BERLIN (dpa-AFX) - Um wichtige Bauprojekte etwa für Gasleitungen zu sichern, sollen künftig auch Enteignungen möglich werden. Eine entsprechende Ergänzung des Energiesicherungsgesetzes hat der Bundestag am Donnerstag in Berlin beschlossen. Dabei geht es um "bewegliche Sachen, die für die Errichtung von Erdgasleitungen oder verbundener Infrastruktur erforderlich sind" - also im Grunde Baumaterialien.

Dies soll aber nur in dringlichen Fällen möglich sein, und zwar "zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit" wie es in den Erläuterungen der Gesetzesnovelle heißt. Voraussetzung ist, dass ein normaler Erwerb der fraglichen Güter trotz Bemühungen nicht möglich war. Außerdem muss der Besitzer entschädigt werden. Auch wer Unterlagen besitzt, die für die Umsetzung eines Infrastrukturprojekts nötig sind, kann verpflichtet werden, diese herauszugeben.

Der SPD-Abgeordnete Bengt Bergt verwies darauf, dass die Möglichkeit zu Enteignungen in der Verfassung vorgesehen ist: "Das ist also kein sozialistischer Hexenkrams, den wir hier haben, das steht in unserem Grundgesetz." Jeden Tag werde in Deutschland enteignet, etwa für den Bau von Straßen und Schienenwegen. Karsten Hilse von der AfD hingegen sah das Land auf dem "Weg in den Sozialismus"./hrz/DP/men