Jahresabschluss

zum 31. Dezember 2023

BESTÄTIGUNGSVERMERK

KION Information Management Services GmbH Frankfurt am Main

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Firma:

KION Information Management Services GmbH

Sitz:

Frankfurt am Main

Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 110454

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA in €

31.12.2023

31.12.2022

A. Anlagevermögen

I.

Immaterielle Vermögensgegenstände

67.446.462,67

46.713.293,84

Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie

Lizenzen an solchen Rechten und Werten

II.

Sachanlagen

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

14.441.329,00

9.462.788,00

81.887.791,67

56.176.081,84

  1. Umlaufvermögen

I.

Geleistete Anzahlungen

1.901.047,50

  1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

33.283.440,05

28.501.106,66

davon aus Lieferungen und Leistungen € 23.993.211,11 (Vj. T€ 21.465)

davon sonstige Vermögensgegenstände € 9.290.228,94 (Vj. T€ 7.036)

davon gegen die Gesellschafterin € 9.988.656,07 (Vj. T€ 8.073)

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0 (Vj. T€ 0)

2.

Sonstige Vermögensgegenstände

20.810,80

28.292,78

davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (Vj. T€ 0)

33.304.250,85

28.529.399,44

C. Rechnungsabgrenzungsposten

17.693.126,95

13.906.925,20

PASSIVA in €

31.12.2023

31.12.2022

  1. Eigenkapital

I.

Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II.

Gewinnrücklagen

104.414,24

104.414,24

III.

Gewinnvortrag

563.682,10

563.682,10

IV.

Jahresüberschuss

0,00

0,00

693.096,34

693.096,34

  1. Rückstellungen

1.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

40.817.403,78

39.477.239,00

2.

Steuerrückstellungen

43.096,77

40.636,30

3.

Sonstige Rückstellungen

18.230.904,61

13.879.617,00

59.091.405,16

53.397.492,30

  1. Verbindlichkeiten

1.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

29.868.615,61

24.423.554,56

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 29.868.615,61 (Vj. T€ 24.424)

2.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

43.552.638,65

18.143.909,52

davon aus Lieferungen und Leistungen € 5.937.302,73 (Vj. T€ 3.718)

davon sonstige Verbindlichkeiten € 37.615.335,92 (Vj. T€ 14.426)

davon gegenüber der Gesellschafterin € 37.979.374,95 (Vj. T€ 15.073)

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 43.552.638,65 (Vj. T€ 18,144)

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

539.202,94

494.650,93

davon aus Steuern € 507.117,49 (Vj. T€ 446)

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 28.006,24. (Vj. T€ 44)

davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 539.202,94 (Vj. T€ 495)

73.960.457,20

43.062.115,01

D.

Rechnungsabgrenzungsposten

1.041.258,27

1.459.702,83

Summe Aktiva

134.786.216,97

98.612.406,48 Summe Passiva

134.786.216,97

98.612.406,48

Angaben unter der Bilanz in €

31.12.2023

31.12.2022

Unterschiedsbetrag aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen gem. § 253 Abs. 6 HGB

-574.406,00

-2.873.358,00

Frankfurt, den 5. April 2024

Die Geschäftsführung

Hansjörg Heinrich

Anlage 1.2

Firma:

KION Information Management Services GmbH

Sitz:

Frankfurt am Main

Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 110454

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2023

in €

2023

2022

1.

Umsatzerlöse

246.175.617,17

207.436.886,16

2.

Andere aktivierte Eigenleistungen

2.939.751,52

1.186.794,90

3.

Sonstige betriebliche Erträge

1.479.412,64

1.062.021,56

davon aus Währungsumrechnung € 45.792,84 (Vj. T€ 23)

4. Materialaufwand

a)

Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren

-38.355,28

-40.356,95

b)

Aufwendungen für bezogene Leistungen

-180.198.456,51

-145.900.336,15

5. Personalaufwand

a) Löhne und Gehälter

-36.504.073,79

-31.239.836,47

b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung

-7.408.778,13

-6.572.592,97

davon für Altersversorgung € 2.220.400,76 (Vj. T€ 1.870)

6.

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

-17.106.352,40

-17.195.411,17

und Sachanlagen

7.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

-11.309.247,77

-9.063.962,62

davon aus Währungsumrechnung € 48.905,91 (Vj. T€ 51)

8.

Zinsen und ähnliche Erträge

407.334,12

0,00

9.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

-2.050.837,48

-2.277.644,36

davon an verbundene Unternehmen € 1.727.860,37 (Vj. T€ 344)

10.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

-1.478.773,95

-1.092.342,54

11.

Sonstige Steuern

-868.994,10

-507.165,71

12.

Ergebnis vor Ergebnisabführung

-5.961.753,96

-4.203.946,32

13.

Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages übernommener Verlust

5.961.753,96

4.203.946,32

14.

Jahresüberschuss

0,00

0,00

Frankfurt am Main, den 5. April 2024

Die Geschäftsführung

Hansjörg Heinrich

Anlage 1.3

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die KION Information Management Services GmbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der KION Information Management Services GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlust- rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kauf- leute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vor- schriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prü- fung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrecht- lichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflich- ten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurden kein Anhang und kein Lagebericht aufgestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist dies- bezüglich nicht modifiziert.

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Verantwortung der Geschäftsführung für den Jahresabschluss

Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner ist die Geschäftsführung verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipu- lationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist die Geschäftsführung dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist sie dafür verant- wortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter- nehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adres- saten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahres- abschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungs- handlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesent- liche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zu- sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellun- gen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Um- ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von der Geschäftsführung angewandten Rech- nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von der Geschäftsführung dargestell- ten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

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  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von der Geschäftsführung angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicher- heit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf- werfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- steht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jah- resabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grund- lage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zu- künftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, ein- schließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, den 8. April 2024

KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Victoria Röhricht

Julian Marc Simons

08.04.2024

08.04.2024

Dr. Röhricht

Simons

Wirtschaftsprüferin

Wirtschaftsprüfer

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Kion Group AG published this content on 08 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 22 April 2024 12:35:07 UTC.