Bisherige Inhaberaktien der Zuger Kantonalbank werden in Namenaktien umgetauscht. Der Nennwert pro Aktie bleibt unverändert bei 500 Franken.

Am 4. Mai 2019 hat die Generalversammlung dem neuen Gesetz über die Zuger Kantonalbank zugestimmt. Dieses trat per 1. Januar 2020 in Kraft. Damit verbunden ist die Umwandlung der Inhaberaktien mit einem Nennwert von 500 Franken in Namenaktien im Verhältnis 1:1. Die Umwandlung erfolgt per 8. Januar 2020. Das Aktienkapital der Zuger Kantonalbank beträgt unverändert 144'144'000 Franken und setzt sich aus 288'288 Namenaktien mit einem Nennwert von je 500 Franken zusammen. Die neue Valorennummer lautet 49 389 124, die ISIN CH0493891243 und das Tickersymbol «ZUGER».

Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Inhaberaktien in einem Bankdepot verwahren, müssen nichts unternehmen, der Umtausch wird automatisch vorgenommen. Aktionärinnen und Aktionäre, die ihre Inhaberaktien zu Hause oder in einem Bankschliessfach verwahren, werden gebeten, diese Titel zwecks Umtausch in Namenaktien bei ihrer Bank einzureichen.

Inserat Umtausch Inhaberaktien in Namenaktien

Medienmitteilung

Auskunft
Carmen Wyss, Leiterin Kommunikation, Zuger Kantonalbank
Zuger Kantonalbank
Bahnhofstrasse1, 6301 Zug
Telefon: +41 41 709 16 58
E-Mail:

Zuger Kantonalbank AG veröffentlichte diesen Inhalt am 03 Januar 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 03 Januar 2020 05:30:08 UTC.

Originaldokumenthttps://www.zugerkb.ch/die-zugerkb/medien/medienmitteilungen/alle-mm-des-aktuellen-jahres/medienmitteilungen/2020/01/03/zuger-kantonalbank-wechselt-von-inhaber--zu-namenaktien

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