Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung gemäß VO (EU) 2019/2088

Version: 3.0.

Datum: 06.2023

1

INHALT

1

Einleitung

3

2

Informationen zu den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art 3 SFDR)

5

2.1

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

5

2.2

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen

5

3

Informationen zum Umgang mit den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf

Nachhaltigkeitsfaktoren (Art 4 SFDR)

9

3.1

Was sind nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren?

9

3.2 Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf

Nachhaltigkeitsfaktoren

9

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Versicherungs- und Anlageberatung

12

4.1

Nachhaltigkeitspräferenzen in der Versicherungs- und Anlageberatung

12

4.2

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Versicherungs- und Anlageberatung

13

4.3 Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf

Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung

13

4.4

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf

Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

13

5

Informationen zur Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von

Nachhaltigkeitsrisiken (Art 5 SFDR)

14

6

Änderungshistorie

14

2

1 Einleitung

Durch die Ratifizierung des Übereinkommens von Paris1 haben sich die teilnehmenden Staaten zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2°C bzw. möglichst auf 1,5°C gegenüber vorindustriellen Werten verpflichtet. Die Europäische Kommission hat zur Erreichung dieser Ziele und zur Verringerung der Auswirkungen des Klimawandels einen umfassenden Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums2 und den European Green Deal3 veröffentlicht.

Ein Teil dieses Aktionsplanes sieht den Abbau von Informationsasymmetrien in den Beziehungen zwischen Kunden und Finanzmarktteilnehmern bzw. Finanzberatern im Hinblick auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale sowie im Hinblick auf nachhaltige Investitionen vor. Diese Informationsasymmetrien sollen durch Offenlegungen auf der Website, vorvertragliche Informationen und regelmäßige Berichterstattung durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater gegenüber Endanlegern beseitigt werden. Die Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (kurz: Offenlegungs-VO) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater insbesondere dazu, schriftliche Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Art und Weise der Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene ihres Unternehmens zu veröffentlichen.

Die Pflichten der Offenlegungs-VO betreffen sogenannte "Finanzprodukte", "Finanzmarktteilnehmer" und "Finanzberater".

"Finanzprodukte" im Sinne der Offenlegungs-VO sind:

  • Vermögensverwaltungsmandate = Portfolios, die gemäß den Bestimmungen der MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU) verwaltet werden
  • Investmentfonds = Alternative Investmentfonds (AIF) und Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)
  • Versicherungsanlageprodukte (z.B. Fondsgebundene Lebensversicherung)
  • Altersvorsorgeprodukte und Altersversorgungssysteme im Sinne der Verordnung (EU) 1286/2014
  • Paneuropäische Private Pensionsprodukte (PEPP) im Sinne der Verordnung (EU) 2019/1238

"Finanzmarktteilnehmer" im Sinne der Offenlegungs-VO sind:

  • Kreditinstitute
  • Verwalter bzw. Verwaltungsgesellschaften von Investmentfonds
  • Versicherungsunternehmen
  • Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)
  • Hersteller eines Altersvorsorgeprodukts
  • Anbieter eines PEPP

wenn sie ein Finanzprodukt (siehe oben) verwalten.

  1. https://unfccc.int/process-and-meetings/the-paris-agreement/the-paris-agreement
  2. https://ec.europa.eu/info/publications/sustainable-finance-renewed-strategy_en#action-plan
  3. https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/european-green-deal_en

3

"Finanzberater" im Sinne der Offenlegungs-VO sind:

  • Kreditinstitute
  • Verwalter bzw. Verwaltungsgesellschaften von Investmentfonds
  • Wertpapierfirmen

wenn sie Anlageberatung erbringen oder:

  • Versicherungsunternehmen
  • Versicherungsvermittler

wenn sie Versicherungsberatung zu Versicherungsanlageprodukten erbringen.

Die BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse Aktiengesellschaft

(im Folgenden BAWAG) ist ein Finanzmarktteilnehmer, weil sie unter den Marken easybank und SÜDWESTBANK - BAWAG AG Niederlassung Deutschland (im Folgenden SWB) individuelle Portfolios für Kunden und Kundinnen verwaltet (Vermögensverwaltungsmandate). Andere Finanzprodukte werden nicht durch die BAWAG verwaltet. Daher beziehen sich alle Angaben, die die BAWAG in ihrer Eigenschaft als Finanzmarktteilnehmer betreffen, auf die Vermögensverwaltung der BAWAG unter den Marken easybank und SWB.

Die BAWAG ist Finanzberater, weil sie unter den Marken BAWAG und SWB Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente und Versicherungsberatung in Bezug auf Versicherungsanlageprodukte für ihre Kunden und Kundinnen erbringt.

4

2 Informationen zu den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art 3 SFDR)

2.1 Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Gemäß der Offenlegungs-VO versteht man unter Nachhaltigkeitsrisiko ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte.

Aufgrund der fortschreitenden Veränderung des Klimas rücken neben den anderen Nachhaltigkeitsrisiken speziell Klimarisiken immer stärker in den Fokus. Mit Klimarisiken sind all jene Risiken umfasst, die durch den Klimawandel entstehen oder die infolge des Klimawandels verstärkt werden. Bei den Klimarisiken unterscheidet man zwischen physischen Risiken, welche sich direkt aus den Folgen von Klimaveränderungen ergeben, und Transitionsrisiken, die durch den Übergang zu einer klimaneutralen und resilienten Wirtschaft und Gesellschaft entstehen und so zu einer Abwertung von Vermögenswerten führen können. Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken sind: vermehrtes Auftreten von Naturkatastrophen, Verlust der Biodiversität, Rückgang der Schneedecke, extreme Trockenheit, etc.

Nachhaltigkeitsrisiken können sich bei einer Veranlagung in den bekannten Risikokategorien wie etwa dem Bonitätsrisiko, dem Risiko des Totalverlustes und dem Kursrisiko manifestieren.

2.2 Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungen der easybank:

Die easybank hat für die Zusammensetzung der Finanzprodukte "easy online INVEST", "easy plus INVEST" und "easy premium INVEST" (Vermögensverwaltung) die DJE Kapital AG als Berater beauftragt und folgt bei der Zusammensetzung dieser Portfolios der Nachhaltigkeitsstrategie der DJE Kapital AG.

Somit gelangt betreffend den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen, die von der DJE Kapital AG verfolgten Strategie, zur Anwendung.

Die DJE Kapital AG bezieht im Rahmen ihres Investmentprozesses relevante Nachhaltigkeitsrisiken, die in maßgeblicher Weise erhebliche wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition des Portfolios (Finanzprodukts) haben können, in ihre Anlageentscheidungen mit ein und bewertet diese fortlaufend.

Bei der Auswahl der in die zu investierenden Unternehmen wird im Rahmen der Fundamentalanalyse durch Einklassifizierung der Zielinvestments das Nachhaltigkeitsrisiko berücksichtigt. Dabei werden aufgrund des erhöhten damit einhergehenden Nachhaltigkeitsrisikos u. a. jene Unternehmen ausgeschlossen, die in grober Art und Weise gegen den UN Global Compact4 verstoßen. Durch den Ausschluss sinkt das unternehmensspezifische Anlagerisiko, denn es werden Risiken vermieden, die durch Verstöße gegen Menschen- und Arbeitsrechte oder durch Umweltverschmutzung ausgelöst werden. Der Ausschluss erfolgt mit Hilfe einer speziellen Datenbank, in die ESG-Daten von anderen Research-Unternehmen (MSCI ESG Research LLC.) als auch eigene Research-Ergebnisse (DJE) einfließen. Mithilfe der in der Datenbank enthaltenen Indikatoren wird für jedes Unternehmen eine aggregierte Gesamtbewertung berechnet, die auf diversen Teilbereichen basiert. Dazu zählt zum einen die abschließende Beurteilung, zu der der Analyst auf Basis der Fundamentalanalyse inklusive der

4https://unglobalcompact.org/what-is-gc/mission/principles

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BAWAG Group AG published this content on 20 June 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 June 2023 09:48:09 UTC.