DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Gegen das "Verweilverbot" in der Düsseldorfer Altstadt und am nahen Rheinufer ist am Verwaltungsgericht ein Eilantrag eingegangen. Die zuständige Kammer will laut einem Gerichtssprecher eventuell am Freitag über den Antrag entscheiden. Noch keine Beschwerde war am Gericht zunächst gegen die parallel verschärfte Maskenpflicht eingegangen. Sie sieht auch vor, dass Jogger am Rheinufer am Wochenende Maske tragen müssen.

In Düsseldorf sollte am Freitag um 15.00 Uhr erstmals das "Verweilverbot" in Kraft treten, wonach man in einer bestimmten Zone nicht mehr länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder auf eine Wiese legen darf. Die Regelungen gelten auch am Samstag und Sonntag. Die Verwaltung hat bereits damit begonnen, 300 rote Schilder aufstellen, die mit dem Schriftzug "Verweilverbotszone: Bitte gehen Sie weiter" versehen sind. Zu den gleichen Zeiten und im gleichen Bereich gilt die verschärfte Maskenpflicht. Dass sie auch für Jogger gilt, gehe aus der entsprechenden Allgemeinverfügung hervor, sagte ein Stadtsprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Die Promenade am rechten Rheinufer ist eine beliebte Strecke für Jogger und Radfahrer in der Landeshauptstadt. Während man auf dem Rad laut Stadt keine Maske tragen muss, gelte das "für Jogger allerdings wohl", sagte der Sprecher.

Am vergangenen Wochenende hielten sich Zehntausende Menschen bei bestem Wetter in den Gassen der Altstadt und vor allem an der Rheinpromenade auf. Laut Stadt wurde der Mindestabstand immer wieder missachtet. Gleichzeitig stieg tendenziell die Zahl der Corona-Neuinfektionen und vor allem der Anteil an Erkrankten, die sich mit der ansteckenderen britischen Virusvariante angesteckt hatten. Die Quote lag am Donnerstag in Düsseldorf bereits bei 49 Prozent.

Am Rheinufer und in der Altstadt weisen seit Freitag etliche Schilder auf die "Verweilverbots-Zone" hin. Darunter montierten Mitarbeiter der städtischen Verkehrsbetriebe jeweils ein weiteres Schild mit den Uhrzeiten, zu denen die Regelung gilt.

Im Internet sorgte das "Verweil-Verbot" unterdessen für Erheiterung. Viele Twitter-Nutzer wiesen darauf hin, dass man als Kölner ohnehin nicht freiwillig in Düsseldorf verweilen würde./aus/DP/mis