Weitere Informationen zu den in der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 vorgesehenen Pflichtangaben

Gemäß § 125 Abs. 5 AktG in Verbindung mit Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 sowie Art. 3b Abs. 1 b, Abs. 2 der Richtlinie 2007/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates müssen bestimmte Angaben zur Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesell- schaft zur Verfügung gestellt werden.

Informationen zu diesen Angaben finden Sie im vorliegenden Dokument und in den weiteren auf der Internetseite der NORMA Group SE unter https://www.normagroup.com/corp/de/investoren/hauptver- sammlung/ abrufbaren Unterlagen, insbesondere in der Einberufung der ordentlichen Hauptversamm- lung der NORMA Group SE am 16. Mai 2024 ("Einberufung"), den Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre sowie im Dokument "GOR Tabelle - Übersicht mit den Angaben gemäß § 125 Aktien- gesetz in Verbindung mit Artikel 4 und Anhang Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212". Unter https://www.normagroup.com/corp/de/investoren/hauptversammlung/ finden Sie insbesondere auch alle Unterlagen zu den Tagesordnungspunkten 1, 2, 6, 7 und 8 der Einberufung.

1. Formale Angaben zu den Fristen für die Anmeldung und die verschiedenen Formen der Stimmabgabe

Die Fristen für die Anmeldung und die verschiedenen Formen der Stimmabgabe finden Sie in der Einberufung im gebräuchlichen MESZ-Zeitformat. Darüber hinaus sind diese Fristen aufgrund formaler Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 auch im sogenannten UTC- Zeitformat (koordinierte Weltzeit ohne Bezugnahme auf die jeweils geltende Zeitzone) anzuge- ben:

  • Die Anmeldung muss der Gesellschaft bis spätestens 9. Mai 2024, 24.00 Uhr (MESZ; ent- spricht 22.00 Uhr UTC) auf einem der in der Einberufung mitgeteilten Übermittlungswege zugehen.
  • Aktionäre können ihr Stimmrecht unter anderem persönlich oder durch Bevollmächtigte bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter vor Ort in der Hauptversammlung am 16. Mai 2024 ausüben.
  • Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post oder E-Mail müssen der Gesellschaft unter den in der Einberufung angegebenen Adressen bis spätestens 15. Mai 2024, 18.00 Uhr (MESZ; entspricht 16.00 Uhr UTC) zuge- hen. Das gilt auch für die Änderung oder den Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter per Post oder E-Mail.
  • Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, die unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre übermittelt werden, müssen der Gesellschaft bis spätestens 15. Mai 2024, 18.00 Uhr (MESZ; entspricht 16.00 Uhr UTC) zugehen. Das gilt auch für die Änderung oder den Widerruf von Vollmachten und Wei- sungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Wege der Übermitt- lung durch Intermediäre.
  • Darüber hinaus sind die Abgabe, die Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Wei- sungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter über das Aktionär- sportal der Gesellschaft im Internet unter https://www.normagroup.com/corp/de/investo- ren/hauptversammlung/aktionaersservice/ gemäß dem in der Einberufung näher dargestellten Verfahren bis spätestens 15. Mai 2024, 18.00 Uhr (MESZ; entspricht 16.00 Uhr UTC) mög- lich.
  • Die Abgabe, die Änderung oder der Widerruf von Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung am 16. Mai 2024 sind bis zum Zeitpunkt möglich, den der Versamm- lungsleiter in der Hauptversammlung bestimmt.
  • Die Abgabe, die Änderung oder der Widerruf von Briefwahlstimmen sind über das Aktio- närsportal der Gesellschaft im Internet unter https://www.normagroup.com/corp/de/investo- ren/hauptversammlung/aktionaersservice/ gemäß dem in der Einberufung näher dargestellten Verfahren bis spätestens 15. Mai 2024, 18.00 Uhr (MESZ; entspricht 16.00 Uhr UTC) mög- lich.
  • Briefwahlstimmen, die unter den Voraussetzungen des § 67c AktG durch Intermediäre übermittelt werden, müssen der Gesellschaft bis spätestens 15. Mai 2024, 18.00 Uhr (MESZ; entspricht 16.00 Uhr UTC) zugehen. Das gilt auch für die Änderung oder den Widerruf von Briefwahlstimmen im Wege der Übermittlung durch Intermediäre.
  • Darüber hinaus sind die Erteilung und der Widerruf von Vollmachten an sonstige Bevoll- mächtigte über das Aktionärsportal der Gesellschaft im Internet unter https://www.nor- magroup.com/corp/de/investoren/hauptversammlung/aktionaersservice/ gemäß dem in der Einberufung näher dargestellten Verfahren bis spätestens 15. Mai 2024, 18.00 Uhr (MESZ; entspricht 16.00 Uhr UTC) möglich. Im Übrigen hat die Gesellschaft für die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten an sonstige Bevollmächtigte keine Frist festgelegt. Die Be- vollmächtigung zur Ausübung des Stimmrechts muss jedenfalls spätestens bis zum Zeitpunkt der Schließung der Abstimmungen durch den Versammlungsleiter am Tag der Hauptver- sammlung am 16. Mai 2024 vorgenommen werden.

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2. Formale Angaben zur Abstimmung

Abstimmungen finden nur zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8 der Einberufung statt. Dabei haben die Abstimmungen zu Tagesordnungspunkten 2 bis 6 "verbindlichen Charakter" und die Abstimmungen zu Tagesordnungspunkten 7 und 8 haben "empfehlenden Charakter" im Sinn von Tabelle 3 Block E Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212.

Bei jeder Abstimmung können als Optionen für die Stimmabgabe gewählt werden: Befürwortung, Ablehnung oder Stimmenthaltung.

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Norma Group SE published this content on 24 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 25 April 2024 06:44:09 UTC.