Ordentliche Hauptversammlung 2024

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären

Nachfolgend finden Sie alle zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionärinnen und Aktionären i. S. d. §§ 126, 127 Aktiengesetz zu den Punkten der Tagesordnung der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der Mercedes-Benz Group AG am 8. Mai 2024.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

ein bis zum Ablauf des 23. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ), eingegangener, nach §§ 126, 127 Aktiengesetz zugänglich zu machender Gegenantrag oder Wahlvorschlag gilt als im Zeitpunkt der Zugänglichmachung gestellt. Zu ihm kann das Stimmrecht nach erfolgter rechtzeitiger Anmeldung auf den in der Einberufung beschriebenen Wegen ausgeübt werden. Das Recht des Versammlungsleiters, zuerst über die Vorschläge der Verwaltung abstimmen zu lassen, bleibt unberührt. Sofern der Aktionär, der den Antrag oder Wahlvorschlag gestellt hat, nicht im Aktienregister als Aktionär der Gesellschaft eingetragen ist und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, muss der Antrag in der Hauptversammlung nicht behandelt werden. Nachfolgend finden Sie in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs die an uns übermittelten, zugänglich zu machenden Gegenanträge und Wahlvorschläge sowie gegebenenfalls weitere von uns zugänglich gemachte Anträge von Aktionärinnen und Aktionären. Anträge und Wahlvorschläge, die sich nicht in der Ablehnung eines Verwaltungsvorschlags erschöpfen, sind dabei mit Großbuchstaben gekennzeichnet.

Wenn Sie so gekennzeichnete Anträge und Wahlvorschläge unterstützen oder ablehnen wollen, können Sie auf dem zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übermittelten bzw. auf unserer Homepage abrufbaren Antwortbogen oder über das InvestorPortal bei dem jeweiligen Antrag bzw. Wahlvorschlag Ihr Votum abgeben. Weil der Antrag bzw. Wahlvorschlag gegebenenfalls nicht zur Abstimmung kommt, wenn der jeweilige Verwaltungsvorschlag die erforderliche Mehrheit erreicht oder der antragstellende Aktionär nicht im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen und nicht ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldet ist, versäumen Sie bitte nicht, auch beim entsprechenden Tagesordnungspunkt abzustimmen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge, die sich in der Ablehnung der Verwaltungsvorschläge erschöpfen, sind nicht mit Buchstaben versehen. Diese Anträge bzw. Wahlvorschläge können Sie unterstützen, indem Sie beim jeweiligen Tagesordnungspunkt mit "Nein" votieren erteilen.

Die Anträge, Wahlvorschläge und Begründungen geben jeweils die uns mitgeteilten Ansichten der Verfasser wieder. Auch Tatsachenbehauptungen sowie Verweise auf Webseiten Dritter wurden unverändert und ohne Überprüfung durch uns in das Internet eingestellt.

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Herr Horst Schilling, Rödental

Gegenantrag zur Mercedes-Benz Group AG Hauptversammlung.

i. S. d. §§ 126 Abs. 1, 127 Aktiengesetz zu den Punkten der Tagesordnung der Hauptversammlung der Mercedes-Benz Group AG am 08. Mai 2024.

2. Virtuelle Durchführung der Hauptversammlung

Die Durchführung einer "Ordentlichen virtuellen Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre ist ein "Armutszeugnis" für die Aktionärskultur".

Was während der Pandemie noch Verständnis bei den Aktionären und Aktionärinnen fand - sollte eigentlich in normalen Zeiten der Vergangenheit angehören.

Der Rückversicherungsriese Munich Re hat auf Anfrage bestätigt seine Hauptversammlung am 25. April 2024 in Präsenz durchzuführen.

Im Jahr 2023 setzten 28 der 38 im Dax notierten deutschen Unternehmen auf eine virtuelle Hauptversammlung. Wie die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) in ihrem HV-Report 2023 feststellte, funktionierte die Technik dabei nicht immer reibungslos. Die Aktionärsschützer protokollierten zahlreiche Bild- und Tonstörungen, wodurch sich manche Hauptversammlung stark in die Länge zogen. So habe die digitale HV der Convestro AG aufgrund mehrerer Unterbrechungen eine Länge von rund neuneinhalb Stunden erreicht. Virtuelle Hauptversammlungen haben laut DSW nicht dazu geführt, dass mehrere Aktionäre ihr Recht auf Mitsprache nutzen. Die Teilnehmerzahl sei seit Beginn der Corona-Maßnahmen rückläufig. Anders als die großen deutschen Aktiengesellschaften hielten die meisten Unternehmen aus dem MDax und SDax ihre Hauptversammlungen 2023 nicht virtuell, sondern wie gewohnt in Präsenz ab.

Eine Befürchtung von Janne Werning, Leiter ESG Capital Markets & Stewardship bei der Fondsgesellschaft Union Investment:

Nach dem Ende der Coronapandemie werde sich unter den Unternehmen die Spreu vom Weizen trennen. Aktionärsfreundliche Unternehmen würden wieder eine "Generaldebatte mit physischer Präsenz der Aktionäre" zulassen.

"Die anderen Unternehmen werden sich auf blutleere, rein virtuelle Formate mit geringem Konfliktpotenzial zurückziehen."

Experten sehen darin die Gefahr, dass die wichtige Rolle der Aktionäre als Korrektiv für das Handeln von Vorstand und Aufsichtsrat dadurch geschwächt wird.

Ist die Durchführung einer "Ordentlichen virtuellen Hauptversammlung ohne physiche Präsenz der Aktionäre" die Wertschätzung des Vorstands und Aufsichtsrats der Mercedes- Benz Group AG gegenüber ihren Aktionären und Aktionärinnen?

Wie hatte Janne Werning, Leiter ESG Capital Markets & Stewardship bei der Fondsgesellschaft Union Investment so treffend gesagt - ich zitiere:

"Die anderen Unternehmen werden sich auf blutleere, rein virtuelle Formate mit geringem Konfliktpotenzial zurückziehen."

Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird die Entlastung verweigert.

Begründung:

Der Aufsichtsrat hat die Pflicht, den Vorstand im Interesse der Aktionäre und des Unternehmens zu überwachen. (Aktionärsfreundliche Unternehmen würden wieder eine

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"Generaldebatte mit physischer Präsenz der Aktionäre" zulassen). Dieser Pflicht kommt der Aufsichtsrat nicht nach.

Ich bitte die Aktionärinnen und Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG, besonders Belegschaftsaktionäre, die sich für Nachhaltigkeit und einen langfristigen Erfolg des Unternehmens einsetzen, und vor allem die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DWS und die Fondsgesellschaft Union Investment im Interesse ihrer Kunden sich den Antrag anzuschließen.

Die Organe der AG bitte ich, meine fristgerecht eingereichten Gegenanträge nach dem AktG §§ 126, 127 ff zugänglich zu machen.

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Herr Savvas Georgiadis, Nürnberg

Antrag A

Sehr geehrte Mercedes Benz Group AG,

ich möchte mich gerne zur anstehenden Hauptversammlung am 08.05.24 mit einem Wahlvorschlag (Tagesordnungspunkt 6) für eine Berufung in den Aufsichtsrat vorschlagen. Meine Zustimmung für die Veröffentlichung des Wahlvorschlages erteile ich hiermit. Weiterhin beantrage ich eine Abstimmung nach §137 AktG.

Mein Wahlvorschlag beinhaltet folgende Informationen:

"Name, Vorname:

Georgiadis, Savvas

Beruf:

Ingenieur der Elektrotechnik (Dipl.-Ing. (FH)), Geschäftsführender

Gesellschafter

Wohnort:

Nürnberg

Geburtsjahr:

1979

Geburtsort:

Köln

Nationalität:

deutsch, griechisch

Beruflicher Werdegang: Seit 2008, Geschäftsführender Gesellschafter, IngSG GmbH,

Nürnberg

Ausbildung:

Studium der Elektrotechnik mit Vertiefung Fahrzeugelektronik an der

FH Köln

Ehrenämter:

Ehrenamtlicher Richter, Finanzgericht Nürnberg; Mitglied im IHK-

Fachausschuss Handel und Dienstleistung; Mitglied im IHK-

Fachausschuss Fachkräftesicherung

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen: -

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Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen: -"

Zur Ausübung des Amtes stehen mir ausreichende Kapazitäten zur Verfügung. Sie können mit meiner Unabhängigkeit rechnen, da ich nicht über 10 Jahre im Aufsichtsrat aktiv bin.

Ich bitte zusätzlich um Compliance-Prüfung für den Wahlvorschlag mit einer Rückmeldung an mich, sobald das Ergebnis der Prüfung verfügbar ist.

Ich bedanke mich im Voraus und verbleibe. Freundliche Grüße

Dipl.-Ing. (FH) Savvas Georgiadis

Hinweis des Vorstandes der Mercedes-Benz Group AG gemäß § 127 Satz 4 AktG zum Wahlvorschlag des Aktionärs Savvas Georgiadis:

Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group AG setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Die Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Der Gesamterfüllung wurde im Hinblick auf die Wahl durch die ordentliche Hauptversammlung 2024 nicht widersprochen.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einberufung der Hauptversammlung sowie zum Zeitpunkt der Zugänglichmachung des Wahlvorschlags des Aktionärs Savvas Georgiadis gehören dem Aufsichtsrat insgesamt sechs Frauen an, davon jeweils drei auf Anteilseigner- und auf Arbeitnehmerseite.

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Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e. V., Köln

Antrag B

Gegenantrag zu TOP 2, Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt, die Verwendung des Bilanzgewinns abzulehnen.

Begründung:

Eine deutliche Reduktion der Dividende ist angesichts des Investitionsbedarfs in Klima- und Umweltschutz sowie in nachhaltige die Elektromobilität nötig. Daher fordert der Dachverband, dass statt der Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 5,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie nur eine Dividende von 0,10 € je Aktie ausgeschüttet wird.

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Gegenantrag zu TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt den Mitgliedern des Vorstands der Mercedes-Benz AG die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu verweigern.

Begründung:

Abgasskandal noch immer nicht abgeschlossen, Kund*innen warten weiter auf ihr Recht

Für die Mercedes-Benz Group ist der Diesel-Abgasskandal noch immer nicht ausgestanden. Eine große Zahl von Kund*innen warten noch immer darauf endlich recht zu bekommen. Die bereits 2021 von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eingereichte

Musterfeststellungklage gegen Mercedes-Benz wurde in der Zwischenzeit vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Sinne der Verbraucher:innen entschieden. Das OLG hat bestätigt, dass Mercedes in den betreffenden Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingesetzt hat. Verbraucher:innen haben jetzt ein Wahlrecht: Sie können entweder die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder die Erstattung eines sogenannten "Differenzschadens" verlangen. In diesem Fall ging es um Mercedes GLC- und GLK-Modellen mit dem Motortyp OM 651.

Zudem wurden letztes Jahr bei Untersuchungen der Motorsteuerungssoftware einer Mercedes-E-Klasse 350 Blue TEC mit Euro 6-Motor (OM642) vom Kraftfahrtbundesamt(KBA) drei Abschalteinrichtungen nachgewiesen. Das KBA bewertet diese als "kritisch bzw. als unzulässig".

Welche Auswirkungen das Grundsatzurteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH) auf Mercedes-Benz hat, ist bislang noch unklar. Im März 2023 hatte der EuGH entschieden, dass illegale Manipulation der Abgasreinigung von Dieselmotoren im Prinzip zu Schadenersatz berechtigt. Die Folge könnten zahlreiche Einzelklagen gegen illegale Thermofenster sein.

Trotz allem beteuert Mercedes-Benz weiter, der Konzern habe bei den Abgaswerten seiner Dieselfahrzeuge nicht betrogen; diese Beteuerungen waren und sind offenkundig falsch und lassen entweder auf mangelnde Übersicht des Konzernvorstands schließen oder waren und sind bewusste Falschaussagen.

Verbrauchswerte von Plug-in-Hybriden schönen Bilanz

In Europa werden die aktuellen CO2-Flottengrenzwerte eingehalten. Das liegt nicht zuletzt an der hohen Zahl an verkauften Plug-in-Hybriden (134.230), die noch immer deutlich vor der Zahl rein elektrischer Fahrzeuge (119.808) liegt. Der Konzern informiert die Kund*innen weiterhin unzureichend über die realen Verbräuche, die seit einigen Jahren aus den Fahrzeugen ausgelesen und an die EU-Kommission übermittelt werden müssen, aber für die Kund*innen weiterhin nicht nutzbar gemacht werden. Insbesondere bei plug-in Hybriden weichen Norm- und Realwerte weit voneinander ab. Kürzlich veröffentlichte Zahlen der europäischen Umweltagentur für das Jahr 2022 zeigen, dass der durchschnittliche Realverbrauch eines plug-in Hybriden bei 5,94 Litern pro 100 Kilometer liegt und damit um 251,9 Prozent über den Angaben nach dem offiziellen Prüfzyklus WLTP. Auch wenn diese Zahl nicht eins zu eins auf Mercedes-Benz anzuwenden ist, zeigt sie das Problem der plug-ins bei den offiziellen Verbrauchs- und damit auch CO2-Werten anschaulich auf. Weiterhin nicht optimal für eine Premium-Marke läuft es in den USA und China, wo erneut Credits von anderen Herstellern zugekauft werden müssen, um Strafzahlungen zu vermeiden. In den USA betrifft dies den Bereich Vans und SUV, während Pkw und Sprinter ihre Vorgaben mittlerweile

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einhalten. In China wird lediglich der Durchschnittsverbrauch aller verkauften Fahrzeuge angegeben, der seit 2020 kontinuierlich ansteigt statt zu sinken. Der Vorstand muss hier klar und verbindlich formulieren, dass nicht nur die CO2-Vorgaben in der EU, sondern weltweit aus eigener Kraft und ohne Zukauf von Verschmutzungszertifikaten erreicht werden.

E-Auto-Ziele verfehlt - Abkehr von all electric Strategie falsches Zeichen

Nach eigenen Angaben wollte Mercedes-Benz in 2023 mehr als 20 Prozent seines Absatzes mit reinen Elektroautos erzielen. Real lag der Anteil jedoch lediglich bei 12 Prozent. Doch statt sich der Herausforderung zu stellen und Strukturen zu verändern, geht der Konzern den leichten Weg und verabschiedet sich von den selbst gesteckten Zielen.

Völlig ohne Not hat der Vorstandvorsitzende Ola Källenius öffentlichkeitswirksam die all electric in Frage gestellt und damit Kund*innen und Zulieferer verunsichert. "Strategische Flexibilität" ist nichts anderes, als das Zugeständnis, dass die Konzernspitze selbst nicht weiß, wohin die Reise des Konzerns gehen soll. Denn eine 'bilanzielle Klimaneutralität' ersetzt eben reale Minderungen von Energiebedarf und Treibhausgasausstoß des Konzerns und beim Betrieb der Fahrzeuge nicht.

Gegenantrag zu TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Der Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre beantragt den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Mercedes-Benz AG die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 zu verweigern.

Begründung:

Der Aufsichtsrat der Mercedes-Benz Group hat darin versagt, den Vorstand hinsichtlich der Wahrung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten entlang der "eigenen automobilen Wertschöpfungskette" zu kontrollieren und für die Folgen der Produktion nicht umweltfreundlicher Fahrzeuge zur Rechenschaft zu ziehen.

Mercedes-Benz findet keine kritischen Worte zur Menschenrechtssituation in China

Neben anderen Wirtschaftsvertretern hat auch der Vorstandsvorsitzende von Mercedes-Benz, Ola Källenius, den Bundeskanzler auf seiner China-Reise Mitte April begleitet. Kritische Worte zur Menschenrechtssituation hörte man von Källenius nicht. Mercedes-Benz will trotz der Menschenrechtsverletzungen sein Engagement in China ausbauen. Im Dezember 2022 hatte die Sheffield University einen umfangreichen Bericht veröffentlicht, der die weite Verbreitung von uigurischer Zwangsarbeit in China nachweist - auch bei etlichen Zulieferern von Mercedes-Benz. Das European Center for Constitutional and Human Right (ECCHR) hat gegenüber den Autokonzernen Mercedes-Benz, BMW und Volkswagen bereits 2023 bei dem für die Überwachung des Lieferkettengesetzes zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Beschwerde eingereicht. "Die drei Autohersteller konnten bis jetzt nicht glaubhaft belegen, dass sie uigurische Zwangsarbeit in ihren Lieferketten ausschließen können", sagte der Präsident des Weltkongresses der Uiguren, Dolkun Isa gegenüber Table.Media.

E-Luxusautos sind unsozial und schädigen Menschen im globalen Süden

Viele der von Mercedes-Benz produzierten E-Autos gehören zur Luxusklasse. Wegen ihrer Größe und ihrem Gewicht sind diese Pkw umweltschädlich und beanspruchen viel öffentlichen Raum. Die Kosten der umweltschädlichen Wirtschaftsweise hierzulande tragen vor allem die Menschen im globalen Süden. Bei der Produktion von Fahrzeugen mit E-Antrieb

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muss beachtet werden, dass Konzerne z.B. in Südamerika Lithium für die Batterien abbauen und dabei lokale Ökosysteme und die Lebensgrundlage indigener Gemeinden zerstören.

Formel 1 - unzeitgemäßer Wanderzirkus

Es ist nicht mehr zeitgemäß einen solch großen Tross, wie es der Formel 1-Zirkus ist, mehrmals pro Jahr kreuz und quer um die Welt zu schicken. Die damit verbundenen Emissionen sollten nicht kompensiert, sondern durch Ausstieg aus der Formel 1 gänzlich vermieden werden. Der Aufsichtsrat ist hier gefragt, endlich den Ausstieg zu beschließen. Ankündigungen, die Rennserie durch synthetische Kraftstoffe und den Ankauf von Verschmutzungszertifikaten vermeintlich klimafreundlich zu gestalten, sind lediglich Greenwashing, denn Rennsport mit Verbrennungsmotoren und Klimaschutz passen nicht zusammen. Synthetische Kraftstoffe können schon allein wegen ihres hohen Energiebedarfs bei der Herstellung keine Lösung für die Zukunft sein. Das muss der Konzern erkennen und danach handeln.

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Mercedes-Benz Group AG published this content on 25 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 07:49:03 UTC.