

3.0

3.0

Liquiditätsdeckungsquote

15

Liquide Aktiva hoher Qualität (HQLA) insgesamt (gewichteter Wert - Durchschnitt)

3'545'438

3'947'494

16a

Mittelabflüsse - Gewichteter Gesamtwert

4'118'894

4'126'368

16b

Mittelzuflüsse - Gewichteter Gesamtwert

2'365'418

2'548'891

16

Nettomittelabflüsse insgesamt (angepasster Wert)

1'753'476

1'577'477

17

Liquiditätsdeckungsquote (%)

202.2

250.2

Strukturelle Liquiditätsquote

18

Verfügbare stabile Refinanzierung, gesamt

7'375'019

8'212'187

19

Erforderliche stabile Refinanzierung, gesamt

4'493'784

5'089'889

20

Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) (%)

164.1

161.3

Halbjàhrlicher Offenlegungsbericht 2023    Schlüsselparameter (Art. 438, 447 CRR)

5

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VP Bank AG published this content on 17 August 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 August 2023 11:21:10 UTC.